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TÜV (deutlich) vorziehen und dann nicht bestehen. Plakette weg? Was passiert?

Themenstarteram 10. November 2016 um 12:43

Hallo zusammen,

ich bin seit Ewigkeiten stiller Mitleser und das Forum hat mir schon so häufig geholfen, aber auf diese Frage habe ich leider noch keinen passenden Thread gefunden.

Mein alter Opel Astra G (Bj. 1998, X16SZR) hat noch TÜV bis 11/2017, ich würde ihn aber gerne jetzt im Dezember/Januar verkaufen. Um dem Käufer zu zeigen, dass alles ok ist, würde ich davor gerne noch frischen TÜV machen lassen. Außerdem wäre der Verkaufspreis mit frischem TÜV natürlich deutlich besser.

Was passiert aber, wenn ich nächsten Monat (d.h. 12/2016) schon TÜV machen lasse, aber z.B. wegen zu viel Rost durchfalle? Darf ich dann das Fahrzeug trotzdem noch bis zum ursprünglichen TÜV Termin in 11/2017 weiterfahren, oder erlischt damit auch der aktuelle TÜV?

Wäre klasse wenn das jemand wüsste ! Will nicht 1 Jahr "zu früh" zum TÜV fahren und dann womöglich plötzlich ganz ohne TÜV dastehen ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MasterBoe schrieb am 10. November 2016 um 15:26:16 Uhr:

… Und den TÜV selber kann ich ja schlecht fragen, ob ich bei vorzeitig nicht bestandenem TÜV (vorausgesetzt es sind keine Mängel die zur sofortigen Stilllegung führen) noch mit der "alten" Plakette ein Jahr weiterfahren kann ;-) …

Natürlich kannst du den TÜV das fragen. Er wird dir das sogar fundiert beantworten.

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Zitat:

@MasterBoe schrieb am 10. November 2016 um 13:43:57 Uhr:

oder erlischt damit auch der aktuelle TÜV?

Genauso ist das.

Vorrausgesetzt, das Auto wird nicht still gelegt, bekommt er doch nur den Mängelbericht mit.

 

Aber bevor wir spekulieren, einfach beim Tüv anrufen und fragen. :-)

Ich glaube nicht, dass man die Frage so einfach und kurz beantworten kann wie es der R 129 Fan gemacht hat. Es kommt hier auch auf den Mangel am Fahrzeug an. Sollte es sich um einen solch schwerwiegenden Mangel (Verkehrsunsicher) handeln, dann würde der HU Prüfer sogar die Plakette entfernen müssen und das zuständige Verkehrsamt über diese Maßnahme, unter Bekanntgabe des Mangels, unterrichten.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 10. November 2016 um 13:49:19 Uhr:

Genauso ist das.

Natürlich nicht pauschal ;)

Die Plakette für die HU behält natürlich ihre Gültigkeit. Aber es liegt bei weiterem fahren ein Verstoß u.a. gegen §23 StVO (die ohne Z) vor, Fahrzeug trotz erheblicher Mängel = nicht vorschriftsmäßig bis nicht verkehrssicher in Betrieb gesetzt. Ausrede man wusste von nichts ist ja dank HU-Bericht mit Mängeln entfallen.

Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher bei der HU wird aber die vorhandene Plakette entfernt und das Straßenverkehrsamt über die Verkehrsunsicherheit informiert. Dann ist ab sofort Schicht im Schacht.

Sprich....wenn nur "normale" Mängel sind, die einen durchfallen lassen....dann wird nicht automatisch die Plaketten abgekratzt...und man kann den TÜV-Bericht als Hinweis nutzen. Spricht ja auch nichts dagegen, die kleinen Mängel zu beheben, wenns einfach machbar ist.

Ich bin auch schon durchgefallen und einfach am nächsten Tag zum nächsten TÜV....ohne Mängel bestanden.

(hatte sowieso den Verdacht, dass der Prüfer mich ausgeschaut hat und alles mögliche bemängelte....Zitat: das hätte ich [TÜV-Prüfer] nicht so gemacht...). wenn natürlich die Bremsen runter sind, dann muss das gemacht werden, egal wie lange noch TÜV ist.

Gruß Wensi

Das sagt der TÜV: "Erhebliche Mängel: keine Prüfplakette und Nachuntersuchung

Stellt unser Prüfer erhebliche Mängel fest, erhalten Sie keine Plakette. Diese Mängel sind unverzüglich zu beheben, da die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges möglicherweise beeinträchtigt ist. Das reparierte Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Sie haben zum Beispiel zu wenig Profil auf den Reifen, starken Rost an tragenden Teilen oder Ihre Bremse wirkt einseitig. Nach der bestandenen Nachuntersuchung können Sie dann sicher sein, dass Ihr Fahrzeug wieder vorschriftsmäßig ist.

Kommt unser Prüfer zu dem Schluss, dass Ihr Fahrzeug "eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt", ist er verpflichtet, die alte Plakette zu entfernen. Darüber hinaus muss er die Zulassungsbehörden informieren. Kurzum: Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Verkehrsunsicher wird ein Fahrzeug beispielsweise durch defekte Brems- oder Lenkanlagen oder durch erhebliche Rost-Schäden am Fahrgestell.

Unser Tipp

Fahren Sie gut vorbereitet zu Ihrem Termin bei TÜV Rheinland. Vergewissern Sie sich vorher, ob Ihr Fahrzeug noch richtig in Schuss ist. Unsere Checklisten sagen Ihnen, auf welche Punkte Sie achten "

Damit kann man die alte HU in der Pfeife rauchen": " Das reparierte Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. " Schönen Tag noch.

Themenstarteram 10. November 2016 um 14:26

Klasse, vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen und insbesondere den Verweis auf den bestehenden Thread ! Äußerst interessant, wenn auch leider ohne ganz klare Aussage. Und den TÜV selber kann ich ja schlecht fragen, ob ich bei vorzeitig nicht bestandenem TÜV (vorausgesetzt es sind keine Mängel die zur sofortigen Stilllegung führen) noch mit der "alten" Plakette ein Jahr weiterfahren kann ;-)

Vielleicht noch als Hintergrund: Bei mir leuchtet seit einigen Monaten die MKL (Fehlercode deutet auf defektes Steuergerät wegen Masse-Schluss hin, aber keinerlei Einschränkungen auf Fahrsicherheit oder Notlauf). Die leuchtende MKL könnte zu nicht-bestehen führen, da Abgas-Werte nicht eingehalten werden könnten. Da gibt es aber unterschiedliche Aussagen zu, denn bei Fahrzeugen vor einem bestimmten Jahr reicht wohl auch die Prüfung mit der Sonde im Auspuff.

Zitat:

@MasterBoe schrieb am 10. November 2016 um 15:26:16 Uhr:

… Und den TÜV selber kann ich ja schlecht fragen, ob ich bei vorzeitig nicht bestandenem TÜV (vorausgesetzt es sind keine Mängel die zur sofortigen Stilllegung führen) noch mit der "alten" Plakette ein Jahr weiterfahren kann ;-) …

Natürlich kannst du den TÜV das fragen. Er wird dir das sogar fundiert beantworten.

"Um dem Käufer zu zeigen, dass alles ok ist, würde ich davor gerne noch frischen TÜV machen lassen."

"Fehlercode deutet auf defektes Steuergerät wegen Masse-Schluss hin"

Ist das nicht ein kleiner Widerspruch? Oder ist das Steuergerät mit einer frischen TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen schlagartig wieder in Ordnung?

Vielleicht würde ich das Auto statt beim TÜV lieber beim Verwerter vorführen.

Themenstarteram 10. November 2016 um 15:08

Zitat:

Ist das nicht ein kleiner Widerspruch? Oder ist das Steuergerät mit einer frischen TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen schlagartig wieder in Ordnung?

Vielleicht würde ich das Auto statt beim TÜV lieber beim Verwerter vorführen.

Dass bei einem 18 Jahre alten Auto nicht mehr alles 100% "in Ordnung" ist dürfte logisch sein. Mir ging und geht es darum, dass keine sicherheitsrelevanten Mängel vorhanden sind. Ein Steuergerät mit Kurzschluss an einem Ausgang, dass keinen Einfluss auf Fahrverhalten oder sicherheitsrelevante Funktionen des Fahrzeugs hat, finde ich jetzt weniger kritisch...

Wenn das Fahrzeug keinen neuen TÜV bekommt, dann kommt es sowieso zum Verwerter. Die Frage ist nur der Zeitpunkt: Sofort nach Nichtbestehen des neuen TÜVs, oder nach Ablauf des bestehnden TÜVs.

Je nachdem wo die Karre liegen bleibt ist das durchaus sicherheitsrelevant.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 10. November 2016 um 14:34:15 Uhr:

Das sagt der TÜV: "Erhebliche Mängel: keine Prüfplakette und Nachuntersuchung

Stellt unser Prüfer erhebliche Mängel fest, erhalten Sie keine Plakette. Diese Mängel sind unverzüglich zu beheben, da die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges möglicherweise beeinträchtigt ist. Das reparierte Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Sie haben zum Beispiel zu wenig Profil auf den Reifen, starken Rost an tragenden Teilen oder Ihre Bremse wirkt einseitig. Nach der bestandenen Nachuntersuchung können Sie dann sicher sein, dass Ihr Fahrzeug wieder vorschriftsmäßig ist.

Kommt unser Prüfer zu dem Schluss, dass Ihr Fahrzeug "eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt", ist er verpflichtet, die alte Plakette zu entfernen. Darüber hinaus muss er die Zulassungsbehörden informieren. Kurzum: Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Verkehrsunsicher wird ein Fahrzeug beispielsweise durch defekte Brems- oder Lenkanlagen oder durch erhebliche Rost-Schäden am Fahrgestell.

Unser Tipp

Fahren Sie gut vorbereitet zu Ihrem Termin bei TÜV Rheinland. Vergewissern Sie sich vorher, ob Ihr Fahrzeug noch richtig in Schuss ist. Unsere Checklisten sagen Ihnen, auf welche Punkte Sie achten "

Damit kann man die alte HU in der Pfeife rauchen": " Das reparierte Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. " Schönen Tag noch.

Kurz und kapp, " Nein " !

Wer meint, vorab zur HU gehen zu müssen, dem kann es passieren das Mängel am Fahrzeug festgestellt werden. Solange es sich bis einschließlich um erhebliche Mängel handelt muss er das Fahrzeug nicht erneut vorstellen.

Jedoch muss er sowieso die Mängel abstellen, denn man darf natürlich nicht mit erheblichen Mängel weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.

Dennoch ist er nicht gezwungen das Fahrzeug erneut vorzustellen.

Aber irgendwo hat er sich in das eigene Fleisch geschnitten. Das Fahrzeug hat noch eine gültige HU, aber auch entsprechende Mängel. Man könnte ja nun den Abnahmebericht wegwerfen und sich sagen, ich war nie da.

Tja, jedoch was ist wenn etwas passiert ( Unfall) und dann festgestellt wird, dass dies Fahrzeug dem Sachverständigen zur Abnahme einer neuen Hu vorgestellt wurde, dabei dann womöglich erhebliche Mängel festgestellt wurden, die bei einer Behebung den Unfall verhindert hätten................

Ja ja, hätte hätte Fahrradkette, gleich vorab für die, die es mit der Gesetzestreue nicht so ganz genau nehmen und jetzt gleich losschreiben wollen. Es gibt aber tatsächliche Verkehrsteilnehmer, die es noch recht genau nehmen !

Also, nicht einfach die Rückseite eines Abnahmeberichtes abschreiben und dann nicht richtig daraus schließen ;)

 

Zitat:

@MasterBoe schrieb am 10. November 2016 um 15:26:16 Uhr:

Und den TÜV selber kann ich ja schlecht fragen, ob ich bei vorzeitig nicht bestandenem TÜV (vorausgesetzt es sind keine Mängel die zur sofortigen Stilllegung führen) noch mit der "alten" Plakette ein Jahr weiterfahren kann ;-)

Doch das ist kein Problem (du solltest dir nur darüber im Klaren sein, dass es einen Unterschied zwischen "können" und "dürfen" gibt...).

Wenn es statt blau auch rot sein darf, kannst du mich auch gerne morgen auf der Arbeit anrufen, dann gebe ich dir am Telefon die gleiche Antwort, die ich schon im Thread von 2015 gegeben habe. Oder wenn es auch grün (war doch grün?) sein darf, rufst du ggf. noch den Kollegen @Moers75 an. Dann kann der dir am Telefon auch nochmal das sagen, was er hier in diesem Thread schon geschrieben hat.

Ja und wenn dir unsere Antworten nicht gefallen, dann rufst du einfach @birscherl an. Der wird dir dann eine andere Antwort geben (die passt dann zwar nicht zur Rechtslage, aber irgendwas ist ja auch immer und die Wahrscheinlichkeit dabei erwischt zu werden ist ja eh nicht all zu groß).

Zitat:

Vielleicht noch als Hintergrund: Bei mir leuchtet seit einigen Monaten die MKL (Fehlercode deutet auf defektes Steuergerät wegen Masse-Schluss hin, aber keinerlei Einschränkungen auf Fahrsicherheit oder Notlauf). Die leuchtende MKL könnte zu nicht-bestehen führen, da Abgas-Werte nicht eingehalten werden könnten.

Wenn es wirklich eine MIL ist, muss sie zum Durchfallen führen. Weil dann anzunehmen ist, dass Motormanagement und/oder Abgasreinigungssystem nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, und deswegen das Fahrzeug die der Betriebserlaubnis zu Grunde liegenden Abgaswerte nicht mehr einhält.

Stört hier in Deutschland viele Leute im täglichen Betrieb nicht; dem Vernehmen nach wird sowas z.B. in Kalifornien auch mal bei einer Verkehrskontrolle beanstandet. Aber da willst du ja vermutlich nicht mehr hin mit dem Auto.

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