Tüv Frage
Hallo
Habe eine frage zum tüv bzw eintragung.
Wenn der tüv zum Beispiel bei TüV rheinland gemacht worden ist und ich nun eine drossel eintragen möchte muss ich dannn wieder zum tüv rheinland oder kann ich auch zur dekra oder gtü?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Einzelabnahmen darf in der DDR (neue Länder) nur die DEKRA machen.
In der BRD (alte Länder) nur der TÜV.
Ist bis jetzt immer noch so (auf)GETEILT.
Und nu etwas klarer mit dem geschichtlichen Hintergrund?
GTÜ, KÜS und wie sie heißen dürfen nirgends Einzelabnahmen...
(abgesehen davon gab es keine Wiedervereinigungund keine Verfassung wie vorgesehen sondern einen Beitritt der neuen Länder - warum Bayern damals als Folge nicht wirklich ausgetreten ist - echt schade und dann noch die Grundstückspreise in Berlin-West...)
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31 Antworten
Das wurde mit dem Vereinigungsvertrag festgelegt..
Den DEKRA gebs vor der Wende schon, erst mit der Vereingung hat er mit der Verbreitung in den neuen Ländern mehr Rechte bekommen, nicht nur Abnahmen nach §21 und §23.
BeitrittZitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Das wurde mit dem Vereinigungsvertrag festgelegt..
bitte.
Sonst hätten wir eine echte Verfassung.

Der Vereinigungsvertrag war das Ergebnis der 2 + 4 Gespräche, mit dem auch die Besstzungsmächte ihren Besatzungsanspruch zurückzogen.
Was aber nicht heisst, das Deutschland einen Friedensvertrag abgeschlossen hat.
Es bsteht lediglich seit dem 8.5.1945 Waffenstillstand.
Die Verfassung ist das Grundgesetz.
Vorgesehen war das aber völlig anders.
Es ist ein Beitritt, keine Wiedervereinigung gewesen.
Deswegen gibt es immer noch ein Grundgesetz das sich Verfassung nennt bzw. umgekehrt. Ein vorläufiges Konstrukt...
Was wäre gewesen wenn man sich z. B. auf ein Recht auf Arbeit in einer Verfassung geeinigt hätte? Per Volksabstimmung?
So wie vorgesehen?
Viel zuviel Risiko das dem Volk in die Hand zu geben, das erklärt hatte es sei das Volk. Eine Revolution hat gereicht...
Wie wäre es, erstmal damit, wenn sich der BUND und Länder an Artikel 1 GG halten würden..
Nicht mal das bekommen sie auf die Reihe.
Aber das führt leider am Thema vorbei.
Ach wir sind sowieo schon daneben.
Aber so als kleine Darstellung der "Wiedervereinigung" die nicht ganz so knallig ist wie der 3. Oktober wars doch ganz nett.
Auf jeden Fall, wenn mal wieder irgendwo nach Trennendem gefragt wird kann man jetzt mit Überzeugung/Wissen sagen die Einzelabnahmen trennen uns.
In TÜV und Dekra..
Wobei sich die Ings des Dekras schon im Vorfeld bemühen, jede Frage in Verbindung mit dem geplanten Um- und Aufbaut im Vorfeld zu beantworten, sodass man sein Projekt ohne Probleme fertig- und anschliessend beim Dekra vorstellen kann.
Man kann sicher sein, das es auf diese Art, am Ende, zu keinen Problemen bei der Änderung der Fahrzeugdaten kommt.
Allein schon mit der Anfrage beim TÜV Nord, ob ich meine Vorstellung realisieren kann und darf, war er überfordert.
Zitat:
Original geschrieben von Blue1983
Naja Tüv ist aber nicht immer Tüv, so leicht ist es nunmal nicht. Der Tüv Süd darf zum Beispiel in Düsseldorf keine Einzelabnahme machen. Da darf das nur der Tüv Rheinland. Genauso wenig darf der Tüv Rheinland in München eine Einzelabnahme machen. Es kommt halt drauf an welche Organisation in welchem Bundesland/Stadt die Technische Prüfstelle (TP) stellt.
und wieviel leute des tüv bayerns treiben sich in düsseldorf rum?
@hartgummifelge
das hat aber nix mit tüv nord sondern mit dem einzelnen prüfer zu tun. ich hatte neulich auch einen "jungspund" dem ich dann erklähren musste wie man den ein fahrwerk abnimmt. das war wirklich klasse und hat mich schwer an meister röhrich erinnert...
Ich fragte, bezüglich des Aufbaus der Pritsche beim TÜV Braunschweig, TÜV Wolfenbüttel und TÜV Hannover nach, keiner an der Info war bereit, sich dem Problem zu stellen.
Beim DEKRA Braunschweig nahm man sich Zeit, um sich anzuhören, was ich vorhabe, dort gab mir den Tipp, mich mit der Frage an den DEKRA Magdeburg zu wenden, weil dort die Abnahme erfolgen kann.
Nach nicht mal 5 minütigem Telefonat wurde mir eine Aufbaurichtline per Mail zugeschickt. Daraufhin schickte ich eine Bildmontage zurück, in der meine Idee zu sehen war. Nachdem mir der DEKRA daraufhin grünes Licht gab, konnte ich mit dem Auf- und Umbau beginnen.
Da die Abnahmne auch nach Zeit berechnet wurde, wurde mir für den Schriftwechsel, lediglich ein AW (15min) in Rechnung gestellt..
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das hat aber nix mit tüv nord sondern mit dem einzelnen prüfer zu tun. ich hatte neulich auch einen "jungspund" dem ich dann erklähren musste wie man den ein fahrwerk abnimmt. das war wirklich klasse und hat mich schwer an meister röhrich erinnert...
Na klar, 'nen Werkzeugmaschinenbauer hat ja auch mehr Ahnung von einer fachgerechten Änderungsabnahme als ein ausgebildeter Dipl.-Ing. vom TÜV mit der besonderen Berechtigung on 19(3)er Abnahmen!
Vielleicht hilfst Du mir dann ja auch beim nächsten Vollgutachten oder einer §13 EG-FGV-Begutachtung.
Gardiner, der sich wieder mal wundert, was die Leute sich einbilden.
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Na klar, 'nen Werkzeugmaschinenbauer hat ja auch mehr Ahnung von einer fachgerechten Änderungsabnahme als ein ausgebildeter Dipl.-Ing. vom TÜV mit der besonderen Berechtigung on 19(3)er Abnahmen!
immerhin du konntest dir meinen job merken....
wen einer deiner kollegen nicht weiss wie man einen kreuztest macht bzw das es sowas überhaupt gibt UND dann noch nichtmal weiss das sowas eben bei einer starrachse nicht optimal ist und in seinem leben noch kein gewindefahrwerk gesehen hat...was kann ich den dann dafür das ich sowas alle 3 monate machen lasse?

Woher soll er wissen, wenn man vom Kreuztest redet, der auf Blutverträglichkeit bezogen ist, das man eine diagonale Schrägstellung meint??
Man muss schon wissen was man will, wenn man zum TÜV fährt.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Na klar, 'nen Werkzeugmaschinenbauer hat ja auch mehr Ahnung von einer fachgerechten Änderungsabnahme als ein ausgebildeter Dipl.-Ing. vom TÜV mit der besonderen Berechtigung on 19(3)er Abnahmen!
immerhin du konntest dir meinen job merken....
wen einer deiner kollegen nicht weiss wie man einen kreuztest macht bzw das es sowas überhaupt gibt UND dann noch nichtmal weiss das sowas eben bei einer starrachse nicht optimal ist und in seinem leben noch kein gewindefahrwerk gesehen hat...was kann ich den dann dafür das ich sowas alle 3 monate machen lasse?
Wie ich schon sagte, Schlaumeier vor dem Herrn...
Den "Kreuztest", ich vermute mal, das verschränkte Aufbocken der Räder des Fahrzeugs, ist ohnehin nur eine Art Hilfskrücke und keinesfalls vorgeschrieben. Korrekt wäre es, das Fahrzeug gewichtsmäßig vollkommen auszuladen und dann bei realer Fahrt in allen Fahrzuständen recht-linksherum schaut, ob die geforderte Freigängigkeit gewahrt ist.
Selbst dieses kann der Ingenieur sich unter Umständen schenken, wenn der Platz in den Radhäusern deutlich ausreichend ist und/ oder der Fahrzeugaufbau dieses nicht erfordert und/ oder der Ingenieur aus sachverständiger Erfahrung weiß, dass genau die vorliegende Kombination passt.
Und Gewindefahrwerke haben meine Kollegen mehr als reichlich in Ihrer Ausbildung behandelt, das ist nämlich ein Pflichtprüfpunkt.
Vielleicht wollte der geneigte Kollege Dir nur das Gefühl der Überlegenheit geben und hat sich bewußt unwissend gegeben, weil er sich insgeheim freut, wenn Du eine feuchte Hose kriegst....
Gardiner
Ganz einfach, es gibt eine Gebietsaufteilung zwischen dem TÜV und der Dekra.
TÜV = alte Bundesländer
Dekra = neue Bundesländer
Netten Gruß
Rolf
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo,
Eintragungen sind bei allen möglich. Nur Vollabnahmen nach § 21 StVZO sollte man sich, dort wo man in Deutschland wohnt, vorher erkundigen !
Gruß Rolf
und warum? ausser in gebieten in hessen und köln gibts da keinerlei probleme.