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TÜV mit diesem Kühlergrill??
Hallo liebe Experten
Ich bin seit neuestem Besitzer eines Opel Corsa B BJ'93, und der Titel sagt eigentlich schon alles...
Der Vorbesitzer hat irgendwie einen "neuen" Kühlergrill verbastelt, mal ganz davon abgesehn das es nicht so besonders aussieht ist meine Hauptsorge das ich damit keinen TÜV bekomme bzw sogar die Betriebserlaubnis verliere weil es nicht sicher ist... kann ich den einfach rausnehmen und ohne fahren?? Ich hab eigentlich kein Geld für ne komplette neue Stoßstange.
Vielen dank schonmal
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von reom35
Du hast ein Teil am Auto das nicht zugelassen ist, und somit ist deine
Betriebserlaubnis erloschen.
Wenn die Polizei dich anhält, gibts ne Anzeige,Mängelkarte, und wenn die schlechte Laune
haben ,bleibt die Karre stehen.
Wenn du keine Kohle hast ,hol dir nen Originalen vom Schrott.
Mfg.REO
Man wohn nehmt ihr nur immer diese "Weisheit" mit dem Erlöschen BE her?!?
Hier ist die BE auf keinen Fall in Gefahr und es gibt auch keinen Ärger bei der HU!
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15 Antworten
Für das GFK gibt es idR Gutachten beim Faser/Systemhersteller bzgl. Bruch- (nach TA29 Abs. 3.6.8 - Kugelfallversuch nach DIN 52306) und Flammverhalten (Ratsrichtlinie 95/28/EG Anhang IV), in denen auch der jeweils dafür geforderte Aufbau beschrieben wird - damit hatte ich bis dato noch nicht einmal ein TÜVproblem, von kpl. Schürzen bis Moppedhöckern etc. nicht, warum auch?
Hier eine sehr hilfreiche Seite (schätzt auch mein Tüverer ) mit allem was man so braucht für den GFK Eigenbau, als Beispiel:
http://www.r-g.de/laminatberechnung.html
(in der ewiki ist auch ein Mustergutachten für den Fahrzeugbau/bereich)
Für kpl. Schürzen z.B. muss halt die orig. Aufhängung (also die eigentliche Stoßstange unter der Schürze) und deren Prall/verformungselemente erhalten bleiben und mein Tüverer schätzt ein einlaminiertes Typenschild (Herst.: Max Müller Teile Nr. xyz123) auch sehr... der ggf. Eintrag "Schürze Marke Eigenbau" wäre ja auch etwas doof
Regelmäßig ist das auch der einzig beiliegende Wisch bei GFK Billigtuningteilen... welcher oft großkotzig mit "TÜV Gutachten" beworben wird, letztendlich aber nur ein pauschales Materialgutachten ohne Fahrzeugbezug etc. ist.
Das Problem - wie auch bei solchen Gittern - ist fast immer nur die Befestigung (neben ggf. (Rad)Freigängigkeit oder Änderung der Fahrzeugmaße als Beispiele), denn wenn sowas rumlabbert oder nur mit zwei Spreiznieten angedübelt wird... naja, dann fliegt auch mal was bei 200kmh im hohen Bogen weg (ok, bei einem Corsa eher nicht ).
Bei einzutragenden Teilen, wird es sich immer um eine Einzelabnahme nach 21er handeln... da ist der Rat, sich einen geeigneten Prüfer im Vorfeld zu suchen und diesen von Anfang an ins Projekt einzubeziehen jedenfalls ein guter Rat.
Deine Abschleppöse, Jol, regelt der §43 II StVO
Vorne immer, hinten nur wenn eine Anhängelast im Brief/Schein eingetragen ist (Achtung - das ist sie idR auch, wenn keine AHK dran ist). Diese Öse muss nicht zwingend fest angebaut sein, eine Verschraubung o.ä. hinter eine Abdeckung ist auch zulässig, die Öse dazu muss eben mitgeführt werden. Für Heckschürzen wird ggf. die Anhängelast gerne mal ausgetragen (Änderung nach §13 FZV, früher §27 StVZO - im Ermessen des Prüfers auch in einem Aufwasch nit dem 21er möglich)... dann nur noch vorne zwingend.
Und die Gitter... interessieren niemanden, solange sie fest verbaut sind und keine scharfen Kanten haben