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TÜV hat die AU vergessen aber Plakette erhalten & Auto verkauf

Themenstarteram 7. Oktober 2017 um 12:10

Hi

meine Frau war mit dem Auto beim TÜV, erste Runde durchgefallen & keinen AU (da Ölstand niedrig).

 

Nachprüfer hat sich nur die Mängel angeschaut (waren alle gerichtet) hat jedoch die fehlende AU übersehen. Er hatte alle Unterlagen aber in der Hand.

 

Plakette wurde erteilt und der Bericht mit 'Bestanden' ausgefüllt.

 

Zuhause hab ich gesehen das die AU fehlt.

Das Auto soll jedoch die kommenden 3-12 Monate verkauft werden wo der Käufer ja ne AU vorweisen muss.

 

Wie nun am besten verhalten? Könnte zb die Plakette eingezogen werden wenn durch den Fehler vom TÜV? Oder was kann nun passieren?

Danke euch :)

Beste Antwort im Thema
am 7. Oktober 2017 um 12:15

Zitat:

@BlueSin schrieb am 7. Oktober 2017 um 14:10:30 Uhr:

meine Frau war mit dem Auto beim TÜV, erste Runde durchgefallen & keinen AU (da Ölstand niedrig).

Nachprüfer hat sich nur die Mängel angeschaut (waren alle gerichtet) hat jedoch die fehlende AU übersehen. Er hatte alle Unterlagen aber in der Hand.

Plakette wurde erteilt und der Bericht mit 'Bestanden' ausgefüllt.

Zuhause hab ich gesehen das die AU fehlt.

Das Auto soll jedoch die kommenden 3-12 Monate verkauft werden wo der Käufer ja ne AU vorweisen muss.

Wie nun am besten verhalten? Könnte zb die Plakette eingezogen werden wenn durch den Fehler vom TÜV? Oder was kann nun passieren?

Das geht ganz einfach: Da reklamieren, wo das Problem entstanden ist und nicht hier im Forum.

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am 7. Oktober 2017 um 17:47

Möglich.

Ich lasse die HU immer bei einer TÜV-Niederlassung machen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 7. Oktober 2017 um 19:38:29 Uhr:

...vielleicht kann das damit zu tun haben, dass ich die AU nicht von der Prüforganisation selbst machen lasse - unsere Graukittel hier stellen sich dabei an wie die ersten Menschen, da gabs jedes Mal immer nur Probleme und Gejammere, daher macht das seither die Werkstatt meines Vertrauens.

Aus dem Grund hast Du den Zettel von der AU der Werkstatt, weil es sonst der TÜV machen würde.

Wenn beides zusammen beim Tüv gemacht wird, wie bei deinem Motorrad, dann gibt es nur die HU Bescheinigung weil eine bestandene AU vorausetzung ist.

Wo wäre jetzt eigentlich das Problem gewesen, nochmals zur Prüforganisation zu fahren und dort das Problem zu schildern?

wozu, wenn es doch gar kein Problem ist?

Bei mir steht nur drauf "die Messung beinhaltet die Überprüfung des Umweltverhaltens", kein extra Zettel/Messwerte oder sonst was. Mehr als ein Dokument "Hauptuntersuchung §29 StVZO" hab ich auch nicht bekommen.

Ich würde gar nix machen (hast dem Motor einmal Streß erspart und gut ist).

Gruß Metalhead

Das ist oftmals im Unterschied der Prüforganisation.

Lasser ich den TüV bei meinem freundlichen Türken machen, bekomme ich eine AU Bescheinigung, da er selbst kein AU Messgerät hat und das Fremd machen lässt. Der Prüfbeamte kontrolliert und vergibt die Plakette.

Fahre ich zur Dekra oder zum TüV wird vor Ort gemessen und einfach ein TüV Gutachten ausgestellt. Unserer Zulassungsstelle fällt der Unterschied auf und gegebenenfalls wird nach der AU gefragt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2017 um 09:26:14 Uhr:

wozu, wenn es doch gar kein Problem ist?

Eine fehlende AU ist für dich also kein Problem?

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 11. Oktober 2017 um 02:31:36 Uhr:

Eine fehlende AU ist für dich also kein Problem?

Wenn ein Zettelchen vorhanden ist, mit dem (implizit) eine bescheinigt wird? Nö, warum auch?

Gruß Metalhead

seit die AU wieder in die HU integriert wurde, bin ich noch nie nach einer AU-Bescheinigung gefragt worden. Obwohl ich einige Wiederzulassungen / Umschreibungen hatte.

Es gibt genau ein einziges Szenario, für das man eine solche Bescheinigung braucht: wenn man die AU extern hat machen lassen und die Bescheinigung dann in der HU vom Prüfingenieur verlangt wird. Wenn man einen gültigen HU-Prüfbericht erhalten hat, kann man sie wieder wegheften. Wenn bei der HU die AU mitgemacht wurde, gibt es eh nur einen Bericht und allenfalls noch ein Prüfprotokoll für die Abgaswerte dazu.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. Oktober 2017 um 10:42:31 Uhr:. Wenn bei der HU die AU mitgemacht wurde, gibt es eh nur einen Bericht und allenfalls noch ein Prüfprotokoll für die Abgaswerte dazu.

Kenn ich auch nicht anders.

Hallo Gemeinde Ich hatte heute eine Polizeikontrolle und die wollten den Tüvbericht sehen. Mir wurde dann gesagt das es nur der Bericht für die HU sei und für die AU würde fehlen???? Hab dann mal im Bericht geschaut auf Bild eins steht folgendes und Bild zwei was wieviel kostet hat und in klammern ohne AU. Was ist jetzt nun richtig? Wurde beim TÜV eine au gemacht oder nicht? Tüv wurde noch vom Vorbesitzer gemacht.

Img-20180109-2123498
Img-20180109-2124003
am 9. Januar 2018 um 20:41

...so, wie sich das gem. Bild 1 liest wurde die AU nicht vom TÜV sondern von einer Werkstatt gemacht. Der Bericht lag dem Prüfer vor, wie er durch seine Anmerkung mit der Kontrollnummer zu verstehen gibt.

Ich lasse die HU auch immer in der Werkstatt machen... das Werkstattpersonal macht dabei die AU und erstellt einen Bericht. Anschließend nimmt der Prüfer von TÜV oder DEKRA das Fahrzeug mit dem vorliegenden AU Bericht ab und vermerkt dies.

Allerdings ist da dann immer so ein organener Klebestreifen mit dem der AU Bericht an dem HU Bericht drangehangen wird.

Da steht so ein Spruch ala "2 wichtige Dokumente - Wir gehören zusammen" drauf.

Ok also fehlt das "2. Blatt" mit der AU. Ist das schlimm und kann das in Zukunft Probleme machen?

am 9. Januar 2018 um 21:28

...ggf. ließe sich die Werkstatt, welche die AU gemacht hat ja anhand der vermerkten Kontrollnummer ausfindig machen.

Außerdem hat man ja den Namen des DEKRA-Prüfers, der die HU gemacht und den Bericht erstellt hat... somit könnte man, sollte es Schwierigkeiten geben bei diesem mal nachfragen.

Allerdings -denke ich- sollten sich die meisten Kontrollbeamten / Polizisten mit dem HU-Bericht und dem Vermerk bzgl. der AU zufrieden geben... da müßte einer schon richtig kleinlich sein.

Und sollte jemand den Verdacht hegen, dass da irgendetwas nicht ganz sauber wäre, dann würde mit Sicherheit automatisch der Dekra-Prüfer und die AU-Werkstatt in die Ermittlungen "einbezogen".

Moin Moin !

Zitat:

Mir wurde dann gesagt das es nur der Bericht für die HU sei und für die AU würde fehlen????

Quatsch. Erstens gibt es keine Mitführpflicht (nur eine Aufbewahrungspflicht) , zweitens steht die Au auf dem HU- Bericht, siehe Bild 1.

Zitat:

ggf. ließe sich die Werkstatt, welche die AU gemacht hat ja anhand der vermerkten Kontrollnummer ausfindig machen.

Zitat:

Und sollte jemand den Verdacht hegen, dass da irgendetwas nicht ganz sauber wäre, dann würde mit Sicherheit automatisch der Dekra-Prüfer und die AU-Werkstatt in die Ermittlungen "einbezogen"

Richtig. Und die Werkstatt muss ein Doppel des AU-Berichtes aufbewahren. Das Original ist dem HU-Prüfer vorzulegen , anschliessend kann es vernichtet werden ,. es ist nicht vorgesehen , dieses dem Halter auszuhändigen , auch wenn das oft geschieht.

MfG Volker

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