Trödler auf Beschleunigunsstreifen - was tun?

Jeder kennt die Trödler die auf die Autobahn mit 50 km/h rauffahren, ohne den Beschleunigungsstreifen auch wirklich für die Beschleunigung zu nutzen.
Nun meine Frage.
Ist es erlaubt auf die Autobahn draufzufahren, noch bevor der Vordermann auf die Autobahn drauffährt?
Was ist wenn dabei ein Unfall entsteht? - also der Trödler in dem Augenblick rausfährt, indem man auf seiner Höhe ist. Wer hat dann Schuld?

Beste Antwort im Thema

In der Regel fahren über 90 % der VTs viel zu früh auf die AB auf, nutzen den Beschleunigungsstreifen nicht annähernd aus. Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt mit 50 Kmh aufzufahren, was geschätzte 40 % machen, gibt man leicht Gas und überholt sie rechts und fährt wie ein Mann am Ende des Beschleunigungsstreifens auf. Völlig legal und schon oft von mir praktiziert.

Hinter dem "Trödler" aufzufahren halte ich für grenzwertig illegal, wenn man ihn dann sofort links überholt.
Man kann es machen, wenn man ihm dann von hinten den Rücken frei hält, und erst wieder Gas gibt wenn er selbst aufgefahren ist.

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Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 30. Januar 2017 um 21:08:33 Uhr:


Jeder kennt die Trödler die auf die Autobahn mit 50 km/h rauffahren, ohne den Beschleunigungsstreifen auch wirklich für die Beschleunigung zu nutzen.
Nun meine Frage.
Ist es erlaubt auf die Autobahn draufzufahren, noch bevor der Vordermann auf die Autobahn drauffährt?
Was ist wenn dabei ein Unfall entsteht? - also der Trödler in dem Augenblick rausfährt, indem man auf seiner Höhe ist. Wer hat dann Schuld?

Zufällig habe ich beim Googlen gute Antworten auf diese Frage erhalten:

3/4 bis 100% hat der Eilige Schuld, OBWOHL er Vorfahrt hat..
Quellen: weggeklickt, sie liegen aber mit Aktenzeichen vor (mussu selbst googlen).

Meiner Meinung nach ist so zu urteilen korrekt. Jemandem den "Lebensraum" einfach wegzunehmen, einfach deswegen, weil man es kann, gehört nicht in ein soziales Miteinander. Auch Trödler haben (leider ;-) ) das Recht zu existieren, und gesund zu sein/bleiben (sofern sie nicht ohnehin Vorschäden mitbringen)...

Zitat:

Generell ist erstmal der schuld, der seinen Fahrstreifen rücksichtslos wechselt, blinken allein entlastet nicht von der Sorgfaltspflicht.

Wenn zwei Fahrzeuge, quasi fast gleichzeitig, aus identischer Ausgangssituation, zum Überhohlen/Spurwechsel ansetzen und der Hintere dabei extrem stärker beschleunigt, kann man wohl den Vorderen keinen Vorwurf für die Gefährlichkeit dieser Sitaution machen.

Ich hatte es ja schon im ersten Beitrag geschrieben.
Mann kann ja von Niemanden verlangen, das er vom Setzen des Blinkers, bis er in der anderen Spur ist, durchgegehend in den Spiegel schaut.

Da muss ebend halt mal der Hintere etwas genauer auf den Vordermann achten, insbesondere wenn klar ist, das auch der Vordere unmittelbar die Spur wechseln muss und entsprechend von seinem Vorhaben zurückstecken.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. Februar 2017 um 10:34:22 Uhr:


Wer genau war denn Deiner Meinung nach dieser Meinung? Kann da keinen finden...

Ich auch nicht.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Februar 2017 um 10:28:47 Uhr:


StVO §5 Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. [...]

Ich verstehe nicht woher die Meinung kommt, es hätte der bereits Überholende zu 100% Schuld.

Weil es im Beitrag vom Robby ÜBERHAUPT kein Rede von Ausscheren eines Überholten ist?

Abgesehen davon, es gibt zwar Unfallverursacher durch Ausscheren des Überholten. Die Zeitungs- und Polizeiberichterstattung legt aber nahe, dass schwere Unfälle hauptsächlich durch Überschätzen eines einzelnen Überholers ausgeht, also die notwendige Strecke zum Überholen unterschätzt wird und diese eben nicht mehr reicht. Oder der Überholer hat den GEGENVerkehr überhaupt nicht wahrgenommen.
Auch YT-Videos legen dies nahe.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. Februar 2017 um 10:34:22 Uhr:


[...] Wer genau war denn Deiner Meinung nach dieser Meinung? Kann da keinen finden... [...]

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. Februar 2017 um 10:01:57 Uhr:


[...]
Ja, nee, is klar!
Wenn du als Letzter meinst unbedingt überholen zu müssen, obwohl du siehst, dass vor dir 5 PKWs hinter einem LKW ohne Abstand hängen, dann bist ganz allein du daran Schuld, wenn es bei einem Überholmanöver deinerseits zu einem Unfall kommt. Dass sich die anderen PKW Fahrer nicht mit Ruhm bekleckert haben, spielt hierbei keine Rolle.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Februar 2017 um 11:20:34 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. Februar 2017 um 10:34:22 Uhr:


[...] Wer genau war denn Deiner Meinung nach dieser Meinung? Kann da keinen finden... [...]

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Februar 2017 um 11:20:34 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. Februar 2017 um 10:01:57 Uhr:


[...]
Ja, nee, is klar!
Wenn du als Letzter meinst unbedingt überholen zu müssen, obwohl du siehst, dass vor dir 5 PKWs hinter einem LKW ohne Abstand hängen, dann bist ganz allein du daran Schuld, wenn es bei einem Überholmanöver deinerseits zu einem Unfall kommt. Dass sich die anderen PKW Fahrer nicht mit Ruhm bekleckert haben, spielt hierbei keine Rolle.

Du musst schon den Threadverlauf beachten. Ich bezog mich auf diese Aussage vom Threadersteller:
http://www.motor-talk.de/.../...gunsstreifen-was-tun-t5932208.html?...

Außerdem steht in meinem Beitrag nix von wegen der Überholte schert aus. Bitte genau lesen!

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. Februar 2017 um 11:22:05 Uhr:


[...]
Du musst schon den Threadverlauf beachten. Ich bezog mich auf diese Aussage vom Threadersteller:
http://www.motor-talk.de/.../...gunsstreifen-was-tun-t5932208.html?...

Außerdem steht in meinem Beitrag nix von wegen der Überholte schert aus. Bitte genau lesen!

Allerdings habe ich Deinen Text so verstanden, hatte mich schon darüber gewundert, daß das von Dir kam. Klar, wenn der Überholende in den Gegenverkehr oder den Straßengraben kracht oder sich wieder rechts reinzwängt, daß er dann zu 100% schuld ist.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Februar 2017 um 11:32:25 Uhr:


Allerdings habe ich Deinen Text so verstanden, hatte mich schon darüber gewundert, daß das von Dir kam. Klar, wenn der Überholende in den Gegenverkehr oder den Straßengraben kracht oder sich wieder rechts reinzwängt, daß er dann zu 100% schuld ist.

Naja, zumindest einer fühlt sich aber zum Überholen gezwungen 😉

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. Februar 2017 um 11:14:10 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Februar 2017 um 10:28:47 Uhr:


StVO §5 Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. [...]

Ich verstehe nicht woher die Meinung kommt, es hätte der bereits Überholende zu 100% Schuld.

Weil es im Beitrag vom Robby ÜBERHAUPT kein Rede von Ausscheren eines Überholten ist?

Abgesehen davon, es gibt zwar Unfallverursacher durch Ausscheren des Überholten. Die Zeitungs- und Polizeiberichterstattung legt aber nahe, dass schwere Unfälle hauptsächlich durch Überschätzen eines einzelnen Überholers ausgeht, also die notwendige Strecke zum Überholen unterschätzt wird und diese eben nicht mehr reicht. Oder der Überholer hat den GEGENVerkehr überhaupt nicht wahrgenommen.
Auch YT-Videos legen dies nahe.

Leider hat es hier kaum einer verstanden.
Es ging darum den Überholenden bei Gegenverkehr das wiedereinfädeln zur ermöglichen.
Hält keiner der 5 Autos den Sicherheitsabstand ein, ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Da einem Überholer immer die Möglichkeit zum wiedereinfädeln gelassen werden muss.
Sollte ein dahinter fahrendes Fahrzeug als Zeuge aussagen oder eine Verkehrsüberwachungscam vorhanden sein, können beim schweren Unfall alle 5 Autofahrer in den Knast wandern.
So ist die Rechtslage.
Aber wie erwähnt, wissen es nur wenige, auch hier im Forum ist es nicht anders. Daher wird es auch immer anders interpretiert.
Es werden durch die Polizei nicht nur aus Spaß Abstandsmessungen gemacht. Auch die Punktevergabe dafür ist nicht umsonst sehr saftig.

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 7. Februar 2017 um 16:15:04 Uhr:



Leider hat es hier kaum einer verstanden.
Es ging darum den Überholenden bei Gegenverkehr das wiedereinfädeln zur ermöglichen.
Hält keiner der 5 Autos den Sicherheitsabstand ein, ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Da einem Überholer immer die Möglichkeit zum wiedereinfädeln gelassen werden muss.
Sollte ein dahinter fahrendes Fahrzeug als Zeuge aussagen

Kannst Du Dich als Hinterherfahrer sicher festlegen, wie viel Abstand Dein Vordermann zu seinem Vordermann gehalten hat? Wenn derjenige nicht wirklich auffällig drängelt oder sich anderweitig auffällig verhält (z.B. Beschleunigen und die Lücke zufahren), würde ich da gar nicht groß drauf achten und könnte somit auch keine gesicherte Aussage treffen. Zunächst einmal ist im Falle eines Unfalles der Überholende der Ar... Er muss beweisen, dass ihn die anderen vorsätzlich nicht in die Lücke gelassen haben, was schwer sein dürfte. Den Beweis des Tatbestandes "Überholen bei unklarer Verkehrslage" hat er ja dann praktisch selbst geliefert...

Zitat:

oder eine Verkehrsüberwachungscam vorhanden sein,

Auf der Landstraße???

Zitat:

können beim schweren Unfall alle 5 Autofahrer in den Knast wandern.
So ist die Rechtslage.

Theoretisch. Praktisch: siehe oben. Und in den Knast ginge in dem Falle höchstens der eine Autofahrer, der konkret die Lücke zugemacht hat.

Zitat:

Es werden durch die Polizei nicht nur aus Spaß Abstandsmessungen gemacht.

Noch einmal: auf der Landstraße? Da habe ich noch keine gesehen. Auf der Autobahn oder in der Stadt (wo ich auch noch keine Abstandsmessung gesehen habe) dürfte der Fall, dass beim Überholen plötzlich Gegenverkehr auftaucht und ich in eine Lücke muss, wohl eher selten vorkommen.

Theoretisch gehen fünf in den Knast, praktisch einer in den Sarg.

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 7. Februar 2017 um 16:15:04 Uhr:


Leider hat es hier kaum einer verstanden.
Es ging darum den Überholenden bei Gegenverkehr das wiedereinfädeln zur ermöglichen.

Hast du dazu irgendwo ein Link?
Man darf dem Überholer nicht vorsätzlich eine Lücke schließen (z.B. weil man sich darüber ärgert gerade von diesem überholt zu werden). Das bestreite ich nicht.

Wenn die Lücke aber noch nie da war, hast du als Überholer selbstverständlich dafür Sorge zu tragen, dass der Überholte von dir nicht gefährdet wird. Kannst du die zu überholende Strecke nicht gefahrlos überwinden, hat dein Überholmanöver ZWINGEND zu unterbleiben. Nur weil die lahmen Trödler vor dir eine Rechtspflicht missachten, gibt es dir noch lange nicht das Recht, selbst Recht zu brechen.

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 7. Februar 2017 um 16:15:04 Uhr:



Hält keiner der 5 Autos den Sicherheitsabstand ein, ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
-falsch, das ist lediglich ein Verstoß gegen den §4 der STVO
....einem Überholer immer die Möglichkeit zum wiedereinfädeln gelassen werden muss.
-richtig
Sollte ein dahinter fahrendes Fahrzeug als Zeuge aussagen oder eine Verkehrsüberwachungscam vorhanden sein, können beim schweren Unfall alle 5 Autofahrer in den Knast wandern.
So ist die Rechtslage.
-falsch

es gilt:

Zitat:

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage

Selbst wenn ich 5 Fahrzeuge mit Sicherheitsabsstand überholen möchte, darf ich nicht in die Sicherheitsabstände einscheren, nur im Notfall. Ich muss mir also sicher sein das ich alle 5 Fahrzeuge am Stück überholen kann ohne den Gegenverkehr zu gefährden.

Der oder die Überholten müssen im Notfall ein Wiedereinscheren des Überholenden ermöglichen.

Man müsste den doppelten Sicherheitsabstand halten damit da einer einscheren dürfte.
Erst ab 50% vom Vorgeschriebenen Abstand gibt's überhaupt ein Bußgeld.
Wieso Knast, hast doch nicht das Kapitalverbrechen Steuerhinterziehung begangen. 😁

Gruß Metalhead

Wenn ich mich richtig entsinne, vom Schleicher mal abgesehen darf man nach dem Beschleunigungsstreig´fen weiter rechts fahren bis die Lücke kommt. Begründung: Bremsen bis zum Stillstand am Ende der Beschleunigungsspur wäre zb für nachfolgende VT extrem gefährlich. Stimmt das?

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