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TÜV abgelaufen Führerschein Probezeit

Moin moin

Ich will mir nacher ein Auto abholen 180km einfache Strecke, Problem ist, TÜV ist gültig bis 2/14

Nun bin ich noch in der Probezeit und hatte bisher keinerlei Verkehrsverstöße.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren wenn mich heute Abend eine Polizeistreife anhält?

lg
Chris

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von servicetool



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Ja mach Du das mal 🙄
Na komm...klick den Link an und erkenne, dass Du die Bußgelder bis 30.04.2014 beschrieben hast.

Nein ich habe die aktuellen Bußgelder beschrieben, dieser Link von dir, gibt wie bereits erwähnt völlig falsche Infos.

Der Gesetzgeber sieht dies nun einmal anders, aber wie war das mit dem dumm sterben, viel Spaß dabei 😁

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Ab wann gibt es denn nun ein Punkt bei überzogenen TÜV rein interessehalber frag?

Hm ich finde andere Quellen demnach gibt es schon nach 4 Monaten überzogenen TÜV beim PKW ein Punkt. Naja ist ja egal. Grüsse

Wie ich darauf komme?
Hier die Quelle http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html und das scheint recht aktuell zu sein dort steht auch das es anfang Juli 2015 eine wesentliche änderung in der Hauptuntersuchung gibt.

Die Seite verbreitet grobe Falschinformationen. Leider schafft es kaum ein Seitenbetreiber, die für diese Fragestellung relevanten Inhalte korrekt wiederzugeben, deswegen muss man wohl pauschal allen Sekundärquellen zu diesem Thema misstrauen.

Die Primärquelle ist aber eigentlich auch für Laien recht einfach zu lesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html

(für PKW, Motorräder etc. gilt die Nummer 186.2 mit ihren Unterpunkten)

In der Primärquelle steht aber bei 186.2 nichts von Punkten …

Beim TÜV steht es korrekt aufbereitet: http://www.tuev-nord.de/.../haeufig-gestellte-fragen-2606.htm

Warum nicht die Quelle, die ich schon mal genannt habe. Ist meiner Meinung nach am übersichtlichsten und die aktuelle Version vom KBA

http://www.kba.de/.../bkat_owi_01052014_pdf.pdf?...

Mit der Punktereform sollten eigentlich keine Punkte mehr für Vergehen erteilt werden, die nicht direkt die Verkehrssicherheit gefährden, so z. B. keine Punkte mehr bei fehlender Umweltplakette.

Warum es dennoch ab vier Monaten Überziehung einen Punkte für überschrittenen HU gibt, überrascht mich, da hier die Verkehrssicherheit eher indirekt gefährdet sein könnte.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 18. Januar 2016 um 10:33:36 Uhr:


Mit der Punktereform sollten eigentlich keine Punkte mehr für Vergehen erteilt werden, die nicht direkt die Verkehrssicherheit gefährden, so z. B. keine Punkte mehr bei fehlender Umweltplakette.

Warum es dennoch ab vier Monaten Überziehung einen Punkte für überschrittenen HU gibt, überrascht mich, da hier die Verkehrssicherheit eher indirekt gefährdet sein könnte.

Wie kommst du darauf?

329119
Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage (B - 0) 25,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat

Benutze einfach meinen Link einen Post vorher und dann an den Fahrzeugen orientieren bei denen keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Da gibt's keine Punkte bei 4 - 8 Monaten Überziehung.

Die angeführte Vorschrift gilt für den nicht durchgeführten "TÜV". Wenn also ein parkendes Auto ohne gültige Plakette vorgefunden wird.

Die zusätzliche Vergabe eines Punktes gilt dann, wenn solch ein Fahrzeug auch noch benutzt wird.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 18. Januar 2016 um 11:03:50 Uhr:


Die angeführte Vorschrift gilt für den nicht durchgeführten "TÜV". Wenn also ein parkendes Auto ohne gültige Plakette vorgefunden wird.

Die zusätzliche Vergabe eines Punktes gilt dann, wenn solch ein Fahrzeug auch noch benutzt wird.

Wie kommst du auf diesen Unsinn.

Wo soll denn so etwas stehen?😕😕

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 18. Januar 2016 um 11:03:50 Uhr:


Die zusätzliche Vergabe eines Punktes gilt dann, wenn solch ein Fahrzeug auch noch benutzt wird.

Die Benutzung des Fahrzeugs ist (wenn nicht die Behörde die Benutzung untersagt oder eingeschränkt hat) erstmal nicht verboten.

Den Punkt gibt es, weil in Anlage 13 zur FeV die entsprechenden Tatbestände in der Tabelle für "einen Punkt" aufgeführt sind:

laufende
Nummer Verstöße gegen die Vorschriften über laufende Nummer des BKat*
3.5.1 die Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger 186.1.3, 186.1.4, 186.2.3, 187a

(die 187a ist übrigens die Missachtung des Betriebsverbotes)

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