TÜV Saisonkennzeichen
moin,
also Folgendes ist meiner Frau widerfahren: Ihr Auto hat Saisonkennzeichen 4 bis 11.
Sie hätte im Oktober 15 zur HU gemusst, ist aber nicht hin, weil nur noch einen Monat Saisonkennzeichen gültig ist. Nun waren wir heute, 1.4.2016 also am ersten Saisonfahrtag beim TÜ Nord. der Säckel hat 20% Strafe auf die Gebühren gehauen. Ist das korrekt so? Oder darf man generell um einen Monat überziehen? Danke für Hinweise!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@allesgeht schrieb am 3. April 2016 um 19:02:53 Uhr:
Moinn,,
ich muss langsam echt schmunzeln!! Da überzieht man ein Termin, was mit Strafgebühren belegt wird! Und das ist bekannt. Und jetzt versucht man nach verrückten Argumenten zu suchen, damit dieses Gesetzt als nicht OK angesehen wird!
Du kannst (hoffentlich) eher über deine eigene Leseschwäche schmunzeln.
Es ging hier zuletzt um die Frage, ob die Frist für den 20% Aufschlag durch eine Saisonpause unterbrochen wird.
Dazu kam nun folgende Antwort von der Dekra:
'
Sehr geehrter Herr X,
...
So wie Ihrem Schreiben zu entnehmen ist, ist ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen (von März bis Oktober) zugelassen und die Hauptuntersuchung ist im Oktober 2015 fällig gewesen.
Die Besonderheit in Ihrem Fall ist, dass der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht. Somit ist der erste Monat des Überziehungszeitraumes der März und der zweite Monat der April. D. h., erst ab dem 1. Mai 2016 wäre eine erhöhte Prüfgebühr fällig gewesen.
Leider lag bei dem Prüfer, mit welchem Sie am 02. April an der Prüfhalle in Y den Sachverhalt besprochen haben, eine Fehlinformation vor.
Für dieses Fehlverhalten des Prüfers und den Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstanden sind, entschuldige ich mich ausdrücklich bei Ihnen und hoffe, Sie trotzdem weiterhin als Kunden bei der DEKRA in Y begrüßen zu dürfen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Fachabteilungsleiter Prüfwesen
Dipl.-Ing. (FH) XY
'
Also, der vorauseilende Unterwerfungs-Gehorsam einiger Zeitgenossen hier war fehl am Platze.
Nur, wer sich (aufgrund einer katholischen Erziehung?) ständig in irgendeinem Schuldverhältnis wähnt und dafür immer mal gern Strafe zahlt ... dem wird das wohl auch weiter gelingen 😉
Nebenbei, ich bin mit dem Prüfingenieur weder verwandt noch verschwägert, also dass "der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht" ist nicht eine "Besonderheit in [diesem] Fall", sondern das gilt immer.
110 Antworten
Kann man so sehen, weil der Vorführtermin in meinem Fall tatsächlich erst im ersten Monat der neuen Saison liegt, beim TE jedoch schon im letzten Monat der alten Saison.
Deine Gedanken sind frei... 🙂
Zitat:
@hk_do schrieb am 2. April 2016 um 00:06:03 Uhr:
So ist auch meine Anweisung: es zählen für den Aufschlag nur die Monate im Betriebszeitraum.
Halte ich auch für sinnvoll, und hatte im Oktober für mein Bike (Saison 03-10) bei Dekra telefonisch gefragt, ob ich bei HU _nach_ der Saison die Zusatzgebühr zahlen müsse. Dort hiess es "Nein, außerhalb der Saison ist die Zeitmessung für die Zusatzgebühr unterbrochen."
Fein, alles klar.
Nun war ich jetzt (April) zur Prüfung bei der Dekra - und sollte nun doch die Zusatzgebühr zahlen.
Habe auf das Telefonat hingewiesen, der Prüfer meinte aber "Saison spielt keine Rolle" für die Messung der verstrichenen Zeit, es seien also 6 Monate vergangen und damit der "Zusatzaufwand" zu berechnen.
Dann würde ja die Zusatzgebühr sogar fällig, wenn die HU mitten in der Saison-Pause fiel, und dann zwangsläufig auf den Beginn der Saison verschoben wird. Schwachsinn.
Also es herrscht bei den Unternehmen selbst keine Klarheit, bzw. wird absichtlich durch Täuschung versucht, die Kunden in die Zusatzgebühr zu treiben. Solte ein Fall für den Richter sein.
Zitat:
@bvdb schrieb am 2. April 2016 um 13:34:29 Uhr:
Das würde ja auch bedeuten, dass die Zusatzgebühr fällig wird, wenn die HU mitten in der Saison-Pause fällig wäre, und dann zwangsläufig auf den Beginn der Saison verschoben würde.
Eben nicht, weil es nur und genau für diesen Fall eine rechtliche Regelung gibt, die den Fälligkeitstermin bestimmt.
Es kann doch echt nicht so schwer sein, einen Termin innerhalb eines für zwei Jahre feststehenden Monats zu finden, an dem ein Fahrzeug für eine Stunde mal nicht zur Verfügung steht. Alles andere sind billige Ausreden und der Aufschlag offenbar ein gutes Mittel, um die Erinnerungsfähigkeit mancher Leute zu steigern. Wer sich da "abzocken" lässt, hat es irgendwie auch nicht anders verdient. Wir reden hier immer noch darüber, dass der Termin lange genug bekannt ist.
Zitat:
@bvdb schrieb am 2. April 2016 um 13:34:29 Uhr:
Also es herrscht bei den Unternehmen selbst keine Klarheit, bzw. wird absichtlich durch Täuschung versucht, die Kunden in die Zusatzgebühr zu treiben. Solte ein Fall für den Richter sein.
Ja, mach doch mal. Nicht immer nur im Internet groß schwadronieren, Aktion zeigen. Und berichte bitte über den Ausgang, interessiert tausende von Haltern mit Saisonkennzeichen. Auf geht's!
Zitat:
@bvdb schrieb am 2. April 2016 um 13:34:29 Uhr:
Also es herrscht bei den Unternehmen selbst keine Klarheit, bzw. wird absichtlich durch Täuschung versucht, die Kunden in die Zusatzgebühr zu treiben.
Auch wenn ich jetzt natürlich nichts positives über DEKRA sagen will 😉
Aber im Grunde gibt es da doch zwei Möglichkeiten:
Entweder gibt es eben doch keine bundesweit einheitliche Regelung für alle Organisationen (sprich: DEKRA unterscheidet zwischen den Bundesländern), oder der zweite Prüfer kannte die Regelung schlichtweg nicht. Das ist ärgerlich, aber mit Sicherheit keine Absicht. Schon gar nicht von dem, der zuvor die korrekte Regelung genannt hatte.
Ähnliche Themen
NATÜRLICH wäre das keine Absicht, nie.
Ist ja auch nie Absicht, wenn irgendwo anders jemand sich zu seinen Gunsten vertut, der Händler eine Erstattung vergisst o.ä. Reine Einbildung, dass dabei der Irrtum weit überwiegend zugunsten des Irrenden ausfiele 😉
@Tecci - welche 'rechtliche Regelung' meinst du denn? Ich spreche hier nur über die Regeln der Zusatzgebühr, die sich TÜV und Dekra etc. selbst setzen, das hat doch gar keine gesetzliche Grundlage.
Übrigens durch welchen "Zusatzaufwand" soll denn diese Gebühr eigentlich gerechtfertigt sein?
Mensch Leute was regt ihr euch bloß auf!?
Am Auto klebt hinten die Plakette wo drauf steht wann man am SPÄTESTEN bei der HU sein muß.
Fährt man später hin kostet es halt mehr. Rechtzeitiges erscheinen spart Geld. Fertig!
Nicht nachvollziehbare Logik. Es werden 20% Aufschlag für den "prüfungsbedingten Mehraufwand" kassiert. Nur hat bis jetzt noch niemand einen Mehraufwand feststellen können. Kommt ja auch kein Prüfer auf die Idee, 20% weniger zu kassieren, wenn ich drei Monate vor dem Termin erscheine.
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. April 2016 um 03:29:37 Uhr:
Aber im Grunde gibt es da doch zwei Möglichkeiten:
Entweder gibt es eben doch keine bundesweit einheitliche Regelung für alle Organisationen (sprich: DEKRA unterscheidet zwischen den Bundesländern), oder der zweite Prüfer kannte die Regelung schlichtweg nicht.
Sollte man meinen. Habe nun folgende Mail an pruefwesen@dekra.com gesendet:
'Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Hauptuntersuchung eines Motorrads bekomme ich aus Ihrem Hause widersprüchliche Informationen zum Zusammenhang 'Zusatzgebühr 20%' und 'Saisonkennzeichen'.
Hintergrund: Mein Krad hat ein Saisonkennzeichen 03-10, die HU-Plakette steht auf Oktober 2015.
Im Oktober rief ich bei Ihnen an und erkundigte mich, ob die Zusatzgebühr fällig wird, wenn ich das Fahrzeug erst nach der Saisonpause vorführe. Darauf hiess es, die Messung der Verspätung (max. 2 Monate) werde durch die Saisonpause unterbrochen, es sind dann also die 20% nicht zu zahlen.
Nun (April) fuhr ich zur HU bei der Dekra x, wo man, nach Diskussion, klipp und klar erklärte (Prüfer y), "das Saisonkennzeichen spielt für die Zusatzgebühr keine Rolle", weshalb die 20% fällig wären. Darauf habe ich die Prüfung abgebrochen.
Nun bitte ich um Stellungnahme zur Position der Dekra:
a) Die Berechnung der Verspätungsgebühr wird durch die Saisonpause unterbrochen;
in meinem Fall würde diese also erst ab dem 1.5. anfallen.
b) Sie wird durch die Saisonpause nicht unterbrochen;
bei mir wäre die Zusatzgebühr also nur zu vermeiden gewesen, wenn man das Fahrzeug bis 31.12. vorgeführt hätte (ab 1.11. zwangsläufig mit Hänger, denn ein Saisonkennzeichen wird neuerdings ohne HU nicht mehr ausgegeben).
c) Es gibt eine andere Logik bei der Ermittlung der Gebühr - welche?
d) Niederlassung oder Prüfer entscheiden nach eigenem Ermessen über den 20% Aufschlag.
Antwort gerne per Email, oder auch direkt im Web-Forum:
http://www.motor-talk.de/.../tuev-saisonkennzeichen-t5644985.html?...
Vielleicht möchten Sie im Falle b) auch erklären, wofür der "Zusatzaufwand" anfiele, mit dem die 20% Gebühr begründet wird, nachdem in der Pause das Fahrzeug zwangsläufig stillsteht und keinem Verschleiß unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen / xy'
...vor ein paar Jahren bin ich mal mit einem Bootstrailer gebremst 2,2 Tonnen zul.GG. mit 2 oder 3 Jahren abgelaufener HU zur Dekra gefahren.
Komischer Mehraufwand dacht ich mir... der Trailer kam nicht einmal in die Prüfhalle (Grube für begutachtung von unten), auch nicht auf einen Bremsenprüfstand, nur die übliche Bremsprobe aufm Hof. Außerdem wurden die Lichter & Lampen wie üblich durchgeschaltet, das wars.
Tut man sich halt schwer bei einem Anhänger der aus nix als 2 Achsen, nem Aluminium-Rahmen und einer Lichtanlage besteht -bei dem auch eine HU alle 5 Jahre ausreichend wäre, sowas hier (klick)- dem Kunden in alter Quacksalber- und Betrügermanier einen Mehraufwand vorzugauckeln.
@bvdb ...Du bist fies. Jetzt haben die Prüforganisationen schon so viele Versuche durch um abzukassieren und sind letztendlich mit Widersprüchen und Ungereimtheiten auf die Schnauze gefallen. Cool fand ich z.B. bei der alten Regelung das Zurückdatieren bei Fahrzeugen, bei denen die HU um eine ganze Prüfperiode überzogen war... hab das mal live beim TÜV erlebt, als die Herrn Prüfer diskutiert haben, was jetzt mit dem Traktor da draußen zu tun ist... zwei Prüfungen an einem Tag hintereinander, Plakette kleben und danach gleich wieder abkratzen... ggg 😁
Und jetzt bist Du so frech und findest bei der aktuellen Regelung gleich wieder -nennen wir es mal- Ungereimtheiten und haust Ihnen den Mist um die Ohren. 😁
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 3. April 2016 um 11:55:44 Uhr:
Fährt man später hin kostet es halt mehr. Rechtzeitiges erscheinen spart Geld. Fertig!
Wir haben bei der KFZ-Prüfung keinen Markt sondern ein staatlich geregeltes Kartell.
Da darf und sollte man als Bürger schon genau hinterfragen, nach welchen Regeln dort (Zusatz-) Gebühren berechnet werden.
Insbesondere bei Motorrädern ist auch die jetzige Gebühr schon unnötig hoch, denn die Prüfung ist sehr kurz; und für fast jedes Zusatzteil werden ohnehin extra-Prüfkosten beim Hersteller und/oder Halter einkassiert.
Wir haben hier in Deutschland eine Überregulierung wie in keinem anderen Land der Welt.
Wie man diesen Spuk noch beklatschen kann, ist mir unbegreiflich (wenn man nicht selbst zu den Profiteuren zählt).
Zitat:
@bvdb schrieb am 3. April 2016 um 11:43:08 Uhr:
@Tecci - welche 'rechtliche Regelung' meinst du denn? Ich spreche hier nur über die Regeln der Zusatzgebühr,
Und ich spreche davon, dass du 10/15 hingemusst hättest, aber erst 04/16 warst. Überziehung um 6 Monate, also Aufschlag. Die rechtliche Grundlage ist das eine, die Verwirklichung der Begründung eine andere.
Geht deine Saison 03-10, HU ist fällig irgendwann 11-02, dann legt die StVZO fest, dass der Fälligkeitstermin sich auf 03 verschiebt, somit hättest du in 04 nur einen Monat überzogen -> kein Aufschlag, keine Probleme. Also alles ein selbst verursachtes Problem. Womit die Prüforganisationen ihre 20% rechtfertigen (steht halt in deren Gebührenordnung so drin), interessiert mich ehrlich gesagt nicht oder maximal nachrangig, ich schaffe es halt rechtzeitig, meine Fahrzeuge vorzustellen. Egal mit welchem Kennzeichen.
Btw., deine Ausführung in der Mail, man würde "neuerdings" kein Saisonkennzeichen ohne HU bekommen, ist falsch. Es war schon immer so, dass eine gültige HU zur Anmeldung benötigt wurde, Kennzeichenausführung egal.
Zitat:
@bvdb schrieb am 3. April 2016 um 12:54:23 Uhr:
Wir haben hier in Deutschland eine Überregulierung wie in keinem anderen Land der Welt.
.
Offenbar auch gringend notwendig, da der Erfindungsreichtum der Leute enorm ist, wenn es daraum geht, gesetzliche Bestimmungen zu umgehen oder so weit auszulegen, bis es passt. Das fängt bei sowas Simplen wie der TÜV.Plakette an. Es steht nun eindeutig drauf, von wann bis wann der TÜV gilt.
Es gibt aber immer wieder welche, die aufgrund eines Saisonkennzeichens glauben, dass der nächste Termin ruhig mal schnell um Monate verschoben werden kann. Obwohl eigentlich alle wissen, dass eine Überziehung des Termins ab einem bestimmten Zeitraum Mehrkosten verursacht.
Zitat:
@bvdb schrieb am 3. April 2016 um 12:54:23 Uhr:
...
Wir haben bei der KFZ-Prüfung keinen Markt sondern ein staatlich geregeltes Kartell.
...
...und genau das ist schon seit Jahren nicht mehr zeitgemäß. In allen Bereichen der Wirtschaft hat man seit Jahren offene Grenzen, einen freien Waren- und Dienstleistungsmarkt. Es wird Zeit, dass dieser Schutz von Privilegien, diese Schranken / Zollschranken / usw., die den Bürgern, Arbeitnehmern, den Unternehmen seit Jahren, Jahrzehnten nicht mehr zugestanden werden endlich auch auf dem Markt der Sachverständigen und Gutachter fallen.
Ich greife jetzt einfach mal die Speditionsbranche als Beispiel heraus... genau so, wie jeder in der EU zugelassene LKW hier in D Güter transportieren kann / darf und damit den einheimischen deutschen Spediteuren mit seinen Dumpingpreisen harte Konkurenz macht genaus so muß es möglich sein, dass ich Gutachterleistungen, wie sie eine Hauptuntersuchung darstellt ebenfalls im europäischen Ausland einkaufen kann.
Der von den Prüforganisationen immer zur Verteidigung ihres Monopols vorgebrachte Sicherheitsargument ist absolut nicht zeitgemäß und entbehrt jeder Grundlage, so lange z.B. ausländische Fahrzeuge ohne weitere technische Prüfung ins Bundesgebiet einfahren dürfen.
Zitat:
@bvdb schrieb am 3. April 2016 um 12:54:23 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 3. April 2016 um 11:55:44 Uhr:
Fährt man später hin kostet es halt mehr. Rechtzeitiges erscheinen spart Geld. Fertig!
Wir haben bei der KFZ-Prüfung keinen Markt sondern ein staatlich geregeltes Kartell.
Da darf und sollte man als Bürger schon genau hinterfragen, nach welchen Regeln dort (Zusatz-) Gebühren berechnet werden.Insbesondere bei Motorrädern ist auch die jetzige Gebühr schon unnötig hoch, denn die Prüfung ist sehr kurz; und für fast jedes Zusatzteil werden ohnehin extra-Prüfkosten beim Hersteller und/oder Halter einkassiert.
Wir haben hier in Deutschland eine Überregulierung wie in keinem anderen Land der Welt.
Wie man diesen Spuk noch beklatschen kann, ist mir unbegreiflich (wenn man nicht selbst zu den Profiteuren zählt).
Keine Angst, gehöre nicht dazu!😉
Und Sachverhalte zu hinterfragen ist ja auch ok.
Aber wenn man im Oktober Termin zur HU hat und es nicht schafft innerhalb von 31 Tagen diesen wahrzunehmen, dann bitte nicht über evtl. Mehrkosten jammern.
HU gilt 24 Monate. Nicht länger.
Und wenn ich mich nicht täusche, bekommt man doch jetzt auch bei Verspätung volle 24 Monate, und nicht wie früher den gleichen Zeitraum, wieder.
Von wieviel reden wir denn hier überhaupt? 20% von 76€ sind 15,20€. Und wenn dann der Termin von Oktober auf April verschoben ist, also um 6 Monate, ist das doch ok. Immerhin 6 Monate!
Sonnigen Sonntag,
der_Nordmann
...man muß halt auch immer sehen, warum wird man mit einem Motorrad wohl die HU im der letzten Saison sparen wollen. Das können manchmal ganz vernünftige gar sicherheitsrelevante Gründe sein.
Z.B. hat man an einem Fahrzeug irgendwelche HU-relevanten Reparaturen zu erledigen, die man in den Pausen zeitraum zieht um sie über den Winter in Ruhe zuerledigen.
Oder man bräuchte für die HU neue Reifen... die kauft man vor allem bei einem Motorrad, wo schon fast jeder Monat der Alterung zählt lieber zu Beginn der Saison um mit frischen Gummis in die Saison zu starten statt mit welchen die während der Pasue schon wieder ein paar Monate gealtert sind.
Oder vielleicht war auch zu Ende der Saison das Wetter so schlecht, dass man das Fahrzeug gar nicht mehr bewegt hat... ich z.B. fahre meine Maschine auch nur bei Sonnenschein. Jeder Meter im Regen stinkt mir, wenn die Maschine hinterher bis in die kleinste Ecke eingesaut ist.
Ich machs halt vor allem bei den Bootstrailern, die sowieso nur rumstehen so, dass ich sie, wenn ich sie nicht innerhalb der 2 Monate zur HU schaffe gleich ein paar Monate länger stehen lasse um die Zusatzgebühr wieder drin zu haben. (Die stehen natürlich mit abgeschraubten Kennzeichen auf eingezäuntem Privatgelände... die Kennzeichen, werden bei mir generell auch wegen dem Diebstahlschutz abgenommen und in der Garage aufbewahrt.)