TÜV/HU-Prüfer melden auch Km-Stände an Versicherung, und gleichen Verträge ab?
Stimmt das so?
Jedenfalls hat mir das ein Bekannter so erzählt, dass ab Januar 2023 auch die HU-Prüfer "Zugang" zum Versicherungsvertrag haben sollen, und nicht nur die Km-Stände mit der "vorherigen HU"
(also der HU von vor 2 Jahren) abgleichen sollen, sondern auch mit der Versicherung über das Internet "vernetzt" worden sein sollen, und sehen können, wieviel km der Kunde bei der Versicherung angegeben hat, zu fahren.
Beispiel:
Ein Autofahrer hat im Januar 2021 eine neue HU bei Km-Stand 100.000 durchgeführt.
Bei der Versicherung hat er angeben, 15.000 km im Jahr zu fahren.
Im Januar 2023 mußte er dann wieder nach 2 Jahren turnusmäßig zu HU, und sein Tacho hat aber
150.000 km auf der Anzeige.
Angeblich soll der HU-Prüfer auch nun ab diesem Jahr 2023 über die Versicherungspolicen Bescheid wissen,
und im obigen Beispiel dann der Versicherung melden, dass aber in 2 Jahren 50.000 km gefahren wurden.
50 Antworten
Zitat:
@Reinhard-82 schrieb am 31. Januar 2023 um 15:33:16 Uhr:
FAKT ist, dass die Versicherungen sodann über die HU-Bericht niedergeschriebenen Km-Stände Bescheid wissen........... und auch den Vertrag entsprechend "anpassen" können & werden
Hast Du da auch eine Quelle?
"Ein Bekannter hat erzählt" ist schon mal keine. Irgendwelche Tweets oder Telegram-Postings, sowie alle Internetseiten die auf ".ru" enden auch nicht. Also hinsichtlich der Seriösität bitte ab Heise-Online aufwärts...
Zitat:
@MvM schrieb am 31. Januar 2023 um 15:39:15 Uhr:
ine Arbeitskollegin hat angegeben, dass sie 5000km pro Jahr fährt und wurde in den letzten Jahrzeten nicht überrüft. Das sie Bahn-Pedlerin ist kann die Versicherung nicht wissen. Unfälle gab es nicht, und somit keinen Kontakt zur Versicherung.
Meine Versicherung fragt die gefahrenen Kilometer jährlich ab, passt den Vertrag entsprechend an oder zahlt sogar Teile des Beitrags zurück. Ob meine Angaben richtig waren, erfährt sie spätestens aus einem eventuellen Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag...
Zitat:
@Reinhard-82 schrieb am 31. Januar 2023 um 15:33:16 Uhr:
Ja, das habe ich auch verstanden, aber letztendlich ist es doch das Gleiche, ob der HU-Prüfer "Meldung" macht, oder ob sich die Versicherungen die HU-Berichte selbst anfordern.FAKT ist, dass die Versicherungen sodann über die HU-Bericht niedergeschriebenen Km-Stände Bescheid wissen
........... und auch den Vertrag entsprechend "anpassen" können & werden
Dein "FAKT" ist falsch... Die Versicherungen können sich die Kilometerstände aktuell nur von ihrem Kunden anfordern lassen, aber nicht vom TÜV. 😉
Ein Datenabgleich muss vom Kunden zugestimmt werden. Bestehende Verträge können nicht einfach geändert werden. Es können aber neue Verträge gemacht werden, und die liest man sich ja durch, bevor man zustimmt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 31. Januar 2023 um 15:41:25 Uhr:
Hast Du da auch eine Quelle?"Ein Bekannter hat erzählt" ist schon mal keine. Irgendwelche Tweets oder Telegram-Postings, sowie alle Internetseiten die auf ".ru" enden auch nicht. Also hinsichtlich der Seriösität bitte ab Heise-Online aufwärts...
Vollkommen korrekt. Selbst Facebook-Gruppen von Automobil-Clubs sind keine Quelle. Der Mobil in Deutschland EV. hat so einige "unseriöse" Gruppen.
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Zitat:
@Reinhard-82 schrieb am 31. Januar 2023 um 15:33:16 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. Januar 2023 um 15:28:39 Uhr:
Wieviele Fahrzeuge bekommen eine neue HU obwohl sie bereits ohne Versicherungsschutz rumfahren oder zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Juckt den Prüfer nicht die BohneJa, das habe ich auch verstanden, aber letztendlich ist es doch das Gleiche, ob der HU-Prüfer "Meldung" macht, oder ob sich die Versicherungen die HU-Berichte selbst anfordern.
FAKT ist, dass die Versicherungen sodann über die HU-Bericht niedergeschriebenen Km-Stände Bescheid wissen
........... und auch den Vertrag entsprechend "anpassen" können & werden
Die Versicherungen haben keinen Zugriff auf das KBA. Sie können lediglich Daten an das KBA übermitteln, bzw bekommen vom KBA Daten übermittelt.
Die HU Daten kann die Versicherung nicht einsehen.
Hast Angst, dass man Dein überziehen der vereinbarten km entdeckt?
Zitat:
@hk_do schrieb am 31. Januar 2023 um 15:14:34 Uhr:
Der bei der HU dokumentierte km-Stand wird schon ziemlich lange im zentralen Fahrzeugregister gespeichert, und steht schon ähnlich lange über die zentrale Stelle nach Anlage VIIIe StVZO bei der (nächsten) HU zur Verfügung.Richtig ist auch, dass ein "unplausibler" km-Stand über das KBA automatisiert an die zuständige Zulassungsstelle gemeldet wird.
Willkommen in HKs Märchenland...
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. Januar 2023 um 16:03:11 Uhr:
Hast Angst, dass man Dein überziehen der vereinbarten km entdeckt?
Nein, keine Angst.
Wer Angst hat, der sucht sich einen Tachojustierer, der ihm die Angst nimmt.
Ich hatte nur so im Allgemeinen nachgefragt, und wenn ich ich falsche oder unwahre Angaben gegenüber der Versicherung gemacht hätte, so würde ich das hier nicht im Forum zur Diskussion stellen, sondern hätte mir still und heimlich einen Tachojustierer gesucht, und nicht noch das an die "große Glocke" gehängt!😉😉
Zitat:
@Reinhard-82 schrieb am 31. Januar 2023 um 16:06:45 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. Januar 2023 um 16:03:11 Uhr:
Hast Angst, dass man Dein überziehen der vereinbarten km entdeckt?
Nein, keine Angst.
Wer Angst hat, der sucht sich einen Tachojustierer, der ihm die Angst nimmt.
Ich hatte nur so im Allgemeinen nachgefragt, und wenn ich ich falsche oder unwahre Angaben gegenüber der Versicherung gemacht hätte, so würde ich das hier nicht im Forum zur Diskussion stellen, sondern hätte mir still und heimlich einen Tachojustierer gesucht, und nicht noch das an die "große Glocke" gehängt!😉😉
Du meinst, (neben Dir) einen anderen Kriminellen, der Dir beim vorsätzlichen Betrug Beihilfe leistet?
Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 31. Januar 2023 um 16:06:05 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 31. Januar 2023 um 15:14:34 Uhr:
Der bei der HU dokumentierte km-Stand wird schon ziemlich lange im zentralen Fahrzeugregister gespeichert, und steht schon ähnlich lange über die zentrale Stelle nach Anlage VIIIe StVZO bei der (nächsten) HU zur Verfügung.Richtig ist auch, dass ein "unplausibler" km-Stand über das KBA automatisiert an die zuständige Zulassungsstelle gemeldet wird.
Willkommen in HKs Märchenland...
Wie meinen?
Oder nur bissel stänkern
Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 31. Januar 2023 um 16:06:05 Uhr:
Willkommen in HKs Märchenland...
Das Märchenbuch heißt in diesem Fall StVZO und regelt in Anlage VIII Nummer 3.1.4.8:
Zitat:
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2, 3.1.4.4 Satz 5 oder 3.1.4.5 Satz 6
(...)
bei der Eintragung der Laufleistung des Fahrzeugs nach dem Stand des Wegstreckenzählers in den Untersuchungsbericht durch Vergleich mit der in dem Untersuchungsbericht der zuletzt durchgeführten Hauptuntersuchung dokumentierten oder nach § 39 Absatz 5b der Fahrzeug-Zulassungsverordnung übermittelten Laufleistung des Fahrzeugs fest, dass der durch den Wegstreckenzähler angezeigte Stand niedriger ist als der auf dem Untersuchungsbericht oder Prüfprotokoll dokumentierte Stand, der bei der zuletzt durchgeführten Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung festgestellt wurde, und der Einbau eines anderen Wegstreckenzählers in das Kraftfahrzeug nicht nachgewiesen werden kann, so ist der Stand des Wegstreckenzählers nicht plausibel und hat er das Ergebnis der Prüfung des Wegstreckenzählers unverzüglich den zuständigen Zulassungsbehörden auf elektronischem Weg über das Kraftfahrt-Bundesamt unter Benennung der fahrzeugidentifizierenden Merkmale mitzuteilen und die fehlende Plausibilität auf dem Untersuchungsbericht oder Prüfprotokoll zu vermerken.
Zitat:
@Reinhard-82 schrieb am 31. Januar 2023 um 16:06:45 Uhr:
Wer Angst hat, der sucht sich einen Tachojustierer, der ihm die Angst nimmt.Ich hatte nur so im Allgemeinen nachgefragt, und wenn ich ich falsche oder unwahre Angaben gegenüber der Versicherung gemacht hätte, so würde ich das hier nicht im Forum zur Diskussion stellen, sondern hätte mir still und heimlich einen Tachojustierer gesucht, und nicht noch das an die "große Glocke" gehängt!😉😉
Das sind Aussagen, wo ich nur mit dem Kopf schütteln kann. Versicherungen beißen nicht. Ein Anruf genügt um zu sagen, dass du mal was mehr gefahren bist. Schon ist das Problem weg. Ich habe es mal beim Motorrad gemacht, und musste noch nicht mal nachzahlen.
Mit dem zurückdrehen des Tachos machst du dir eine neue Baustelle.
Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 31. Januar 2023 um 16:08:58 Uhr:
Zitat:
@Reinhard-82 schrieb am 31. Januar 2023 um 16:06:45 Uhr:
Nein, keine Angst.
Wer Angst hat, der sucht sich einen Tachojustierer, der ihm die Angst nimmt.
Ich hatte nur so im Allgemeinen nachgefragt, und wenn ich ich falsche oder unwahre Angaben gegenüber der Versicherung gemacht hätte, so würde ich das hier nicht im Forum zur Diskussion stellen, sondern hätte mir still und heimlich einen Tachojustierer gesucht, und nicht noch das an die "große Glocke" gehängt!😉😉
Du meinst, (neben Dir) einen anderen Kriminellen, der Dir beim vorsätzlichen Betrug Beihilfe leistet?
Jo klar, wenn man eine Frage stellt ist man gleich kriminell.
Welcome im Jahr 2023
Anscheinend merken hier viele gar nicht, in wie weit die Überwachung und Internet schon führen:
BMW z.B. bietet jetzt Sitzheizungen nur noch gegen Bezahlung im Abo an....
😁😁 https://motor.at/.../402310715
Zitat:
@Reinhard-82 schrieb am 31. Januar 2023 um 16:14:48 Uhr:
Jo klar, wenn man eine Frage stellt ist man gleich kriminell.Welcome im Jahr 2023
Anscheinend merken hier viele gar nicht, in wie weit die Überwachung und Internet schon führen:
BMW z.B. bietet jetzt Sitzheizungen nur noch gegen Bezahlung im Abo an....
😁😁 https://motor.at/.../402310715
Die Frage war der Datenabgleich.
Das "kriminelle" begann, als du mit dem zurückdrehen des Tachos angefahren hast.
Jetzt sind wir irgendwie bei der Sitzheizung von BMW angekommen.
Datenspeicherung ist überigens schon längst bekannt, es geht aber auch darum, ob man diese Daten verwenden darf. 😉
Zitat:
@MvM schrieb am 31. Januar 2023 um 16:18:05 Uhr:
Die Frage war der Datenabgleich.
Das "kriminelle" begann, als du mit dem zurückdrehen des Tachos angefahren hast.
Ich habe nur geschrieben, was schon bereits seit Jahrzehnten bekannt ist, was andere Leute so tun