Tüv durchgefallen, unglaublich aber Wahr!!!

Mercedes E-Klasse W210

3 ehebliche Mängel! Nun kommts🙄
Nein Rost ist NICHT dabei, meiner hat keinen 😁

- Nebelscheinwerfereinstellung zu hoch (ich benutz die Dinger eigentlich nie!)

-Abblendlicht rechts minimal zu hoch.

und nun der Brüller!

- fehlendes M+S Schild im Armaturenbrett mit Geschwindigkeitsbegrenzung für Winterreifen!
Auto ist eingetragen mit 250 und Reifen "Nur" bis 240🙄

Seit dieser Neuregelung letztes Jahr kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln!

Ich werde mich auf jeden Fall förmlich beschweren!

Bei dem Preis für den TÜV ist es doch nicht zuviel verlangt, dass der Prüfer den Nebelscheinwerfer und Abblendlicht, wenn das Auto ja eh schon auf der Bühne ist, einzustellen!

Zweitens sollte er doch dann auch so einen dämlichen 240 km/h Aufkleber haben. Tüv-plaketten haben sie ja auch😠

Ich möchte gerne mal andere 17 Jahre alte Autos beim TÜV sehen😕!

Die spinnen doch langsam!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von CLK230FAHRER


...
Der Prüfer kann froh sein dass ich bei seiner Prüfung nicht dabei war ich freue mich allerdings schon auf die Nachprüfung.
Da werden wir sicherlich die passenden Worte einfallen.

Hallo zusammen,

hallo CLK230FAHRER,

es ist natürlich sehr schmerzhaft, wenn bei einem ordentlich gepflegten Fahrzeug lediglich Mängel, die vorher leicht überprüfbar und zu beheben gewesen wären, zu einer nicht bestandenen HU geführt haben. Ein nicht vorhandenes M+S-Geschwindigkeitsschild bei der Verwendung von M+S-Reifen, die nicht den bei Sommerreifen vorgeschriebenen Geschwindigkeitsindex aufweisen, wird ebenfalls als "EM" zugeordnet, insofern korrigiere ich mich hiermit.

Bei der Dichte im heutigen Straßenverkehr ist meiner Meinung nach mehr Eigenverantwortung gefragt. Der Verkehrsdienst der Polizei z. B. ist mehr als ausgelastet und kann nicht überall präsent sein. Warum allerdings erwachsene Menschen als Autofahrer immer wieder temporär diesen Freiraum anarchistisch ohne Regeln für sich in Anspruch nehmen - auch wenn es sich nur um falsch eingestellte Scheinwerfer handelt, die anderer Verkehrsteilnehmer blenden oder die eigene Sicherheit gefährden, sollte einmal selbstkritisch hinterfragt werden.

LG, Walter

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Hallo zusammen,

ich hab mir alle Beiträge durchgelesen und muss dem Te rechtgeben, ein Arbeitskollege hat so einen Schrotthaufen. Nachrüstxenon wo immer ausfällt nicht eingestellt und ohne SRA, Billig ersatzteile und zu gespachtelt es Loch in der Karosserie usw. und hat TÜV ohne Mängel bekommen. Hauptsache BMW 5er fahren aber kein Geld dafür haben.
Mein 210er is älter aber in einem bessern Zustand 😁

Gruß Rob

Zitat:

Original geschrieben von autoszereloe


Hallo zusammen,

ich hab mir alle Beiträge durchgelesen und muss dem Te rechtgeben, ein Arbeitskollege hat so einen Schrotthaufen. Nachrüstxenon wo immer ausfällt nicht eingestellt und ohne SRA, Billig ersatzteile und zu gespachtelt es Loch in der Karosserie usw. und hat TÜV ohne Mängel bekommen. Hauptsache BMW 5er fahren aber kein Geld dafür haben.
Mein 210er is älter aber in einem bessern Zustand 😁

Gruß Rob

Genau das meine ich!!!

Zitat:

Original geschrieben von autoszereloe


Hallo zusammen,

ich hab mir alle Beiträge durchgelesen und muss dem Te rechtgeben, ein Arbeitskollege hat so einen Schrotthaufen. Nachrüstxenon wo immer ausfällt nicht eingestellt und ohne SRA, Billig ersatzteile und zu gespachtelt es Loch in der Karosserie usw. und hat TÜV ohne Mängel bekommen. Hauptsache BMW 5er fahren aber kein Geld dafür haben.
Mein 210er is älter aber in einem bessern Zustand 😁

Gruß Rob

Und ich dachte schon das sich hier nur noch

"Ja"

(…der Tüv-Prüfer hat soooo recht...)

sager

rum treiben...🙄

Zitat:

Original geschrieben von E-Cruser


So mal eine Frage / Anregung zu dem fehlenden Aufkleber in Verbindung mit den Winterreifen...
Man kann am KI (beim Mopf) eine Maximalgeschwindigkeit einstellen und mit dieser Sperre kann das Auto das festgelegte Tempo nicht überschreiten. Versucht man es, dann erscheint die Meldung im Display vom KI. Kann das nicht reichen? Das ist sogar besser als ein Aufkleber, den man eh ignorieren kann.

Na klar ist die Einstellung sicherer,aber das wissen und können nur die Leute,welche die Verbrauchsanleitung gelesen haben.

Das kann man aber hier von einigen Leuten nicht vermuten.

MfG Lothar

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Zitat:

Original geschrieben von CLK230FAHRER


...
Der Prüfer kann froh sein dass ich bei seiner Prüfung nicht dabei war ich freue mich allerdings schon auf die Nachprüfung.
Da werden wir sicherlich die passenden Worte einfallen.

Hallo zusammen,

hallo CLK230FAHRER,

es ist natürlich sehr schmerzhaft, wenn bei einem ordentlich gepflegten Fahrzeug lediglich Mängel, die vorher leicht überprüfbar und zu beheben gewesen wären, zu einer nicht bestandenen HU geführt haben. Ein nicht vorhandenes M+S-Geschwindigkeitsschild bei der Verwendung von M+S-Reifen, die nicht den bei Sommerreifen vorgeschriebenen Geschwindigkeitsindex aufweisen, wird ebenfalls als "EM" zugeordnet, insofern korrigiere ich mich hiermit.

Bei der Dichte im heutigen Straßenverkehr ist meiner Meinung nach mehr Eigenverantwortung gefragt. Der Verkehrsdienst der Polizei z. B. ist mehr als ausgelastet und kann nicht überall präsent sein. Warum allerdings erwachsene Menschen als Autofahrer immer wieder temporär diesen Freiraum anarchistisch ohne Regeln für sich in Anspruch nehmen - auch wenn es sich nur um falsch eingestellte Scheinwerfer handelt, die anderer Verkehrsteilnehmer blenden oder die eigene Sicherheit gefährden, sollte einmal selbstkritisch hinterfragt werden.

LG, Walter

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97


[
...... warum allerdings erwachsene Menschen als Autofahrer immer wieder temporär diesen Freiraum anarchistisch ohne Regeln für sich in Anspruch nehmen - auch wenn es sich nur um falsch eingestellte Scheinwerfer handelt, die anderer Verkehrsteilnehmer blenden oder die eigene Sicherheit gefährden, sollte einmal selbstkritisch hinterfragt werden.

LG, Walter
------------------------------
Walter, dem ist nichts hinzuzufügen..!!!
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von CLK230FAHRER


und nun der Brüller!

- fehlendes M+S Schild im Armaturenbrett

....na da hatte ich wohl'n gutgelaunten TÜV-tler....jener, oder meine Werkstatt waren so freundlich und haben mir so'n Ding letzte Woche ans Brett geklebt....Ergebnis: Mängelfrei ! 😉

Servus TE,

tröste dich mit meinem TÜV vom Dez. 2012
- Nebelscheinwerfer zu tief
- Abblendlicht zu hoch
- Handbremse zu schwach

Erhebliche Mängel, Plakette nicht zugeteilt.

Ich habe ihn gefragt, ob den ohne Handbremsen-Fehler das Fahrzeug auch nicht durchgekommen wäre.
"Ja, wäre auch durchgefallen" sagt er.
Er hat mir dann auf den Weg gegeben, daß das Thema Licht bei den Bezirksregierungen ganz oben aufgehangen wurde, will sagen: Lampe n.i.O. = nix Plakette.

Seit der TÜV Novellierung habe ich das Gefühl werde ich NIE mängelfrei durch den TÜV kommen.
Ich gehe da auch ohne jetzt zu schauen einfach hin und lass ihn machen, da muß man schmerzfrei sei.

Das Problem ist einfach nur, daß "erheblicher Mängel" auch suggeriert: Riß in der Achse, Lenkung ohne Funktion und Bremse funktioniert nur noch mit Fuß raushalten 😁😁

Daß Werkstätten natürlich damit werben "die kleinen Mängel können dann gleich behoben werden und so spart man sich die Nachprüfung" ist klar.
Das Problem ist nur: bei den Werkstätten bleibt es ja nicht bei kleinen Mängeln, da wird auf einmal das halbe Auto revidiert.
Da kannst du auch gleich einen unterschrieben Scheck einreichen und die Werkstatt soll den Betrag eintragen...
Die Nachprüfung kostet lächerliche 9,90 EUR und es werden dann auch nur noch die angemerkten Fehler überprüft. Das ist o.k.
Und du kannst gezielt so gegen die Fehler vorgehen.
Ich halte mein Auto in Schuß und das betrifft auch die Sachen, die den TÜV überhaupt nicht interessieren (Ölwechsel für Motor und Getriebe z.B.) und glaube mein Fahrzeug bestens unter Kontrolle zu haben.
Erfahrungen aus miesen Werkstätten (schon mal was von ATU gehört ?🙄 ) und TÜV-Prüfern die heute "hü" morgen "hott" sagen. Bring dein Auto zum 2. Prüfer und er schreibt dir u.U. komplett andere Mängel auf.
Also sollen sie ihr Ding alle 2 Jahre halt durchziehen.

P.S.: Das Nachstellen der Scheinwerfer dürfen die TÜV Prüfer auf Anweisung nicht mehr machen. Beim A 6 z.B. können bei einem falschen Dreh die Stifte abbrechen -> 1 x bitte Scheinwerfer tauschen...
Und bei Xenon geht eh nichts mehr "mal so eben".

Zitat:

Original geschrieben von Expat_MI


Servus TE,

Erfahrungen aus miesen Werkstätten (schon mal was von ATU gehört ?🙄 )

Ist ATU für Dich eine "Fachwerkstatt"? Ich lese da Auto-Teile-Unger!😁 😁

@Walter
Also in meiner Mängelrichtlinie ist der 515er (M-S-Schild) klar ein "Erheblicher Mangel", hast Du Dich versehen?

@TE
Der TÜVer hat alles richtig gemacht, über was willst Du mit ihm bei der anstehenden Nachkontrolle reden?

Ich stelle auch nur noch Scheinwerfer ein, wenn ich deutlich erkenne, dass das reine mechanische Versteller sind und die Gewinde/ Zahnräder noch so aussehen, als ob sie sich leicht drehen lassen. Sobald ich auch nur ansatzweise merke, dass da was schwergängig ist, nehme ich sofort die Finger weg davon. Nachher bricht der Schei. noch ab, und dann stehe ich dumm da, nee, lass mal gut sein.
Xenon stelle ich garnicht ein, will ja die Grundeinstellung nicht versauen.
Und an Nebler kommt man in der Regel auch schlecht ran.

Außerdem: Warum soll ich denn das alles machen, der Halter hat doch dafür zu sorgen dass alles vorschriftsmäßig ist??

@alle

Wenn es für die Reifen eine Möglichkeit gibt, im KI ein Winterreifen-Limit einzustellen, dann wäre dieses anstelle des M-S-Aufklebers auch in Ordnung und ausreichend. Hier bitte ich um Nachsicht für den (vielleicht nicht Daimler-fahrenden) Kollegen. Vielleicht kennt er nicht alle Menü-Punkte und weiß net, wie er denn dahin kommt, um es zu checken. Hier hilft manchmal auch ein freundliches Miteinander, ein kleiner netter Hinweis ist immer gern gesehen😛

Und ein fehlender (nicht funktionierender) Heckscheibenwischer und/oder fehlende (nicht funktionierende) hintere Scheibenwaschdüse sind kein HU-Mangel, wenn denn zwei vorschriftsmäßige Außenspiegel vorhanden sind.

Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


@Walter
Also in meiner Mängelrichtlinie ist der 515er (M-S-Schild) klar ein "Erheblicher Mangel", hast Du Dich versehen?

ja, CLK230FAHRER hat bereits darauf aufmerksam gemacht und ich habe mich auch schon weiter oben korrigiert.

Zitat:

Original geschrieben von CLK230FAHRER


Und übrigens steht der Aufkleber alt erheblicher Mangel auf meinen Bericht

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97


... Ein nicht vorhandenes M+S-Geschwindigkeitsschild bei der Verwendung von M+S-Reifen, die nicht den bei Sommerreifen vorgeschriebenen Geschwindigkeitsindex aufweisen, wird ebenfalls als "EM" zugeordnet, insofern korrigiere ich mich hiermit ...

LG, Walter

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97



Zitat:

Original geschrieben von gardiner


@Walter
Also in meiner Mängelrichtlinie ist der 515er (M-S-Schild) klar ein "Erheblicher Mangel", hast Du Dich versehen?
ja, CLK230FAHRER hat bereits darauf aufmerksam gemacht und ich habe mich auch schon weiter oben korrigiert.

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97



Zitat:

Original geschrieben von CLK230FAHRER


Und übrigens steht der Aufkleber alt erheblicher Mangel auf meinen Bericht

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97



Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97


... Ein nicht vorhandenes M+S-Geschwindigkeitsschild bei der Verwendung von M+S-Reifen, die nicht den bei Sommerreifen vorgeschriebenen Geschwindigkeitsindex aufweisen, wird ebenfalls als "EM" zugeordnet, insofern korrigiere ich mich hiermit ...
LG, Walter

Hatte ich wohl überlesen....

Schönen Sonntag noch!

Gardiner

Da lobe ich mir doch das österreichische Modell: Die §57a-Überprüfung (Fahrsicherheit und Abgastest) kann jede zertifizierte KFZ-Meisterwerkstatt durchführen, bei Neuwagen erstmalig nach drei Jahren, dann nach zwei weiteren Jahren, anschließend jährlich.

Die Überprüfung kostet nicht viel und wird meist im Rahmen des jährlichen Wartungsarbeiten noch verbilligt angeboten, da viele Kontrollschritte Teil der ASSYST-Vorgaben sind, kleine wie mittelschwere Mängel können kurzfristig erledigt werden.

Die jährliche Überprüfung halte ich für ältere Autos für durchaus angemessen, gerade diese werden oft nicht in der Markenwerkstatt gewartet und die Besitzer werden zunehmend "kostensensibel", mangelhafte Fahrzeuge werden rascher aus dem Verkehr gezogen.

Werkstätten, die bei stichprobenartig durchgeführten Nachprüfungen bei wesentlichen Mängeln "zu tolerant" waren, verlieren ihre Zertifizierung und damit einen Wettbewerbsvorteil.

Sollte man sich dazu entschlossen haben, die §57a-Überprüfung beim ÖAMTC oder ARBÖ (entsprechend ADAC & Co.) durchführen zu lassen, wird auch dort die Leuchtweite der Lichtanlage (soweit möglich) eingestellt und eine fehlende Tempoplakette aufgeklebt.

Ergebnis soeben:

TÜV ohne Mängel und noch mal 11 Euro für die sinnlose Nachprüfung

Servus,

na dann auf die nächsten zwei Jahre.

Glückwunsch,wenn auch mit Umwegen.

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