TÜV: Räder 1. und 2. Achse Ausführung unzulässig
Hallo 🙂
Folgendes steht in meinem TÜV bericht als erheblicher Mangel: "Räder 1. und 2. Achse Ausführung unzulässig"
Was soll das bedeuten?
Am Reifen dürfte es nicht liegen, weil der hat genau die Größe wie im Schein steht.
Die Einpresstiefe der Felgen ist auch richtig.
Hat jemand eine Idee, was noch gemeint sein könnte?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pipitze
7 von 8 Antworten sind Dünsch. Die Spastenquote ist höher als erwartet 🙂
Mit deinem Kommentar sind es nun 8 von 8. Endlich die Quote erfüllt!
HTC
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pipitze
7 von 8 Antworten sind Dünsch. Die Spastenquote ist höher als erwartet 🙂
Mehrere Leute haben dich gefragt, warum du nicht gleich den Prüfer gefragt hast.
Was ist daran Dünsch.? Nicht die Antwort, die du erwartet hast? 😉
vielleicht hat er/sie ja auch einen Kastenwagen und da Reifen mit Traglast index 79 drauf, oder der Speedindex stimmt nicht...
was genaueres weiß man erst wenn der TE den Fahrzeugtyp sowie die Reifen dimensionen hier mal angeben würde
Lieber TE: Jetzt hast ne Menge Dünnsch... gelesen, aber anscheinend auch sinnvolle Beiträge. Wie wär´s denn mal mit ner sinnvollen Antwort Deinerseits.
Was ist das für ein Auto, über das hier spekuliert wird,
welche Felgen sind genau drauf, exakte Abmessung, Marke, etc.
welche Reifen sind auf den Felgen, exacte Abmessung (alle Angaben ???/?? R?? ??X)
Dann kann Dir auch geholfen werden
Zitat:
Original geschrieben von pipitze
7 von 8 Antworten sind Dünsch. Die Spastenquote ist höher als erwartet 🙂
Der Spasti bist du - nur hast du es noch nicht erkannt! Selbst unfähig Daten preiszugeben aber als einzige Reaktion eine Beleidigung in die Runde werfen🙄
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Ich denke, der TE scheint an einer Lösung nicht interessiert zu sein. Daher ist hier jetzt zu. Und @freddi, in Zukunft nicht so provozieren lassen, wie Mods regeln das schon. 😉
Gruß
Simon
MT-Moderation
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