TÜV/AU ohne Nummer möglich?
Hallo zusammen,
ich will einen Trabi kaufen, der leider schon 2 Jahre in der Garage stand.
Der Preis und die Leistung sind unschlagbar gut, jedoch steht er 300km weit entfernt.
Da der Wagen keinen TÜV hat, habe ich versucht, den Verkäufer zu bitten TÜV/AU machen zu lassen, sodass ich den entstandenen Aufpreis bezahle...
Weil runterfahren, das Auto kaufen und dann beim TÜV doof dazustehen is blöd.
Aber da fällt mir grade ein. Bekommt er den Wagen ohne Nummer überhaupt zum TÜV.
Und wenn er es schafft, macht der TÜV die Untersuchung und die Plakette? Wo soll er die fest machen. Gibt es überhaupt die Variante, ohne Nummer zum TÜV zu gehen und die Plakette erst bei der Zulassung in meinem Ort zu bekommen, wenn ich den Wagen zu mir gebracht habe?
Bitte helft mir mit Wissen aus.
Danke und Gruß. Dennis
20 Antworten
Auch Oldtimer nach §21C brauchen AU wenn sich nach dem 1.7.69 zugelassen sind.
AU/ASU ist für 07er nicht erforderlich. aber dran denken, schleppen bei Defekt auf direktem Wege kostet nichts, also Defekt künstlich herstellen ...
zum thema anruf bei dekra bzw. tüv....
das wär gestern, sprich sonntag nicht möglich gewesen, daher fragte ich hier.
habe jedenfalls heute angerufen. die vollabnahme nach §21 kostet gut 75€. hinzu kommt die gebühr für die AU, etwa 26-30€.
Warum muss denn dann ein neuer Brief ausgestellt werden und was kostet sowas?
gruß. dennis
Seit 01.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere; der Fahrzeugbrief heißt jetzt "Zulassungsbescheinigung Teil II", hat DIN A4-Format, nur noch Platz für zwei Halter und enthält weniger technische Daten. Bei Ummeldungen, Zulassungen etc. werden automatisch die neuen Papiere ausgestellt, kostet 35-40 EUR zuzügl. Kennzeichen.
Aber auch früher hätte es in Deinem Fall einen neuen Brief gegeben da das Auto länger als 18 Monate abgemeldet und somit beim KBA gelöscht war.
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ok...dank dir für die Info.
Wie lange darf ich eigentlich maximal an Zeit verstreichen lassen, wenn der Trabi ein Vollgutachten bekommt, zu mir inne Garage "getrailert" wird und dann erstmal bis zur zulassung steht.
Also wann muss ich spätestens beim straßenverkehrsamt gewesen sein, ohne dass das vollgutachten wieder verfällt?
Gruß. Dennis
Du darfst das Auto maximal 18 Monate (es kommt auf den genauen Tag an nicht auf den laufenden Monat!!) stilllegen. Dann mindestens einen Tag vor Ablauf (zwei Wochen sind besser) das Auto wieder zulassen, dabei aber an gültigen TÜV und AU denken!! Zum Fahren ohne Zulassung: Diese Regelung, mit unbesiegelten Nummernschildern zum TÜV, Zulassung, AU etc. zu fahren gilt m.W. nur bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen, also Autos die weniger als 18 Monate abgemeldet sind.
Gruß
Buckeltaunus