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TÜV (deutlich) vorziehen und dann nicht bestehen. Plakette weg? Was passiert?

Themenstarteram 10. November 2016 um 12:43

Hallo zusammen,

ich bin seit Ewigkeiten stiller Mitleser und das Forum hat mir schon so häufig geholfen, aber auf diese Frage habe ich leider noch keinen passenden Thread gefunden.

Mein alter Opel Astra G (Bj. 1998, X16SZR) hat noch TÜV bis 11/2017, ich würde ihn aber gerne jetzt im Dezember/Januar verkaufen. Um dem Käufer zu zeigen, dass alles ok ist, würde ich davor gerne noch frischen TÜV machen lassen. Außerdem wäre der Verkaufspreis mit frischem TÜV natürlich deutlich besser.

Was passiert aber, wenn ich nächsten Monat (d.h. 12/2016) schon TÜV machen lasse, aber z.B. wegen zu viel Rost durchfalle? Darf ich dann das Fahrzeug trotzdem noch bis zum ursprünglichen TÜV Termin in 11/2017 weiterfahren, oder erlischt damit auch der aktuelle TÜV?

Wäre klasse wenn das jemand wüsste ! Will nicht 1 Jahr "zu früh" zum TÜV fahren und dann womöglich plötzlich ganz ohne TÜV dastehen ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MasterBoe schrieb am 10. November 2016 um 15:26:16 Uhr:

… Und den TÜV selber kann ich ja schlecht fragen, ob ich bei vorzeitig nicht bestandenem TÜV (vorausgesetzt es sind keine Mängel die zur sofortigen Stilllegung führen) noch mit der "alten" Plakette ein Jahr weiterfahren kann ;-) …

Natürlich kannst du den TÜV das fragen. Er wird dir das sogar fundiert beantworten.

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Zitat:

@hk_do schrieb am 10. November 2016 um 22:24:53 Uhr:

… Ja und wenn dir unsere Antworten nicht gefallen, dann rufst du einfach @birscherl an. Der wird dir dann eine andere Antwort geben (die passt dann zwar nicht zur Rechtslage, aber irgendwas ist ja auch immer und die Wahrscheinlichkeit dabei erwischt zu werden ist ja eh nicht all zu groß).

Offensichtlich bist du nicht in der Lage, zwischen Theorie und Praxis zu unterscheiden. Von der Rechtslage scheinst du dagegen gar keine Ahnung zu haben.

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. November 2016 um 23:01:59 Uhr:

Von der Rechtslage scheinst du dagegen gar keine Ahnung zu haben.

Selbstgespräche? :confused:

Äh, ich bin nicht grün. War mal rot, jetzt leider blau :p

Ich habe auf hk_do geantwortet, wie die meisten unschwer an der Buchstabenfolge "Zitat: hk_do schrieb am 10. November 2016 um 22:24:53 Uhr:" erkennen können.

Zitat:

@birscherl schrieb am 11. November 2016 um 08:46:53 Uhr:

Ich habe auf hk_do geantwortet, wie die meisten unschwer an der Buchstabenfolge "Zitat: hk_do schrieb am 10. November 2016 um 22:24:53 Uhr:" erkennen können.

War mir schon klar. ;)

hk_do hat aber trotzdem recht. Die Rechtslage ist eindeutig, in Theorie wie in Praxis. ;)

Zum einen kann man durchaus beim TÜV anrufen und nachfragen. Dort bekommt man mit Sicherheit auch die korrekte Antwort.

Zum anderen führt eine dauerhaft brennende MKL immer zum Nicht-Bestehen der HU.

Themenstarteram 11. November 2016 um 8:44

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. November 2016 um 22:24:53 Uhr:

Zitat:

Wenn es wirklich eine MIL ist, muss sie zum Durchfallen führen. Weil dann anzunehmen ist, dass Motormanagement und/oder Abgasreinigungssystem nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, und deswegen das Fahrzeug die der Betriebserlaubnis zu Grunde liegenden Abgaswerte nicht mehr einhält.

Danke für den Hinweis @hk_do, ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob dem tatsächlich so ist :confused: Und das ist hier wahrscheinlich genau die Grundsatzfrage ob TÜV oder nicht. Denn alles andere ist Dank regelmäßiger Inspektionen direkt bei Opel eigentlich sehr in Ordnung. Bremsen, Achsen, Lager, tragende Teile usw. wurden erst letzten Monat bei Opel gecheck und es war alles in Ordnung.

Soweit ich weiß wird bei Fahrzeugen, die vor 2006 gebaut wurden, doch noch mit einer Sonde im Auspuff gemessen. Wenn bei dieser Messung die Abgaswerte alle in Ordnung sind, warum sollte ich dann wegen der leuchtenden MKL/MIL durchfallen, wenn doch alle Werte in Ordnung sind?

Weil z. B bei der Messung im Abgasrohr nur bei Standgas gemessen wird (Benziner). Und was ist bei 130 auf der Autobahn bei fehlerhafter Motorsteuerung ?

gemessen wird ein Zyklus bei Standgas und einer bei erhöhter Drehzahl (je nach Fahrzeug ggf. unterschiedlich, meist ca. 3000 U/min))

Themenstarteram 11. November 2016 um 9:26

Zitat:

@cocker schrieb am 11. November 2016 um 10:18:03 Uhr:

gemessen wird ein Zyklus bei Standgas und einer bei erhöhter Drehzahl (je nach Fahrzeug ggf. unterschiedlich, meist ca. 3000 U/min))

So kannte ich es bisher auch :rolleyes:

Und wenn bei beiden Zyklen die Abgaswerte in Ordnung wären, wieso sollte er denn dann durch die ASU fallen? Dann wäre doch nachweislich mit den Abgasen alles ok?!

am 11. November 2016 um 9:37

So ein Leuchtmittel hintr einer MKL kann auch mal von Zeit zu Zeit kaputt gehen ;)

Themenstarteram 11. November 2016 um 10:21

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. November 2016 um 10:37:07 Uhr:

So ein Leuchtmittel hintr einer MKL kann auch mal von Zeit zu Zeit kaputt gehen ;)

Hehe ja, das wäre natürlich sehr ungeschickt ;) Ich glaube es bringt nur leider nichts, denn der Prüfer schaut ja, ob beim Start alle Lampen erstmal leuchten... Und wenn es "defekt" ist, dann merkt er an der Stelle, dass es generell aus ist. Da bräuchte es schon eine Verzögerungsschaltung, aber wäre ja dann ganz offentlichlicher Betrug und das geht mir dann doch eine Nummer zu weit.

Zitat:

@MasterBoe schrieb am 11. November 2016 um 11:21:19 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. November 2016 um 10:37:07 Uhr:

So ein Leuchtmittel hintr einer MKL kann auch mal von Zeit zu Zeit kaputt gehen ;)

Hehe ja, das wäre natürlich sehr ungeschickt ;) Ich glaube es bringt nur leider nichts, denn der Prüfer schaut ja, ob beim Start alle Lampen erstmal leuchten... Und wenn es "defekt" ist, dann merkt er an der Stelle, dass es generell aus ist. Da bräuchte es schon eine Verzögerungsschaltung, aber wäre ja dann ganz offentlichlicher Betrug und das geht mir dann doch eine Nummer zu weit.

Vielleicht übersieht er es ja bei eine flüchtigen Blick ;)

Wäre das Betrug? Ich weis es nicht.

Ich würde sagen erst, wenn du dem Käufer das verschweigst. Den TÜV betrügen? Geht das überhaupt rein rechtlich?

Themenstarteram 11. November 2016 um 10:54

Zitat:

Vielleicht übersieht er es ja bei eine flüchtigen Blick ;)

Wäre das Betrug? Ich weis es nicht.

Ich würde sagen erst, wenn du dem Käufer das verschweigst. Den TÜV betrügen? Geht das überhaupt rein rechtlich?

Eine defekte Lampe sicherlich nicht, die kann ja auch ganz normal kaputt gegangen sein, ohne dass man es merkt. Aber der Einbau einer Verzögerungsschaltung sicherlich ;) Aber soviel will ich eh nicht mehr reinstecken...

Dein Fahrzeug verliert damit im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis und dein Problem mit dem Fehler ist nicht gelöst.

Geschickterweise lässt man den Fahler mal auslesen und weiss dann, woran es liegt.

So ein Birnchen im Armaturenträger auszubauen ist oft mehr Arbeit, als den eigentlichen Fehler zu beseitigen

Prinzipiell hängt das wohl stark davon ab wo / bei wem die Prüfung gemacht wird.

Vielleicht ist es taktisch klüger nicht direkt zu einer Prüforganisation zu fahren sondern zu einer kleinen Werkstatt/Tankstelle die auch die HU anbietet.

Da fragst du einfach mal nach. Du hättest die Chance ein anderes Auto zu kaufen, möchtest aber wissen, ob du mit deinen nochmal die HU bestehen würdest, weil du dann noch 2 Jahre auf was besseres sparen könntest. Wenn die neue HU nicht klappen würde müsstest du halt jetzt das Angebit beim Schopf packen. Ob es möglich wäre dass man mal grob drüberschaut ob erhebliche Mängel zu erkennen sind.

Die meisten Werkstätten lassen "ihren" Prüfer dann mal kurz nen Blick drauf werfen.

So war es bei meinen 626 damals auch. Da reißt dir dann auch keiner die Plakette runter, weils halt keine "offizielle" HU ist. Es sei den dem Prüfer läuft schon das Öl und die Bremsflüssigkeit ins Gesicht wenn er unter das Auto schaut.

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