Tür Öffner
ich habe meinen türen komplet gecleant und muss jetzt noch den öffner peer funk haben kann mir da einer eine adresse geben wo ich den her bekomme und am besten noch einen preis
im anhang könnt ihr die tür sehen
19 Antworten
also ich habe einen in der familie der bei der polizei ist und habe den mal gefragt er konnte mir nicht sagen ob mann es darf oder nicht er meinte aber er würde jeden weiter fahren lassen damit
Also das Thema hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe mich mal jetzt etwas genauer bei mehreren Menschen erkundigt.
1.) Rechtsanwalt mit dem Spezialgebiet Verkehrsrecht: Gecleante Türen können zwar eintragungspflichtig sein, da lat STZVO jede bauliche Veränderung am Fahrzeug vom TÜV abgenommen werden muss(ausgenommen Teile mit ABE, EG-Betriebserlaubnis) Verboten ist sowas auf keinen Fall!!!
2.) Polizei: Alles was ordnungsgemäß eingetragen ist und nicht gegen die STVZO verstößt, führt definitiv zu keiner Stilllegung des Fahrzeuges...
3.) TÜV: Mein TÜV-Mensch besteht immer noch darauf, das sowas per Einzelabnahme eingetragen werden muss, und auch nur per Notöffnungssystem.
Das ist ein sehr interessantes Thema mit dem ich mich selber auch schon seit fast 2 Jahren beschäftige. Und mir ist auch vom TÜV gesagt wurden, das ein Fahrzeug von aussen mechansich zu öffnen sein muß, angeblich wegen der Unfallgefahr usw. Daraufhin wurde mir auch die Eintragung verweigert. Habe es mir dann wo anders eintragen lassen, habe aber auch die zweite Rastestellung. Der Umbau ist aber auf jeden Fall eintragungspflichtig. Nun zum TÜV wieder, mir wurden dann auch ein so genanntes "Informationsblatt" über das entfernen von Türgriffen mit gegeben. In diesem "Informationsblatt" steht u. a. Zitat:
Eine Rastestellung des Türschlosses als Sicherung gegen ungeabsichtigtes Öffnen ist nicht mehr vorhanden. Also stellt der Umabu weiterhin einen Verstoß gegen Anlage II Nr. 1.2 der Rili 70/387/EWG dar, nach der jedes Schloss eine Sicherungsstellung und eine Vollschließstellung haben muß.
Daher ist von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis auszugehen.
Aber auch wenn der Umbau durch einen "aaS" in den Papieren genehmigt/sanktioniert und vom SVA formal die Betriebserlaubnis erteilt wurde, sind diese Fahrzeuge u.E. im Rahmen der HU wegen Verstoß gegen §30 StVZO und 70/387/EWG mit EM einzustufen.
Zitat ende.
Meiner Erfahrung nach ist das aber auch nur Schickane der jeweiligen Prüfer. Denn wie ihr selber wisst, ist das mit der zweiten Rastestellung kein Problem und somit kann man es auch eintragen, wenn diese zweite Rastestellung vorhanden ist.
Und am letzten Absatz des Zitats, könnt ihr selber erkennen, das der Mensch der dieses "Informationsblatt" geschrieben / erstellt hat, alles daran gesetzt hat, um die Eintragung von Türen ohne Türgriffe zu verhindern. Denn wenn die Türen ohne Türgriffe eingetragen sind und die Zulassungsstelle hat die Betriebserlaubnis erteilt, darf kein Prüfer bei der HU die Plakette auf Grund der entfernten Türgriffe verweigern. Ausser er prüft die zweite Rastestellung und die ist nicht mehr vorhanden.
Als ich damals beim TÜV war, wollte der sogar einen elektromagnetischen Nachweis über die Ferndedienung und dem Stellmotor haben. Dies war auch nur wieder eine Schickane des Prüfers.
Gruß Stefan
*grumml*
Mal ne ganz "andere" blöde Frage: (bin in solchen Sachen n00b)
Türgriffe ohne Schloss darf ihc ja ohne irgendwas hinmachen?
Also vom Polo6N 4 Türer die hinteren Griffe an meinen 2 Türer????
Oder kann es sein, dass da auch schon irgendjemand wegen irgendwas rumpöbelt?
danke
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Da gibt es keine Probleme und da dürfte auch keiner was gegen sagen. Hast ja auch noch deine Türgriffe dran und nicht kompl. entfernt :-)
Gruß Stefan