Transport auf Fahrradträger
Hallo
Ich will zu meinem Rad noch einen Strandsegler auf meinem Fahrradträger transportieren.
Die Halterung zur Mastaufnahme steht nicht über den Fahrradträger heraus,
ist das zulässig,
reicht das wenn ich das Teil mit einer Fahne markiere ?
56 Antworten
Er möchte aber den Strandsegler transportieren, was juckt also der Kite Buggy?
Zwei Kenda Ballon Räder wiegen schon 16kg.
Und das Fahrrad ist auch noch mit drauf.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Juli 2023 um 10:53:38 Uhr:
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 17. Juli 2023 um 10:46:40 Uhr:
Für letzte Zweifel wäre dann mal ein Besuch beim TÜV o.ä. empfehlenswert., den der TE sicherlich nicht anstrebt,da das Ergebnis unerwünscht sein könnte.
Für Ladungssicherung gibt es Zurrpunkte. Die Scharniere sind dazu mehr als ungeeignet.
Und kraftschluss mit Luftbefüllten Ballon Reifen in Zurrrichtung ist eher nicht gegeben.
Naja….prall gefüllte Ballonreifen die kräftig gezurrt werden, dürften eine Mischung auf Kraft und Formschluss ergeben, die ein verrutschen ausreichend sicher verhindern kann.
Und es wird noch andere Punkte geben an denen die Konstruktion befestigt sein dürfte.
Und das die maximalen Gewichtsbeschränkungen nicht überschritten werden dürfen, sollte unstrittig sein und wurde schon erwähnt.
Wir haben beide die Konstruktion nicht live gesehen und/oder gewogen, von daher gehen wir von Annahmen aus.
Ich bin eben der der Meinung das man nicht so pauschal sagen kann, das so eine Befestigung generell unsicher und gefährlich sein muss.
Welche Ladungssicherung soll denn hier (im Fall des Strandseglers von Seite 1) vorliegen? Bei einer Bremsung kann es den Segler nicht durch die hinteren Türen drücken, das stimmt. Nach unten ist der Segler durch den Fahrradträge bzw. auch die Gurte zumindest brauchbar abgesichert. Nach oben ist aber nichts vorhanden. Jedes Schlagloch, wo man durchfährt entlastet den Strandsegler. Diesen Effekt dürfte man bei "rüttelden" Kopfsteinpflasterstraßen sehr gut bemerken. Jeder sollte das kennen, was da nicht sicher in einer Seitentür oder sonstwo verstaut ist, kann sich langsam fortbewegen. Durch derartiges Geholper ist schon manche Sonnebrille vom Armaturenbrett gestürzt. Warum sollte der Effekt bei einem Strandsegler am Heck anders sein?
Die Spanngurte werden kurzeitig entlastet und können verrutschen. Das ist hier der umgedrehte Fall einer Niederzurrung, die zu lose ist.
Und den Türscharnieren würde ich generell nicht viel zutrauen. Wenn ich das so anratsche, bis der Spanngurte meiner Meinung nach ausreichend straf ist, fällt der TE vorher in Ohnmacht. Weil er Angst hat, das die Scharniere ausreißen werden. Darauf zu vertrauen, das die deutlich mehr aushalten als berechnet, ist zumindest fragwürdig.
Und wenn es jetzt ganz konkret werden soll, Umschlingungen wie bei den Gurten unten oder das führen von Spanngurten durch Ösen ist generell falsch.
@windelexpress Ich glaube, Du verwechselt hier die beiden Fahrzeuge.
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Zitat:
@kasemattenede schrieb am 17. Juli 2023 um 11:03:43 Uhr:
Naja….prall gefüllte Ballonreifen die kräftig gezurrt
Was denkst wieviel bar so ein 22x11.00-8 verträgt, um als prall gefüllt genügend Widerstand in Zurrichtung zu gewähren?
Zitat:
@mecco schrieb am 17. Juli 2023 um 11:21:51 Uhr:
@windelexpress Ich glaube, Du verwechselt hier die beiden Fahrzeuge.
Ich spreche von diesem hier, welches der TE aktuell transportiert.
https://www.motor-talk.de/.../...-auf-fahrradtraeger-t7491628.html?...
Das Bild aus dem EO ist irrelevant
Richtigstellung von mir :
Das war meine Frage :
Themenstarter
<Hallo
<Ich will zu meinem Rad noch einen Strandsegler auf meinem Fahrradträger transportieren.
<Die Halterung zur Mastaufnahme steht nicht über den Fahrradträger heraus,
<ist das zulässig,
<reicht das wenn ich das Teil mit einer Fahne markiere ?
<Alles Andere wollte ich nicht wissen da es für mich längst ausreichend geklärt ist.
Für die Zweifler oder Besserwisser
Mein BBS Concept mit CadKat - Reifen wiegt unter 50 Kg
Er ist mit 4 Spanngurten nach oben verzurrt, d.h. die Gurte entlasten den Fahrradträger.
Der Strandsegler (ohne Sitz) mit den dünnen Alus ist bei laschen 28 KG
Beide Fahrzeuge werden natürlich unabhängig von den Spanngurten fest auf dem Fahrradträger montiert (Spanngurt/verschraubt).
An den Türscharnieren sind extra Ösen montiert in denen noch ein Schlauch zur schonung der Spanngurtes ist.
Mein Fahrrad (Carbon) wiegt 8,2 Kg
Stützlast sind 100 kg der Fahrradträger ist für 60 kg zugelassen.
Auf meine Frage ob ich Masthalterung optisch erkennbarer machen muß hat mir noch keiner geantwortet.
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 17. Juli 2023 um 15:4:48 Uhr:
Auf meine Frage ob ich Masthalterung optisch erkennbarer machen muß hat mir noch keiner geantwortet.
Doch doch.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 09. Juli 2023 um 14:34:39 Uhr:
Das gilt erst ab 1m ab Hinterkante Rückstrahler.
Du weißt doch wie das hier bei MT ist, hier wird immer wild spekuliert, sehr oft am Thema vorbei.
Das lässt sich aber auch nie ändern, weil jeder was zu sagen hat, und oder etwas einbringen möchte.
Ist manchmal gut, oftmals aber auch kontraproduktiv, weil das Thema sinnlos überzogen wird.
Richtigstellung von mir :
Das war meine Frage :
Themenstarter
<Hallo
<Ich will zu meinem Rad noch einen Strandsegler auf meinem Fahrradträger transportieren.
<Die Halterung zur Mastaufnahme steht nicht über den Fahrradträger heraus,
<ist das zulässig,
<reicht das wenn ich das Teil mit einer Fahne markiere ?
<Alles Andere wollte ich nicht wissen da es für mich längst ausreichend geklärt ist.
Für die Zweifler oder Besserwisser
Mein BBS Concept mit CadKat - Reifen wiegt unter 50 Kg
Er ist mit 4 Spanngurten nach oben verzurrt, d.h. die Gurte entlasten den Fahrradträger.
Der Strandsegler (ohne Sitz) mit den dünnen Alus ist bei laschen 28 KG
Beide Fahrzeuge werden natürlich unabhängig von den Spanngurten fest auf dem Fahrradträger montiert (Spanngurt/verschraubt).
An den Türscharnieren sind extra Ösen montiert in denen noch ein Schlauch zur Schonung der Spanngurte ist.
Mein Fahrrad (Carbon) wiegt 8,2 Kg
Stützlast sind 100 kg der Fahrradträger ist für 60 kg zugelassen.
Bis jetzt hat mir noch keiner geantwortet ob ich den Masthalter speziell kenntlich machen muß wenn er
nicht über den Fahrradträger ragt.
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 17. Juli 2023 um 15:04:48 Uhr:
Richtigstellung von mir :Das war meine Frage :
* reicht das wenn ich das Teil mit einer Fahne markiere ?
* Alles Andere wollte ich nicht wissen da es für mich längst ausreichend geklärt ist.
* Auf meine Frage ob ich Masthalterung optisch erkennbarer machen muß hat mir noch keiner geantwortet.
Doch…..hier auch, denke ich!
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 16. Juli 2023 um 23:11:40 Uhr:
Moin,
nach kurzer Recherche zur Frage : Wie weit darf man Ladung nach hinten überstehen? finde ich folgendes:Für Ladung, die hinter dem PKW heraus ragt, gibt es detaillierte gesetzliche Vorschriften. Nach Paragraf 22, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Ladung grundsätzlich 1,5 Meter nach hinten überstehen. Geht die Fahrt nicht weiter als 100 Kilometer, sind sogar drei Meter erlaubt.
Ok …die Logik dazu erschließt sich mir auch nicht unbedingtWeiter gilt wohl für die Kennzeichnung überstehender Ladung;
Ragt die Ladung mehr als 1 m über die Rücklichter des Fahrzeugs nach hinten hinaus, muss man sie ausreichend kennzeichnen. Dafür muss entweder eine hellrote Fahne mit Querstange oder ein hellrotes Schild (jeweils mit den Maßen 30 x 30 cm) quer zur Fahrtrichtung angebracht werden.
Dabei dürften dann die Rücklichter des Fahrradträgers maßgeblich sein,Für Fahrten bei Dunkelheit gilt dann, das Ladung die mehr als 1m übersteht, mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler gesichert werden muss.
So kann sichergestellt werden, dass die zusätzliche Länge von anderen Verkehrsteilnehmern auch bei Dunkelheit rechtzeitig erkannt wird.Ich würde generell bei so einer Ladung (wie im Bild) eine dieser Rot/Weißen Warntafeln anbringen, wenn der Mastfuss dann noch >1m übersteht dort zusätzlich eine rote Fahne anbringen. Wenn die „Rutsche“ dann noch ordentlich an stabilen Punkten verzurrt ist sollte es keine Probleme geben.
Der TE hatte zwar gar nicht danach gefragt, aber zwischenzeitlich war die Vermutung aufgekommen, dass die Türscharniere nicht genug Festigkeit zum Verzurren bieten. Beim Kauf eines Fahrradträgers wurden mir für Kastenwagen Modelle mit 20kg Eigengewicht und 60kg Zuladung empfohlen, die nur in den Scharnieren der rechten Tür verankert gewesen wären und die Tür mitsamt Rädern zu öffnen gewesen wäre. Somit sollte beim TE in dieser Hinsicht kein Problem sein, da er die Last ja sogar auf 4 Scharniere verteilen kann. Ich habe mich dann doch für ein anderes System entschieden, weil ich langfristig ein Absenken der Türen befürchte, wenn ich die beladen öffne. Aber das Problem hat der TE ja gar nicht.
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 17. Juli 2023 um 15:18:09 Uhr:
Bis jetzt hat mir noch keiner geantwortet ob ich den Masthalter speziell kenntlich machen muß wenn er
nicht über den Fahrradträger ragt.
Wenn der Fahrradträger das am weitesten vom Fahrzeug nach hinten rausragende Teil ist, dann nein.
Ragt dein Masthalter mehr als 1m über den hinteren Rand des Fahrradträgers heraus, dann braucht dieses Teil eine Warntafel oder aufgespannte Fahne. Dein Fahrradträger hat eigene Rücklichter und Reflektoren. Die sollten nachfolgenden Verkehr ausreichend warnen.
Aber dennoch würde ich den Mastträger evtl. zusätzlich kenntlich machen. Entweder mit der angesprochenen Warntafel oder evtl. ein rotes/orangenes Farbband drumwickeln. Und zwar für Fußgänger, die zwischen deinem und einem hinter dir stehenden Fahrzeug hindurchgehen möchten, z. B. beim Parken. Dein grauer Masthalter könnte übersehen werden. Sie könnten sich daran stoßen und verletzen. Aber dies wäre für dich keine Pflicht, nur Vorsichtsmaßnahme.