Türgriffschalen für außen
Guten Tag,
habe meinen TT am Freitag in Neckarsulm abgeholt. Bei der Abholung so genau wie möglich angeschaut aber dann am Samstag doch noch eine Kleinigkeit festgestellt (Pech, leider nicht schon im Werk gesehen). An der Fahrertür (außen) ist am Rand der Türgriffmulde ein Schatten so groß wie ein kleiner Fingernagel. Dachte zuerst da ist irgend etwas auf dem Lack (Farbe: Eissilber) und lässt sich runterputzen. Es ist aber definitiv nichts auf dem Lack. Es sieht so aus, als ob an dieser Stelle kein Klarlack drauf ist. Keine Ahnung wie so was beim Lackieren passieren kann.
Klarlack drüber machen wird wohl nicht gehen, da man danach vermutlich einen Übergang sehen wird (sozusagen dann verschlimmbessert)?
Hab bei manchen Fabrikaten schon so Türgriffschalen für außen gesehen. Gibt es die auch für den AudiTT? Da mein TT silber ist würden silberne oder alufarbene nicht sehr auffallen und auch zukünftig Kratzer in den Türgriffmulden vermieden werden (Frauen und lange Fingernägel...........................).
Ander Möglichkeit: Durchsichtige Schutzfolie in die Griffmulde kleben. Gibt es die in den fertigen Maßen für den TT zu kaufen?
Oder gibt es was anderes?
Die Stelle sieht aus wie ein dunklerer Schatten auf dem Lack. Eigentlich eine Kleinigkeit. Aber wenn man es weiß sieht man es halt schon aus 2 Meter Entfernung.
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
schleicher1001
Beste Antwort im Thema
Die Sache ist doch eigentlich ganz einfach.
Auch wenn Du das Fahrzeug selbst abgeholt hast, ist
immer noch der Händler bei dem Du Deinen TT gekauft hast,
dafür zuständig jegliche Reklamationen zu bearbeiten.
24 Antworten
Die Sache ist doch eigentlich ganz einfach.
Auch wenn Du das Fahrzeug selbst abgeholt hast, ist
immer noch der Händler bei dem Du Deinen TT gekauft hast,
dafür zuständig jegliche Reklamationen zu bearbeiten.
Wat - Folie - Kleben ??????
Das ist ein Neuwagen, dann noch von AUDI, also ab zum 🙂 und reklamieren !!!
lg
Das verstehe ich auch nicht so ganz. Das ist ein offensichtlicher Mangel, der nach Reklamation behoben werden sollte. Eigenverschulden scheidet hier wohl aus.
genau richtig, wie du geschrieben hast ist es ein offener mängel. und einen offenen mangel muss man bei übergabe rügen ansonsten hat man pech gehabt. laut rechtslage hat der threadersteller keine chance. ausser der händler ist kulant, aber das ist dann nur auf nettigkeit dem kunden über zu sehen.
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Ich käme nie und nimmer auf den Gedanken, diesen Mangel hinzunehmen und einfach potthässliche Griffmulden (wenn es die überhaupt gibt) zur Kaschieren des Mangels zu kaufen.
Du hast 2 Jahre Hersteller-Garantie, dazu 2 Jahre gesetzliche Gewährleitung. Schon aus der gesetzlichen Gewährleistung ist der Händler verpflichtet, den Mangel zu beheben, da er ja sogar bei Übergabe schon bestanden haben muss!
Mach dir keinen Kopf, fahr zu deinem 🙂 und reklamiere. Wie er das Problem löst, ist nicht deines. Aber wahrscheinlich muss dann die Tür neu lackiert werden.
Ich hatte auch einen Lackschaden. Bei mir war die Kante des Kotflügels im Spalt zur Fahrertür nicht deckend lackiert (vielleicht klebte dort ein Etikett??). Viel mir auch erst paar Wochen später auf, als die Sonne schräg von hinten den Spalt erleuchtete und die Grundierung erkennbar wurde. Wurde vom 🙂 beseitigt.
sorry aber was du schreibst ist absoluter schwachsinn, nur weil du es so vermutest und für logisch hälst, ist es noch lange nicht gesetz . also bitte erst mal gesetzestexte lesen oder ahnung haben bevor man leuten sachen schreibt.
natürlich empfehle ich dir auch zum händler zu gehen und auf kulanz zu hoffen. aber dass hier jemand schreibt der händler wäre wegen einem offenen mangel laut gewährleistung verpflichtet ihn zu beseiteigen ist sowas von total falsch. aber bitte...:
Beim Handelskauf trifft den Käufer die Obliegenheit, die Ware unverzüglich zu untersuchen und, wenn er Mängel feststellt, diese zu rügen. Unterlässt er dies, verliert er v.a. sein Recht auf Gewährleistung.
Sachmangel: Die Mängelrügeobliegenheit gilt nur für Sachmängel, nicht für Rechtsmängel.
offener Mangel: Mängel können bei ordnungsgemäßer Untersuchung entdeckt werden.
Ein offener Mangel ist unverzüglich zu rügen.
Erfolgt keine Mängelrüge , gilt die Ware als genehmigt. Der Käufer verliert seine Rechte auf Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtumsanfechtung
2. großer punkt ist, dass du das fahrzeug beim werk direkt abgeholt hast und wenn überhaupt das werk direkt den mangel beseitigt. der händler wird das normalerweise nicht bezahlen und sich das geld dann vom werk holen. hab aber schon sehr viel solche fälle mitbekommen wo das werk sich auf das gesetz bezogen hat und deshalb verweigert hat. dein händler übernimmts höchstens um dich als kunde zufrieden zu stellen und zu binden. aber wenn ich hier lese der händler wäre laut gewährleistungsbedingungen verpflichtet muss ich echt lachen....
ps. ich arbeite übrigens bei audi, also erzähl mir keinen vom pferd..
das ist dann wieder auslegungssache. muss individuell entschieden werden. es wird unterschieden zwischen offenen und versteckten mängel. die offen kann man, wie aus dem zitat zu entnehmen ist, bei genauerem hinsehen entdecken.
ein versteckter mängel ist für einen laien auch nach eingehender kontrolle nicht zu entdecken. beispielsweise irgendwas am motor schon defekt oder so. keiner wird bei auslieferung unter das auto krabbeln. aber drum herum gehen und das auto genau untersuchen sollte man schon. deswegen denke ich, dass ein fehler am unterboden ein versteckter mangel ist. da sehen die fristen wieder ganz anders aus. aber darum gehts ja hier nicht.
wobei ich aber trotzdem gutes licht für dich sehe, kaum einer wird sich wegen so einer kleinigkeit es mit dem kunden verscherzen. schließlich ist kundenzufriedenheit und kundenbindung alles für eine audi vertragswerkstatt ( muss natürlich alles im rahmen sein, man will ja schließlich auch was verdienen).
aber das werk ist da gnadenlos und wird ganz sicher die zahlung verweigern, ob du das als kunde aber erfährst ist wieder eine andere frage. freu dich wenn der schaden repariert wird. ich wollte einfach nur mal die gesetzeslage klarstellen.
ist immer ein graus wen jemand in den laden kommt und einem was erzählt was er in nem forum gelesen hatvon leuten die meinung total die ahnung zu haben. sowas liebt jeder händler. vielleicht hab ich deinen händler damit jetzt vor einer kalten dusche bewahrt 🙂
viel glück
ps. warum meinen immer welche hier ihr "Fachwissen" anderen aufzuschwarzen obwohl sie von tuten und blasen keine ahnung haben. natürlich sagt der gesunde menschenverstand, dass er das bezahlen muss...gewährleistung blabla... aber im internet ist so eine laienmeinung echt gefährlich... aber das geht wohl allen foren so.. gesetz ist halt leider nicht immer logisch....
Ich glaube nicht, dass man jeden Quadratmillimeter des Fahrzeugs untersuchen kann, um alle evtl. Mängel bei Übergabe zu entdecken. Und der Käufer hat ein Recht auf mangelfreie Ware, auch dann, wenn sich ein Mangel erst im Nachhinein erkennbar wird. Soo einseitig für den Verkäufer (oder Hersteller) ist die Sache nicht, im Gegenteil. Nach deiner Auslegung dürfte man einen neues Produkt nur im Beisein eines oder mehrer Fachleute entgegennehmen! OK, ich bin kein Jurist, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass in diesem Fall die Sache eindeutig ist.
dann zeig mir bitte einn auszug wo das so steht. glaub kaum dass du damit weit kommst wenn du bei offizieller stelle sagst: ich denk mir das aber so....
edit:
gerade das, was du mir gerade unterstellst, hab ich ja ausgeschlossen. habe doch extra geschrieben es muss für einen laien bei begutachtung zu entdecken sein, um ein offener mangel zu sein. deswegen habe ich motorfehler und unterbodengeschichten eben ausgeschlossen. gerade das sagt doch, dass ich auch keine fachlete brauche. alle sachen, die nur fachleute feststellen können sind dann versteckte mängel. also les bitte erst einmal meinen beitrag bevor du mir sachen vorwirfst und unterstellst
Zitat:
Original geschrieben von master legolas
dann zeig mir bitte einn auszug wo das so steht. glaub kaum dass du damit weit kommst wenn du bei offizieller stelle sagst: ich denk mir das aber so....
Bist du Jurist? Ich nicht, aber so einen schlechten Verbraucherschutz kann ich einfach nicht glauben!
Und warum hat mein Händler die Mängel beseitigt? Und es war nicht nur der Lackfehler! Alles Mängel, die mir erst nach einer gewissen Zeit aufgefallen sind.?
An den Themenstarter: mach dir keinen Kopf, fahr zu deinem 🙂 und reklamiere und dir wird geholfen
sag mal liest du eigentlich auch die sachen, auf die du antwortest. ist mir langsam echt zu dumm... hab genau geschrieben warum beispielsweise dir dein händler geholfen hat, und hab auch geschriebe, dass ihm wahrscheinlich geholfen wird... für was schreibt man denn in ein forum wenn man die beiträge des anderen nicht liest und nur überfliegt....oh man
Zitat:
Original geschrieben von master legolas
...
edit:
gerade das, was du mir gerade unterstellst, hab ich ja ausgeschlossen. habe doch extra geschrieben es muss für einen laien bei begutachtung zu entdecken sein MUSS, um ein offener mangel zu sein. deswegen habe ich motorfehler und unterbodengeschichten eben ausgeschlossen. gerade das sagt doch, dass ich auch keine fachlete brauche. alle sachen, die nur fachleute feststellen können sind dann versteckte mängel. also les bitte erst einmal meinen beitrag bevor du mir sachen vorwirfst und unterstellst
Auch Lackfehler sind nicht immer sofort sichtbar! Das hängt ganz stark von der Beleuchtung ab! Und nicht alle Stellen des Fahrzeugs werden bei Übergabe so ausgeleuchtet, dass Fehler im Lack zu sehen sind. Du kannst meinetwegen 10 mal ums Fahrzeug laufen und du siehst nichts! Erst wenn die Sonne das Fahrzeug im richtigen Winkel beleuchtet, kann man viele Lackfehler sehen!
Und ich muss nochwas loswerden: es gibt hier im Forum einige, die weitaus eine geringe Hemmschwelle haben, kleine und auch kleinste Mängel bis kurz vor Ablauf der Garantie zu bemängeln. Dinge, die ich weitgehend hinnehmen würde, oder auch gar nicht erst als Mangel ansehe. Ich denke da z.B. an das Faltenproblem der Ledersitze! Da frage ich mich nun auch, ob da so jede Reklamation wirklich begründet ist. Hier aber ist dies wirklich begründet!