Transport von Kraftstoff im Kanister
Tag...
mal ne Frage: wieviel Liter (E85) darf ich privat transportieren? Gibts da ne Begrenzung? Wird alles in zulässige Gefäße abgefüllt.. bekomme ich bei 100 Liter Schwierigkeiten?
Wegen EU und so darf man ja 20 Liter einführen, aber ich möchte es in München kaufen und 60 km weiter (zu mir heim) fahren..
(warum muss die parkgarage böhringer eigentlich neben nem Polizei-HQ sein? ahh 😁)
Gruß
yo-chi
31 Antworten
Also mir wurde es heute 2x so erklärt, dass ich 20 LIter mitführen dürfte... allerdings dauerhaft mitführen!
Von Transport her wussten beide Personen die ich gefragt habe (Polizeipräsidium Moosburg + München West) nicht weiter.
Da ich heute mit nem Kumpel nach München gefahren bin, hab ich mir jetz erstmal 1x 20 Liter E85 im Metallkanister mitgenommen. (und natürlich E45-Gemisch vollgetankt, hehe...)
...mal schauen vielleicht hol ich mir nach der WM mal so 45-60 Liter auf einmal.. aber momentan sind mir zu viele Grüne unterwegs.
PS: Der Tankstellenangestellte von der Parkgarage Böhringer hatte die Anweisung von seinem Chef, dass er E85 nur selber in Behälter und Fahrzeuge füllen darf.. die Kunden dürfen das nicht selber machen. Hehe... der Depp hat den E85-Rüssel aufgesperrt, aber dann erstmal 11 Liter Super Plus in meinen 20er Kanister getankt.. "ähh.. ich wollt aber Ethanol.. hallo.." tja.. dann durfte er des teure Super Plus in seinen Privatwagen tanken *g*. Hätt er mir gleich den Schlüssel für den E85-Rüssel gegeben (so wie sein Chef letztes Mal), dann wärs kein Problem gewesen.
PS_die zweite:
Wer unten in meine Signatur klickt, der kann meine Tankabenteuer mit meinem 50 PS Fiesta weiterhin verfolgen.
Gruß
yo-chi
Hallo,
ich fahre schon seit ewigen Zeiten ins 1 km entfernte Holland und dort in die 10 km entfernte Automatentanke und laß mir 3 Kanister a 10 Liter + Tank vollaufen, die Bundespolizei hat´s noch nie kontrolliert, die machen lieber Jagd auf Junkies. Gefährlich sind nur die niederl. Polizisten, allesamt Korintenkack*r und kleinkarierte Erbsenzä*ler, die verfolgen jede Kleinigkeit erbarmungslos, außer man ist Junkie und hat Drogen dabei , das ist in NL halb so wild :-((
Greetings
Zitat:
Original geschrieben von golf-V-driver
Hallo,
ich fahre schon seit ewigen Zeiten ins 1 km entfernte Holland und dort in die 10 km entfernte Automatentanke und laß mir 3 Kanister a 10 Liter + Tank vollaufen, die Bundespolizei hat´s noch nie kontrolliert, die machen lieber Jagd auf Junkies. Gefährlich sind nur die niederl. Polizisten, allesamt Korintenkack*r und kleinkarierte Erbsenzä*ler, die verfolgen jede Kleinigkeit erbarmungslos, außer man ist Junkie und hat Drogen dabei , das ist in NL halb so wild :-((Greetings
kann man so nciht sehen, denn schließlich verstößt du gegen Zollbestimmungen. das ist vermutlich der Grund der Schärfe. evtl verstößt du auch noch gegen niederländische Transportvorschriften.
in D darfst du als Reservekraftstoff gemäß ADR:
nach 1.1.3.3 a) 60 l Benzin für das Fahrzeug,
nach 1.1.3.1 a) 333 l Benzin für Haushalt, Freizeit, Sport ... (Motorboot, Rasenmäher...) (1.1.3.6 beachten),
nach 1.1.3.1 b) ein Tankzug voll Benzin für den mitgeführten Benzinrasenmäher.
1.1.3.1 b) hat keine Mengenbegrenzung und keine geprüften Behälter als Forderung. Einzige Bedingung ist das Mitführen des Gerätes einschließlich der benötigten Reservemengen. Wer entscheidet wieviel Reserve benötigt wird? Doch wohl der Fahrzeugführer, er weiß ja was er braucht für seine Ranch.
das sind zumindest meine neuesten Erkenntnisse in dieser Richtung
Also packe man sich ein Modellbauauto auf die Ladefläche und dann geht es ab mit den 2000Litern - höhö
Es ist hier schon einfach nur Wahnsinn mit den Vorschriften und Verwendungsauslegungen...
Schaffe mir doch noch 'nen Benzinmäher an, wer will meinen alten E-Mäher...
Übrigends Gebinde sind zulässige Transportbehälter, kann man auch gut stapeln... Dann noch die UN drauf - welche denn *gg* - und dann ist es ziemlich wurscht. Ach ja, die Rechnung nicht vergessen mitzuführen...
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mitnahme von Ethanol
hmm hmm
ui immer wieder diese Äpfel und Birnen hier:
gleiches mit gleichem vergleichen ..kniefall bitte!!!!
also.. 20 liter sind nur bei einfuhr aus eg ländern die zahl
an kraftstoff die -eingeführt werden darf ohne zoll zu zahlen bzw mineralölsteuer-nachzuversteuern
also.. 60 liter reserve im inland ohne grenzübertritt -die zahl an kraftstoff die dauerhaft in geeigneten zugelassenen gebinden mitgeführt werden darf
dann das mit dem ethanol in handelsüblichen verpackungen
geht so..
aber wenn du e85 hast- dafür gibts noch keine eigene
UN nummer -müßte die von der höheren gefahr
benzin UN1203 zählen..somit ..60 liter außerhalb vom tank..
/ auch weil du das zeugs dann nicht in den mengen privat zu hause lagern darfst.
das ist dann verpackungsgruppe II
aber:
wenn du ein ethanolgemisch hast bis... xx%
hier ist es eine ware die du gekauft hast und privat heim fährst: bisher was das Reinigungsalkohol..!!
handelsüblich ist... es wurde dir in der verpackung verkauft
in der du es transportierst..d.h. es ist jedes teil einzeln mit allem nötigen beschriftet... und so zugelassen!!!!
(kannst du evtl auch selbst machen ..UN kanister beschriften nach vorschrift- wenn du selbst abfüllst)
bei ethanol sind das 10liter kanister UN gerecht
oder 1 liter siehe spiritus
fest verschlossen - ab mehr liter inhalt gibts probs!!
(mit privat )
(oder gewerblich darf der kanister 60 liter haben)
..versuch einfach mal ethanol mit einem TRANSPORTUNTERNEHMEN zu verschicken.. kannst viel lernen- die wollen in der verpackung jenachdem nur 5 liter sehen.
dann : ist es in 10 Liter Kanistern verpackt - denn größere gebinde werden so weit ich weiß nicht an privat verkauft--
..als handelsverpackung gewerblich nach GGVS darf es in max 60Liter UN kunststoff kleinverpackung oder Blech-oder auch in HOLZFÄSSERN
untertittel PP2 auch in holzfässer (das ziehlt hier auf die trinkalkohole ab..... :-)) hicks) die transportiert werden...
--hast du es privat gekauft--
hier ist der schlüssel privat.. = ein einmal transport anzunehmen zählt keine ggvs ..soweit ich weiß also spielen die mengen insgesamt, die du umherschaukels keine rolle, wenns nicht grad wieder fahrlässig verladen ist.. oder sonstiges dem ordentlichen transport entgegenstehen.
hier: auch private müssen ladungssicherung betreiben.
wir sind heir dann bei ethanol nicht mit benzin gemischt.
und privat sieht so aus..
PKW - z.b 1fahrer 60-90kilo oder mehr.. das genaue weißt nur du = minus zuladung vom auto zb.400kg ( schau in deine fahrzeugschein) macht 310-340 kg zuladung incl. verpackung) dann schau dir deine zuladung an und allzuviel paßt da nicht mehr rein auch vom platz her... wie nach GGVS-
gewerblicher transport:
nach ggvs sind nach der 1000 punkte regel 333 liter ethanol
begrenzte freie mengen/ ohne kennzeichnung darüber mit kennzeichnung
UN 1170 gefahrklasse 3 (feuergefährlich)
der Verpackungsgruppe III
144
LQ 7
P001
IBC02
R001
PP2
MP19
T2
TP1
LGBF
FL
3
S2
30
Ethanol.. Lösung /Ethylalkohol.. Lösung
ich seh schon..vielzuviel input..
vielzuviel möglichkeiten der birnen mit nüssen und so...
:-))
das buch dazu hat auch 944 seiten.
willst du genaueres wissen-
bordmail
:-)=
gruß ExD
Also Ex d... 20 Liter Gebinde gibt es, auch für privat 🙂
E85 mit UN1203 ist nicht nur fahrlässig, sondern fast kriminell...
UN 1170 ist auch falsch, aber besser...
Mach dir nichts draus, dachte auch noch vor kurzer Zeit 1203 wäre die höhere Gefahr...
Es wird Zeit dass es eine UN gibt...
Glücklicherweise ist beides Feuer 3...
Und der Fahrer ist im Leergewicht mit drin, so wie der volle Tank...
UN 1993 ist jedenfalls die Kennzeichnung nach dem SDB, was man hier herunterladen kann.
UN 1993 = entzündlicher flüssiger Stoff, n.a.g. (Ethanollösung) leichtentzündlich, Kl. 3, PG II
@Ex d
ich bin mir da nicht so sicher, dass du mit deiner Auslegung des ADR so ohne Weiteres durchkommst. ich sehe das zwar ähnlich, aber leider dürfte da die Exekutive nicht mitspielen, wenn du keine gute Begründung auf der Pfanne hast.
wie gesagt: als Treibstoff für den Rasenmäher bis zu 333 L, aber ohne Gewähr!!
und es ist ja immer noch die Frage offen, als was das E85 letztlich betrachtet wird. Isses als Reservetreibstoff fürs Auto, dann gitl bestimmt ADR 1.1.3.3.a mit der 60-L-Grenze. Ist es jedoch ein Ethanolgemisch für andere Zwecke (privat usw), dann dürfte man die 333-L-Grenze in Augenschein nehmen.
die Frage ist bei einer KOntrolle dann, wie glaubhaft man darstellen kann, zu welchem Zweck das Zeug dient (Grillanzünder vielleicht?) und wie der Polizeimensch aufgelegt und informiert ist.
1993 hat einen Beigeschmack, wie alle übergeordneten Klassifizierungen... Es wird gefährlicher eingestuft, als notwendig...
Das wird z.B. bei den Tanklastzügen zum Bummerang. Daher ist es sehr wichtig, dass E85 eine eigene UN bekommt...
Zitat:
Original geschrieben von Fubbel
Also Ex d... 20 Liter Gebinde gibt es, auch für privat 🙂
E85 mit UN1203 ist nicht nur fahrlässig, sondern fast kriminell...
UN 1170 ist auch falsch, aber besser...Mach dir nichts draus, dachte auch noch vor kurzer Zeit 1203 wäre die höhere Gefahr...
Es wird Zeit dass es eine UN gibt...Glücklicherweise ist beides Feuer 3...
Und der Fahrer ist im Leergewicht mit drin, so wie der volle Tank...
hmmm
kannst du mir mal bitte 20 liter gebinde mit DHL oder sonst einem Packetdienst für privaten abnehmer schicken-
bitte nicht verdeckt verschickt .. sondern richitg deklariert..
+
wenn das dann geht - geb ich einen aus...
wette angebommen ;-)) ??
Zitat:
Original geschrieben von EX d
hmmm
kannst du mir mal bitte 20 liter gebinde mit DHL oder sonst einem Packetdienst für privaten abnehmer schicken-
bitte nicht verdeckt verschickt .. sondern richitg deklariert..
+
wenn das dann geht - geb ich einen aus...wette angebommen ;-)) ??
HDL ist die ex-Post und die Lufthansa mischt da mit, wenn Fracht weiter als 300km geschickt werden sollen, da stellen die sich total an....außerdem würde dann die IATA-DGR zum Tragen kommen...und dagegen sind die Vorschriften der Straße ein Kinderfurz 😁
von daher isses klar, das du deine "Wette" gewinnen würdest.
hmm.. hab jetzt noch ein bisschen auf den Seiten des TÜV Nord und im Gefahrgut-Forum (hallo Bert 🙂) rumgeschaut.. also nächstes Mal kauf ich mir noch 2 so 20er Kanister und dann hol ich mir 60 Liter.. ob 60 oder 333 is mir egal.. bin mit 60 auch zufrieden.
dann am besten noch feuerlöscher, ladungssicherung und ADR, sowie TÜV-Ausdruck mitnehmen.. ... ... und an den schlechtgelaunten grünen vorbeischleichen. 😉
Jungs nicht mit der UN-Nr. streiten.
Der DIN Entwurf für E 85 ist raus!
Damit dürften dann auch diese Fragen geklärt sein.
Toll was eine WM so alles in Berlin bewirken kann!
Paralell zur Steuereinführung auf Bio-Kraftstoffe nun auch dei seit 2 Jahren versprochene DIN, Stand 06/06
Ist da jetzt schn was raus? welche nummer, bzw. woher krieg ich ein sicherheitsdatenblatt?
kommen eigentlich diese 9 cent / bzw. 15 cent für reine biosachen / eigentlich auch ab 01.08.06 auf E85 drauf?
@Nick
ich meinte nicht, das Boot direkt zu betanken, sondern das Boot bzw den Rasenmäher mitführen und der Sprit dafür in die Kanister 🙂
ehem...Mist, faslcher fred 😉 aber du weist Bescheid 🙂
@yo-chi
SDB guckst du hier
was darf ich mitnehmen
Zitat:
Original geschrieben von Bert B.
kann man so nciht sehen, denn schließlich verstößt du gegen Zollbestimmungen. das ist vermutlich der Grund der Schärfe. evtl verstößt du auch noch gegen niederländische Transportvorschriften.
in D darfst du als Reservekraftstoff gemäß ADR:
nach 1.1.3.3 a) 60 l Benzin für das Fahrzeug,
ich füge hier hinzu als reserve mitnehmen oder nachnach 1.1.3.1 a) 333 l Benzin für Haushalt, Freizeit, Sport ... (Motorboot, Rasenmäher...) (....
danke Bert... bis hierhin ok- das reicht auch
alles andere ist quatsch...somit ist hier dein reservevorhalt--für deinen haushalt gemeint... (die lagervorschirften sind wieder was anderes und hier unterscheidet sich wieder was.... aber egal)
nun sind wir hier wieder bei den
333 liter die ich sagte.. im privatfahrzeug mitgenommen
ok. wenn vorschiftsmäßig beschriftet und transportgesichertso..
nun mußte nur noch eine tanke in deine nähe finden....
und alles is BONGO.schönen tach euch allen
und immer dran denken.. äpfel sind keine birnen
und der technikdetailvorschuss hat nich jeder @
PS ich auch nicht in allen fragen
gruß
ExD