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TÜV (deutlich) vorziehen und dann nicht bestehen. Plakette weg? Was passiert?

Themenstarteram 10. November 2016 um 12:43

Hallo zusammen,

ich bin seit Ewigkeiten stiller Mitleser und das Forum hat mir schon so häufig geholfen, aber auf diese Frage habe ich leider noch keinen passenden Thread gefunden.

Mein alter Opel Astra G (Bj. 1998, X16SZR) hat noch TÜV bis 11/2017, ich würde ihn aber gerne jetzt im Dezember/Januar verkaufen. Um dem Käufer zu zeigen, dass alles ok ist, würde ich davor gerne noch frischen TÜV machen lassen. Außerdem wäre der Verkaufspreis mit frischem TÜV natürlich deutlich besser.

Was passiert aber, wenn ich nächsten Monat (d.h. 12/2016) schon TÜV machen lasse, aber z.B. wegen zu viel Rost durchfalle? Darf ich dann das Fahrzeug trotzdem noch bis zum ursprünglichen TÜV Termin in 11/2017 weiterfahren, oder erlischt damit auch der aktuelle TÜV?

Wäre klasse wenn das jemand wüsste ! Will nicht 1 Jahr "zu früh" zum TÜV fahren und dann womöglich plötzlich ganz ohne TÜV dastehen ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MasterBoe schrieb am 10. November 2016 um 15:26:16 Uhr:

… Und den TÜV selber kann ich ja schlecht fragen, ob ich bei vorzeitig nicht bestandenem TÜV (vorausgesetzt es sind keine Mängel die zur sofortigen Stilllegung führen) noch mit der "alten" Plakette ein Jahr weiterfahren kann ;-) …

Natürlich kannst du den TÜV das fragen. Er wird dir das sogar fundiert beantworten.

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am 11. November 2016 um 12:30

Also...

Die Abgasuntersuchung (die ja zur Hauptuntersuchung gehört inzwischen) beinhaltet die Prüfung der Motorkontrolleuchte. Sie muss bei Zündung an an gehen und nach dem Motorstart auch wieder aus. Ansonsten ist die AU schon nicht bestanden und damit auch die HU.

Leuchtet also deine MIL dauerhaft auf bestehst du keine HU. Und es spielt keine Rolle ob das jetzt "nicht so schlimm" oder sonst was ist. Wenn alles stimmen würde, würde die Leuchte nicht an sein.

Wenn du natürlich nach der HU den Bericht nimmst und ihn wegschmeißt, KÖNNTEST du natürlich bis zum Ablauf der HU, die die der Plakette anzeigt noch weiter fahren, damit verstößt du aber gegen schon genannte Gesetze. Dies tust du allerdings eh schon, wenn du ein Fahrzeug, was offensichtliche Mängel hat im öffentlichen Straßenverkehr bewegst.

"Grüne" Grüße (und auch an alle Kollegen der anderen Farben ;) )

richtig ... wie schonmal geschrieben

Zitat:

@cocker schrieb am 11. November 2016 um 09:29:05 Uhr:

 

Zum anderen führt eine dauerhaft brennende MKL immer zum Nicht-Bestehen der HU.

Hast du mal durchgerechnet ob du die investierten 100 € überhaupt wiederbekommst? Ein solider Astra G ist auch mit nur einem Jahr Resttüv einiges wert ... ein Wackelkandidat deutlich weniger. Da macht auch ein komplett neuer TÜV nicht so viel aus wie man landläufig vermuten könnte.

Zumal keiner garantiert, daß die Karre auch mit frischer Plakette nicht nach fünf Metern Fahrt auseinanderfällt. Der Prüfer nimmt sich in einem solchen Fall nichts davon an.

@TE

Warum reparierst du das Auto nicht richtig und verkaufst es dann mit 2 Jahren TÜV?

Geht es dir nur um den Profit auf kosten des Käufers?

Zitat:

@Moers75 schrieb am 11. November 2016 um 08:42:45 Uhr:

 

Äh, ich bin nicht grün. War mal rot, jetzt leider blau :p

Sorry, da hatte ich wohl was verwechselt.

Hinterher ist mir auch eingefallen, dass @gardiner der grüne (Halbgott) ist ;)

@DonPacino hatte ich ja garnicht auf dem Schirm...

Zitat:

@MasterBoe schrieb am 11. November 2016 um 10:26:17 Uhr:

Und wenn bei beiden Zyklen die Abgaswerte in Ordnung wären, wieso sollte er denn dann durch die ASU fallen? Dann wäre doch nachweislich mit den Abgasen alles ok?!

Der Prüfpunkt nennt sich "Untersuchung von Motormanagement und Abgasreinigungssystem" (und wird heute deswegen gerne "UMA" genannt, die Abkürzung "ASU" für "Abgassonderuntersuchung" ist eigentlich schon seit langem veraltet. Hat sich aber wohl in der Breite gehalten.)

Die Vorschriften über das Emissionsverhalten (die im Rahmen der Typgenehmigung überprüft werden) umfassen wesentlich mehr als nur den CO- und Lambda-Wert und die Leerlaufdrehzahl. Die Einhaltung dieser Vorschriften im Rahmen der Hauptuntersuchung umfassend zu überprüfen wäre mit verhältnismäßigem Aufwand einfach nicht möglich. Deshalb versucht man möglichst gut zu erfassen, ob das Motormanagement und das Abgasreinigungssystem noch so funktionieren, wie sie genehmigt wurden. Dabei kann die Eigendiagnose eines modernen Fahrzeugs schon deutlich mehr Fehlerquellen erkennen, als man es mit diesen Messungen könnte. Ein defektes oder manipuliertes AGR-Ventil z.B. würde man mit den normalen Gasmessungen nicht erkennen. Oder eine nicht funktionierende Sondenheizung, die das Kaltstartverhalten verschlechtert, aber bei der UMA mit warmem Motor nicht zu erkennen ist. Um nur zwei Beispiele zu nennen, die in der Praxis einigermaßen häufig vorkommen.

 

Zitat:

@Knergy schrieb am 11. November 2016 um 16:38:33 Uhr:

Ein solider Astra G ist auch mit nur einem Jahr Resttüv einiges wert ... ein Wackelkandidat deutlich weniger.

Es ist aber kein "solider Astra G" sondern ein "Astra G mit einem Problem im Bereich Motorsteuerung/Abgasreinigung".

Hoffentlich hört das MStG des AstraG hier zu und setzt die MKL auf "an". Nicht dass wir hier in Spekulationen verfallen wären. ;) ... Ein Opel mit Problemen bei den Abgaswerten ... Tzztzztzz ... doch nicht beim Benziner. :)

Themenstarteram 13. November 2016 um 17:33

Vielen Dank an alle für die klasse Antworten, da habe ich viel dazugelernt, insb. bzgl. der Abgasprüfung beim TÜV!

Ich versuche es nochmal bei einem anderen Opel Händler oder kleineren Werkstatt, habe aber in Sachen Reparatur wenig Hoffnung. Denn ein Austausch des Steuergerätes lohnt denke ich absolt nicht mehr. Und die anderen beiden Ursachen, die bei dem Fehlercode in Frage kamen (AGR und Leerlaufsteller) wurden beide bereits getauscht.

Frustrierend ist einfach, dass das Auto wunderbar läuft, kaum Rost hat und absolut zuverlässig ist, das würde sicher noch ein paar Jährchen laufen... :(

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