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Muss ich als Geschädigter akzeptieren?

Themenstarteram 19. März 2005 um 16:27

servus,

mir ist vor kurzem eine junge Dame reingefahren (Kotflügel)

habe kostenvoranschlag machen lassen... der versicherung hat das leider aber nicht ausgereicht... habe dann ein gutachter reingeholt (einen meiner wahl natürlich, da es mir zusteht). Der hat alles soweit gemacht...

so jetzt kommts: am kotflügel bestand ein vorschaden... da ich einen anderen drauf gerollt bin... 5 mark stück große delle direkt am scheinwerfer (ist ein golf II) sprich sieht man nur von der front... von der seite nicht. Mein Gutachter hat das als Wertverbesserung natürlich berückstichtigt und abgezogen 70,- euro...

Die Versicherung hat dann nochmal ihren Gutachter zur Nachbesichtigung vorbei geschickt... soweit auch alles ok. Er hat wegen den Vorschaden nur etwas rumgezickt.

 

So jetzt habe ich Post bekommen... die Versicherung hat sich erlaubt statt 70,- euro satte 170,- abzuziehen wegen dem Vorschaden.

Muss ich das akzeptieren, obwohl (m)ein Gutachter schon da war und die normalerweise das Gutachten anerkennen müssen (zudem wurde auch alles berückstichtigt)? Mein Gutachter meinte ich soll zum Anwalt...

Meine Frage an euch...

Wie sieht das ganze im Regelfall aus... lohnt es sich überhaupt zum Anwalt zu rennen und wie stehen die Chancen in solchen Fällen?

Danke im Voraus...

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63 Antworten

Das zwei Gutachter zu zwei unterschiedlichen Gutachten kommen ist nicht grade ungewöhnlich.Verstehe nur nicht , dass die VS hier um 100€ feilscht.Ob es sich bei der geringen Summe lohnt , einen RA einzuschalten ? Falls Du eine RS - VS hast , dann spricht nichts gegen eine Rechtsberatung.Dein RA wird dir die Erfolgsaussichten sicher gerne erläutern.Ohne RS - VS würde ich das Kostenrisiko nicht eingehen.

Gruß

capri

Da besteht die Versicherung auf eineem Gutachter, bestellt in Folge einen zweiten Gutachter und verursacht damit gleich zweimal unnötige Kosten (die den Nutzen mehrfach übersteigen!).

Wie hoch war der Schaden laut Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Wie hoch war der Schaden laut Erstgutachten?

Wie hoch sind die Gutachterkosten?

Wie hoch war der Schaden laut Zweitgutachten?

Hast Du einen Rechtsschutz?

Dieses Verhalten der Versicherung spricht gegen jede Schadensminderungspflicht!

Welches Unternehmen war das?

Für Dich wichtig:

Es geht vermutlich nicht nur um die 100 EUR weniger an Schaden, die Versicherung wird sich vielleicht auch noch weigern das Erstgutachten zu bezahlen und Du hast dann Probleme mit dem Gutachter!

Nach Deiner Antwort helfe ich Dir nochmals vertiefend weiter.

Für diese VS ist Schadensminderungspflicht sicher ein Fremdwort.Sieht aus als würde es die VS auf einen Rechtsstreit drauf ankommen lassen , eigentlich unverständlich.Hoffentlich hat GOLF_CL eine RS-VS.

Gruß

capri

Themenstarteram 19. März 2005 um 19:01

danke für die antworten.

also...

Kostenvoranschlag war in der Höhe von 630 euro (inkl. Mwst)

dann wollte die Versicherung gleich "ihren" gutachter reinstellen... jeder hat mir sofort geraten nimm dir einen eignen, sonst kriegst du gar nichts mehr.

Habe folglich in meinem Interesse den Werkstatt Gutachter beauftragt sich darum zu kümmern, während die VS ihren reinstellen wollte.

Nach meinem Gutachter, der bereits mein Fahrzeug begutachtet hat (und alles der Versicherung zugeschickt hat) kam nach ca. 2 Wochen einer von der Versicherung. Hat hauptsächlich alles mit dem "Erstgutachten" verglichen, nur der Vorschaden hat ihn gestört weil er nicht zuvor behoben wurde und jetzt noch der neue Schaden der hinzukommt.

@madcruiser

-Erstgutachten brutto 790,- (netto 680,-)

-Meinen Gutachter hat die VS bezahlt. (207,-)

Nur hat sie den Vorschaden (sprich die Abzüge) statt 70 auf 170 gesetzt, so dass 580,- dabei rauskommen.

Bin rechtsschutzversichert... d.h. mein Vater

 

gruß :-)

Aus Deiner Sicht:

Durch das Nichtakzeptieren des Kostenvoranschlages hat die Versicherung Dir zu einer höheren Entschädigung verholfen.

Statt 543,10 EUR netto bekommst Du nunmehr 580 EUR.

Nicht die Welt - aber eine Besserstellung.

Der zuständige Sachbearbeiter hat bislang Mehrkosten von 40 EUR (Differenz Vers.gut8en ggü KVA) und Bearbeitungskosten von 207 EUR für den Erstgut8er sowie xxx EUR für den Zweitgut8er produziert.

Weiterhin fallen erhöhte Bearbeitungskosten bei der Vers. an.

Saldiert hat der Sachbearbeiter den Schaden somit bislang mindestens verdoppelt.

Das würde ich ihm sagen und insbesondere auf die durch das Zweitgut8en verursachten zusätzlichen Kosten hinweisen.

Klartext:

Ich würde den Sachbearbeiter ansprechen und ihn damit drohen, die Bearbeitung des Schadens mit seinem Vorgesetzten und der rückkaufwilligen Schädigerin zu besprechen.

Diese Drohung ist legal.

Du solltest wissen, das kein RA gerne Rechtsstreitigkeiten über eine Schadenhöhe von 100 EUR führt. Betriebswirtschaftlich kann er nur verlieren.

Dem Sachbearbeiter kannst Du allerdings androhen, dass der RS Deines Vaters gerne noch weitere Kosten produziert, die im Ergebnis durch die Versicherung der Unfallverursacherin getragen werden.

Um es kurz zu machen:

Sag dem Sachbearbeiter:

Sie haben soviel Geld versenkt, da können Sie mir auch noch die 100 EUR bezahlen.

Und wenn Alles gelaufen ist, so poste hier bitte unbedingt noch den Namen der Versicherung.

Dieser Laden gehört geoutet, da er mit dem Geld seiner Versicherten nicht wirtschaftlich umgeht.

@Mad: Wow!...bist du aus der Branche???

Übrigens ein positives Beispiel: bei meinem letzten Schadensfall (Gegner hatte Vollschuld) hat die gegn. Versicherung einen KVA (immerhin 1.300,- brutto)sofort akzeptiert. Ohne Gutachten und sonstigen Schnickschnack...sie haben allerdings ausser MWSt zusätzlich noch 10 % abgezogen, "das müssen wir bei KVA immer so machen". Ist das üblich? Hab mir gedacht, dass der KVA eh gut ausgefallen ist - was soll ich da einen Aufstand machen...

~

Themenstarteram 19. März 2005 um 21:26

danke @ madcruiser

werde den tipp befolgen und mich bei dem/der sachbearbeiter/in melden und sie darauf ansprechen.

Frage mich nur ob der/die nicht blöd kommt aber das sei mal vorprogrammiert...

zu der unwirtschaftlichkeit:

ein gutachter wollten die ja von beginn an reinsetzen sobald ich denen den Kostenvoranschlag nur zugefaxt habe. nur habe gleich reagiert und mir selber einen reingeholt, der sich das anschaut...

sowas kalkulieren die doch bestimmt ein oder?

sprich will mit meiner "drohung" nicht bloß stehen wenn eine "na und... das müssen wir so machen" antwort kommt.

also juristisch gesehen würde der anwalt keine großen erfolgsaussichten mir zu sprechen und schon gar nicht bei der anstehenden summe um die es sich letztendlcih handelt.

der mist ist anfang februar angefallen... seit dem zieht es sich wie ein kaugummi. mehr bürokratie hinter dem ganzen wie es wert ist.

den namen ver VS poste ich ganz sicher... sollte für jeden ein Begriff sein. vlt ist der eine oder andere bei denen :-/

Ja ich bin aus der Banche.

Zu dem juristisch und kaufmännisch verbildet.

Aufgrund meiner ganz persönlichen Meinung und langjähriger Berufserfahrung fallen mir zwei Namen ganz spontan ein:

Allianz und HUK.

Aber auch andere bringen gelegentlich solchen wirtschaftlichen Unsinn.

Kommt immer auf die jeweilige Schadenbearbeitung und deren Vorgaben an ... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von GOLf_CL

sprich will mit meiner "drohung" nicht bloß stehen wenn eine "na und... das müssen wir so machen" antwort kommt.

Die Antwort kann dann nur lauten: "Geben Sie mir bitte Ihren Vorgesetzten!".

Und als Erstes in jedem Telefonat freundlich fragen:

"Ich habe Ihren Namen nicht verstanden - können Sie den bitte wiederholen?"

Dann kommt der Name erneut.

Dann fragen:

"Wie schreibt man das?"

Jetzt weiß jeder Sachbearbeiter, daß es ernst wird.

Themenstarteram 19. März 2005 um 21:37

so jetzt setzen wir den 50:50 joker ein...

es bleibt übrig: HUK

glückwunsch :-P

Wenn Kunden von mir mit einem HUK versicherten Unfallgegner kommen, so geht die Geschichte längst (d.h. es war zu Anfang nicht so) sofort:

a) zum Gutachter (und zwar zu einem Guten)

b) zum Anwalt (auch zu einem Guten).

Erfolgsquote bislang:

100 %

Funktioniert natürlich nur bei realistischen Forderungen.

Bei anderen Versicherungen und kleinen Schäden geht das schon mal direkt und ohne RA und Gutachter.

Das freut dann alle Beteiligten:

Unfallopfer, -verursacher (Rückkauf) und dessen Versicherung.

Und so sollte und könnte es eigentlich sein!

Nicht schlecht :-)

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

...sie haben allerdings ausser MWSt zusätzlich noch 10 % abgezogen, "das müssen wir bei KVA immer so machen". Ist das üblich?

Das würd mich jetzt aber schon noch interessieren...

~

Nein, das ist unzulässig.

Entweder ich vertraue dem KVA (was keine Versicherung muß),

oder ich finde Fehler und ziehe die begründet unter Angabe des Grundes ab.

Jede Versicherung ist in der Lage KVAs und Gutachten rechnerisch nachzuvollziehen (Software!)

Eine Pauschale abzuziehen ist absolut unseriös.

Aha. Naja, was solls.

Dann darfst du jetzt auch noch raten, welche Vers. das war ;-) HUK und Allianz warens nicht...

So long

~

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