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TÜV abgelaufen Führerschein Probezeit

Themenstarteram 2. Juni 2014 um 13:16

Moin moin

Ich will mir nacher ein Auto abholen 180km einfache Strecke, Problem ist, TÜV ist gültig bis 2/14

Nun bin ich noch in der Probezeit und hatte bisher keinerlei Verkehrsverstöße.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren wenn mich heute Abend eine Polizeistreife anhält?

lg

Chris

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Ja mach Du das mal :rolleyes:

Na komm...klick den Link an und erkenne, dass Du die Bußgelder bis 30.04.2014 beschrieben hast.

Nein ich habe die aktuellen Bußgelder beschrieben, dieser Link von dir, gibt wie bereits erwähnt völlig falsche Infos.

Der Gesetzgeber sieht dies nun einmal anders, aber wie war das mit dem dumm sterben, viel Spaß dabei :D

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Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Dazu müsste das Fahrzeug verkehrsunsicher sein und dies der Grund für den Unfall sein.

Und wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher ist, spielt es keine Rolle ob abgelaufene oder gültige HU, da droht immer Ärger mit der Versicherung ;)

Das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Es gibt aber einige, da ist die Deckung futsch. Unabhängig von der Ursache des Unfalls. Da möchte ich nicht in die Bedrouille kommen, einen Haftpflichtschaden auch nur anteilig begleichen zu müssen. Man stelle sich vor, man fährt jemand zum Krüppel und muss von den Millionen für Reha, etc. einen Anteil von 10 % zahlen. Viel Spass dabei..

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Dazu müsste das Fahrzeug verkehrsunsicher sein und dies der Grund für den Unfall sein.

Und wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher ist, spielt es keine Rolle ob abgelaufene oder gültige HU, da droht immer Ärger mit der Versicherung ;)

Das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Es gibt aber einige, da ist die Deckung futsch. Unabhängig von der Ursache des Unfalls.

Das hätten die Versicherungen vielleicht gerne, ist aber ein Ding der Unmöglichkeit so aus der Haftung zu kommen.

 

Zitat:

Da möchte ich nicht in die Bedrouille kommen, einen Haftpflichtschaden auch nur anteilig begleichen zu müssen. Man stelle sich vor, man fährt jemand zum Krüppel und muss von den Millionen für Reha, etc. einen Anteil von 10 % zahlen. Viel Spass dabei..

Nun aber bitte,

die Kfz-Haftpflicht kann nicht aus der Deckung aussteigen, diese kann allenfalls bei einem verkehrsunsicheren Fahrzeug welches aufgrund dessen den Unfall verursachte Regressansprüche stellen, diese sind begrenzt bei einer Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall auf 5.000,-€.

Themenstarteram 2. Juni 2014 um 16:14

laut Vorbesitzer nur die hinteren Stoßdämpfer so ziemlich am ende, zum nächsten TÜV ist ungünstig weil ich den halt nacher abholen will und das ganze dann bisschen mit den TÜV Öffnungszeiten kollidiert.

soll wenn ich zuhause bin eh erstmal abgemeldet werden, da ich meinen alten noch habe und keine zwei Autos angemeldet haben will.

außerdem muss ich bei dem neuem bisschen was machen und dann wird der einige Tage eh nicht fahrbereit sein da isses dann Ärgerlich wenn man aber schon steuern und versicheurng für den bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Ich glaub ich lass Dich dumm sterben.

 

 

Klick

Wenn du dich da mal nicht irrst.

329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage (B - 0) 15,00

VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen

Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als

2 bis zu 4 Monate überschritten.

§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat

 

329119 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage (B - 0) 25,00

VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen

Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als

4 bis zu 8 Monate überschritten.

§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat

 

Quelle

http://www.kba.de/.../bkat_owi_01052014_pdf.pdf?...

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Nicht vergessen: Auch der Halter bekommt ein Bußgeld, nicht nur der Fahrer.

Falsch. Ist ein bloßer Halterverstoß. Der Fahrer bekommt nur die Mängelkarte/Kontrollbericht mit.

Der 29 StVZO richtet sich nur an den Halter. Nicht an den Fahrzeugführer.

Zitat:

Original geschrieben von 94Chris

laut Vorbesitzer nur die hinteren Stoßdämpfer so ziemlich am ende, zum nächsten TÜV ist ungünstig weil ich den halt nacher abholen will und das ganze dann bisschen mit den TÜV Öffnungszeiten kollidiert.

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Ich weis ja nicht wie alt die Möhre ist und was du dafür bezahlt hast. Aber ich hätte den Verkäufer, vor dem Kauf, noch TÜF machen lassen. Das hätte mich auf jeden Fall beruhigt, das ich auch etwas vernünftiges gekauft habe.

Nur so meine Gedanken dazu !!!

Warum unnötigt ein Risiko eingehen.

am 3. Juni 2014 um 7:00

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Nicht vergessen: Auch der Halter bekommt ein Bußgeld, nicht nur der Fahrer.

Falsch. Ist ein bloßer Halterverstoß. Der Fahrer bekommt nur die Mängelkarte/Kontrollbericht mit.

Der 29 StVZO richtet sich nur an den Halter. Nicht an den Fahrzeugführer.

Das ist noch viel besser – der TE will das Auto ja nur abholen, das klingt nicht so, als wäre es auf ihn zugelassen. Das heißt dann, dass ihm als Fahrer überhaupt nichts droht.

Themenstarteram 3. Juni 2014 um 7:34

Zu dem Zeitpunkt ist dr Auto ja aber schon gekauft, somit muss ich für alle Haltersachen gerade stehen. is aber nix passiert :D

werd jetzt zusehen die Mängel zu beheben und die Kiste beim TÜV vorzuführen :D

dann kann er endlich wieder angemeldet werden :D

am 3. Juni 2014 um 7:38

Zitat:

Original geschrieben von 94Chris

Zu dem Zeitpunkt ist dr Auto ja aber schon gekauft, somit muss ich für alle Haltersachen gerade stehen. is aber nix passiert :D …

Solange das Auto nicht auf dich zugelassen wurde, bist du zwar Eigentümer, aber nicht Halter!

am 3. Juni 2014 um 8:09

Zitat:

Original geschrieben von 94Chris

Zu dem Zeitpunkt ist dr Auto ja aber schon gekauft, somit muss ich für alle Haltersachen gerade stehen. is aber nix passiert :D

werd jetzt zusehen die Mängel zu beheben und die Kiste beim TÜV vorzuführen :D

dann kann er endlich wieder angemeldet werden :D

Du hast also sozusagen eine Wundertüte gekauft, das Auto noch nicht gesehen? :D :D

Themenstarteram 3. Juni 2014 um 8:37

Also ich habe vorher nur Bilder gehabt mit dem Verkäufer grob ausgehandelt was ich bereit bin zu bezahlen und einen Besichtigungstermin für gestern Abend ausgemacht mit der Absicht den Wagen (wenn er in dem beschriebenem Zustand ist) mitzunehmen.

Also hingefahren angeguckt, Probefahrt Kaufvertrag unterschrieben und wieder nach Hause :D

Wundertüten kauf ich Grundsätzlich nicht. :D

Wobei ich etwas verwundert war als ich ankam, die Klimaanlage war ne vollwertige Climatronik :D

Damit hatte ich wirklich nicht gerechnet und das war auch nahezu das einzigste Tel was auf den Bildern nicht zu sehen war :D

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Solange das Auto nicht auf dich zugelassen wurde, bist du zwar Eigentümer, aber nicht Halter!

falsch. Wenn man die alleinige Verfügungsgewalt über das Auto hat ist man de-facto Halter und das kann genauso geahndet werden.

Themenstarteram 3. Juni 2014 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

Zitat:

Original geschrieben von 94Chris

laut Vorbesitzer nur die hinteren Stoßdämpfer so ziemlich am ende, zum nächsten TÜV ist ungünstig weil ich den halt nacher abholen will und das ganze dann bisschen mit den TÜV Öffnungszeiten kollidiert.

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Ich weis ja nicht wie alt die Möhre ist und was du dafür bezahlt hast. Aber ich hätte den Verkäufer, vor dem Kauf, noch TÜF machen lassen. Das hätte mich auf jeden Fall beruhigt, das ich auch etwas vernünftiges gekauft habe.

Nur so meine Gedanken dazu !!!

Warum unnötigt ein Risiko eingehen.

irgendwie hab ich deinen Beitrag übersehen. Sorry.

Also naja Baujahr 1994 und der Preis im unterem dreistelligem Bereich ;)

Das der ohne dran zu schrauben nicht übern TÜV kommt war mir von vorneherrein klar, da ich aber selber schrauben kann, kommt mich das sorum billiger und ich weiß dann was ich hab.

Nu ist es ja eh gelaufen - ich wünsche Dir Glück mit dem Auto. Ich finde es clever vorher hier im Forum nachzufragen, das hilft, die Risiken einschätzen zu können.

Ansonsten, no risk - no fun... :D

Themenstarteram 3. Juni 2014 um 17:23

Ich darf den Wagen zum Glück noch ein paar Tage so bewegen (Hab mit dem Verkäufer ne etwas längere Frist ausgemacht (und vertraglich festgehalten) als die üblichen 3 tage)

Grund ist, das er ja so keinen TÜV hat ich die Mängel aber diesen Monat noch beheben möchte und dann soll die Kiste zum TÜV und dann wird abgemeldet. Und Anfang des Monats dann angemeldet.

Teile sind schon bestellt und spätestens am Wochenende eingebaut.

Kommt auch ganz gut da mein Polo einen etwas schlimmeren Ausfall auf der Rückfahrt hatte, ist zwar noch Fahrbereit aber trotzdem nen Wirtschaftlicher Totalschaden :(

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