TÜV Frage

Hallo,

ich habe in der Garage ein altes verstaubtes Cabrio stehen - noch angemeldet
aber sehr lange nicht mehr gefahren - somit auch kein TÜV mehr gemacht!!!
Die letzte TÜV Plakette steht auf "08/2008" !!!!!!

Jetzt möchte ich mit dem DING mal wieder auf die Straße und somit steht als
erstes der TÜV Besuch an und ich weiß nun nicht, was hier auf mich zukommt.

Wie geht der TÜV mit mir um??
Muß ich nun alle TÜV Untersuchen nachholen und bezahlen - also 2008, 2010, 2012, 2014 ???
Oder gar eine Komplettabnahme??

Was denkt Ihr???

DANKE
TOM

Beste Antwort im Thema

Ich glaube das wird mit der Fahrt zur Anmeldung verwechselt. Ich kann ein unangemeldetes Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahre - ohne gültige Kennzeichen.
D.h. die HU muss bereits erteilt worden sein.

Ein Fahrzeug ohne gültige HU darf auf öffentlichen Straßen nicht bewegt und abgestellt werden. Auch eine Fahrt zum Prüfer ist davon betroffen.

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Um was gehts denn hier nochmal?

Fahrt zur Zulassungsstelle,weil Fahrzeug abgemeldet oder Fahrt zum TÜV weil kein TÜV mehr drauf?

Warum artet das dann immer in solche Diskussionen aus,die mit der eigentlichen Fragestellung nichts mehr zu tun haben?

Denn das ist scheinbar immer noch nicht geklärt....

Wobei ich zum TÜV fahren kann,auch wenn der TÜV schon abgelaufen ist....gab da bisher nie Probleme....und die TÜV-Gebühr ab 3 Monate Überzug sind 10% mehr bei den Kosten für die HU ohne die Kosten für die AU (obwohl nur noch als HU bezeichnet,sind die Kosten für HU und AU noch getrennt).

Daher hab ich beim TÜV jetzt neulich,anstelle 90€ halt 100 bezahlt.

@JBR
Also wasch die Kiste,mach deinen Service (Flüssigkeitswechsel,Bremse,etc.pp.) und fahr zum TÜV.Wenn der noch was zu bemängeln hat,dann richtest das noch und dann bekommst die Plakette.

Läßt die Jungs hier einfach weiter über Zulassung und ungestempelte Kennzeichen sinnieren,wenn sie ned beim Thema bleiben können,bringt dir ja eh nix. 😉 😁

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Blödsinn ist die Aussage, man dürfte mit oder ohne evB mit ungestempelten Kennzeichen nicht zum TÜV fahren.

Kann man schon, aber ohne Zulassungsstempel am Kennzeichen, egal, ob es mit schwarzer oder roter Schrift versehen ist gibt es keine HU.

In diesem Fall ist das Fahrzeug zugelassen und von daher ist das mit der Vorführung zur HU kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Kann man schon, aber ohne Zulassungsstempel am Kennzeichen, egal, ob es mit schwarzer oder roter Schrift versehen ist gibt es keine HU.

Sorry, aber das ist doch Blödsinn. Ich kann doch jederzeit ein Fahrzeug zur HU vorstellen. Ob es dabei an- oder abgemeldet ist, ist nur dafür entscheidend, ob der Prüfer direkt die Plakette kleben kann oder ob das dann durch die Zulassungsstelle bei der Zulassung erfolgt.

Geht nicht, ohne amliche Zulassung ohne rotes oder schwarzes Überführungskennzeichen dran, gibt es keine HU.
Wenn abgemeldet, in der Werkstatt zur HU vorgestellt, wird deren rotes Kennzeichen notiert.

Ohne Stempel am Kennzeichen geht es nur mit einer Vorführbescheinugung vom StVA.

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Du schreibst wirres Zeug. Nichts von dem ist auch nur ansatzweise richtig. Ich habe schon x-fach für nicht zugelassene Fahrzeuge eine HU machen lassen, da wurde dann auch kein "rotes Kennzeichen notiert".

Was ist eine "Vorführbescheinigung vom StVA"?

Hi,

ich glaube du verwechselt HU und Plakette. Das man ohne Zulassung und logischerweise ohne Kennzeichen keine Plakette bekommt ist ja klar.

Dennoch kann ich ein abgemeldetes Fahrzeuge per Hänger zu Tüv und Co. bringen. Dort wird eine normaler Hauptuntersuchung gemacht. Ohne gültige HU wäre ja gar keine Zulassung möglich. Die Plakette wird dann bei der Zulassung des Fahrzeugs auf die neuen oder alten kennzeichen gedückt/geklebt.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Geht nicht, ohne amliche Zulassung ohne rotes oder schwarzes Überführungskennzeichen dran, gibt es keine HU.
Wenn abgemeldet, in der Werkstatt zur HU vorgestellt, wird deren rotes Kennzeichen notiert.

Quatsch mit Soße. Was ist denn, wenn die Werkstatt kein rotes Kennzeichen hat? Wird dann eins vom Nachbarn abgeschrieben? Sorry, aber nö...

Ist denn eine Plakette überhaupt ein Nachweis für die HU? Ich meine, dass allein der unterschriebene und gesiegelte oder gestempelte Schrieb zählt – die Plakette ist nur ein nach außen sichtbarer Hinweis. Und für den Schrieb ist ja kein Kennzeichen notwendig, sondern nur die Fahrgestellnummer. Die HU bescheinigt ja die Verkehrstauglichkeit des Autos, nicht des Halters … 😁

SO - 5 Jahre später und immer noch kein TÜV!!
Somit ist mein Golf 1 Cabrio seit mehr als 10 Jahren nicht mehr bewegt worden und somit auch nicht beim TÜV gewesen - verdient hat nur meine Versicherung, da der Golf immer angemeldet blieb!!
Am SA werde ich "das Ding" mal aus der Garage schieben und alle Flüssigkeiten ablassen - Öl, Sprit, Wasser und mit frischem Material befüllen. Neue Batterie habe ich schon geholt und diese wird dann eingebaut.

Montag hat meine Werkstatt TÜV - DEKRA TÜV - mal sehen ob der Prüfer nervös wird!!

DANKE
JBR

PS: Ab wievielen Jahren bekommt das Erdbeerkörbchen ein H-Kennzeichen???
PSPS: Muß das Fahrzeug wirklich den original Auslieferungzustand haben ??
(ich habe eine Sonderlackierung und ATS CUP Felgen drauf)

erst mal den Motor von Hand durchdrehen. Am besten würde man vorher etwas Öl durch die Zündkerzenlöcher in die Brennräume geben. Auf jeden Fall Verteilerfinger abziehen und so lange orgeln, bis die Ölkontrollleuchte erlischt und er Öldruck hat. Dann erst starten.

Die Bremsflüssigkeit solltest Du vor der HU wechseln und vermutlich sind auch neue Reifen eine gute Idee.

Zitat:

@JBR schrieb am 4. April 2019 um 15:12:13 Uhr:


Ab wievielen Jahren bekommt das Erdbeerkörbchen ein H-Kennzeichen???

30 Jahre nach Erstzulassung.

Zitat:

@JBR schrieb am 4. April 2019 um 15:12:13 Uhr:


Muß das Fahrzeug wirklich den original Auslieferungzustand haben ??
(ich habe eine Sonderlackierung und ATS CUP Felgen drauf)

Änderungen im Vergleich zur Serie müssen zeitgenössisch sein oder mit den damals verfügbaren Nachrüstteilen durchgeführt sein.

ATS Cupfelgen und auch die Sonderlackierung dürften durchaus zeittypisch sein und müssen dem H-Kennzeichen nicht entgegenstehen. Kommt aber auf den Prüfer an.

Einige Standbilder aus Manta Manta sollten den zeitgenössischen Look ganz gut nachweisbar machen können.
🙂

@JBR
[Überflüssiger Komentar, gelöscht Moorteufelchen/Moderator]

Gelöschter Beitrag in Kopie weg Moorteufelchen

Keine Angst. Alles wird gut.

Grüße vom Ostelch

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