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TÜV mit neuem Heck ?

Yamaha XJR 1200

Muss ich mir Sorgen machen wenn ich so (Heck) zum TÜV fahre ?
🙁

35 Antworten

Zitat:

@miTo82 schrieb am 16. September 2021 um 08:21:53 Uhr:



Zitat:

@solstice07 schrieb am 13. September 2021 um 22:53:40 Uhr:


Vorschriften bezüglich der Blinker:
https://i.ebayimg.com/00/s/MTIwMFg4NDY=/z/4K8AAOSw3Cxc0Zaf/$_59.JPG
Die müsste schon ne EWG/ECE Zulassung haben, oder?
Da sind auf jeden fall die 30cm zum Ende vom Hinterrad zu beachten.

Mal ne Frage dazu: Welche Vorschrift wird denn hier angewendet? Die StVZO oder EWG(EG)?

Nur mal zwei kleine Unterschiede:
- Abstand vordere Blinker: StVZO = 340mm / EWG = 240 mm
- Abstand hintere Blinker: StVZO = 240mm / EWG = 180 mm

Schau mal in die Zulassungsbescheinigung Teil1 hinter dem Buchstaben K
Wenn dort etwas steht wie z.B.: E13*xxx/xxxx*xxxxx*xx Dann gilt die EWG/ECE Regelung (die E13 ist jetzt nur ein Beispiel, dat können auch zich andere Zahlen sein, je nachdem wo das Fahrzeug homologiert wurde)

Danke euch beiden... da steht bei mir eine "E13..." drin.

Nochmal danke für den Hinweis!

Grundsätzlich, erlaubt ist alles, wenn es zugelassen ist.
Du hast das Fahrzeugheck verändert:
- Position Blinker,
- Spritzschutz Schutzblech (Kotflügel),
- Kennzeichenhalter,
- Rücklicht,
Haben die neu verbauten Teile eine E Nummer?
(hier sind alle gemeint!)

Hast Du den Umbau eintragen lassen?

Wenn beides mit ja zu beantworten ist, ist alles gut, wenn nicht viel Spass mit der Rennleitung nachdem die Dich mal rausgewunken haben, das kann bei nicht vorhandener Eintragung zu einer Stilllegung vor Ort führen, weil der Beamte der Meinung ist dass das nicht Verkehrssicher ist.

Fahr mit dem Umbau zum TÜV und lasse es so eintragen und dann hast Du freie Fahrt und keine Probleme bei einer Überprüfung auf der Straße.

Zitat:

@pa.be schrieb am 18. September 2021 um 16:35:53 Uhr:


Grundsätzlich, erlaubt ist alles, wenn es zugelassen ist.

Grundsätzlich müssen nur die Teile zugelassen sein, für die eine Zulassung benötigt wird.

Deine Liste ist zu amibtioniert.

"Eintragen" muss er auch nichts, wenn E nummern vorhanden sind.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Papstpower schrieb am 18. September 2021 um 18:27:18 Uhr:



Zitat:

@pa.be schrieb am 18. September 2021 um 16:35:53 Uhr:


Grundsätzlich, erlaubt ist alles, wenn es zugelassen ist.

Grundsätzlich müssen nur die Teile zugelassen sein, für die eine Zulassung benötigt wird.

Deine Liste ist zu amibtioniert.

"Eintragen" muss er auch nichts, wenn E nummern vorhanden sind.

Nö da ist nix ambitioniert, im Gegensatz zu Ihnen bleibe ich auf dem Boden der Tatsachen, habe einige Umbauten vorgenommen und diese auch zugelassen bekommen. Es gibt einen guten Artikel in Motorrad Online vom 16.02.2018 da steht unter anderem:

" ... Aber Vorsicht, nur wenn alle Teile entsprechend der zugehörigen Dokumentation auch korrekt montiert sind, bleibt die Betriebserlaubnis des Motorrads erhalten, und das Prüfzeugnis gilt im Prinzip auch nur für den Anbau an ein Motorrad im Serienzustand. Wildes Kombinieren ist also nicht erlaubt. ... "

Und das was wir auf dem Foto zur Frage vom Threadopener am Heck sehen IST eine wilde Kombination, die sollte man zum Eigenschutz, der Schonung des Kontostandes und der Vermeidung zeitweiser gezwungener Beifahrer- oder Mitfahrertätigkeit eintragen lassen.

Der Link zum Artikel, denn Lesen bildet mitunter weiter:

https://www.motorradonline.de/.../

Dann bitte um Ausführung zum Schutzblech und zum Kennzeichenhalter.

Letzter nur wenn seitlich, Schutzblech bei eu Zulassung ohne e Zeichen Umbauten möglich.
Entsprechende Eintragungen sind daher nicht nötig...

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