TÜV-Bescheinigung f. Küryakyn Hypercharger
Hi,
hab´mich gerade angemeldet und hab´direkt ´ne Frage:
wer kann mir evtl.eine TÜV-Bescheinigung für einen Küryakyn Hypercharger fotokopieren, die ich für die Eintragung in die Papiere benötige ?! Ich habe nämlich einen sehr guten, empfehlenswerten TÜV-ler, der mir auch gestern endlich die heissersehnte seitl. Kennzeichenhalterung eingetragen hat. Er legt nicht unbedingt Wert auf eine Originalbescheinigung , ihm genügt eine Fotokopie. Ist ja auch ein totaler Nepp, dafür (und den blöden, billigen Metallstreifen) 98,- Euronen zu verlangen. Natürlich werde ich mich dafür erkenntlich zeigen.
Vielen Dank schon mal !
Hape53
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 883c
hallo,
ich hab da selbe problem. ich brauch entweder eine kopie von dem gutatchten oder eine kopie von einem fahrzeugschein bei dem der küryakyn hypercharger eingetragen ist oder die nummer von dem teilegutachten. ich habe jetzt bestimmt schon 3 stunden überall gesucht und hab 1 pdf dokument gefunden das hilft mir jedoch nicht weil ich eine sportster hab und die in dem gutachten nicht aufgeführt sind. es gibt aber ein passendes gutachten.
habe eine sportster (XL) 883 custom bj 2004bitte helft mir mit ner kfz schein kopie oder ner gutachten kopie
ps bräuchte eine kopie von diesem scheiß gutachten hier
http://my-twinparts.de/133.html?&tt_products[product]=1067&tt_products[cat]=107&cHash=46be95509983d8275f3d627a36d2901c
Da ich selber in einem Unternehmen arbeite in dem das Entwickeln von Produkten und die Zulassung im Markt viel Zeit und Geld im Voraus verbrauchen kann ich es nicht verstehen das dies beim Kunden später nie verständlich in den Köpfen ankommt.
Natürlich sieht man hier in der Anfrage am Ende nur ein Stück Papier und nen Blechstreifen für fast 100 Euro.
Doch beides basiert garantiert auf einer Investition von Zeit, Wissen und Geld durch eine Firma die damit ein beliebtes Zubehörteil überhaupt erst TÜV-Eintragungsfähig gemacht hat. Dieses Geld ist vorher geflossen und muss doch auch wieder reinkommen, sonst wäre es keine Firma sondern ein Wohltätigkeitsverein.
Wenn jemandem dieser Preis für das Gutachten zu hoch erscheint(das ist ja ein persönliches Gefühl) so steht es doch jedem frei sich mit seinem Hypercharger eine ganz individuelle Vollabnahme mit allen damit verbundenen Gutachten, Rennereien und Kosten zu leisten.
Mal sehn ob das Gutachten dann immer noch als so wertlos angesehen wird.
Grüsse
Fierschmink
52 Antworten
Zitat:
@fxstshd schrieb am 3. August 2020 um 21:33:35 Uhr:
Neuer Avatar?😉
Ich denke schon, dass du damit durchkommst, aber du könntest mal unverbindlich dort anfragen.Gruß fxstshd
Servus FX,
ja neuer Avatar. Ist schon einige Monde her, dass ich hier war und wenn ich schon wieder da bin, dann sollte ichs mal uptodate halten. Wird Zeit sich mal wieder mit den wichtigen Themen zu beschäftigen.
Aber spammen wir den Thread nicht zu?
Gruß Ronny.
Denk dran, wenn du nicht dein originalen Auspuff dran hast, brauchst du ein Kombinationsgutachten exakt zu Auspuff z.b lufti in Zusammenhang mit J+H mit exakter Bezeichnung. Sonst ist das TG und die Eintragung wirkungslos.
Zitat:
@jbbreakout schrieb am 6. August 2020 um 23:42:39 Uhr:
Denk dran, wenn du nicht dein originalen Auspuff dran hast, brauchst du ein Kombinationsgutachten exakt zu Auspuff z.b lufti in Zusammenhang mit J+H mit exakter Bezeichnung. Sonst ist das TG und die Eintragung wirkungslos.
Wow danke for die Infos. Kombinationsgutachten. Hab ich noch nie gehört. Fahre das setup seit 2005 und kam immer durch ohne alle. Und plötzlich passt nichts mehr.
Thx und Gruß Ronny.
Jou, die Welt dreht sich weiter und es muß immer wieder etwas neues gefunden werden, um dem Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. Den Schwachsinn muß erstmal einer verstehen, ein Zubehörauspuff erhält eine Zulassung, da er die Grenzwerte einhält. Der Zubehörluftfilter ebenso, da das Ansauggeräuschdämpferblech den Durchlass und damit die Geräusche reduziert. Man könnte beides mit dem Originalauslieferungszustand gleichsetzen, aber nein ist ja zu einfach und vor allem, man verdient nichts daran, weder am Gutachten, noch die Prüfstelle.
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Kommt immer darauf an. In meinem Gutachten für das Blech vom HC steht drin. "Die Abgasanlage muß dem Serienstand entsprechen", was ja jede Anlage mit ABE so gesehen macht. Auf dieser Grundlage hat mir der Sachverständige vom TÜV den HC in Verbindung mit meiner Penzl eingetragen. Blöd ist natürlich wenn drin steht, nur mit Originalauspufanlage oder so.
Ein Zubehörauspuff ist kein Serienzustand, auch wenn der ABE hat.
Das Problem ist die Zunahme der Lautstärke und der Leistung.
Sowohl der Auspuff, wie auch der Lufi erhöhen den Geräuschpegel.
Deshalb gültige Abnahme nur wenn beide verbaut sind.
Dann steht auch in den Papieren Lufi soundso in Verbindung mit Abgasanlage soundso.
Da gehen die Meinungen eben auseinander. Ein ABE Auspuff darf weder leistungssteigernd noch lauter sein als die jeweilige Euronorm es zuläßt, sonst bekommt er keine ABE. Entspricht von der techn. Zulassung also einem Auspuff im Serienzustand.
Dann könnten sofort 100te von Abmahnanwälten, fast alle Auspuffhersteller von EG Anlagen abmahnen, da diese mit Mehrleistung werben.
Und lauter sind sie auch, komisch 🙂🙂