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TÜV nimmt Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers nicht an

Themenstarteram 24. April 2020 um 15:10

Hallo liebe Biker!

Ich war heute beim TÜV und es war mal wieder ein aussichtsloses Prozedere...ich bin gerade echt mega sauer!!

Wir wissen ja alle, dass seit 2020 die Unbedenklichkeitsescheinigungen der Reifenhersteller bei abweichender Größe nicht mehr ausreicht. Ausnahme: Der Reifen ist noch VOR 2020 produziert worden.

Okay, aber ich benötige demnächst neue Reifen und ich wollte die Michelin Power 5 probieren. Laut Reifenhändler gibt es da zwar welche mit Herstellungsdatum vor 2020, aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Produktion begann im Dezember 2019 und Michelin machte sich wegen dem Monat keine Mühe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung rauszubringen. Okay, verstehe ich auch.

Ich habe hinten die Größe 190/55 montiert. Im Scheint steht 190/50. Also war ich heute beim TÜV weil ich mir die Größe abnehmen lassen wollte. Dort angekommen lag ich die Unterlagen vor samt Herstellerbescheinigung von Michelin. Darin steht wie üblich dass diese Reifen auf dem Motorrad geprüft wurde und es keine negativen Auswirkungen hab. Nur steht im Gegensatz zur Unbedenklichkeitsbescheinigung hier auch drin, dass der Reifen gem. §21 STVZO in Verbindung mit §19 (2) STVZO abgenommen werden muss.

Noch bevor der Prüfer aber überhaupt loslegte und noch am PC rumtippte, sagte er mir, dass er den Reifen nicht abnehmen könnte. Erstens wäre die Abweichung vom Tacho bei der Größe 190/55 zu groß. Er läge bei 3,5 % und 0,5 % sei die Toleranz. Es käme aber auch darauf an, ob meine Tachowelle am Getriebe oder vorne am Rad wäre. Wenn vorne, dann könnte man es doch noch durchgehen lassen. Vor allem hieß es aber dann, dass sie für die Abnahme nicht die Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers bräuchten, sondern die des Motorradherstellers?! Ende der Geschichte: Abgelehnt!

Ich hatte das Gefühl, dass der Prüfer in Sachen Motorrad nicht wirklich Ahnung hatte. Also wollte ich eine zweite Meinung. Ab zur DEKRA, aber die haben wegen Corona bereits ab 13 Uhr geschlossen. Okay, die Umstände müssen wir gerade eben hinnehmen. Also fuhr ich zu einer Werkstatt meines Vertrauens. Der Mechaniker fuhr bislang auch immer Reifenabnahmen für die Reifenhersteller und ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ich schilderte ihm mein Problem und auch er meinte, dass der TÜV für die Reifenabnahme eine Herstellerbescheinigung des Motorradherstellers brauche. Sowas würde es aber bisher nicht geben! Er erzählte weiter, dass das Thema gerade total für den Ar*** sei weil es eigentlich gerade noch ein ungelöstes Problem sei. Die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller sind dem TÜV egal. Bescheinigungen vom Motorradhersteller gibt es nicht. Laut ihm hätte ich zwei Optionen: Wieder Pilot Power 3 nehmen mit DOT 2019, da ich hierfür noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung habe, oder es gut sein lassen und auf 190/50 umsteigen.

Das kann doch nicht sein dass es so eine aussichtslose Situation ist...vor Verzweiflung war ich noch bei einer Vertragswerkstatt von Suzuki. Die Antwort war wieder anders. Doch na klar ist eine Abnahme möglich! Die beim TÜV blicken es nur wieder nicht! In der Verordnung steht dass die Prüfstelle die Herstellerbescheinigung benötige und die vom Reifenhersteller sei genau diese Herstellerbescheinigung. Ich solle das Motorrad einfach zu ihnen bringen und sie führen es ihrem TÜV-Prüfer vor, der jede Woche 2 mal zu ihnen kommt.

Irgendwie sagt jeder was anderes....junge ich will doch einfach nur neue Reifen und weiterhin die Größe 190/55 fahren!! Jedes Mal diese hirnrissige Wissenschaft wenn man mal irgendwas bezüglich Motorrad will!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:

Könnte zB ein besseres Fahrverhalten bringen, mehr Grip in Kurven, kürzere Bremswege.

Ja, richtig, die Entwickler der Autos und Motorräder haben zwar schöne Büros, aber keine Ahnung von der Technik. Klar, dass da jeder selbst ernannte F(l)achmann mehr Ahnung als die Ingenieure der Hersteller hat.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:

Und meist natürlich auch eine bessere Optik.

NEIN, wie kommst Du denn auf so einen Blödsinn? Die fetteren Reifen werden niemals wegen der Optik oder zum Schw...engelvergleich gekauft, sie werden nur wegen des Fahrverhaltens montiert, weil die Moped- und Autohersteller halt nur unfähige Nieten in den Entwicklungsabteilungen beschäftigen!

 

Gruß Michael

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Ja, warum kann man eigentlich nicht eigenverantwortlich entscheiden?

Fliegen in Frankreich die Motorradfahrer zu Hunderten aus der Kurve, weil es da keinen ernsthaft interessiert?

Ach, wir haben ja kein Tempolimit, da kann man natürlich niemanden Eigenverantwortung überlassen. Sonst stürzt er noch mit 290 wegen nicht ausdrücklich freigegebenem Reifenhöhenverhältnis und dann ist der Hersteller schuld.

Selbst wenn du Prüfingenieur bist, wäre es ratsam die Unterschrift eines Kollegen darunter zu haben.

 

Meine eigenverantwortliche Entscheidung über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu fahren, stößt auch auf Unverständnis... Darum entscheidet in einer Gesellschaft selten jemand eigenverantwortlich...

Der 55er ist halt eine neuere Entwicklung weil eben angenehmer zu fahren vor allem in Schräglage. Daher findest wohl auch kaum mehr Neumaschinen mit 50er. War bisher ja auch kein Problem. Hier hätte man halt zur Not noch die Wahl eventuell einen 50er Reifen zu nehmen, richtig angeschissen sind alle mit Altfahrzeugen in Zollbereifung. Diese Neuregelung zugunsten Geld machens für den TÜV die oftmals Prüfer haben die von Motorrädern keine Ahnung haben oder schlicht zu faul sind sich damit zu beschäftigen (das unterstell ich jetzt einfach mal, der Prüfer kam mir auch schön blöd mit seiner Aussage) ist einfach Scheißdreck.

Ich spreche da jetzt aus eigener Erfahrung um einfach nur einen Reifen eintragen zu lassen für den es keine Freigabe gab... Musste das dann von der Werkstatt in 100 km Entfernung machen lassen weil erst dort der TÜV einen fähigen Mann hatte... Und dekra darf ja nicht... Auch so ein Scheißdreck von wegen Auftrennen der Zuständigkeiten. Ja keinen Wettbewerb zulassen... o.O

am 25. April 2020 um 10:29

Ich denke dass die TüV sehr wohl auch Vorschriften hat, wo es explizit verbieten, dass du mit Stempel und eigener Unterschrift eines deiner oder deiner Familie oder befreundeten Fahrzeuge versorgst!

denke mir könnte ein Kündigungsgrund sein- wenn a gewisses Gschmäckle wäre....

Ich glaube ihr verrennt euch etwas.

Zitat:

Noch bevor der Prüfer aber überhaupt loslegte und noch am PC rumtippte, sagte er mir, dass er den Reifen nicht abnehmen könnte. Erstens wäre die Abweichung vom Tacho bei der Größe 190/55 zu groß. Er läge bei 3,5 % und 0,5 % sei die Toleranz. Es käme aber auch darauf an, ob meine Tachowelle am Getriebe oder vorne am Rad wäre. Wenn vorne, dann könnte man es doch noch durchgehen lassen. Vor allem hieß es aber dann, dass sie für die Abnahme nicht die Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers bräuchten, sondern die des Motorradherstellers?! Ende der Geschichte: Abgelehnt!

Das steht doch eindeutig das der Reifen eine zu große Tachoabweichung verursacht. Sprich der Tacho zeigt unter Umständen weniger an. Um die Reifen eintragen zu lassen müsste ein Tachoabgleich vorgenommen werden, wenn das überhaupt geht.

Es ist ja auch technisches Hexenwerk, dem sowieso volldigitalem Cockpit das geänderte Größenverhältnis mitteilen zu können.

Wieso kann man das eigentlich an jeden Fahrradtacho für 5,95?

am 25. April 2020 um 10:55

weil das am Motorradtacho ein Geeichtes Instrument ist!??

was macht eine Eichung für einen Sinn - wenn dann jeder sie nach gut dünken "optimieren kann`?

Öhm. Also ich kenne durchaus Motorräder wo man das umstellen kann.

Wie sollst auch sonst eine Enduro als Supermoto fahren...

https://feinmechanik-rosenheim.de/.../

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 25. April 2020 um 12:48:52 Uhr:

Es ist ja auch technisches Hexenwerk, dem sowieso volldigitalem Cockpit das geänderte Größenverhältnis mitteilen zu können.

Wieso kann man das eigentlich an jeden Fahrradtacho für 5,95?

Für was? Das Massenphänomen, dass zig tausend Leute von den Standardvorgaben für die Reifendimensionen abweichen wollen? Oder betrifft es doch eher nur, äh, einen verschwindend geringen Teil an Leuten?

Ne, dann bitte erst Apple CarPlay und drölftausend andere Sachen integrieren, als sich um solche Randerscheinungen zu kümmern.

Zumal ich bisher auch noch kein sinnvolles Argument gelesen habe. Die genanten Punkte wie besserer Bremsweg o.ä. sind erst mal nur Behauptungen oder "Gefühle", aber durch nichts belegt. Dem lässt sich auch locker entgegen halten, dass sich durch andere Reifendimensionen auch die Geometrie des Fahrzeugs ändert, sich also auch locker negative Eigenschaften bemerkbar machen könnten. Aber klar, DAS ist bestimmt wieder totaler Humbug und gar nicht spürbar, die eigenen zusammengeschusterten "Argumente" aber natürlich unwiderlegbar (empfunden).

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 25. April 2020 um 12:55:41 Uhr:

weil das am Motorradtacho ein Geeichtes Instrument ist!??

Kein üblicher Motorradtacho ist geeicht. Wie kommst Du denn auf die Idee?

Mein Tacho zeigt 10% zuviel an, ab Tempo 100 sind es zumindest bis Tacho 160 ziemlich exakt 10 km/h. Da würde ein größerer Abrollumfang nur die Ungenauigkeit des Tachos verringern...

Zitat:

@hoinzi schrieb am 25. April 2020 um 13:07:16 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 25. April 2020 um 12:55:41 Uhr:

weil das am Motorradtacho ein Geeichtes Instrument ist!??

Kein üblicher Motorradtacho ist geeicht. Wie kommst Du denn auf die Idee?

Mein Tacho zeigt 10% zuviel an, ab Tempo 100 sind es zumindest bis Tacho 160 ziemlich exakt 10 km/h. Da würde ein größerer Abrollumfang nur die Ungenauigkeit des Tachos verringern...

Womit er sich im Bereich der gesetzlichen Vorgaben bewegt - im Gegensatz zu der Abweichung bei anderen Reifendimensionen. Kann man gut finden oder nicht, aber ist so.

am 25. April 2020 um 11:17

sorry - geeicht war der Falsche Begriff!

Mir ist es auch egal, ich passe mein Tempo halt der Anzeige an, fahre also einfach nach Tacho 10% über Limit und treffe das dann ziemlich gut.

Übrigens ist die Abweichung beim Wegstreckenzähler deutlich geringer, die liegt nur bei ungefähr 3%. Da hätten mich die 10% auch geärgert...

Zitat:

@hoinzi schrieb am 25. April 2020 um 13:07:16 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 25. April 2020 um 12:55:41 Uhr:

weil das am Motorradtacho ein Geeichtes Instrument ist!??

Kein üblicher Motorradtacho ist geeicht. Wie kommst Du denn auf die Idee?

Mein Tacho zeigt 10% zuviel an, ab Tempo 100 sind es zumindest bis Tacho 160 ziemlich exakt 10 km/h. Da würde ein größerer Abrollumfang nur die Ungenauigkeit des Tachos verringern...

Es ist zulässig das ein Tacho verläuft und da gibt Abweichungen. Es soll auch mal vorkommen das ein Tacho exakt geht, dann bist du mit einem nacheilenden Tacho schnell in der Blitzzone.

Zuwenig darf er nicht anzeigen. Nur mehr, max 10%.

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