TÜV nimmt Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers nicht an

Hallo liebe Biker!

Ich war heute beim TÜV und es war mal wieder ein aussichtsloses Prozedere...ich bin gerade echt mega sauer!!

Wir wissen ja alle, dass seit 2020 die Unbedenklichkeitsescheinigungen der Reifenhersteller bei abweichender Größe nicht mehr ausreicht. Ausnahme: Der Reifen ist noch VOR 2020 produziert worden.
Okay, aber ich benötige demnächst neue Reifen und ich wollte die Michelin Power 5 probieren. Laut Reifenhändler gibt es da zwar welche mit Herstellungsdatum vor 2020, aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Produktion begann im Dezember 2019 und Michelin machte sich wegen dem Monat keine Mühe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung rauszubringen. Okay, verstehe ich auch.

Ich habe hinten die Größe 190/55 montiert. Im Scheint steht 190/50. Also war ich heute beim TÜV weil ich mir die Größe abnehmen lassen wollte. Dort angekommen lag ich die Unterlagen vor samt Herstellerbescheinigung von Michelin. Darin steht wie üblich dass diese Reifen auf dem Motorrad geprüft wurde und es keine negativen Auswirkungen hab. Nur steht im Gegensatz zur Unbedenklichkeitsbescheinigung hier auch drin, dass der Reifen gem. §21 STVZO in Verbindung mit §19 (2) STVZO abgenommen werden muss.

Noch bevor der Prüfer aber überhaupt loslegte und noch am PC rumtippte, sagte er mir, dass er den Reifen nicht abnehmen könnte. Erstens wäre die Abweichung vom Tacho bei der Größe 190/55 zu groß. Er läge bei 3,5 % und 0,5 % sei die Toleranz. Es käme aber auch darauf an, ob meine Tachowelle am Getriebe oder vorne am Rad wäre. Wenn vorne, dann könnte man es doch noch durchgehen lassen. Vor allem hieß es aber dann, dass sie für die Abnahme nicht die Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers bräuchten, sondern die des Motorradherstellers?! Ende der Geschichte: Abgelehnt!

Ich hatte das Gefühl, dass der Prüfer in Sachen Motorrad nicht wirklich Ahnung hatte. Also wollte ich eine zweite Meinung. Ab zur DEKRA, aber die haben wegen Corona bereits ab 13 Uhr geschlossen. Okay, die Umstände müssen wir gerade eben hinnehmen. Also fuhr ich zu einer Werkstatt meines Vertrauens. Der Mechaniker fuhr bislang auch immer Reifenabnahmen für die Reifenhersteller und ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ich schilderte ihm mein Problem und auch er meinte, dass der TÜV für die Reifenabnahme eine Herstellerbescheinigung des Motorradherstellers brauche. Sowas würde es aber bisher nicht geben! Er erzählte weiter, dass das Thema gerade total für den Ar*** sei weil es eigentlich gerade noch ein ungelöstes Problem sei. Die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller sind dem TÜV egal. Bescheinigungen vom Motorradhersteller gibt es nicht. Laut ihm hätte ich zwei Optionen: Wieder Pilot Power 3 nehmen mit DOT 2019, da ich hierfür noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung habe, oder es gut sein lassen und auf 190/50 umsteigen.

Das kann doch nicht sein dass es so eine aussichtslose Situation ist...vor Verzweiflung war ich noch bei einer Vertragswerkstatt von Suzuki. Die Antwort war wieder anders. Doch na klar ist eine Abnahme möglich! Die beim TÜV blicken es nur wieder nicht! In der Verordnung steht dass die Prüfstelle die Herstellerbescheinigung benötige und die vom Reifenhersteller sei genau diese Herstellerbescheinigung. Ich solle das Motorrad einfach zu ihnen bringen und sie führen es ihrem TÜV-Prüfer vor, der jede Woche 2 mal zu ihnen kommt.

Irgendwie sagt jeder was anderes....junge ich will doch einfach nur neue Reifen und weiterhin die Größe 190/55 fahren!! Jedes Mal diese hirnrissige Wissenschaft wenn man mal irgendwas bezüglich Motorrad will!

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Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:


Könnte zB ein besseres Fahrverhalten bringen, mehr Grip in Kurven, kürzere Bremswege.

Ja, richtig, die Entwickler der Autos und Motorräder haben zwar schöne Büros, aber keine Ahnung von der Technik. Klar, dass da jeder selbst ernannte F(l)achmann mehr Ahnung als die Ingenieure der Hersteller hat.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:


Und meist natürlich auch eine bessere Optik.

NEIN, wie kommst Du denn auf so einen Blödsinn? Die fetteren Reifen werden niemals wegen der Optik oder zum Schw...engelvergleich gekauft, sie werden nur wegen des Fahrverhaltens montiert, weil die Moped- und Autohersteller halt nur unfähige Nieten in den Entwicklungsabteilungen beschäftigen!

Gruß Michael

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Also per Mail meinte der TÜV wieder dass sie die Herstellerbescheinigung vom REIFENhersteller möchten.

Wissen die bald mal was sie wollen?

Das sind ja solche Sachen die mich aufregen!

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 3. Mai 2020 um 16:55:11 Uhr:


Dann müssen aber für die Reifenbreiten auch bestimmte Felgenmaße definiert sein, denn die Reifenbreite ist abhängig von der Felge.

Gruß Michael

und dem Fahrzeug gewicht - und dem Luftdruck und....

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Reifen sind für ein gewisses Gewicht zugelassen.
Ebenso steht der Maximaldruck auf einem Reifen.

Es ist ja auch nicht jeder Reifen für Anhängerbetrieb geeignet, auch wenn die geometrischen Dimensionen passen und 80km/h deckt jeder Reifen ab.

Bei grösseren einachsigen Anhängern und Wohnwagen ist das sehr wichtig.

Zumindest hier in Deutschland gibt es auch spezielle Anhängerreifen, die dann nicht an Autos benutzt werden dürfen.

Zurück zur Reifenbreite: Ich meinte das Problem, dass die Kontur und damit die Reifenbreite ganz wesentlich von der Felgenbreite abhängt. Ich habe das mal skizziert (siehe unten): Obwohl die Lauffläche unverändert ist, ist je nach Felgenmaß der Reifen bei gleichem Druck und gleicher Belastung unterschiedlich breit. Und auch wenn es auf dem linken Bild nicht so aussehen mag, die Lauffläche ist hier gleich, siehe rechtes Bild.

Gruß Michael

Felgenbreite bestimmt Reifenbreite
Felgenbreite bestimmt Reifenbreite

ich dachte du redest jetzt von Motorrad anstelle Anhängerreifen - das ist aber garantiert kein Motorradreifen.

jmlif schrieb über Autoreifen, deshalb habe ich einen solchen skizziert. Es ist beim Motorradreifen aber ganz genauso, auch da hängt die Breite des Reifens von der Felge ab.

Gruß Michael

Bietet denn eine Felge (egal ob Autoreifen oder Motorradreifen) denn überhaupt einen kleinen Spielraum? UNABHÄNGIG von einer Freigabe für das Fahrzeug. Papstpower hatte ja die Idee mit dem 180/55er Reifen. Nochmal, mir geht es jetzt nur um das Passen des Reifens zur Felge, die Zulässigkeit ist wieder eine andere Frage - aber kann man überhaupt auf einer Felge für einen 190er Reifen auch einen 180er Reifen montieren? Oder müsste man hierfür auch die Felge tauschen?

Ja, jede Felge hat ein von - bis. Meist ein bis zwei Größen. Kann aber sein, dass Du schon am "bis" bist.

Danke 🙂

Das mit dem 180er Reifen ist nur ne rechen Geschichte. Falls der Rest nicht klappt. Wahrscheinlich wirst du den Unterschied kaum wahrnehmen...

Übrigens ist die Sache mit Auto- bzw. Anhängerreufen nicht völlig OT, da der Eine oder Andere einen Anhänger für Motorräder hat.
Könnte also nicht ganz uninteressant sein, auch wenn es für Motorradreifen erst einmal unwichtig ist.

Naja, die Last für einen Motorradanhänger dürfte deutlich geringer ausfallen...

Drei Motorräder auf einem Hänger ergibt inkl. Hänger gut eine Tonne. Verteilt auf zwei Rädern ...

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