TÜV bzw. Hauptuntersuchung (HU) überzogen

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Mein Kumpel hätte im April 2015 (04/15) sein Auto (kein Saisonfahrzeug) dem TÜV vorführen müssen bzw. der vorgeschriebenen Hauptuntersuchung unterziehen müssen. Das Fahrzeug steht schon etwas länger angemeldet (also er zahlt weiterhin brav seine Versicherungsbeiträge und die Steuer) in der Garage. Er wird - zuerst wegen Krankheit, nun aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts - voraussichtlich erst im Oktober diesen Jahres (10/15) dazu kommen, die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen (er bringt sein Fahrzeug hierfür meist zu einer Vertragswerkstatt). Das Auto würde bis zu diesem Zeitpunkt unbewegt in der Garage verweilen.

Nun, was droht ihm, wenn er erst im Oktober seine HU erneuert? Ab wann würden ihm Punkte in Flensburg drohen? Ich hörte mal etwas von 8 Monate aufwärts (falls ja, ab wann wäre das? Wenn sein Auto HU bis zum 04/15 gehabt hat?

Vielen Dank an all die Experten 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ein Punkt gäbe es bei mehr als 8 Monaten

4+8 solltest du jetzt aber selber rechnen können! 😁

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Sehe ich auch so. Es war ja schon vor diesem Thread bekannt, das der Tüv ansteht oder überfällig ist, wieso man nicht einfach da hin fährt oder das Auto abmeldet, ist mir ein Rätsel. Statt dessen wird hier gefragt, wie lange man ohne Tüv sein kann ohne das es Ärger gibt.

Andere Meinungen als die eigene zu respektieren scheint für viele ein No-Go zu sein! 🙄

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 5. Juni 2015 um 09:32:49 Uhr:



Ich bleibe dabei, hier will einer einfach nur Geld sparen durch Hinauszögern des TÜVs. Das unterstütze ich nicht weiter.

Das ist gut, da bleiben weitere Kommentare von dir dem Fragesteller erspart 😁

.....zumal es ein dummer Kommentar war, ohne Sinn und Verstand!

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Zitat:

@Kai70 schrieb am 4. Juni 2015 um 21:02:07 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 4. Juni 2015 um 20:18:47 Uhr:


genauer: auf den HU-Anteil.

..habe ich doch geschrieben auf die HU-Prüfgebühr 😕
Die AU bleibt unberührt.

Es gibt aber doch keine AU mehr ;-)

Mal so ein Beispiel:
Die HU kostet bei mir 97 Euro. Der Aufschlag von 20 % beträgt 13 Euro.

Die komplette Untersuchung könnte dann in der Summe z.B. 104 Euro kosten.

Ist doch total einfach, oder? *eg*

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 5. Juni 2015 um 09:32:49 Uhr:



Also entschuldigt mal... Wenn man davon ausgeht, dass der Kumpel nicht gerade mit 30% in der Haftpflicht fährt (und selbst dann), stehen Versicherung + Steuern + höhere Gebühren plus evtl. Bußgeld doch in keinem Verhältnis zum Aufwand des An- und Abmeldens (zusammen vielleicht 60€).

Ein abgemeldetes Auto ohne gültige HU in der heimischen Garage ist ein Zustand, den man eigentlich nicht freiwillig herbeiführen möchte...

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. Juni 2015 um 18:09:27 Uhr:



Zitat:

@madbros_bln schrieb am 5. Juni 2015 um 09:32:49 Uhr:



Also entschuldigt mal... Wenn man davon ausgeht, dass der Kumpel nicht gerade mit 30% in der Haftpflicht fährt (und selbst dann), stehen Versicherung + Steuern + höhere Gebühren plus evtl. Bußgeld doch in keinem Verhältnis zum Aufwand des An- und Abmeldens (zusammen vielleicht 60€).
Ein abgemeldetes Auto ohne gültige HU in der heimischen Garage ist ein Zustand, den man eigentlich nicht freiwillig herbeiführen möchte...

Warum nicht? Meins ist auch abgemeldet und ohne HU, weil ich es 8 Monate nicht brauchte, jetzt wird es wieder Startklar gemacht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. Juni 2015 um 18:09:27 Uhr:



Zitat:

@madbros_bln schrieb am 5. Juni 2015 um 09:32:49 Uhr:



Also entschuldigt mal... Wenn man davon ausgeht, dass der Kumpel nicht gerade mit 30% in der Haftpflicht fährt (und selbst dann), stehen Versicherung + Steuern + höhere Gebühren plus evtl. Bußgeld doch in keinem Verhältnis zum Aufwand des An- und Abmeldens (zusammen vielleicht 60€).
Ein abgemeldetes Auto ohne gültige HU in der heimischen Garage ist ein Zustand, den man eigentlich nicht freiwillig herbeiführen möchte...

Ich hatte mein Cabrio 3 Jahre ohne TÜV in der Garage stehen.

Kurzzeitkennzeichen drauf und ab zum TÜV.

Wo ist das problem?

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. Juni 2015 um 18:06:35 Uhr:



Zitat:

@Kai70 schrieb am 4. Juni 2015 um 21:02:07 Uhr:


..habe ich doch geschrieben auf die HU-Prüfgebühr 😕
Die AU bleibt unberührt.
Es gibt aber doch keine AU mehr ;-)

Klar gibt es eine AU, wie kommst Du darauf diese gäbe es nicht mehr 😕

Diese ist sogar zwingend erforderlich um die HU zu bekommen.

IdR wird die AU mit der HU durchgeführt, aber weggefallen ist die AU deswegen doch nicht, lediglich die vordere Plakette ist dadurch nicht mehr erforderlich, da die AU maximal einen Monat her sein darf bei Durchführung der HU.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 5. Juni 2015 um 21:14:57 Uhr:



Klar gibt es eine AU, wie kommst Du darauf diese gäbe es nicht mehr 😕

Weil die entsprechende Vorschrift (§47a StVZO) vor fünf Jahren abgeschafft wurde.

Heute gehört die Untersuchung von Motormanagement-/Abgasreinigungssystems zum Umfang der HU und ist deswegen (bei geschlossener Durchführung) auch nicht mit einem eigenen Entgeld versehen.

Deswegen wird zur Bestimmung des "HU-Anteils" das Entgeld für eine HU mit zugelieferter UMA angesetzt.

Zitat:

da die AU maximal einen Monat her sein darf bei Durchführung der HU.

nein.

Es sind zwei Monate (genauer, jedenfalls für die meisten Bundesländer: maximal im zweiten Monat vor der HU-Durchführung). Für eine HU am 31. Januar 2015 wäre also eine UMA vom 01.11.2014 noch in Ordnung gewesen.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 5. Juni 2015 um 18:54:51 Uhr:



Ich hatte mein Cabrio 3 Jahre ohne TÜV in der Garage stehen.
Kurzzeitkennzeichen drauf und ab zum TÜV.
Wo ist das problem?

Ich würde es jetzt nicht als Problem bezeichnen.

Es ist einfach ein Stück mehr Aufwand als das behauptete "Abmelden, Anmelden, ganz einfach"

(aber bei einer Stilllegungsdauer von 3 Jahren natürlich sinnvoll)

Also ich würde mein Auto auch nicht abmelden, wenn ich mal nicht fahren kann (weshalb auch immer).
Allein aus Bequemlichkeit und weil ich meine kurzen Kennzeichen mag.
Und mit einem abgemeldeten Auto ohne HU in der Garage holt man sich doch nur Probleme her, wenn es wieder angemeldet werden soll.

Zitat:

@querys schrieb am 8. Juni 2015 um 12:29:53 Uhr:


Also ich würde mein Auto auch nicht abmelden, wenn ich mal nicht fahren kann (weshalb auch immer).
Allein aus Bequemlichkeit und weil ich meine kurzen Kennzeichen mag.
Und mit einem abgemeldeten Auto ohne HU in der Garage holt man sich doch nur Probleme her, wenn es wieder angemeldet werden soll.

Das ist Irrglaube, du gehst du einer Versicherung deines geringsten Misstrauens, holst dir da ein Kurzzeit-Kennzeichen, fährst damit zur Werkstatt deines geringsten Misstrauens und lässt Tüv machen, die kosten von dem Kennzeichen bekommst du von der Versicherung zurück, wenn du das Auto da Versichern lässt.

Wenn du die neue Plakette hast, kannst du das Auto mit deinem Nummernschild wieder anmelden (Strassenverkehrsamt) und es der Versicherung mitteilen.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 8. Juni 2015 um 16:50:36 Uhr:


Das ist Irrglaube, du gehst du einer Versicherung deines geringsten Misstrauens, holst dir da ein Kurzzeit-Kennzeichen,

Das ist verboten, die Versicherung darf ein dort vorhandenes (warum eigentlich?!) KZK nicht an andere weitergeben.

Von der Versicherung gibt es eine EVB für Kurzzeitkennzeichen.

Mit der muss man zur Zulassungsstelle, und dort bekommt man ein KZK.

Macht also schonmal einen Besuch bei der Zulassungsstelle, was je nach Örtlichkeit durchaus einen gewissen Aufwand (Anfahrt und Wartezeit oder Vorlaufzeit bis zum nächsten verfügbaren Termin) bedeuten kann. Andernorts ist das ggf. eine Sache, die man morgens auf dem Weg zur Arbeit "nebenher" erledigen kann. Also nicht pauschal zu bewerten.

Zitat:

fährst damit zur Werkstatt deines geringsten Misstrauens und lässt Tüv machen,

Der Aufwand ist mit und ohne Abmeldung quasi gleich, ja.

Zitat:

Wenn du die neue Plakette hast, kannst du das Auto mit deinem Nummernschild wieder anmelden (Strassenverkehrsamt) und es der Versicherung mitteilen.

Also noch ein weiteres Mal zur Zulassungsstelle, siehe oben.

Das kann für den einen ein Klacks sein, für den anderen aber zwei mittelgroße Probleme bedeuten.

Muss jeder für sich bzw. seine örtlichen und zeitlichen Verhältnisse selber beurteilen...

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 8. Juni 2015 um 16:50:36 Uhr:



Zitat:

@querys schrieb am 8. Juni 2015 um 12:29:53 Uhr:


Also ich würde mein Auto auch nicht abmelden, wenn ich mal nicht fahren kann (weshalb auch immer).
Allein aus Bequemlichkeit und weil ich meine kurzen Kennzeichen mag.
Und mit einem abgemeldeten Auto ohne HU in der Garage holt man sich doch nur Probleme her, wenn es wieder angemeldet werden soll.
Das ist Irrglaube, du gehst du einer Versicherung deines geringsten Misstrauens, holst dir da ein Kurzzeit-Kennzeichen, fährst damit zur Werkstatt deines geringsten Misstrauens und lässt Tüv machen, die kosten von dem Kennzeichen bekommst du von der Versicherung zurück, wenn du das Auto da Versichern lässt.

Wenn du die neue Plakette hast, kannst du das Auto mit deinem Nummernschild wieder anmelden (Strassenverkehrsamt) und es der Versicherung mitteilen.

Mir ist die KZK Regelung durchaus bekannt. Aber dein beschriebener Weg wäre mir für nur 8 Monate viel zu aufwändig.

Und ich wohne sogar gegenüber der Zulassungsstelle.

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