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Trotz Abtretungserklärung Kosten für den Geschädigten? Haftpflichtschaden

Guten Morgen alle zusammen,

möchte mich hiermit auch etwas in das Forum einreihen.
Dies beginnt gleich mit einer kurzen Schilderung (SUFU lieferte mir leider nichts vergleichbares):

Person (P) wurde in einen Auffahrunfall verwickelt. Der Fahrer des hinteren Autos gesteht die Schuld ein. Als P dann eine Werkstatt (W) aufsucht um den Wagen reparieren zu lassen, wird ihr durch W eine Schadensabtretung "empfohlen".Trotz Bedenken wird diese durch den Druck der Werkstatt unterschrieben, auch gegen die Frage ob diese Erklärung nicht erst mit dem eigentlichen Eigentümer (E) des geschädigten Fahrzeugs abgesprochen werden sollte? (Verhältnis P/E = Eltern/Kind, Zulassung des Fahrzeuges auf E).
Während dem Gespräch in der Werkstatt wurde mehrmals die Aussage erhalten, dass dies die einfachste Lösung sei und man sein Auto repariert und für die Zeit einen Leihwagen bekomme, alles sei durch unterschreiben der Erklärung völlig kostenlos.

So weit so gut. Nach 3 Wochen allerdings die Aufforderung des Rechtsanwaltes (R) der Werkstatt, welcher die "Abtretungserklärung" gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers vetritt, P müsse eine höhere Summe zahlen, da die Versicherung des Unfallverursachers nicht die vollen Mietwagenkosten übernimmt (Lediglich weniger als 50%) (Wagen von P ein etwa 12 Jahre alter Mittelklassewagen, Mietwagen ebenfalls Mittelklasse wenige Jahre alt). Von einer Klage gegen die Versicherung wurde vom RA abgeraten, da dies auf einen Vergleich herauslaufen würde welcher in etwa die gleichen Kosten verursacht.
Wie ist denn nun die Rechtslage hier?

- Zum einen wurde mehrmals auf Kostenfreiheit aller Leistungen (bei Unterschreiben der Abtretungserkl.) der Werkstatt hingewiesen

- Müsste die Versicherung des Unfallgegeners nicht mehr als knappe 50% der Mietwagenkosten tragen? (Entfernung die beruflich zurückgelegt werde muss mehr als 35 km)

- Und zu guter letzt, kann der nicht Eigentümer des Fahrzeuges eine solche Erklärung überhaupt unterschreiben? Falls ja, in dieser Situation allerdings nur durch bewusstes einreden der Werkstatt! (evtl auch mehr!)

Bereits jetz vielen Dank für Antworten und Tipps!
Wünsche einen schönen Wochenstart!

Grüße
Florian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Also, um dem TE etwas zu helfen kann ich aus eigener Erfahrung berichten, etwas was vielen hier fehlt ...

Manche können auch davon schreiben, weil sie beruflich jeden Tag damit zu tun haben - etwas, was vielen hier fehlt.......

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Ob eine Abtretungserklärung für ein Fahrzeug was mir nicht gehört, rechtsverbindlich ist, wage ich zu bezweifeln!

Da gibt es überhaupt nichts zu bezweifeln.

Davon abgesehen ist die Abtretungserklärung hier gar nicht das Problem🙄

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Würde aber meinen, das der Vertrag ausschließlich zwischen dem Fahrzeugbesitzer oder seinem Bevollmächtigten zustande kommt.

Ich würde aber meinen: Absoluter Mumpitz.

Wer nicht den Unterschied zwischen einem Vertrag und einer Abtretungserklärung kennt, sollte sich lieber mit Aussagen, wie oben zurückhalten.

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen der beiden Vertragsparteien zustande - das mit der Frage des Halters nichts, aber auch gar nichts zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Eine sogenannte Abtrittserklärung bedeutet lediglich, dass die Werkstatt mit der gegnerischen Versicherung korrespondiert und versucht(!) die Kosten ersetzt zu bekommen.

Eine "sogenannte Abtretungserklärung" bedeutet, dass der Anspruchsberechtigte seinen Anspruch ganz oder in einem bestimmten Umfang zugunsten eines anderen (z.B. der Werkstatt) aufgibt und selbigen an diese abtritt.

Davon abgesehen ist die Korrespondenz mit der Versicherung garantiert nicht Sache einer Werkstatt, sondern des Geschädigten bzw. dessen Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Stellt sich nun die Versicherung quer, wie im vorliegenden Falle, hat der Auftraggeber nun mal die Arschkarte und die Werkstatt holt sich bei IHM die Kosten, die die Versicherung hier nicht ersetzt, in dem Falle den überteuerten Mietwagen.

Zumindest mal ein Satz, den man hier als halbwegs richtig stehen lassen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



MERKE: Jede Werkstatt suggeriert einem potentiellen Auftraggeber durch die Unterzeichnung einer Abtrittserklärung würde die Werkstatt alles regeln. Das geht allerdings nur so lange gut, wie die Versicherung mitspielt. Und diese werden zunehmend zum Spielverderber!

Die werden dann zum Spielverderber, wenn sich gewisse Leute versuchen, an einem Schaden zu bereichnern bzw. die Kosten nach oben zu treiben.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Angenommen, ein Unfall ist passiert, ICH bin der Besitzer des Fahrzeuges, bestimme ICH die Werkstatt. Es sei denn ich habe eine Werkstattbindung in der Versicherung abgeschloßen.

Wenn man jetzt nur noch den Unterschied zwischen einem Haftpflicht- und einem Kaskoschadenfall (wo es evtl. Werkstattbindung gibt) wissen würde.......

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Dann muß ich mich zwischen einer Entschädigung für die Reparaturzeit oder einem Leihwagen entscheiden.

Wir sprechen hier aber von einem HAFTPFLICHTSCHADEN!

Da muss ich mich gar nicht entscheiden - allenfalls zwischen Mietfahrzeug und Nutzungsausfallentschädigung.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Schlimmstenfalls muß ich als Ersatz z.B. für einen AUDI A 4 einen POLO akzeptieren!

Akzeptieren muss ich gar nichts.

Massgeblich ist auch nicht, welches Fahrzeug ich als Mietwagen fahre, sondern, WIE dieses Fahrzeug sodann abgerechnet wird .

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Ob man als NICHT Fahrzeugbesitzer überhaupt einen Reparaturauftrag erteilen kann, sollte man mit einem Rechtsanwalt klären!

Und warum sollte man das nicht können?

Wenn ich einen Reparaturauftrag für das Fahrzeug meines Nachbarn erteile, weil der mich darum bittet, dann kommt zwischen mir und der Werkstatt ein vollkommen rechtsgültiger Vertrag zustande!

Da gibt es nicht das Geringste zu diskutieren.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Und ... in ZUkunft NICHT blind einfach einen Auftrag erteilen und auch noch eine Abtretungserklärung unterschreiben, nur weil die Werkstatt vollmundig erzählt, dass man keinen Schreibkram etc. hätte. Denn ... für die Folgen ist der Auftraggeber verantwortlich, egal was der Werkstattmitarbeiter erzählt hat!

Ebend!

Der Auftraggeber ist verantwortlich - wer auch immer das ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


......und damit in Vermutungen und Spekulation endet 😁

Wer hier einen solchen Wirrwarr aus Halbwissen, Vermutungen und Spekulationen von sich gibt, der verunsichert einen Fragesteller allerhöchstens NOCH mehr.

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Zitat:

Original geschrieben von Si-Me


Das ganze ist ein ziemlich komplexes Thema und ziemlich oft will die Versicherung einfach nur Geld sparen.Gruss Frank

Und weißt Du was Frank? Noch öfter wollten die Autovermieter einfach nur ihre Mischkalkulation von den Versicherungen bezahlt bekommen.

Denn im Privatkundengeschäft wären sie schon lange keine Autovermieter mehr, wenn sie einen Golf für 5 Tage mit 2000 EUR abrechnen wollen würden.

Ganz ehrlich, verschon mich mit "die armen Autovermieter..."

So ist es...

Bei Leasingraten inkl. Vollkasko von ca. 150€ (netto) pro Monat (z.b. Polo, Clio etc.), macht es für ne Vernünftige Werkstatt gar keinen Sinn, eine Autovermietung zu beauftragen für die Herausgabe (auch kostenlos) eines Klasse A Autos, meine Meinung...

Zitat:

Und weißt Du was Frank? Noch öfter wollten die Autovermieter einfach nur ihre Mischkalkulation von den Versicherungen bezahlt bekommen.
Denn im Privatkundengeschäft wären sie schon lange keine Autovermieter mehr, wenn sie für einen Golf für 5 Tage mit 2000 EUR abrechnen wollen würden.

Sei mir nicht böse, aber das waren!! Einzelfälle und sowas gibt es schon lange nicht mehr.

Das Autovermieter für einen Golf 60 Euro am Tag abrechnen, den ganzen Schriftkram machen, monatelang aufs Geld warten, nicht wissen wann das Auto zurück kommt und die Versicherung schließlich nur 30 Euro zahlt, weil es irgendwo in Deutschland jemanden gibt, der es angeblich dafür macht, dann ist das heute leider teilw. die Realität.

Das tut aber insgesamt nichts zur Sache, wie gesagt, die Frage ist ganz einfach: Was hat der Autovermieter für welches Auto abgerechnet, also waren die Mietwagenkosten in der konkreten unfallbedingten Situation gerechtfertigt, konnte der Geschädigte ggf. in Vorleistung treten, wurde er von der Versicherung über günstigere Preise informiert etc. etc..

Gruss Frank

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