Trotz Autogas normale Steuer bei AVEO
Hallo zusammen,
ich richte mich mit dieser Nachfrage an alle Aveo Autogasfahrer. Seit 2Wochen gehören wir auch zu den (fast) glücklichen.
Nachdem wir fast mit einer Mauer kollidiert wären, da im Gasbetrieb das Auto immer wieder aus ging, wurde dies nach mehren Tagen behoben. Ursache waren zwei vertauschte und falsch angeklemmte Kabel.
Nun das nächste Problem. Wir werden nicht wie von Chevrolet beworben mit 26 Euro Steuern belangt sondern mit dem "normalen" Satz von 50Euro! Das Finanzamt meint, dass sie das berechnen, was in den Papier steht und da stehzt 132. Laut Chevrolet sind es aber bei Autogas 118! Unser Händler meint das müsste das Finanzamt selber errechnen!!!!
Das Amt sagt, die nehmen das was in den Papieren steht und ich müsste dies selbst bei der Zulassungstelle ummelden!
Das alte Auto währe noch nicht mal abgemeldet!
Ich kaufe ein nigel, nagel, neues Auto und hab nur Ärger und Rennereien und soll mich um alles selber kümmern???!!!!
Daher meine Frage: Was steht bei euch in den Papieren????
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
hier entscheidet nur das Zulassungsdatum:
Wurde das Auto vor dem 5.11.2008 zum ersten Mal zugelassen?
Dann werden Kfz mit Autogas (LPG) oder Erdgas (CNG) genauso besteuert wie Benziner - nämlich nach Hubraum.
Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert.
Wurde das Auto nach dem 1.7.2009 zugelassen?
Dann gilt für das Finanzamt der in Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugschein) unter "V.7 CO2 (in g/km) kombinierter Wert" eingetragene Wert zur Berechnung des CO2 Steueranteils.
Der Aveo 1.2 EcoLogic ist eine eigenständige Motorvariante und es sollte der Wert 118 g/km CO2 im Fahrzeugschein stehen.
Wenn dort allerdings 132 g/km steht, muss das von Chevrolet korrigiert werden. Das Finanzamt geht das nichts an.
Das gilt auch nur, wenn Du wirklich einen Aveo 1.2 EcoLogic gekauft hast und keinen nachgerüsteten Aveo 1.2.
Bei einer Nachrüstung werden die Angaben zum CO2 Ausstoss nicht geändert.
40 Antworten
Hallo zusammen,
also ich habe meinen Aveo (1,2 Ltr. Basisversion mit LPG)
am 30.06.2009 vom Autohaus zugelassen übernommen.
Mir liegt nun auch schon der Bescheid für die künftig zu zahlende
Kfz-Steuer vor.
Das Finanzamt schreibt mir, daß ich für 1 Jahr von der Steuer komplett
befreit bin und ab dem 2. Jahr jährlich einen Betrag von 26,-- Euro
an Kfz-Steuer zu bezahlen habe.
Berechnungsgrundlage sind 2,-- Euro pro angefangene 100 ccm Hubraum. Beim 1,2 Ltr. beträgt der Hubraum 1.206 ccm und somit
beträgt die Steuer 26,-- Euro pro Jahr (13 x 2,-- Euro)
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Joachim
Ich kenn es jetzt nur von meinem BMW und mit der alten Steuer, die war aber auch nach der Gasumrüstung genauso hoch wie vorher. Sicher ist man mit Gas unter dem CO2 Ausstoß auf Benzin, aber man kann ja theoretisch immernoch mit Benzin rumfahren und das durch den Motor jagen 😉(macht man ja sogar täglich zum warmfahren), von daher weiterhin Benzinersteuern auch wenn man Gas fährt.
Wie das jetzt bei der neuen CO2 Steuer ist entzieht sich meiner Kenntnis
Gruß
Silvio
Also jetzt hab ich meine Kfz-Steuerbescheid auch mal rausgekramt, bei mir steht aber nur, dass er ein Jahr steuerfrei ist und die künftige Steuer dann durch einen gesonderten Bescheid festgesetzt wird.
Jetzt bin ich also genauso schlau wie vorher.
@JJaecklein
Was steht den Bei dir bei CO2 im Fahrzeugschein?! (Also Teil1 heißt das ja jetzt😉)
Danke schonmal im Voraus für die Info!
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juhu....
aber wie gesagt,wenn die die steuern nach gas abrechnen würden dann würden die ja bescheißen gegenüber den benzinfahrern!
weil wir gehören ja eigentlich auch zu den benzinfahrern!
denn wir fahren ja nicht nur auf gas!und man kann ja umschalten!
also könnte man auch die ganze zeit auf benzin fahren und steuern für ein gasauto bezahlen!is ja net logisch oder?
würde zwar eh keine sau mavhen aber man weiß ja nie😁
Aber wer baut sich ne Gasanlage für teuer Geld ein (außer den Aktionsmodellen😉) und benutz die dann nicht???
Höchstens die mit zuviel Geld, aber die würden auch keine Gasautos fahren🙂
Hallo liebe Aveo Gemeinde,
ich habe meinen Aveo 1.2 am 23.04.2008 zugelassen.
Benzin/Flüssiggas
Bezahle 6.75,-€ je angefangende 100cm also rund 87,-€ im Jahr.
Lieben Gruß Stefan
Rein aus Technischer Sicht kann der schon nur auf Benzin abgerechnet werden. Das Auto ist Bi-Valent und kann nicht ausschließlich mit LPG funktionieren. Beim Starten wird Benzin benötigt. Also ist die sichtweise der Besteuerung von der Benziner Perspektive die einzig richtige.
Oder man lässt den Motor für mehrere Tausend Euro dementsprechend umbauen und lässt die Benzinversorgung und Tank entfernen. Dazu müsste auch noch eine TÜV Einzelabnahme erfoglen etc. pp.
Aber ein Auto ohne Benzin-betankungsmöglichkeit wäre mir zu heikel.
Hier handelt es sich sicherlich um einen Fehler.
Auch bei der neuen CO² Steuer wird nur das Benzin berücksichtigt bei Bi-Valenten Fahrzeugen.
Zitat:
Der Händler hats gesagt und mir versichert.
Dann wird´s wohl auch so stimmen, da Autoverkäufer sind ja auch nur Engel 😁
Ich schmeiß mich echt weg!
a. hast du nun ein aveo LPG oder so ein ecoline???
b. was regst du dich so über 24€ mehr Steuern/jahr so auf???
c. auf was warstest du?? Das der Händler das mit dem Finanzamt klärt? ;-)
Hab ich jetzt neulich im TV gesehen wegen Steuer bei Gas.
Das Amt geht immer von den schlechtmöglichsten Werten aus, deshalb die Besteuerung auf Benzin, da man mit Gas nicht alleine Fahren kann, da man zum Starten immer Benzin braucht.
Hallo zusammen,
hier entscheidet nur das Zulassungsdatum:
Wurde das Auto vor dem 5.11.2008 zum ersten Mal zugelassen?
Dann werden Kfz mit Autogas (LPG) oder Erdgas (CNG) genauso besteuert wie Benziner - nämlich nach Hubraum.
Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert.
Wurde das Auto nach dem 1.7.2009 zugelassen?
Dann gilt für das Finanzamt der in Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugschein) unter "V.7 CO2 (in g/km) kombinierter Wert" eingetragene Wert zur Berechnung des CO2 Steueranteils.
Der Aveo 1.2 EcoLogic ist eine eigenständige Motorvariante und es sollte der Wert 118 g/km CO2 im Fahrzeugschein stehen.
Wenn dort allerdings 132 g/km steht, muss das von Chevrolet korrigiert werden. Das Finanzamt geht das nichts an.
Das gilt auch nur, wenn Du wirklich einen Aveo 1.2 EcoLogic gekauft hast und keinen nachgerüsteten Aveo 1.2.
Bei einer Nachrüstung werden die Angaben zum CO2 Ausstoss nicht geändert.
Zitat:
Original geschrieben von epica20d
Hallo zusammen,hier entscheidet nur das Zulassungsdatum:
Wurde das Auto vor dem 5.11.2008 zum ersten Mal zugelassen?
Dann werden Kfz mit Autogas (LPG) oder Erdgas (CNG) genauso besteuert wie Benziner - nämlich nach Hubraum.
Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert.
Wurde das Auto nach dem 1.7.2009 zugelassen?
Dann gilt für das Finanzamt der in Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugschein) unter "V.7 CO2 (in g/km) kombinierter Wert" eingetragene Wert zur Berechnung des CO2 Steueranteils.
Der Aveo 1.2 EcoLogic ist eine eigenständige Motorvariante und es sollte der Wert 118 g/km CO2 im Fahrzeugschein stehen.
Wenn dort allerdings 132 g/km steht, muss das von Chevrolet korrigiert werden. Das Finanzamt geht das nichts an.Das gilt auch nur, wenn Du wirklich einen Aveo 1.2 EcoLogic gekauft hast und keinen nachgerüsteten Aveo 1.2.
Bei einer Nachrüstung werden die Angaben zum CO2 Ausstoss nicht geändert.
Das ist doch mal ne fachliche, qualifizierte Aussage die ich mir hier aus dem Forum erhofft habe.
Also laut Händler soll es ein EcoLogic-Modell sein. Hab aber heute im Internet gefunden, dass diese Modelle es extra hinten dran stehen haben! Uns hat er aber ein Sondermodell "Cool" Verkauft und die Gasanlage ab Werk zusätzlich einbauen lassen. Daher haben wir die LT Ausstattung zum LS-Preis + kostenloser Gasanlage. Mein Händler will sich ja kümmern wegen der 118g. Falls nicht, die 24 Euro im Jahr hab ich auch noch😉 Aber Kleinvieh macht auch Mist😉!
Also Danke erstmal Epica20d!!!
Also dann will ich auch mal meinen Senf dazu geben, denn ich habe mich auch schon mit dem Thema befasst genau wie der Threadstarter.
Entscheidend ist Punkt 10 der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Steht dort 0006 wird mit 132g CO2 besteuert. Diesen Wert meldet dann die Zulassungsstelle ans Finanzamt. Möchte mann nun aber mit 118g CO2 besteuert werden gibt es die Möglichkeit durch spezielle Gutachter (hier bei mir im Freistaat gibts davon laut Händler nur drei berechtigte) eine Einzellabnahme zu machen, und den Aveo dann umschlüsseln zu lassen. Die Kosten für den Gutachter betragen 60 Euro. Dazu kommen noch die Kosten bei der Zulassungsstelle. Ich persönlich würde dann pro Jahr 24 Euro sparen. Also eh sich das bei mir rechnet da habe ich das Auto schon nicht mehr. Aber wer ihn länger als 5 Jahre fährt( da läuft meine Garantie ab), für den könnte es sich rechnen.
Hallo,
habe auch seit dem 14.07 einen Aveo 1,4 LT LPG, und suche seitdem auch nach der Besteuerung. Bin heute auf der Seite vom KBA fündig geworden :
Feld V.7: CO2 (in g/km)
Die Angabe ist aus dem CoC unter Nummer 46.2 “CO2 Emission” oder aus der Datenbestätigung
oder dem EBE-Gutachten, und zwar der kombinierte Wert, zu übernehmen. Bei Fahrzeugen mit
bivalenter Kraftstoffart bzw. Energiequelle (z. B. Benzin und Erd- bzw. Flüssiggas) ist der kleinste
kombinierte Wert zu übernehmen.
Quelle:
http://www.kba.de/.../...Zulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II_pdf.pdf
Werde es nun auch versuchen, und den neuen Wert eintragen lassen, mal schaun...
Viele Grüße
Dirk