TÜV hat Schlüsselnummer ausgetragen
Der TÜV hat mir bei meinem 79er Golf 1 die Schlüsselnummer zu 3 ausgetragen. Also steht bei mir jetzt im Schein zu2 0600 zu3 0000000. Grund war, dass ich mir einen 1,8l RP aus dem Golf 2 eingebaut habe. Ist das normal, bzw. was muss ich dann beim Versicherungswechsel, oder ähnlichem beachten, da das Fahrzeug jetzt ja gar nicht mehr typisiert ist, oder sollte ich darauf bestehen, dass die Schlüsselnummer wieder nachgetragen wird?
Bin gerade etwas ratlos.
31 Antworten
Hallo,
also ein Motorumbau, sollte er einen anderen Motor beinhalten, als es in dem Fahrzeug Serie war bringt immer eine teurere Versicherung!
Das das Auto nicht mehr gleich eingestuft bleibt ist bekannt und auch richtig so! Sonst könnte ja Jeder hingehen und sich nen stärkeren Motor ins Auto setzen und immer noch in der gleichen Versicherungsklasse bleiben, währe sehr ungerecht!
@Basti_VR6
Bei 2 vergleichbaren Fahrzeugen Limo/Cabby ist das Cabby in der Versicherung übrigens günstiger! Das es teurer ist, ist eine weit verbreitete Fehlannahme...
Zitat:
Original geschrieben von Haribo0815
Schlüsselnummern DÜRFEN NICHT verändert oder gar genullt werden.
Fahrzeug-Identnummer und Schlüsselnummern gehören zusammen! Diese dürfen nicht getrennt oder geändert werden.
Dies darf KEIN TÜV, KEINE DEKRA UND AUCH KEINE TUSSI VON DER ZULASSUNGSSTELLE.
Hallo, das stimmt leider wirklich nicht so.
Die FIN darf abgeändert, z.B. wenn ein LKW-Fahrgestell einen Aufbau bekommt und dieser via §21 dann abgenommen wird.
Nummer zu 1 darf abgeändert werden, wenn z.B. die Abgasnorm sich ändert (KLR oder so), oder wenn ein Transporter zum Wohnmobil wird.
Zu 2 ändern sollte auch gehen, z.B. wenn ein Bus-Fahrgestell vom Daimler (gilt vorher als Daimler) zum Neoplan wird, oder der Scania zum Bova (da bin ich mir grad nicht sicher ob Bova auf Scania-Fahrgestellen baut).
Zu 3 ist auch möglich, natürlich nur wenn es das Fahrzeug wirklich so gibt, den hier genannten Golf 1 Limo mit 90 PS gabs nunmal nie, somit kann keine andere Nummer vergeben werden, ausser die 000000. Die übrigen auch recht viele Re-Import Fahrzeuge haben.
Ändern darf das nur der aaS der technischen Prüfstelle (Westen: TÜV, Osten: DEKRA).
Die Dame der Zul.-Stelle darf dann anhand des Gutachtens des aaS nur abtippen, sie darf natürlich nichts eigenmächtig dazuschreiben oder weglassen.
der Habicht
Meine wurde auch nicht geändert, aber der Prüfer hätte es machen können........
der Habicht
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@golfben, sporthabicht:
bei euren umbauten hats den motor immer im selben modell gegeben (19E/1G1)
den RP hats aber im 1er nie gegeben
Zitat:
Original geschrieben von Merlin666
@golfben, sporthabicht:
bei euren umbauten hats den motor immer im selben modell gegeben (19E/1G1)
den RP hats aber im 1er nie gegeben
Ich weiss, steht ja auch schon oben bei mir.
Deswegen konnte der Tüver auch bei dem Einser keine neue "echte" Nummer vergeben, aber die 000000 geht nunmal immer.
Es dürfte zigtausend Fahrzeuge mit der 000000 im Schein in Deutschland geben, quasi alle Busse, ca 40% der LKW´s und 70% aller Reimport-PKW´s. Plus die im Verhältnis "paar" Umbauten so wie der Einser.
der Habicht
Zitat:
Original geschrieben von Sporthabicht
Hallo, das stimmt leider wirklich nicht so.
Die FIN darf abgeändert, z.B. wenn ein LKW-Fahrgestell einen Aufbau bekommt und dieser via §21 dann abgenommen wird.
Nummer zu 1 darf abgeändert werden, wenn z.B. die Abgasnorm sich ändert (KLR oder so), oder wenn ein Transporter zum Wohnmobil wird.
Zu 2 ändern sollte auch gehen, z.B. wenn ein Bus-Fahrgestell vom Daimler (gilt vorher als Daimler) zum Neoplan wird, oder der Scania zum Bova (da bin ich mir grad nicht sicher ob Bova auf Scania-Fahrgestellen baut).
Zu 3 ist auch möglich, natürlich nur wenn es das Fahrzeug wirklich so gibt, den hier genannten Golf 1 Limo mit 90 PS gabs nunmal nie, somit kann keine andere Nummer vergeben werden, ausser die 000000. Die übrigen auch recht viele Re-Import Fahrzeuge haben.
Ändern darf das nur der aaS der technischen Prüfstelle (Westen: TÜV, Osten: DEKRA).
Die Dame der Zul.-Stelle darf dann anhand des Gutachtens des aaS nur abtippen, sie darf natürlich nichts eigenmächtig dazuschreiben oder weglassen.
Moment, du bringst jetzt was durcheinander!
Selbstverständlich darf mittels Antrag der Zulassungsstelle eine Fahrgestellnummer getauscht werden.
Dies habe ich bei meinem Fahrzeug schon gemacht um die alten Versicherung nicht kündigen zu müssen (15 Jahre alter Vertrag mit Top Konditionen *g*).
Nur ist es dann nicht so dass du im alten Brief die neue Nummer vermerkt kriegst sondern das du den Brief von der eingeschlagenen FIN nehmen musst.
Jedoch gibt es dann noch die Möglichkeit eine komplett neue FIN eingeschlagen zu kriegen, JEDOCH habe ich da nicht die Erfahrung da ich dort befürchte das man einen genullten Fahrzeugschein bekommt.
Zurück zum ursprünglichen Thread Problem.
Also ich damals bei meinem kleinen FIAT einen Motorumbau vorgenommen habe, habe ich mich bei der Dekra Zentrale in Stuttgart informiert ob die Schlüsselnummern geändert werden dürfen.
Dies wurde klar verneint! Dies habe ich damals schriftlich irgendwo abgeheftet aber mittlerweile hab ich soviel Ordner mit Eintragungen... keine Ahnung wo das ist.
Bisher gabs auch keine Probleme dies bezüglich.
Wenn TÜV-Mensch mucken macht zu nem anderen gehen oder Namen merken beschweren (von mir wollt mal einer ne ABE zur Domestrebe bei der HU, hab ich ihn ausgelacht und Dekra Heft gezeigt wo steht Eintragungsfrei mein Sportsfreund).
Nochmal zur Bürokratie.
Um Versicherung zu sparen könnte man ja auf die Idee kommen in nen G60 die FIN vom 55PSer reinzumachen ABER theoretisch MUSS dann der Motor eingetragen werden, da es dann ja ein 55PSer ist mit nachgerüstetem Motor.
(haben wir auch schon gemacht, hat geklappt, ohne Probleme)
Zu den Aufbauten beim LKW, das ist etwas anderes.
Wenn du ein Fahrzeug komplett zerlegst und wieder zusammen baust kannst du deinen Namen in den Schein/Brief als Hersteller eintragen lassen. Dies ist möglich.
Vor Jahren hat dies Novitec bei 3 Uno's gemacht, damals waren die Zulassungsbestimmungen aber recht lasch. Heute wird der Aufwand mit Abgasgutachten für Kleinunternehmen/Privatleute nicht bezahlbar.
Aber ob sich dann die Schlüsselnummern geändert haben weiß ich nicht. Ich weiß bei den Alfa's stand mal ne Zeitlang Alfa drin dann FIAT und das bei gleichen Schlüsselnummern.
Genullt wird bei Importfahrzeugen meistens weil die Ausstattung in D keine Schlüsselnummer hat.
Moin!
mal abgesehen von den ganzen Umbaugeschichten.... ist den FIN gleich Schlüsselnummer? Ich mein nicht, und in sofern verstehe ich nicht was Haribo versucht zu erklären....? Und mir ist durchaus bekannt, dass man Schlüsselnummern ändern kann (Wohnmobilumbau; KLR; Katnachrüstung....usw.)!
MfG e19
ich verstehe es auch nicht mehr.
ich nehme es jetzt einfach hin, dass meine schlüsselnummer genullt wurde und ich jetzt mehr versicherung bezahlen muss.
mein jetta ist auch genullt! bin mit dem ganzen kram dann zu Devk gegangen! der hat sich das alles angeguckt! hat den dan zu den kondition der alten nummer versichert!
bei mir war erst nen PL drinne dann nen G60 <- da wurde er genullt! und nu ist nen KR drinne!
Versicherung läuft über nen PL nummer mir zusatz : leistungsgesteigert
Ein RP müsste mit KLR aber auf Euro 3 statt auf Euro 2 kommen, auch wenn es im Moment noch keinen Unterschied macht.
genau micki
rp geht per klr und kat auf D§ , per elektronischen system euro 2
zwischen euro 2 und d3 ist schon ein unterschied von 2 eus da d3 wie die euro 3 besteuert wird
also, das thema hat sich heute von meiner seite her erledigt, da mir die zulassungsstelle beim erstellen der neuen wagenpapiere vergessen hat, die schlüsselnummer zu nullen, also alles wunderbar...
wegen der euro2 / d3 geschichte ist es sicher möglich, mit klr auf d3 zu kommen, muss aber dazu sagen, dass mein 1er automatic hat und laut gutachten von twintec kann der rp nur die schadstoffklasse verbessern mit schaltgetriebe. von dem her war der tüv schon kulant und ich nehme jetzt einfach mal die euro2 hin ;-)
ja, vielleicht mit einem anderen kat. ich habe den motor halt so mit dem klr aus einem schlachtgolf geholt.