TÜV seit 6 Monaten überzogen

Hallo,

mein Auto hat nun 6 Monate den TÜV überzogen.
Ein Bekannter meinte ich sollte ihn zur TÜV-Stelle fahren (er wird in jedem Fall durchfallen), dort bekommt er dann noch eine 4 wöchige Karenzzeit. Aber stimmt das? Bekomme ich eine Bescheinigung ausgestellt die es einem erlaubt das man den Wagen noch 4 Wochen bewegen darf?
Würde die Zeit nutzen um mir einen Neuwagen zu organisieren.

Oder wird mir das Auto gleich vor Ort stillgelegt?

Danke

Beste Antwort im Thema

4–8 Monate überziehen kostet 25 € Bußgeld. Ist also zeitlich egal und günstiger als die TÜV-Gebühren.
Wenn du allerdings jetzt schon weißt, dass die Karre die HU nicht besteht, dann sei doch so gut gefährde nicht noch dich selbst und vor allem die anderen, indem du mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs bist.

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Hallo Taias.
Ich vermute du gehst davon aus, dass du nach durchgefallener HU die Legitimation hast vier Wochen weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen. Dem ist jedoch nicht so. Die nicht bestandene HU verlängert oder verändert den ursprünglichen Termin nicht. Du kannst dich lediglich auf das schmale Brett berufen, im Falle einer Kontrolle, gerade auf dem Wg zu HU oder Werkstatt zu sein. Am Sonntag Morgen auf dem Weg zum Frühschoppen ein schwieriges Unterfangen.

Gruß

Nur mal eine Frage am Rande:
Seit wann legt der TÜV ein Fahrzeug still?

Bei mir hat vor einigen Jahren während der TÜV Prüfung eine versteckt durchgerostete Bremsleitung nachgegeben. TÜV Ergebnis natürlich "Verkehrsunsicher" gefolgt von der Belehrung dass das Auto nicht mehr im Straßenverkehr betrieben werden darf (und der freundlichen Erlaubnis es bis zum sicheren Abtransport auf dem TÜV Gelände zu Parken)
Es gab nicht mal eine Meldung an die Zulassungsstelle.

@ TE wenn Du der Meinung bist keinen TÜV mehr zu bekommen, solltest Du ein (auch für Dich) offensichtlich nicht ordnungsgemäßes Fahrzeug nicht vorsätzliche im Straßenverkehr betreiben!

Zitat:

@TheBikeman schrieb am 30. Oktober 2017 um 19:44:50 Uhr:


Nur mal eine Frage am Rande:
Seit wann legt der TÜV ein Fahrzeug still?

Bei mir hat vor einigen Jahren während der TÜV Prüfung eine versteckt durchgerostete Bremsleitung nachgegeben. TÜV Ergebnis natürlich "Verkehrsunsicher" gefolgt von der Belehrung dass das Auto nicht mehr im Straßenverkehr betrieben werden darf (und der freundlichen Erlaubnis es bis zum sicheren Abtransport auf dem TÜV Gelände zu Parken)
Es gab nicht mal eine Meldung an die Zulassungsstelle.

@ TE wenn Du der Meinung bist keinen TÜV mehr zu bekommen, solltest Du ein (auch für Dich) offensichtlich nicht ordnungsgemäßes Fahrzeug nicht vorsätzliche im Straßenverkehr betreiben!

Na ja, ich glaube, das ist jetzt bisschen Wortklauberei.

Natürlich werde ich im Falle von "VU" die Zulassungsstelle über diesen Umstand informieren und den Halter freundlich darauf hinweisen, dass er so mit dem Fahrzeug eben nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. In der amtlichen HU-Richtlinie heißt es wörtlich:
"VU – Verkehrsunsicher
Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen.
Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen und es hat die unverzügliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde zu erfolgen. Der Fahrzeugführer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Er ist schriftlich auf dem Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand hinzuweisen."

Bedeutet im Klartext: Ich halte niemanden am Ärmel fest und stelle mich auch nicht vor das verkehrsunsichere Auto, um den Kunden am Wegfahren zu hindern. Aber ich nehme mir schon die Freiheit, wenn der Typ meint, trotzdem mit dem Fahrzeug loszufahren, neben der Zulassungsstelle die Herren mit den blauen Leuchten auf dem Dach anzurufen, und diese nehmen das dann durchaus sportlich und sammeln den Kollegen in der Regel sehr schnell ein. Hatte ich bisher genau ein Mal, und seine Fahrt war nach 10 Minuten beendet und hat ihn gut Geld gekostet.

Also dann...

Ok....wie gesagt bei mir gabs seinerzeit nicht mal eine Info an die Zulassungsstelle....wobei ich diese Info absolut für richtig halte....und wenn jemand trotz bescheinigter Verkehrsunsicherheit noch am Straßenverkehr teilnimmt....ohne Worte......ich hoffe da ist der Führerschein erst mal auf Urlaub!

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Wenn du dir eh einen Neuwagen kaufen möchtest, dann kommen nur welche in Frage die der Händler vor Ort hat und verkaufen möchte. Wenn du die Zeit die du hier schreibst und liest verwenden würdest, bei einer der Autobörsen nach Neuwagen in deiner Gegend zu suchen, dann wärst du schon fündig.
Probefahren ist dann bei denen 2-3 die in Frage kommen schnell erledigt und das kaufen eigentlich auch. Ich brauch dafür max. 3 Tage. Insofern verstehe ich nicht, warum du mit deinem Schrott noch zum TüV willst.
Kauf einfach dein neues.

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