Tüv abgelaufen Anzeige

Hallo Miteinander!
Hoffe auf meine Frage gibt es eine gute Antwort!
Also: Ich habe eine 50 Jahre alte BMW R 25/2 ! Die Maschine hätte im August 2006 zum TÜV gemusst, da aber im Juni 2006 die Lichtmaschine und das Getriebe kaputt ging, konnte ich natürlich nicht zum TÜV!
Habe über Jahre keine bezahlbaren Originalersatzteile bekommen und mich anfang Juli 2010 entschieden die Maschine vorübergehend still zu legen !
Nach ca. 1 Woche bekam ich vom Ordnungsamt der Stadt Duisburg ein Anhörungsbogen mit dem Hinweis das der TÜV mehr als 8 Monate abgelaufen ist und wollen von mir 83 € plus 2 PUNKTE in Flensburg!
Habe denen den Sachverhalt geschildert, aber die haben meine Einlassung als nicht Entlastend zurückgewiesen!
Noch als Einschub: das demontierte Motorrad stand/steht in einer verschlossenen Garage an einer Privatstraße-ergo-natürlich wurde das Krad seit den Defekten niemals -und schon garnicht im öffentlichen Verkehr bewegt
Diesen Sachverhalt können einige Leute bezeugen!
Ich komm mir mehr als ungerecht behandelt vor und möchte die Sache nun vor Gericht klären lassen!!!
HABE ICH AUSSICHT AUF ERFOLG ?

Gruß aus Duisburg-Casialex

17 Antworten

...und meine Frage aus dem anderen Thread hat sich mit Praxisbeispiel des TE auch beantwortet....🙁

Ich habe im März ein Auto abgemeldet, bei dem die HU/AU im Oktober 2009 abgelaufen ist. Probleme gab es keine! Auch keine Tricks angewendet, wie z.B. Plakette abkratzen, Fahrzeugschein "verlieren" etc. Zulassungsstelle Stadt Augsburg!

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Es ist wurscht ob es im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wurde oder in Einzelteilen im Keller liegt. Angemeldet bedeutet auch, dass es regelmäßig untersucht werden muss. Ausnahme:

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

StVZO Anlage VIII

2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind.

Hier läuft alles korrekt. Entscheidend ist die rechtlich zulässige Benutzung, nicht die tatsächliche (Bay VRS 62 386).

Mfg Zille

Es wurde dann ja sicherlich auch regelmäßig Steuer und Versicherung bezahlt...

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