TÜV etwas überziehen und Versicherung

Hallo,

man darf ja 2 Monate den TÜV überziehen. Was ist wenn man in dieser Zeit Unfall haben sollte. Stellt sich die Versicherung dann quer oder wäre es in den 2 Monaten geduldet und würde ohne Weiteres bezahlt werden weil es ja sozusagen "erlaubt" ist?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Gleich geht hier der Moralsturm los. Lass Dich nicht irritieren.

So lange die Ursache für den Unfall nicht ein Mangel ist, der nachweisbar bei der HU aufgefallen wäre, ist das kein Problem.

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Zitat:

@hk_do schrieb am 18. Juni 2015 um 18:30:37 Uhr:



Zitat:

(...)

20% mehr zahlen für 12,5% mehr Frist.

Das ist aber schon rein rechnerisch ein Nachteil 😉

Ohha das wusste ich nicht. Ist die Aussage fundiert und bei allen Möglichkeiten der HU Prüfung zwingend?

so schaut´s aus

Habe eben nachgesehen: erst bei mehr als 2 Monaten wird eine erweiterte HU durchgeführt, dadurch ist diese dann teurer.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 19. Juni 2015 um 14:03:58 Uhr:


Habe eben nachgesehen: erst bei mehr als 2 Monaten wird eine erweiterte HU durchgeführt, dadurch ist diese dann teurer.

das ist korrekt. Wenn deine HU also im Juni abläuft musst du im August hin. Im September (so wie von dir angekündigt) wäre es dann 20% teurer.

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Was wird da eigentlich zusätzlich geprüft?

nix. Reine Geldschinderei.

Oder Möglichkeit 2: 20% Aufschlag und nach 7 1/2 Monaten erst zum TÜV.

Zur Vervollständigung:
Wie sieht es aus wenn ich ein Auto auf mich ummelde (nach Kauf) und der Vorbestizer mehrere Monate überzogen hat. Muss ich dann auch den AUfschlag bezahlen=?

Es bezahlt derjenige den Aufschlag der mit dem Fahrzeug zur HU kommt, wer der Halter z.Z. ist oder mal war ist für die Durchführung der HU und die erweiterte Untersuchung bei mehr als zwei Monaten überzogene HU völlig uninteressant.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 22. Juni 2015 um 08:47:02 Uhr:


Zur Vervollständigung:
Wie sieht es aus wenn ich ein Auto auf mich ummelde (nach Kauf) und der Vorbestizer mehrere Monate überzogen hat. Muss ich dann auch den AUfschlag bezahlen=?

Wenn du ohne Kennzeichen hinfährst bzw. vorher abmontierst, zahlst du keinen Aufschlag. Die Siegel werden dann bei der Zulassungsstelle aufgeklebt.

Ohne gültige HU kannst du das Fahrzeug nicht anmelden.

Zitat:

@querys schrieb am 22. Juni 2015 um 09:57:47 Uhr:


Wenn du ohne Kennzeichen hinfährst bzw. vorher abmontierst, zahlst du keinen Aufschlag.

Doch, natürlich ist auch dann der Aufschlag fällig. Dazu kommt dann noch die Nachprüfungsgebühr, weil das Fahrzeug mit fehlenden Kennzeichen natürlich durchfällt.

Um den Aufschlag zu sparen muss das Fahrzeug vor der HU abgemeldet werden. Das allerdings wirft neue Herausforderungen auf (die je nach Rahmenbedingungen leicht zu bewältigen sein können oder aber die Einsparung bei der HU mehr als auffressen).

Zitat:

Ohne gültige HU kannst du das Fahrzeug nicht anmelden.

das ist allerdings richtig, deshalb dürfte die von @pico24229 eingebrachte Fragestellung in der Praxis nicht vorkommen

Zitat:

(...)

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. Juni 2015 um 20:22:25 Uhr:



Zitat:

Ohne gültige HU kannst du das Fahrzeug nicht anmelden.

das ist allerdings richtig, deshalb dürfte die von @pico24229 eingebrachte Fragestellung in der Praxis nicht vorkommen
Ja das habe ich übersehen.
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