TÜV Saisonkennzeichen
moin,
also Folgendes ist meiner Frau widerfahren: Ihr Auto hat Saisonkennzeichen 4 bis 11.
Sie hätte im Oktober 15 zur HU gemusst, ist aber nicht hin, weil nur noch einen Monat Saisonkennzeichen gültig ist. Nun waren wir heute, 1.4.2016 also am ersten Saisonfahrtag beim TÜ Nord. der Säckel hat 20% Strafe auf die Gebühren gehauen. Ist das korrekt so? Oder darf man generell um einen Monat überziehen? Danke für Hinweise!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@allesgeht schrieb am 3. April 2016 um 19:02:53 Uhr:
Moinn,,
ich muss langsam echt schmunzeln!! Da überzieht man ein Termin, was mit Strafgebühren belegt wird! Und das ist bekannt. Und jetzt versucht man nach verrückten Argumenten zu suchen, damit dieses Gesetzt als nicht OK angesehen wird!
Du kannst (hoffentlich) eher über deine eigene Leseschwäche schmunzeln.
Es ging hier zuletzt um die Frage, ob die Frist für den 20% Aufschlag durch eine Saisonpause unterbrochen wird.
Dazu kam nun folgende Antwort von der Dekra:
'
Sehr geehrter Herr X,
...
So wie Ihrem Schreiben zu entnehmen ist, ist ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen (von März bis Oktober) zugelassen und die Hauptuntersuchung ist im Oktober 2015 fällig gewesen.
Die Besonderheit in Ihrem Fall ist, dass der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht. Somit ist der erste Monat des Überziehungszeitraumes der März und der zweite Monat der April. D. h., erst ab dem 1. Mai 2016 wäre eine erhöhte Prüfgebühr fällig gewesen.
Leider lag bei dem Prüfer, mit welchem Sie am 02. April an der Prüfhalle in Y den Sachverhalt besprochen haben, eine Fehlinformation vor.
Für dieses Fehlverhalten des Prüfers und den Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstanden sind, entschuldige ich mich ausdrücklich bei Ihnen und hoffe, Sie trotzdem weiterhin als Kunden bei der DEKRA in Y begrüßen zu dürfen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Fachabteilungsleiter Prüfwesen
Dipl.-Ing. (FH) XY
'
Also, der vorauseilende Unterwerfungs-Gehorsam einiger Zeitgenossen hier war fehl am Platze.
Nur, wer sich (aufgrund einer katholischen Erziehung?) ständig in irgendeinem Schuldverhältnis wähnt und dafür immer mal gern Strafe zahlt ... dem wird das wohl auch weiter gelingen 😉
Nebenbei, ich bin mit dem Prüfingenieur weder verwandt noch verschwägert, also dass "der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht" ist nicht eine "Besonderheit in [diesem] Fall", sondern das gilt immer.
110 Antworten
Naja, beim TE geht es aber um das Fahrzeug seiner Frau, welches Saison bis November hat!
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@gast356 schrieb am 3. April 2016 um 13:05:56 Uhr:
Ich greife jetzt einfach mal die Speditionsbranche als Beispiel heraus... genau so, wie jeder in der EU zugelassene LKW hier in D Güter transportieren kann / darf und damit den einheimischen deutschen Spediteuren mit seinen Dumpingpreisen harte Konkurenz macht genaus so muß es möglich sein, dass ich Gutachterleistungen, wie sie eine Hauptuntersuchung darstellt ebenfalls im europäischen Ausland einkaufen kann.
Rhabarber Rhabarber 🙄🙄 Lass doch deine HU im EU-Ausland machen. Achte drauf, dass die passende Richtlinie drauf steht auf dem Bericht und schon muss sie hier anerkannt werden. Alles kein Thema. Hoffentlich kleben dir die auch die benötigte Plakette...
Du versuchst hier mit Stammtischparolen irgendwelche Abstrusitäten zu konstruieren und vergaloppierst sich dabei auch noch ganz klassisch. Mords Argumentation...
Genauso deine "Sicherheitsüberlegungen" und sonstigen Ausflüchte. Das kann ja nur maximal und genau EINMAL zutreffen, nämlich bei der ersten Verschiebung. Danach wäre die HU nämlich immer zu Beginn der Saison. Aber da findet man bestimmt auch wieder irgendeine Phrase, warum es nun ausgerechnet da wieder unpassend ist, dass man da zur HU muss...
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 3. April 2016 um 13:03:53 Uhr:
Es gibt aber immer wieder welche, die aufgrund eines Saisonkennzeichens glauben, dass der nächste Termin ruhig mal schnell um Monate verschoben werden kann.
Zu diesen Leuten gehörte hier auch die Dame am Telefon der Dekra, mit der ich im Oktober telefonierte.
Wer lesen kann, ist manchmal etwas im Vorteil...
@Tecci "Du versuchst hier mit Stammtischparolen irgendwelche Abstrusitäten zu konstruieren und vergaloppierst sich dabei auch noch ganz klassisch."
Achja, die Vermischung von a) Moral ("Ich fahre immer rechtzeitig zur HU"😉, b) Recht und c) Geschäftspraxis (von TÜV/ Dekra) kommen hier von dir und anderen Vertretern deiner Position.
Also wäre ich etwas vorsichtig mit solchen Beschimpfungen, das geht gern mal nach hinten los.
Ich kann doch nix dafür, dass du keine Ahnung von solchen Sachen hast. Fakt ist, HU-Berichte aus anderen EU-Ländern müssen in D anerkannt werden, wenn sie nach der entsprechenden EU-Richtlinie durchgeführt werden. Also bitte, fahr ins Ausland, mach dort deine HU, tangiert mich in keinster Weise. Wie schon mal gesagt, nicht reden, machen.
Es interessiert mich auch nicht, wer wann wo zur HU fährt. Nur muss derjenige auch mit den Konsequenzen leben, die vorher bekannt sind. Und ebenso müssen diese Leute auch damit leben, wenn andere auf diese BESTEHENDEN Regelungen hinweisen und ihre eigene Meinung zu diesem Vorgehen haben.
Und zu deiner Info, ich habe mit TÜV, Dekra oder sonstigen Prüforganisationen nix zu tun. Wüsste also nicht, was mir deine dümmliche Drohung sagen soll...
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Mein Gott, 3 Seiten und eine Diskussion die abzugleiten droht wegen 15,20€.
Wem das nicht passt sollte lieber zu Fußgehen oder rechtzeitig zur HU.
Und wenn die DEKRA jetzt nen Aufschlag haben will, dann probiert es doch noch mal wo anders.
TÜV,GTÜ oder mal in eine kleine Hinterhofwerkstatt fahren, Sachverhalt erzählen und fragen wie seine Kontakte zum Prufer sind. Vielleicht geht es da ohne die 15,20 €.
Kann es gar nicht oft genug schreiben, 15,20€ 15,20€ 15,20€
der_Nordmann
@Tecci6N ... gehörst wohl auch zur Lobbyvertretung der Prüforganisationen, die versucht durch abstruse Scheingründe die Daseinsberechtigung der Prüfmafia zu erhalten.
Die Speditionsbranche machts vor und flaggt die LKWs grundsätzlich in wohlwollendere Länder aus... mit dem Ergebnis, dass gleich noch die Lohnkosten gedrückt werden, Gewinne im Ausland versteuert werden.
Z.B. Gartner KG... bis vor wenigen Jahren konnte man davon ausgehen, dass an jedem LKW der einem begegnet ist ein österreichisches Kennzeichen ist... inzwischen sind da im großen Stil ungarische Kennzeichen dran.
Oder Elflein... inzwischen haben die meisten Zugmaschinen CZ-Kennzeichen...
Selbst Privatleute fangen inzwischen schon an bestimmte Fahrzeuge über Scheinadressen im Bekannten- / Verwandtenkreis im benachbarten Ausland zuzulassen.
Auch wenn Du es nicht verstehen willst, es ist Zeit für eine europäische Regelung, so dass auch auf dem Markt der Gutachter und Sachverständigen ein freier, offener europäischer Markt entsteht und der Kunde die benötigten Dienstleistungen europaweit einkaufen kann, wie es in anderen Branchen schon seit Jahren schon bald seit Jahrzehnten möglich ist.
Dass das der Mafia der Prüforganisationen hier in D nicht paßt, da sie da bei ihren überhöhten Gebühren und inzwischen wahnwitzigen Standarts mit denen sie ihr Dasein vor dem ahnungslosen Laien sichern wollen mächtig Federn lassen werden ist auch klar...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 3. April 2016 um 13:54:29 Uhr:
Fakt ist, HU-Berichte aus anderen EU-Ländern müssen in D anerkannt werden, wenn sie nach der entsprechenden EU-Richtlinie durchgeführt werden.
Nur für die Zulassung von Fahrzeugen, die vorher im (betreffenden) Ausland zugelassen waren.
Im Inland zugelassene Fahrzeuge müssen auch im Inland zur Hauptuntersuchung.
Weil die Untersuchung selbst eben eine nationale Vorschrift (nach europäischen Vorgaben) ist.
Zitat:
@bvdb schrieb am 3. April 2016 um 11:43:08 Uhr:
Ist ja auch nie Absicht,
Wer bei Fehlern anderer immer gleich betrügerische Absicht vermutet, sagt sehr viel über sich selbst aus...
Zitat:
@Tecci - welche 'rechtliche Regelung' meinst du denn? Ich spreche hier nur über die Regeln der Zusatzgebühr, die sich TÜV und Dekra etc. selbst setzen, das hat doch gar keine gesetzliche Grundlage.
Interessante These, die du hier aufstellst.
Allerdings völlig an der Wahrheit vorbei.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in der Fußnote 8 zur Nummer 413 der GebOst:
Wird eine Hauptuntersuchung nach Nummer 2.2 der Anlage VIIIa StVZO nach Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung (Spalte 5) zuzüglich dem 0,2-Fachen dieser Gebühr zu bilden.
Zitat:
Übrigens durch welchen "Zusatzaufwand" soll denn diese Gebühr eigentlich gerechtfertigt sein?
Das ist die wirklich interessante Frage dabei.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass diese Regelung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Adressat wäre aber da der Gesetzgeber (bzw. das Bundesverkehrsministerium), nicht die Überwachungsorganisationen...
Zitat:
@gast356 schrieb am 3. April 2016 um 14:04:45 Uhr:
@Tecci6N ... gehörst wohl auch zur Lobbyvertretung der Prüforganisationen, die versucht durch abstruse Scheingründe die Daseinsberechtigung der Prüfmafia zu erhalten.
Die Speditionsbranche machts vor und flaggt die LKWs grundsätzlich in wohlwollendere Länder aus... mit dem Ergebnis, dass gleich noch die Lohnkosten gedrückt werden, Gewinne im Ausland versteuert werden.Z.B. Gartner KG... bis vor wenigen Jahren konnte man davonausgehen, dass an jedem LKW der einem begegnet ist ein österreichisches Kennzeichen ist... inzwischen sind da im großen Stil ungarische Kennzeichen dran.
Oder Elflein... inzwischen haben die meisten Zugamschinen CZ-Kennzeichen...
Selbst Privatleute fangen inzwischen schon an bestimmte Fahrzeuge über Scheinadressen im Bekannten- / Verwandtenkreis im benachbarten Ausland zuzulassen.
Auch wenn Du es nicht verstehen willst, es ist Zeit für eine europäische Regelung, so dass auch auf dem Markt der Gutachter und Sachverständigen ein freier, offener europäischer Markt entsteht und der Kunde die benötigten Dienstleistungen europaweit einkaufen kann, wie es in anderen Branchen schon seit Jahren schon bald seit Jahrzehnten möglich ist.
Unddann schreien wieder alle rum, warum Fahrzeug XY in Italien, Ungarn, Slowakei ect., ect.,... Eine Plakette bekommen und in D nicht.
Oder warum ein Unfall passiert ist , obwohl frische Plakette aus Rumänien. Schaut euch mal die Trucks aus den Länder an .Speziell aus Rumänien oder Bulgarien. Reifen ohne Profil oder gar Gummi sind noch die Harmlosesten.
Es gibt da übrigens einen schönen Bericht über die Türkei, die ja bekanntlich auch in die EU will, wo man versucht deutsche Prüfstandarts mit Hilfe des deutschen TÜV's einzuführen. Die sind noch auf einem sehr langen Weg ,auch nur ansatzweise unsere Sicherheitsstandarts zu erreichen. Und ds gilt nicht nur für die Türkei! Sondern auch für viele osteuropäische Länder.
der_Nordmann
Zitat:
@gast356 schrieb am 3. April 2016 um 14:04:45 Uhr:
@Tecci6N ... gehörst wohl auch zur Lobbyvertretung der Prüforganisationen, die versucht durch abstruse Scheingründe die Daseinsberechtigung der Prüfmafia zu erhalten.
Gähn...Doppelgähn...auch wenn ihr mir das noch zig Mal unterstellen wollt, wird es dadurch nicht richtiger. Und zum Argument schon mal gleich gar nicht.
@der_Nordmann
...wir wollen doch alle ein Europa, wie nicht nur die Politik immer unermüfdlich beteuert und ich finde es ist geradezu verwerflich allen ausgerechnet unsere Standarts aufdrücken zu wollen.
Sind wir hier in D die besseren Menschen, die bessere R... jetzt schreib ich mal besser nicht weiter... ?
Ich weiß nicht was z.B. eine defekte Glühbirne bei der Nummertafelbeleuchtung, die hier in D inzwischen ausreicht jemandem die HU-Plakette zu verweigern mit Sicherheit zu tun haben soll.
Geht man nach den Statistiken zu den festgestellten Unfallursachen bei Verkehrsunfällen kann man die HU generell abschaffen... man schafft es für D kaum eine Statistik zu finden in der technische Mängel als Unfallursache überhaupt aufgeführt sind.
...ich habmal die Seiten des statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/.../Verkehrsunfaelle.html) abgegrast und absolute Zahlen gefunden...
Unfallursachen -Fehlverhalten der Fahrzeugführer bei Unfällen mit Personenschaden- 2014: 361 935
Unfallursachen -Ursachen von Unfällen mit Personenschaden / Technische Mängel der Fahrzeuge- 2014: 3 624
Unfallursachen - Ursachen von Unfällen mit Personenschaden / Straßenverhältnisse 2014: 32 014
Unfallursachen - Ursachen von Unfällen mit Personenschaden / Falsches Verhalten der Fußgänger 2014: 13 651
...demnach wäre es wohl für die Verkehrssicherheit sinnvoller statt der HU / einer ständigen Verschärfung der HU lieber Verhaltenskurse für Fußgänger oder Hauptuntersuchungen für Straßen, Straßenverhältnisse einzuführen.
Die Unfallursache "technische Mängel" hat mit gerade einmal 0,89% einen derart geringen Anteil an den Unfallursachen, dass man sich schon fragen muß, ob der getriebene Aufwand mit HU, SP, usw. wirklich gerechtfertigt ist.
Zitat:
@gast356 schrieb am 3. April 2016 um 14:48:11 Uhr:
@der_Nordmann...wir wollen doch alle ein Europa, wie nicht nur die Politik immer unermüfdlich beteuert und ich finde es ist geradezu verwerflich allen ausgerechnet unsere Standarts aufdrücken zu wollen.
Sind wir hier in D die besseren Menschen, die bessere R... jetzt schreib ich mal besser nicht weiter... ?Ich weiß nicht was z.B. eine defekte Glühbirne bei der Nummertafelbeleuchtung, die hier in D inzwischen ausreicht jemandem die HU-Plakette zu verweigern mit Sicherheit zu tun haben soll.
Geht man nach den Statistiken zu den festgestellten Unfallursachen bei Verkehrsunfällen kann man die HU generell abschaffen... man schafft es für D kaum eine Statistik zu finden in der technische Mängel als Unfallursache überhaupt aufgeführt sind.
...ich habmal die Seiten des statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/.../Verkehrsunfaelle.html) abgegrast und absolute Zahlen gefunden...
Unfallursachen -Fehlverhalten der Fahrzeugführer bei Unfällen mit Personenschaden- 2014: 361 935
Unfallursachen -Ursachen von Unfällen mit Personenschaden / Technische Mängel der Fahrzeuge- 2014: 3 624
Unfallursachen - Ursachen von Unfällen mit Personenschaden / Straßenverhältnisse 2014: 32 014
Unfallursachen - Ursachen von Unfällen mit Personenschaden / Falsches Verhalten der Fußgänger 2014: 13 651
...demnach wäre es wohl für die Verkehrssicherheit sinnvoller statt der HU / einer ständigen Verschärfung der HU lieber Verhaltenskurse für Fußgänger oder Hauptuntersuchungen für Straßen, Straßenverhältnisse einzuführen.
Die Unfallursache "technische Mängel" hat mit gerade einmal 0,89% einen derart geringen Anteil an den Unfallursachen, dass man sich schon fragen muß, ob der getriebene Aufwand mit HU, SP, usw. wirklich gerechtfertigt ist.
Ist das nicht DER GRUND um zum TÜV Zufahren.
Das so wenig Unfälle auf technischen Mangel zurückzuführen sind ist meiner Meinung nach der regelmäßigen Kontrolle durch unabhängige Organe geschuldet.
Außerdem geht es bei der Prüfung auch um Umweltaspekte, Stichwort Ölverlust!
Gruß,
der_Nordmann
Ist das ein verspäteter Aprilscherz? Die geringe Zahl unfallverursachender Defekte sind ein Grund die HU abzuschaffen? Genausogut könnte man aufgrund der geringen tädlichen Arbeitsunfälle den Unfallschutz aufheben. Zudem werden viele Arbeitnehmer einfach nicht gekündigt und sind schon jahre- und jahrzehntelange im selben Unternehmen, Resultat ist die Abschaffung der Kündigkungsfrist, braucht ja eh kein Mensch.
Die, die sich am meisten über komische und kleinliche Gesetze aufregen, sollten mal sich selber hinterfragen. Früher waren einige der angesprochenen großen Mängel mal geringe Mängel. Resultat war, das defacto ab einem gewissen Fahrzeugalter solche geringen Mängel nicht mehr behoben worden sind.
Motor ölfeucht -> scheiß drauf, verliert nicht massiv Öl
Kennzeichenbeleuchtung funktioniert nicht -> mir doch wurscht, brauche ich nicht zum fahren
Da aber der Gesetzgeber auch nicht blöd ist, hat man eben entsprechend reagiert. Nur schiebt das der kleine Michel natürlich auf die böse, doofe Politik, die ihn abzocken will. Dabei hat er doch mit seinem ignorantem Verhalten eine solche Reaktion überhaupt erst möglich gemacht ...
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. April 2016 um 14:14:00 Uhr:
Die gesetzliche Grundlage findet sich in der Fußnote 8 zur Nummer 413 der GebOst...
Ok, danke, das war mir nicht bekannt.
Zitat:
Ich könnte mir gut vorstellen, dass diese Regelung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Adressat wäre aber da der Gesetzgeber (bzw. das Bundesverkehrsministerium)...
Das Klang beim ADAC anders, daher meine Vermutung, es läge in der Entscheidung der Prüforg.
In der GebOst finde ich leider keinen Hinweis, ob "Überziehung des Vorstelltermins" durch die Saisonpause unterbrochen wird. Wäre aber IMHO sehr plausibel, denn wie gesagt, in der Stillstand-Zeit findet kein Verschleiß statt. Schauen wir, was die Dekra antwortet.
Und "die sich am meisten über komische und kleinliche Gesetze begeistern", sollten sich mal hinterfragen, warum sie überhaupt hier mitdiskutieren, anstatt sich des Lebens im perfekten Deutschland zu erfreuen.