Tüv bei Außerbetriebsetzung über 11 Jahre
Guten Tag
Ich bin jetzt dann fast soweit.
Mein Projekt ist am Punkt tüv angekommen
Kurz zur Sache
Golf 3 gti jubi
War das letzte Mal 2011 angemeldet also über 10 Jahre keinen tüv
Ich bin im Besitz von allen Papieren von Kaufvertrag bist au und und und
Es sind auch ein Haufen Eintragungen im Schein und Brief
Zudem habe ich denn eingetragen VR6 wieder ausgebaut und auf original 2.0 agg umgebaut
Alle änderungen sollten eingetragen sein (bis auf Motor aber der ist ja original also sollte das keine Probleme darstellen)
Habt ihr Erfahrungen mit sowas
Brauche ich ne 21 Vollabnahme oder wie läuft das
Wie hoch sind die Kosten bei sowas ?
Für antworten bin ich schonmal dankbar
Grûße an euch
16 Antworten
Wenn die Fahrzeugdaten auf der Zulassungsstelle noch vorhanden sind reicht eine normal HU. War bei meiner alten Z900, die 8 Jahre abgemeldet war, auch so. Am besten mit den Papieren zur Zulassungsstelle und fragen.
Technische Änderung machen lassen und eine neue HU.
Die Daten brauchen nicht bei der Zulassungsbehörde gespeichert sein (nach 7 Jahren sind die gelöscht).
Die Daten liegen ja in Form der Papiere vor
PS
Ich will nicht ausschließen, dass es Zulassungsbehörden gibt, welche ein Vollgutachten fordern.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 07. März 2024 um 19:50:36 Uhr:
Ich will nicht ausschließen, dass es Zulassungsbehörden gibt, welche ein Vollgutachten fordern.
Das wäre aber falsch.
Klingt ja schonmak positiv
Im Normalfall ist die Zulassungsbehörde und der gtü zu dem ich gehe sehr coolant
Ich geb Bescheid wenn ich dort war
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Zitat:
@Eternalzoro schrieb am 7. März 2024 um 19:21:14 Uhr:
Zudem habe ich denn eingetragen VR6 wieder ausgebaut und auf original 2.0 agg umgebaut
Vollabnahme nicht, aber eine 21er für die technische Änderung plus HU wird nötig werden.
Da es für die Umrüstung zwischen Serienmotor und VR6 vermutlich kein anwendbares Prüfzeugnis gibt ist auch für den Rückbau auf Serie eine Einzelabnahme durchzuführen. Dazu dann eine HU und der Wiederzulassung sollte eigentlich nichts im Weg stehen.
Achtung: da vermutlich keine Daten mehr im Fahrzrugregister gespeichert sind muss man peinlich genau darauf achten, dass alle Eintragungen aus den alten Papieren übernommen werden und die richtigen Streichungen bzw. Änderungen vorgenommen werden.
Dass die Behörde eine Vollabnahme fordert halte ich für unwahrscheinlich, aber auch nicht für völlig unmöglich. Nicht alleine wegen der langen Zeit der Abmeldung sondern aus der Kombination aus "lange abgemeldet", "mehrere Änderungen in den Papieren" und "in der Zwischenzeit weitere Änderungen durchgeführt". Da wäre es theoretisch denkbar, dass die Behörde ganz genau wissen will ob das Fahrzeug auch wirklich komplett in dem Zustand ist, den sie jetzt in den neuen Papieren beurkunden soll. Manche Behörden hier in der Gegend sind da in letzter Zeit misstrauisch geworden.
Zitat:
@hk_do schrieb am 08. März 2024 um 09:34:00 Uhr:
Da es für die Umrüstung zwischen Serienmotor und VR6 vermutlich kein anwendbares Prüfzeugnis gibt ist auch für den Rückbau auf Serie eine Einzelabnahme durchzuführen
Zumindest hierzulande wird bei einer Rückrüstung in den Originalzustand als "Prüfzeugnis" die Fzg-ABE / EG Typgenehmigung gesehen
Zitat:
@Eternalzoro schrieb am 8. März 2024 um 00:37:16 Uhr:
... sehr coolantIch geb Bescheid wenn ich dort war
Dann schreib uns was sie zu deiner Kühlflüssigkeit gesagt haben. 😁
Zitat:
@nogel schrieb am 8. März 2024 um 10:13:40 Uhr:
Zumindest hierzulande wird bei einer Rückrüstung in den Originalzustand als "Prüfzeugnis" die Fzg-ABE / EG Typgenehmigung gesehen
Bei Fahrzeugen mit Mehrfachumbauten und erfolgter 21er viel Spaß überall den Serienzustand zu identifizieren. Motor mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung muss noch lange nicht den gleichen Motorcode wie bei Erstauslieferung haben. Getriebe, Achsantrieb, Abgasstrang, Bremsanlage, ...
Wage zu bezweifeln ob eine 19(3) auf Basis der Typgenehmigung da von einer Zulassungsstelle überhaupt akzeptiert würde. Bei uns erwarten die Ämter in solchen Fällen meist eine Vollabnahme da denen das zu unsicher ist ob wirklich alles am Fahrzeug passt.
Natürlich war das für eine (!) Änderung gemeint, und für eine Rückrüstung in Originalzustand wird es in der Regel kein Prüfzeugnis geben.
Ob der nun verbaute Motor dem Originalzustand entspricht, ist selbstverständlich korrekt zu prüfen, hat aber hier nichts mit dem Thema zu tun
Natürlich haben wir als ÜO auch immer so argumentiert, damit wir den Auftrag nicht an die TP verlieren. Die Monopolisten von der TP haben das aber immer ganz anders gesehen 😉
Objektiv betrachtet sprechen da für mich aber ein bis zwei Gründe gegen eine 19(3):
Überhaupt ist eine Fahrzeug-Typgenehmigung nach dem Wortlaut der StVZO nur dann eine zulässige Grundlage für 19(3), wenn diese auch ausdrücklich den Umbau beschreibt. Auch braucht man gemäß AKE-Arbeitsanweisung für die Rückrüstung wenigstens ein Prüfzeugnis der Umrüstung, in dem alle Änderungen beschrieben sind. Nur so kann man schließlich prüfen, ob der Ursprungszustand wieder vollständig hergestellt wurde.
Da (wenn) im vorliegenden Fall diese Bedingungen nicht beide erfüllt sind geht es nicht über 19(3).
(das Thema der Mehrfachänderung wäre noch zusätzlich zu beachten)
Man kann nur hoffen, dass der HU Durchführende genug Weitblick hat, am Ende so korrekte Gutachten zu erstellen und das Fahrzeug i.V.m. den alten Papieren so nachvollziehbar zu beschreiben dass am Ende bei der Zulassungsstelle kein Mumpitz dabei rauskommt. Bei zeitlich versetzten Mehrfachänderungen entstehen manchmal eigenartige Ergebnisse. Darauf sollte der TE am Ende peinlichst achten...
Also ich bin heute mal alle Papiere durchgegangen und sollte soweit ich das sehe alles passen
Aber ich bin leider kein tüvler
Wegen dem Motor machen ich mir aber weniger Sorgen da ich ja denn originalen Kaufvertrag und. Alles habe und im Auslieferungs Zustand ein 2.0 l agg verbaut war der jetzt auch wieder drinnen ist denke ich mal das wird das kleinste Problem sein
Ich hab im Anhang mal denn Fahrzeugschein mit denn Eintragungen drinnen fall es jemand Interessiert
Was ich noch nicht ganz verstehe es ist das mit dem Fahrwerk
Koni 1150 5001 1
Das ist verbaut
Im Schein stehen aber nur Federn oder bin ich da jetzt falsch informiert
Weil das Fahrwerk ist eigentlich nur für Golf 2 soweit es im Internet steht
Ich hab da leider nicht viel Ahnung ist mein erster Umbau haha