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Tüv bemängelt zuvor abgenommene Schweißarbeiten?

Themenstarteram 1. April 2019 um 15:27

Hallo zusammen....

Bei der letzten HU (2016) wurde festgestellt das die hinteren Längsträger Kollisions beschädigt sind. (Also wirklich klaffend durch gefressen so ca. 10x10mm Rechts wie Links)

Habe dann alles Sandgestrahlt , 1 mm Bleche passgenau angefertigt (mit Bohrungen zum schweissen Versehen ) und mit ner Rehm MAG Anlage alles schön eingeschweißt und anschließend versiegelt mit Hammerit lack.

Der TÜV “Mensch“ war durchaus zufrieden mit meiner Arbeit und hab die meine Plakate ohne zu murren bekommen!!!

So jetzt fahre ich letzten Freitag zwecks anstehender HU zum TÜV und der bemängelt mir die bereits vor drei Jahren abgenommen schweissarbeiten.

Zitat: EM- Längsträger hinten rechts/links unsachgemäß repariert.

 

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Hab dann den karren noch mal auf der Bühne gehabt und nach gesehen....

Es sieht noch genauso aus wie vor drei Jahren nur bisschen dreckiger ;-)

Hab alles noch mal den ganzen dreck weg gestrahlt und noch mal nach Löcher geguckt.

Alles gut ,keine Löcher also wieder neu Hammerit drauf und ab zum TÜV!!!!

Jetzt stehe ich hier und bekomme kein TÜV auf die karre von meiner Frau.

Was soll ich jetzt machen?? Etwa alles wieder auftrennen und neu ver schweissen???

Was soll der Unsinn???

Hat da schon mal jemand ne ähnliche Erfahrungen gemacht??

 

MFG

Beste Antwort im Thema

Die Frage ist eher;

Wie konnte der Prüfer 2016 diese Arbeit abnehmen...

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Zitat:

@Soolo schrieb am 1. April 2019 um 17:27:00 Uhr:

Was soll ich jetzt machen??

Anderen TÜFF-Prüfer probieren.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 1. April 2019 um 15:39

Jo, sicher wäre das ne Möglichkeit .. aber jetzt auf gut Glück jede prüfstelle an zu fahren kann doch nicht die Lösung sein!!

Hab das nicht mal so ne Richtlinie die besagt das bereits abgenommene nicht wieder bemängelt werden dürfen zb.aus reiner Willkür oder aus missmutt des ein oder anderen Prüfer s heraus?

Zitat:

@Soolo schrieb am 1. April 2019 um 17:39:42 Uhr:

Hab das nicht mal so ne Richtlinie die besagt das bereits abgenommene nicht wieder bemängelt werden dürfen ...

Hmm unwahrscheinlich. Da übersieht einer mal was und das Auto darf lebenslang unsicher bleiben. Eingetragenes Gewindefahrwerk wird runter gekurbelt, weil es ja abgenommen ist, ...

PS. Mach doch mal ein Bild von deinem Werk.

Gruß Metalhead

Mach mal ein Bild.

Was ist es denn für ein Fahrzeug aus welchem Baujahr?

Was sagte der Prüfer, warum die Schweißarbeit nicht korrekt sei? Normalerweise geben die Jungs beim TÜV bereitwillig Auskunft. Bei anderen Prüforganisationen machte ich dagegen ganz andere Erfahrungen.

Themenstarteram 1. April 2019 um 15:51

Stimmt eigentlich ,hahaha mit dem dauerhaften Mangel. Oh Mann

Jo ich mach 1-2 Stunden mal nen par Bilder.

Aber besten besten dank schon mal an alle.

Top biss gleich

Fahr zu einer anderen Prüfstelle und mach Dich nicht lange rum. Die Nachuntersuchung kannst Du machen lassen wo Du willst, das muss nicht bei der vorher gehenden Prüfstelle sein.

Sind die Mängel nicht beim TÜV zentral im System hinterlegt?

am 1. April 2019 um 18:58

Selbst wenn? Jeder Prüfer prüft anders, sonst wäre er ja beim ersten Mal auch nicht damit durchgekommen.

Was ein anderer Prüfer vorher mal als Ergebnis hatte, zählt nicht. Trauirig aber wahr.

Ich war 3x beim TÜV mit ausgebauter Rückbank, beim 4.ten Mal mußte ich alles wieder rein bauen.

Mein Anhänger hat vermutlich 20 Jahre lang falsche Reifen gehabt (KÜS Berichte liegen vor), als ich ihn anmelden wollte ging es nicht.

Nicht ärgern, anderen Prüfer oder andere Prüforganisation (evtl. auch Werkstatts-TÜV).

am 1. April 2019 um 20:38

Man darf nicht vergessen, dass sich auch die Vorschriften im Lauf der Zeit ändern. Was vor 2 Jahren noch durchging, kann heute schon ein erheblicher Mangel sein. Und letztes Jahr kam der "gefährliche Mangel" dazu …

Naja, was vor zwei Jahren durchging, wird jetzt wohl kaum ein gefährlicher Mangel sein. Zwischendurch führte ja schon eine kaputte Kennzeichenbeleuchtung zur Verweigerung.

Man kann von den Prüfern auch mal erwarten, zu überlegen, bevor sie das in den Computer schreiben. Mir wurde auch schon ein Anhänger abgesägt, nur weil die Abreißleine mit einem Karabinerhaken am Handbremshebel befestigt war. Das war dem Prüfer sichtlich peinlich, dass das ein erheblicher Mangel war, aber im Programm zurück gehen konnte er angeblich nicht mehr. Dafür war die Nachprüfung (ca 5min später, Karabinerhaken durch Schlüsselring ersetzt) kostenlos.

Themenstarteram 2. April 2019 um 6:33

Hier die noch schuldigen Bilder . Das sind die Bilder von 2016 nächste alles muss ich gleich noch machen wenn ich Platz habe.

Mitsubishi Colt cjo 1.3 glx

am 2. April 2019 um 7:02

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 1. April 2019 um 23:02:27 Uhr:

Naja, was vor zwei Jahren durchging, wird jetzt wohl kaum ein gefährlicher Mangel sein. …

Das hat auch niemand behauptet.

Die Frage ist eher;

Wie konnte der Prüfer 2016 diese Arbeit abnehmen...

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