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Transporter geliehen Unfall wer zahlt?

Themenstarteram 5. März 2016 um 21:36

Hallo,

ich bin mal auf eure Hilfe angewiesen. Ich habe mir heute einen Transporter ausgeliehen um Gartenmöbel abzuholen. Auf dem Rückweg hab ich dummerweise einem parkenden Sprinter den Außenspiegel abgefahren. An dem Leihfahrzeug ist kein Schaden entstanden. Der Schaden wurde dann vom freundlichen Helfer aufgenommen und zurück zur Verleihfirma hieß es dann ich müsste den Schaden mit der Selbstbeteiligung die 500 Euro beträgt selber zahlen. Meines Wissens ist die Teilkasko fürs Leihfahrzeug und die Haftpflichtversicherung haftet bei einem Schaden an dem Fremdfahrzeug. Für die Haftpflicht steht im Vertrag keine Selbstbeteiligung also müsste ich doch ohne was zu zahlen raus aus der Sache sein oder?

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2016 um 8:25

Man sollte den Vertrag durchlesen bevor man sich ein Auto leiht. Dann ist der günstigste manchmal gar nicht mehr so günstig. Eine SB in der KH gibt es nicht, aber natürlich kann der Verleiher in seinem Vertrag alles mögliche vereinbaren, auch dass bei jedem Schaden bis 500 Euro der Mieter diesen zu begleichen hat, bzw. dass 500 Euro bei einem gemeldeten Schaden fällig werden. Er hat ja auch den Rückstufungsschaden, bzw. bei zu vielen Schäden kann ihm auch die ganze Verbindung gekündigt werden.

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am 7. März 2016 um 8:25

Man sollte den Vertrag durchlesen bevor man sich ein Auto leiht. Dann ist der günstigste manchmal gar nicht mehr so günstig. Eine SB in der KH gibt es nicht, aber natürlich kann der Verleiher in seinem Vertrag alles mögliche vereinbaren, auch dass bei jedem Schaden bis 500 Euro der Mieter diesen zu begleichen hat, bzw. dass 500 Euro bei einem gemeldeten Schaden fällig werden. Er hat ja auch den Rückstufungsschaden, bzw. bei zu vielen Schäden kann ihm auch die ganze Verbindung gekündigt werden.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 5. März 2016 um 23:25:57 Uhr:

Heiße Kiste von denen.

Dann setze denen schriftlich (per Fax) eine Frist zur Rückgabe der Kaution. Verweise noch darauf, dass sie sich schon jetzt im Verzug befinden. Ich wette, dass das Geld dann schnell kommt.

Danach kannst Du unbesorgt einen Anwalt nehmen. Die Kosten gehen zu deren Lasten. Weil die das aber wissen, werden die sehr schnell zahlen.

Ich wäre recht vorsichtig mit solehen "Tipps", solange nicht klar ist was überhaupt im Vertrag steht.

Im Prinzip kann jeder Verleiher seine Verträge ausgestalten wie er will, es obliegt dem Kunden diese zu akzeptieren.

Falls also für jeden Schaden eine Pauschale von 500€ vereinbart sein sollte, sehe ich das was du vorschlägst als wenig zielführend an.

So völlig unüblich scheint das nicht zu sein:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...den-bei-Mietfahrzeug---f205677.html

Als ich das geschrieben habe, war von einer SB in KH überhaupt noch keine Rede, da das nicht im Vertrag im stehen würde. Aber mal die Folgeposts angucken. Da erfolgte erst der Hinweis auf die Vertragsfomulierung.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 7. März 2016 um 16:55:46 Uhr:

Als ich das geschrieben habe, war von einer SB in KH überhaupt noch keine Rede, da das nicht im Vertrag im stehen würde. Aber mal die Folgeposts angucken. Da erfolgte erst der Hinweis auf die Vertragsfomulierung.

Genau daher auch der Hinweis mit solchen Tipps vorsichtig zu sein, solange nur spekuliert wird.

Ich hatte Dich doch gebeten, alles zu lesen.

Der Fragesteller schreibt: "Für die Haftpflicht steht im Vertrag keine Selbstbeteiligung" Und genau darauf bezog sich mein damaliger Kommentar.

Das hat ja ja wohl mit Spekulation nichts zu tun! Ich bin aber nicht bereit zu spekulieren, dass der TE noch nicht alles gesagt hat.

Zitat: "Da steht das im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 500 Euro fällig ist."

Kannst Du auch nicht lesen? Wann habe ich meinen Kommentar geschrieben? Vor diesem Satz oder danach?

Sorry, ich lese nicht jedes mal alles von vorne neu, mich interessiert der aktuelle Stand.

Daher bitte ich um Entschuldigung, wenn ich das falsch interpretiert habe.

ok. Erledigt.

Wäre interessant zu erfahren, was hier rausgekommen ist.

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