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Überführungskennzeichen ohne TÜV/AU

Themenstarteram 25. Mai 2010 um 18:25

Hallo Community...

hab folgendes Problem.

Bin nach Niedersachsen gezogen, mein Auto steht jedoch noch in Berlin bei meiner Ex.

Der Wagen ist seit mitlerweile einem Jahr abgemeldet und soll es auch noch ein paar Monate bleiben.

TÜV/AU sind im Februar diesen Jahres abgelaufen.

Nun wollte ich den Wagen holen...

Was brauche ich und woher bekomm ich das?

Ein Überführungskennzeichen? Aber ohne TÜV/AU?

Ich wollte den Wagen eingentlich schon Freitag holen... is das überhaupt möglich????

Danke (:

Beste Antwort im Thema
am 25. Mai 2010 um 20:06

Eine Doppelkarte als solche gibts doch gar nicht mehr. Man bekommt nur noch eine Nummer von der Versicherung und diese teilt man dem Stva mit. Papiere von dem Fahrzeug brauchst du auch nicht zum Amt mitnehmen. Nur Geld, Ausweis und die Nummer der Versicherung. So ist es hier in NRW.

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Schon mal auf der Zulassungsstelle gefragt?

Nimm gleich sämtliche Papiere und etwas Geld mit.

Du brauchst eine Versicherungsdoppelkarte, mit der Du zum StV-Amt gehst und dort Kurzzeitkennzeichen beantragst. Die schicken dich dann mit einer Bescheinigung zum Schilder Fritzen und anschließen, bei deiner Rückkehr am Amt siegeln die sie Dir.

Ganz wichtig: Fahrzeugdaten in den roten Schein eintragen, sonst kein Versicherungsschutz plus drohender Ordungsstrafe.

Themenstarteram 25. Mai 2010 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Du brauchst eine Versicherungsdoppelkarte, mit der Du zum StV-Amt gehst und dort Kurzzeitkennzeichen beantragst. Die schicken dich dann mit einer Bescheinigung zum Schilder Fritzen und anschließen, bei deiner Rückkehr am Amt siegeln die sie Dir.

Ganz wichtig: Fahrzeugdaten in den roten Schein eintragen, sonst kein Versicherungsschutz plus drohender Ordungsstrafe.

Hmm... die bekommt man aber sicherlich nich mal eben so oder? Also mal eben zum Makler gehen und eine bekommen??

Zitat:

Original geschrieben von StarcookRob

 

Hmm... die bekommt man aber sicherlich nich mal eben so oder? Also mal eben zum Makler gehen und eine bekommen??

Nein, man muss eine Versicherungsbestätigung mitbringen und Geld, wie bereits erwähnt.

 

 

 

 

 

edit: invisible_ghost, MOD. Es geht auch ohne persönlich zu werden.

Themenstarteram 25. Mai 2010 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Zitat:

Original geschrieben von StarcookRob

 

Hmm... die bekommt man aber sicherlich nich mal eben so oder? Also mal eben zum Makler gehen und eine bekommen??

Nein, man muss eine Versicherungsbestätigung mitbringen und Geld, wie bereits erwähnt.

Logo muss man die mitnehmen, wo hab ich was anderes behauptet bzw. gefragt?

Ich rede vom Versicherungsmakler... logischerweise...

 

Die Frage war, ob ich da einfach hinspazieren kann und diese Doppelkarte bekommen oder ich erst großartig was beantragen muss.

 

 

 

 

 

edit: invisible_ghost, MOD. Kontext s.o.  .

 

am 25. Mai 2010 um 20:06

Eine Doppelkarte als solche gibts doch gar nicht mehr. Man bekommt nur noch eine Nummer von der Versicherung und diese teilt man dem Stva mit. Papiere von dem Fahrzeug brauchst du auch nicht zum Amt mitnehmen. Nur Geld, Ausweis und die Nummer der Versicherung. So ist es hier in NRW.

nur mal so nebenbei, das Ganze hat doch mal nichts bis garnichts hier im Nutzfahrzeuge-Sektor verloren. kann das nicht mal wer zu Versicherungen verschieben?

Ja du kannst ein Fahrzeug ohne HU mit den Kurzzeitkennzeichen überführen ABER DU und nur DU bist für den technischen Zustand verantwortlich. Heist soviel wie, wenn DU ein verkehrsuntaugliches/unsicheres Fahrzeug bewegst kommt bei einem Unfall die Versicherung auf DICH zu und verlangt einiges an Regress.

Kurzzeitkennzeichen bedeutet nicht, dass du jeden Schrott ohne Bremsen o.Ä. auf der Straße bewegen kannst und darfst. Bist du dir also nicht sicher ob das Auto noch sicher ist, dann lass es erst prüfen/reparieren.

du musst auch nirgendwo rein spazieren, anrufen reicht i.d.R. dann verlangst du eine EVB für ein Kurzzeitkennzeichen und bekommst die Nummer.

Du hast doch schon mal ein Auto gehabt? Hat das wer anderst zugelassen weil du so unwissend fragst?

Du hättest auch einfach mal nach Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen googeln können, so ungefähr die ersten 1000 Links erklären ausführlich was man dafür braucht und was man damit darf.

Ich hab denn mal verschoben. Die Überschrift bleibt aber weiterhin im LKW Forum zu sehen ;)

Grüße

Steini

Bei mir war´s so:

1. Anruf bei der Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen

2. EVB-Nummer (jetzige "Doppelkarte") für die Zulassung erhalten

3. Ich wurde vor die Wahl gestellt: 100 EUR pauschal für die EVB-Nummer, wenn es erstmal nur bei dem Kurzzeitkennzeichen bleibt. Versichere ich das Fahrzeug dort dann auch, werden die 100 EUR verrechnet bzw. gar nicht erst erhoben.

4. Anmeldung (ca. 40 EUR für die Kennzeichen, ca. 20 EUR für die Bearbeitung)

Ohne TÜV/AU würde ich den Wagen nur bewegen, wenn er prinzipiell verkehrssicher ist.

Grüsse,

Marco

am 27. Mai 2010 um 9:27

Also das ist kein Problem, man besucht kurz seinen Versicherungsagenten, nimmt hier etwas Geld in die Hand (Kostet bei unserer Versicherung 80,00 Euro), bekommt daraufhin eine sogenannte EVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen (Doppelkarten gibt es nicht mehr).

Mit der Nummer und dem Personalausweis geht man dann zum Strassenverkehrsamt (kann man bei jedem STVA holen nicht nur bei dem in dessen Kreis man wohnt) und beantragt ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Dies ist für 5 Tage gültig. Fahrzeugpapiere braucht man erstmal nicht.

Dort bekommt man beim Schilderladen auch die Schilder (habt ihr bestimmt schon mal gesehen, sind die mit dem gelben Datum auf der Seite). Kostet alles zusammen in unserem LK ca. 25 Euro.

Damit kann man dann das Fahrzeug überführen (Aber dann die Fahrzeugdaten handschriftlich in den roten Schein den man vom Amt bekommen hat eintragen).

Tipp nur so am Rande: Meldet man das Fahrzeug dann bei der Versicherung auch endgültig an bekommt man meist die Gebühr (Hier die 80,00 Euro) mit der Versicherung verrechnet.

Gruß

Barcley01

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Du hast doch schon mal ein Auto gehabt? Hat das wer anderst zugelassen weil du so unwissend fragst?

Das ist ja jetzt nicht so ungewöhlich. Ich habe jetzt mein drittes Auto und habe sie stets fertig zugelassen in Empfang genommen. Ich weiß zwar wie es geht, dennoch habe ich bei keinem dieser 3 Fahrzeuge Überführungskennzeichen benötigt.

am 29. Mai 2010 um 1:55

Hei...

in Osnabrück machen die das online mit der versicherung klar

die vom Amt...

L.G Hubi

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