Trödler auf Beschleunigunsstreifen - was tun?
Jeder kennt die Trödler die auf die Autobahn mit 50 km/h rauffahren, ohne den Beschleunigungsstreifen auch wirklich für die Beschleunigung zu nutzen.
Nun meine Frage.
Ist es erlaubt auf die Autobahn draufzufahren, noch bevor der Vordermann auf die Autobahn drauffährt?
Was ist wenn dabei ein Unfall entsteht? - also der Trödler in dem Augenblick rausfährt, indem man auf seiner Höhe ist. Wer hat dann Schuld?
Beste Antwort im Thema
In der Regel fahren über 90 % der VTs viel zu früh auf die AB auf, nutzen den Beschleunigungsstreifen nicht annähernd aus. Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt mit 50 Kmh aufzufahren, was geschätzte 40 % machen, gibt man leicht Gas und überholt sie rechts und fährt wie ein Mann am Ende des Beschleunigungsstreifens auf. Völlig legal und schon oft von mir praktiziert.
Hinter dem "Trödler" aufzufahren halte ich für grenzwertig illegal, wenn man ihn dann sofort links überholt.
Man kann es machen, wenn man ihm dann von hinten den Rücken frei hält, und erst wieder Gas gibt wenn er selbst aufgefahren ist.
233 Antworten
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 3. Februar 2017 um 11:31:52 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 3. Februar 2017 um 09:53:12 Uhr:
Alles andere (und da gibt es keine Ausnahme) ist völlig inakzeptabel und unverschämt.Finde ich ebenfalls, aber was willste machen mit den ganzen Schnarchnasen.
Die leben in ihrer eigenen kleinen Welt und scheren sich einen feuchten Kehricht darum, was - vor allem hinter ihnen - passiert.
Die meisten von dieser Spezies wissen vermutlich nicht mal, warum sie einen Rückspiegel haben.Ich hab mir aber schon lange abgewöhnt mich über solche Kleinigkeiten aufzuregen.
Auf die BAB fahren und möglichst schnell an diesen rollenden Verkehrshindernissen vorbeiziehen, wenn möglich indem man gleich auf die linke Spur wechselt, dann hat man genügend Sicherheitsabstand 🙂
Oft sind es genaud die die Schlimmste, dei sofort nach dem Einfädeln auf die ganz linke Spur wechseln.
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 3. Februar 2017 um 11:31:52 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 3. Februar 2017 um 09:53:12 Uhr:
Alles andere (und da gibt es keine Ausnahme) ist völlig inakzeptabel und unverschämt.Finde ich ebenfalls, aber was willste machen mit den ganzen Schnarchnasen.
Die leben in ihrer eigenen kleinen Welt und scheren sich einen feuchten Kehricht darum, was - vor allem hinter ihnen - passiert.
Die meisten von dieser Spezies wissen vermutlich nicht mal, warum sie einen Rückspiegel haben.Ich hab mir aber schon lange abgewöhnt mich über solche Kleinigkeiten aufzuregen.
Auf die BAB fahren und möglichst schnell an diesen rollenden Verkehrshindernissen vorbeiziehen, wenn möglich indem man gleich auf die linke Spur wechselt, dann hat man genügend Sicherheitsabstand 🙂
Vollgas und rechts vorbei. Aufregen tu ich mich in der Situation auch nicht, nur hier im Thread gibt es halt interessante Ansichten dazu.
Aber ich wiederhole nochmal, der Großteil der Leute fährt ja auch gut und normal. Wir reden hier halt immer so über Extremfälle, was halt einfach zum Straßenverkehr dazu gehört. Ich selbst hatte aber schon seit Ewigkeiten keine Schnarchnase vor mir in einer Auffahrt.
Klappt schon. 😎
Zitat:
@Andi_08 schrieb am 3. Februar 2017 um 12:29:48 Uhr:
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 3. Februar 2017 um 11:31:52 Uhr:
Finde ich ebenfalls, aber was willste machen mit den ganzen Schnarchnasen.
Die leben in ihrer eigenen kleinen Welt und scheren sich einen feuchten Kehricht darum, was - vor allem hinter ihnen - passiert.
Die meisten von dieser Spezies wissen vermutlich nicht mal, warum sie einen Rückspiegel haben.Ich hab mir aber schon lange abgewöhnt mich über solche Kleinigkeiten aufzuregen.
Auf die BAB fahren und möglichst schnell an diesen rollenden Verkehrshindernissen vorbeiziehen, wenn möglich indem man gleich auf die linke Spur wechselt, dann hat man genügend Sicherheitsabstand 🙂Oft sind es genaud die die Schlimmste, dei sofort nach dem Einfädeln auf die ganz linke Spur wechseln.
Seine Einschränkung habe ich rot markiert.
Wenn ich bereits in der Auffahrt sehe, dass vor mir jemand ist, der es offensichtlich nicht allzu eilig hat, ist es doch für mich logisch auch langsamer zu werden und Abstand zu gewinnen. Zudem kann man meist schon recht gut im Bogen der Auffahrt einen Blick auf die Autobahn werfen, bevor man den Beschleunigungsstreifen erreicht! Wenn man natürlich beim Fahren nicht mitdenkt, dem Vordermann auf die Pelle rückt, ist man am Ende doch selbst der Verursacher dieser Situation.
Das ist genau das Gleiche, wie diese Spezialisten (Vollpfosten wollte ich nicht schreiben 😉), die auf der Landstraße hinter dem LKW kleben und versuchen zu überholen. Die können nie gefahrlos den Gegenverkehr beobachten und beim Überholen können sie erst beginnen zu beschleunigen, wenn sie bereits ausgeschert sind, brenzlicge Situationen sind damit vorprogrammiert. 50-70 m Abstand in beiden Situationen und alles ist ein Kinderspiel.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 30. Januar 2017 um 21:10:39 Uhr:
Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 30. Januar 2017 um 21:08:33 Uhr:
Ist es erlaubt auf die Autobahn draufzufahren, noch bevor der Vordermann auf die Autobahn drauffährt?
Was ist wenn dabei ein Unfall entsteht? - also der Trödler in dem Augenblick rausfährt, indem man auf seiner Höhe ist. Wer hat dann Schuld?
Ja, das ist erlaubt.Der Trödler hat in jedem Fall die Vorfahrt derjenigen zu achten, die sich bereits auf dem Autobahnfahrstreifen befinden. Da ist die Schuldfrage im Falle eines Unfalls eindeutig.
Leider nein, aber glaub doch was du willst und meinetwegen auch alle anderen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=248627#p1552124 😮 🙄
Was tun? Wenn man merkt, dass der Vordermann zu blöd unfähig ist, geht man auf Abstand (der könnte schließlich auch unvermittelt bremsen), schaltet zwei Gänge runter und nutzt dann eben eine passende Lücke zum Auffahren. So einfach. 🙂
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 3. Februar 2017 um 18:36:10 Uhr:
Wenn ich bereits in der Auffahrt sehe, dass vor mir jemand ist, der es offensichtlich nicht allzu eilig hat, ist es doch für mich logisch auch langsamer zu werden und Abstand zu gewinnen. Zudem kann man meist schon recht gut im Bogen der Auffahrt einen Blick auf die Autobahn werfen, bevor man den Beschleunigungsstreifen erreicht! Wenn man natürlich beim Fahren nicht mitdenkt, dem Vordermann auf die Pelle rückt, ist man am Ende doch selbst der Verursacher dieser Situation.
Das ist genau das Gleiche, wie diese Spezialisten (Vollpfosten wollte ich nicht schreiben 😉), die auf der Landstraße hinter dem LKW kleben und versuchen zu überholen. Die können nie gefahrlos den Gegenverkehr beobachten und beim Überholen können sie erst beginnen zu beschleunigen, wenn sie bereits ausgeschert sind, brenzlicge Situationen sind damit vorprogrammiert. 50-70 m Abstand in beiden Situationen und alles ist ein Kinderspiel.
Leider bleiben oft 5 oder mehr Wagen hinter dem LKW Kleben, keiner hält den Sicherheitsabstand ein, keiner getraut sich zur überholen.
Kommst Du als letzter dazu der Überkolt, musst Du gleich 5 Autos + LKW überholen.
Passiert dabei ein schwerer Unfall können alle 5 Autofahrer bezüglich unzureichenden Sicherheitsabstand, insbesondere beim Überholtwerden, wegen schweren Eingriff in den Straßenverkehr sogar in den Knast wandern.
Weiß kaum einer, sonst würden die Leute nicht so dicht hintereieinander kleben. Als ob der LKW dadurch schneller wird.
Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 7. Februar 2017 um 09:09:35 Uhr:
Zitat:
die auf der Landstraße hinter dem LKW kleben und versuchen zu überholen.
Leider bleiben oft 5 oder mehr Wagen hinter dem LKW Kleben, keiner hält den Sicherheitsabstand ein, keiner getraut sich zur überholen.
Kommst Du als letzter dazu der Überkolt, musst Du gleich 5 Autos + LKW überholen.
Passiert dabei ein schwerer Unfall können alle 5 Autofahrer bezüglich unzureichenden Sicherheitsabstand, insbesondere beim Überholtwerden, wegen schweren Eingriff in den Straßenverkehr sogar in den Knast wandern.
Weiß kaum einer, sonst würden die Leute nicht so dicht hintereieinander kleben. Als ob der LKW dadurch schneller wird.
Ja, nee, is klar!
Wenn du als Letzter meinst unbedingt überholen zu müssen, obwohl du siehst, dass vor dir 5 PKWs hinter einem LKW ohne Abstand hängen, dann bist ganz allein du daran Schuld, wenn es bei einem Überholmanöver deinerseits zu einem Unfall kommt. Dass sich die anderen PKW Fahrer nicht mit Ruhm bekleckert haben, spielt hierbei keine Rolle.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. Februar 2017 um 10:01:57 Uhr:
Wenn du als Letzter meinst unbedingt überholen zu müssen, obwohl du siehst, dass vor dir 5 PKWs hinter einem LKW ohne Abstand hängen, dann bist ganz allein du daran Schuld, wenn es bei einem Überholmanöver deinerseits zu einem Unfall kommt.
Wenn dann einer ausschert und dich abräumt bist du sicher nicht daran schuld, wirst aber sicherlich eine Teilschuld bekommen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. Februar 2017 um 10:07:27 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. Februar 2017 um 10:01:57 Uhr:
Wenn du als Letzter meinst unbedingt überholen zu müssen, obwohl du siehst, dass vor dir 5 PKWs hinter einem LKW ohne Abstand hängen, dann bist ganz allein du daran Schuld, wenn es bei einem Überholmanöver deinerseits zu einem Unfall kommt.
Wenn dann einer ausschert und dich abräumt bist du sicher nicht daran schuld, wirst aber sicherlich eine Teilschuld bekommen.Gruß Metalhead
Klar, und wenn einer der 5 PKWs mit ner Knarre den Überholer abschießt, dann ist der zu 100% Schuld. Mann! Verdreh doch nicht den Sachverhalt. Robby schrieb eindeutig vom Knast für zu dichtes Auffahren der Überholten!
Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 7. Februar 2017 um 09:09:35 Uhr:
Leider bleiben oft 5 oder mehr Wagen hinter dem LKW Kleben, keiner hält den Sicherheitsabstand ein, keiner getraut sich zur überholen.
Kommst Du als letzter dazu der Überkolt, musst Du gleich 5 Autos + LKW überholen.
Passiert dabei ein schwerer Unfall können alle 5 Autofahrer bezüglich unzureichenden Sicherheitsabstand, insbesondere beim Überholtwerden, wegen schweren Eingriff in den Straßenverkehr sogar in den Knast wandern.
Weiß kaum einer, sonst würden die Leute nicht so dicht hintereieinander kleben. Als ob der LKW dadurch schneller wird.
Du musst überhaupt niemanden überholen. Du könntest Dich auch damit abfinden, dass es eben Situationen gibt in denen man die Faust in der Tasche ballen muss und die man einfach ertragen muss. Für manchen ist das unerträglich, ich weiß...
Passiert Dir als Überholender ein Unfall, wird die Schuld zunächst einmal einzig und alleine bei Dir gesucht. Dass da die anderen in der Kolonne Dich nicht hereingelassen haben oder sogar eine Lücke zugemacht haben, musst Du erst einmal beweisen. Kannst Du das nicht, hast Du das Problem.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. Februar 2017 um 10:11:33 Uhr:
Klar, und wenn einer der 5 PKWs mit ner Knarre den Überholer abschießt, dann ist der zu 100% Schuld. Mann! Verdreh doch nicht den Sachverhalt.
Der 99,9%-Fall von Überholunfällen ist IMHO ein ausscherender Vordermann.
Die Knast-Aussage ist natürlich Quatsch.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. Februar 2017 um 10:11:33 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. Februar 2017 um 10:07:27 Uhr:
Wenn dann einer ausschert und dich abräumt bist du sicher nicht daran schuld, wirst aber sicherlich eine Teilschuld bekommen.Klar, und wenn einer der 5 PKWs mit ner Knarre den Überholer abschießt, dann ist der zu 100% Schuld. Mann! Verdreh doch nicht den Sachverhalt. Robby schrieb eindeutig vom Knast für zu dichtes Auffahren der Überholten!
Da hat er aber recht. Wer zum Überholen ausschert muss sich vergewissern, dass er das auch gefahrlos tun kann. Wenn es dann kracht, zeigt ja auch die Spurenlage, dass der Ausscherer eben ausgeschert ist. In anderen Fällen (siehe meinen vorherigen Beitrag) ist die Beweislage deutlich schwieriger und der Überholende hat zunächst einmal den Schwarzen Peter.
StVO §5 Überholen
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. [...]
Ich verstehe nicht woher die Meinung kommt, es hätte der bereits Überholende zu 100% Schuld. Bestenfalls könnte man ihm Überholen bei unklarer Verkehrslage unterstellen. Generell ist erstmal der schuld, der seinen Fahrstreifen rücksichtslos wechselt, blinken allein entlastet nicht von der Sorgfaltspflicht.
Ich hatte schon öfter mal in solchen Situationen Fernlicht angemacht, damit ich im Rückspiegel der Anderen deutlich erkennbar bin. Das habe ich mal in einem Fahrschul-Lehrbuch aus den 1950er Jahren so gelesen (oder auch falsch verstanden 😎), ist aber heute wohl nur halblegal...
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 7. Februar 2017 um 10:28:47 Uhr:
StVO §5 Überholen(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. [...]
Ich verstehe nicht woher die Meinung kommt, es hätte der bereits Überholende zu 100% Schuld. Bestenfalls könnte man ihm Überholen bei unklarer Verkehrslage unterstellen. Generell ist erstmal der schuld, der seinen Fahrstreifen rücksichtslos wechselt, blinken allein entlastet nicht von der Sorgfaltspflicht.
Wer genau war denn Deiner Meinung nach dieser Meinung? Kann da keinen finden...
Im Gegenteil. Passiert beim Überholen ein Unfall ist ein ausscherender Überholter einer der wenigen Fälle, die in der Schuldfrage mit großer Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des zuerst Überholenden ausgehen. In anderen Fällen, z.B. Frontalzusammenprall mit Gegenverkehr oder Abräumen eines Fahrzeuges in der Kolonne bei dem Versuch, eben einen solchen Frontalzusammenprall zu vermeiden, dürfte da deutlich ungünstiger für den Überholenden ausgehen.