TÜV Bremsen "Ermessensspielraum" ?

Opel

Moin zusammen ,
als erster Beitrag mal eine Frage an die Profis :-)
Hat der TÜV was die Bremsen angeht einen Ermessensspielraum oder gibt es festgelegte Richtwerte ?
Der Hintergrund ist , das ich mit dem Astra F CC meiner Frau gestern beim TÜV war und er die Prüfung nicht bestanden hat ... u.a. wg. der Bremsen.
Was mich als Halb-Laien etwas verwirrt :
Prüfbericht vor 2 Jahren bei der Dekra :
li re
1.Achse 230 230
2.Achse 90 100

Prüfbericht gestern TÜV Nord
li re
1.Achse 260 230
2.Achse 90 90

vor 2 Jahren bestanden , gestern nicht ....
Die Werte sind meines Erachtens nahezu identisch. Vorne ein wenig besser , hinten rechts 10 daN schlechter, aber dafür gleichmäßig.
irgendwie komme ich mir leicht verarscht vor :-)
Gerade bei sowas wie Bremsen, sollte es doch eigentlich keinen Nasenfaktor oder sowas geben.
Mag mich der Prüfer vom TÜV Nord nicht , oder spielt die DEKRA mit dem Leben meiner Frau und meines Sohnes ?
LG aus dem Norden ,
Marvin

23 Antworten

Ich denke mir, dem Tüvheini gefallen die Werte der Vorderbremsen nicht. Die Differenz ist zu hoch. Soweit ich weiss, sind 25% Unterschied bei der Betriebsbremse erlaubt.

Was steht denn genau im Bericht? ungleichmäßiges Bremsen? oder etwas anderes zur Bremse?

Im Artikel über den Bremsenprüfstand kann man bei Wikipedia viel nachlesen 😉

Zitat:

Technische Regeln

Bei Fahrzeugen, welche in den EU-Ländern zugelassen werden sollen, gelten gemäß den EG-Richtlinien bestimmte Anforderungen für die maximalen Betätigungskräfte am Pedal. Damit das Fahrzeug den geltenden technischen Richtlinien entspricht, darf der Unterschied der Bremswirkung nur eine bestimmte Abweichung vom Höchstwert betragen.

Erlaubte Differenzen der Bremswirkung der Räder einer Achse:

  • bei der Betriebsbremse maximal 25 % vom größeren Wert
  • bei der Feststellbremse, die während der Fahrt betätigt werden kann, maximal 50 % vom größeren Wert
  • bei der Feststellbremse, die nicht während der Fahrt betätigt werden kann (vorrangig die neuen elektronischen oder LKW-Anhänger-Feststellbremsen), maximal 95 % vom größeren Wert

Auch die prozentuale Abbremsung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss beim PKW bestimmte Mindestwerte erreichen.

Prozentuale Abbremsung:

  • Betriebsbremse mindestens 50 %; bei einer Pedalkraft von ? 500 Newton
  • Feststellbremse mindestens 16 %; bei einer Handkraft von ? 400 Newton oder Fußkraft von ? 500 Newton

Um richtige Ergebnisse zu erzielen, muss der Reifendruck im vorgeschriebenen Bereich liegen.

260 / 230 .... 25% von 260 wären 65, Grenzwert demnach bei 195 ... daran sollte es nicht gelegen haben.

Mojn Zusammen,
also das ist ja das lustige ...
die vordere Bremse hat er nicht beantstandet , die Hintere steht als erheblicher Mangel im Prüfbericht ...
Den Wagen haben wir inzwischen verkauft , meiner Frau gefiel die Farbe nicht ;-)
Aber natürlich ist das Thema trotzdem noch Interessant - und wenn es auch nur für die Zukunft ist :-)

Ähnliche Themen

Was für Werte soll den die Hinterachse erreichen wenn 90/90 ein erheblicher Mangel sein sollen?

Na ja , was für Werte die Bremse aufweisen sollte - darüber hat er sich nicht ausgelassen ...

Im Prüfbericht stand nur : Bremsen 2.Achse - Bremskraft nicht ausreichend

Stand da Feststellbremse oder Betriebsbremse? Oder wirklich nur Bremse?

Soweit ich ihn verstanden habe, die Betriebsbremse , Handbremse war OK
Im Mängelbericht stand nur Bremskraft 2.Achse nicht ausreichend von Feststell oder Betriebsbremse stand da nix

Vielleicht war es ja nur ein Quoten-Test ;-) - ein gewisser Prozentsatz Altfahrzeuge muss ja diverse Mängel haben :-)

Hey,

da sind die Hinteren Bremswerte zu gering.

Bei meinem Caravan waren es Vorne 250/230, Hinten 200/200.

Wenn es bei deinem Hinten nur 90/90 ist, ist das zu wenig.
Ist zwar gleichmäßig, aber zu gering.

Da sollte man den Prüfer aber nochmal auf Lehrgang schicken...

Es geht um einen Astra F CC, schätze mal einen eher schwach motorisierten (nicht GSI und Co.). Dieser hat den kleinen BKV, den kleinen HBZ, an der Hinterachse einen festen Druckminderer und die kleinen Trommeln! Die Werte sind absolut normal und in Ordnung. Bei derartigen Autos kommt typischerweise etwa zwischen 85 und 120 N an Bremswirkung an der Hinterachse an.
Wenn da mehr kommt sind die Druckminderer defekt und es wird lebensgefährlich, weil die HA überbremst!

Werte vom Caravan oder z.B. GSI sind nicht vergleichbar, weil der einen lastabhängigen Bremskraftregler hat!
Dabei ergibt sich auf dem Bremsenprüfstand auch eine unrealistische Belastungssituation:
Die VA steht und die HA dreht. Dann geht man auf die Bremse und bremst die HA. Dadurch wird die HA eingefedert! Dies bewirkt, dass der lastabhängige Druckregler betätigt wird (von mehr Beladung ausgeht) und somit mehr Bremswirkung zulässt. Im Idealfall kommt also die maximale Bremswirkung hinten an den (großen) Trommeln oder Scheiben an. Real gibts den Fall nicht, weil das Auto beim Bremsen immer vorne eintaucht und hinten (mal abgesehen von absolut voller Beladung) hoch kommt. In diesem Fall kommt auch nur wenig an Bremswirkung an der HA an.

Zitat:

Original geschrieben von superbob2000


Mojn Zusammen,
also das ist ja das lustige ...
die vordere Bremse hat er nicht beantstandet , die Hintere steht als erheblicher Mangel im Prüfbericht ...

Mein Reden: Die Prüfer sind dumm wie Brot.

Zu meiner Studienzeit gab es einen Spruch: "Wenn ich mein Studium verkacke, gehe ich als Prüfer zum TÜV" :-.)

Ob bestanden oder nicht sollte aber m.W. das Programm vorgeben. Eventuell war nur die Erklärung vom Prüfer dazu etwas unglücklich gewählt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen