TüV Bericht korrekt- Abgaswerte waren okay?!
Hallo zusammen,
2 Fragen:
- Der TüV Bericht zeigt, das es 2 abgasrelevante Mängel gibt, aber warum? Trotz Fehlercode wurde eine Abgasuntersuchung gemacht welche laut Prüfer okay war. Weshalb trotzdem 2 Mängel im Bericht, ist dieser ggfs. falsch ausgestellt worden?
- Warum ist der Fehlercode im OBD "abgasrelevant" wenn doch die Abgasuntersuchung in Ordnung war - was soll dieser "bürokratischise" Mist? Ich sehe regelmässig Mofas und Autos rumfahren, bei deren Abgasen man kaum einatmen kann ohne in Ohnmacht zu fallen, aber mein völlig in Orndung fahrender Honda wird wegen eines Fehlercodes nicht mehr berechtigt??
Danke für euer Feedback..
Gruss Markus
68 Antworten
Mein VAG-Betrugsdiesel hat Schalthinweise. Seit dem Software-Update werde ich bei kaltem Motor zu späterem Hochschalten gedrängt. Mehr als nerven geht halt bei einem Handschalter nicht.
Man kann wohl davon ausgehen, daß bei Automatikgetrieben die Schaltpunkte angepaßt wurden.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 5. Januar 2025 um 15:10:50 Uhr:
Bei meinem Fahrzeug wird die Drehzahl auch erhöht wenn der Motor kalt ist, das hat aber nix mit dem Getriebe zu tun.Das macht die Motorsteuerung.
Immer noch nicht geckeckt? Ich versuchs halt nochmal, in ganz ausführlich:
Niemand sprach von Leerlaufdrehzahl des Motors. Die wird selbstverständlich vom MSG gesteuert.
Der TE hat einen GETRIEBE-Fehler abgelegt, und es wurde mehrmals gefragt, was das mit den Abgasen zu tun hat. Und das hatte ich erläutert:
Zitat:
@nogel schrieb am 5. Januar 2025 um 14:36:51 Uhr:
Und daß ein Fehler in der Getriebe Steuerung abgasrelevant sein kann, leuchtet sehr wohl ein. Schon Mitte der 90er hatten die Getriebe bei Kaltstart höher gedreht um den Kat auf Temperatur zu bringen, und danach bei warmem Motor /Kat dann möglichst mit niedriger Drehzahl, um Sprit zu sparen.
Das Getriebe schaltet im Kaltlauf in allen Gängen wesentlich später hoch, dadurch ist die Motordrehhzahl ständig hoch, was den Kat schneller auf Betr.-Temperatur bringt.
Das Problem liegt doch ganz klar an der Einstellung des durchführenden Au Mannes.Wenn er sieht dass abgasrelevante Fehler im Steuergerät hinterlegt sind obwohl sie momentan nicht aktiv sind ,kann er die AU verweigern .Sind die Fehler aktiv [MKL an],muss er die AU verweigern.Aber sind sie sporadisch so löscht man die Fehlerliste und führt die AU durch .Wenn diese bestanden ist ,klebt er die Plakette. Fertig..Und wenn er sich verweigert und das nicht machen möchte fahr ich halt ne 2.Werkstatt an.So einfach ist das.Das ist heutzutage gängiger Werkstattalltag.Viele wollen oder müssen halt Kohle machen.Rein gesetzlich gesehen ist das aber legal.Erst die Fehler "beseitigen" und dann die AU durchführen.
Zitat:
@gardetzki schrieb am 5. Januar 2025 um 17:51:40 Uhr:
Wenn er sieht dass abgasrelevante Fehler im Steuergerät hinterlegt sind obwohl sie momentan nicht aktiv sind ,kann er die AU verweigern .Sind die Fehler aktiv ,muss er die AU verweigern.
Völliger Blödsinn.
Im Rahmen der AU (also nicht schon vorher) wird u.A. der Fehlerspeicher auf abgasrelevante Fehler überprüft. Wenn welche vorhanden sind, die ist AU nicht bestanden.
Natürlich kann man bei leuchtender MIL dem Kunden die Wahl lassen, ob er jetzt überhaupt eine AU haben will oder nicht. Aber es gibt keinerlei Pflicht, die Durchführung dann zu verweigern. (im vorliegenden Fall hatte die MIL aber nicht geleuchtet, meine ich?)
Ähnliche Themen
Warum sollte man eine AU durchführen wenn die Mkl leuchtet und schon von vorne herein klar ist dass diese nicht bestanden wird? Deine Logig ist unlogisch.Deine Fragestellung ebenso..Dann muss er die AU halt ein zweites Mal bezahlen.?
Zitat:
@gardetzki schrieb am 5. Januar 2025 um 18:12:12 Uhr:
Warum sollte man eine AU durchführen wenn die Mkl leuchtet und schon von vorne herein klar ist dass diese nicht bestanden wird? Deine Logig ist unlogisch.Deine Fragestellung ebenso..Dann muss er die AU halt ein zweites Mal bezahlen.?
Auch das hatte ich bereits erläutert, aber manche scheinen die Threads gar nicht zu lesen, ehe sie posten.
Zitat:
@nogel schrieb am 5. Januar 2025 um 12:01:56 Uhr:
übrigens: i.d.R. wird der zweite Teil trotz Fehlercodes im ersten Teil weiter durchgeführt. Nicht daß man erst Sensoren usw. wechselt, und bei der Nachprüfung heißt es dann "Ätsch, der Kat ist auch noch kaputt, wieder nicht bestanden"
Bei solch einer Sache weiss man nie was kommt.Kann alles passieren .Das ist Werkstattalltag..Und bei der Au geht dann der Turbo kaputt..
@gardetzki
Wenn zu Beginn der HU ein Scheinwerfer als eM vermerkt wird, bedeutet das ja auch nicht den Abbruch der HU. Oder soll die marode Hinterachse erst bei der Nachuntersuchung bemängelt werden? Weil die Untersuchung also logisch ist, wird sie komplett durchgeführt.
Außerdem geht es im vorliegenden Fall um einen alten Honda. Da braucht's die Anmerkungen zu den Getrieben und Techniken von modernen Fahrzeugen eher weniger, oder?
Zitat:
@gardetzki schrieb am 5. Januar 2025 um 18:12:12 Uhr:
Warum sollte man eine AU durchführen wenn die Mkl leuchtet und schon von vorne herein klar ist dass diese nicht bestanden wird?
Die Frage ist doch eher: warum sollte man überhaupt ein Fahrzeug zur HU vorstellen, wenn es offensichtliche (erhebliche) Mängel hat?
Die Antwort darauf wurde hier im Thread auch schon mehr als einmal gegeben: Weil man wissen will, was alles zu tun ist, bevor man anfängt Geld auszugeben.
Zitat:
Deine Logig ist unlogisch.Deine Fragestellung ebenso..Dann muss er die AU halt ein zweites Mal bezahlen.?
Im Zweifelsfall ist es die Logik desjenigen. der das Fahrzeug vorführt. Den kann man beraten (wenn man ihn überhaupt zu Gesicht bekommt als Prüfer), aber wenn er den Auftrag so erteilt kann man auch erstmal davon ausgehen, dass er die Untersuchung haben will.
Zitat:
nogel schrieb am 5. Januar 2025 um 14:36:51 Uhr:
Und daß ein Fehler in der Getriebe Steuerung abgasrelevant sein kann, leuchtet sehr wohl ein. Schon Mitte der 90er hatten die Getriebe bei Kaltstart höher gedreht um den Kat auf Temperatur zu bringen, und danach bei warmem Motor /Kat dann möglichst mit niedriger Drehzahl, um Sprit zu sparen.
Stimmt, das machen sogar schon meine/unsere US-Cars (Buick Roadmaster / Chevrolet Caprice) Anfang der 90er mit vollhydraulischem Getriebe TH700R4 (und Zentraleinspritzung) - erst nach einiger Zeit schaltet die Wandlerüberbrückungskupplung zu, womit die Drehzahlen nochmal etwas sinken (im 3. und 4. Gang) 🙂
Wenn ein fzg mit brennender mkl in einer Werkstatt auftaucht und einen neuen TÜV haben möchte so muss ein bestimmter Vorgang eingehalten werden .Zuerst wird eine motordiagnose gemacht wodurch der Fehler lokalisiert und dann dem Kunden ein Kv zur Rep unterbreitet wird.Die Au erfolgt erst wenn das fzg Au tüchtig ist .Sonst kann der Kunde ja direkt beim TÜV vorfahren und wird von dort aus mit nicht bestandener Au ohne Plakette in eine Werkstatt verwiesen.Dann hat er4 Wochen Zeit bis zur nächsten Au und Hu Nachprüfung.Eine Au ist keine Motordiagnose .Und normalerweise dürfen ja auch die Fehler nicht während der Au gelöscht werden.Dazu ist ja die Diagnose da .Und wird gesondert berechnet..Wenn du zur Zahnreinigung gehst wird dein Zahnarzt dich auch auf etwaige Schäden an deinem Gebiss aufmerksam machen .Aber die Beseitigung der Schäden macht er auf gesonderten Auftrag .Dies ist nicht inkludiert. So zu sehen in einer Kfz Werkstatt .DasGeld eine Werkstatt aufrecht zu erhalten muss ja irgendwie erwirtschaftet werden .Das ist ein Geben und Nehmen.
manch ein Prüfer löscht ja (zum Glück) trotzdem den Fehler... wenn es nur an sowas hängt finde ich das auch sehr fair.
Das habe ich ja oben schon erklärt .Es liegt immer an dem Au Mann der das durchführt und dessen Auffassung über die Fehler.Eine Au durchzuführen mit Fehlern im Fehlerspeicher ist reine Ermessenssache des Duchführenden und des verantwortlichen Meisters.Man muss aber die gesetzlichen Vorschriften immer einhalten. Ein Loch im Auspuff kann man nicht durchgehen lassen .Ebenso erhöhte Russpartikelwerte.Da spielt das Messgerät nicht mit. .Bei nicht funktionierender Lambdasonde bricht auch das Gerät die AU ab..
Zitat:
@v8.lover schrieb am 6. Januar 2025 um 00:02:06 Uhr:
manch ein Prüfer löscht ja (zum Glück) trotzdem den Fehler... wenn es nur an sowas hängt finde ich das auch sehr fair.
... oder stellt doch mal noch so nebenbei den Scheinwerfer ( eigentlich GM / EM ) mit einem Schraubenzieher ein 😉
Wenn es sonst nichts zu bemängeln gibt ...
( Auch schon gehabt 🙂, bei TÜV - Überprüfungen in den letzten Jahren ... )
Zitat:
@Hermy66 schrieb am 6. Januar 2025 um 00:22:40 Uhr:
... oder stellt doch mal noch so nebenbei den Scheinwerfer ( eigentlich GM / EM ) mit einem Schraubenzieher ein 😉Wenn es sonst nichts zu bemängeln gibt ...
( Auch schon gehabt 🙂, bei TÜV - Überprüfungen in den letzten Jahren ... )
Was wiederum ein Beweis ist, dass es immer gilt: "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus".