Transport auf Fahrradträger
Hallo
Ich will zu meinem Rad noch einen Strandsegler auf meinem Fahrradträger transportieren.
Die Halterung zur Mastaufnahme steht nicht über den Fahrradträger heraus,
ist das zulässig,
reicht das wenn ich das Teil mit einer Fahne markiere ?
56 Antworten
Ich verzurrte den Strandseglers auf der Plattform eines kleinen ungebremsten Anhängers, - am besten eines Hochladers. Wenn der (erhebliche) seitliche Überstand dann mit Lämpchen an der Ladung gekennzeichnet wird, wäre doch alles paletti.
Geht nicht, weil Hänger kostet Geld und dauert mit 80 auch viel zu lange zum Ziel. So ungefähr sind sicherlich die Aussagen vom TE dazu....
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. Juli 2023 um 08:26:56 Uhr:
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 9. Juli 2023 um 17:37:09 Uhr:
WoMo Breite ohne Rückspiegel ist 2 000
Strandsegler Breite ist 1 850
Mit Cadkat Bereifung sind es 2 050Das WoMo steht in einer schrägen Hofeinfahrt auf Auffahrrampen
Wenn es eben steht ist der Abstand Straße > Rad wesentlich größer.Allein bei dem Bild sieht man doch, dass bei voller Ausnutzung des Federwegs die Räder des gestells aufsetzen werden.
Ich hoffe,dass Du Dich dann nur selbst abschießt und nicht noch andere VT mitnimmst.Wie es die Rennleitung bewertet, wenn Du vor denen rumtingelst und die das einfedern beobachten können, würde mich mal interessieren.
Hallo Windelexpress
Ich fahre so schon über 15 Jahre mit ca, 10 000 km im Jahr
Da hat noch nie was gestreift oder ist aufgesessen,
bis jetzt habe ich mich nicht selbst, oder irgend jemand Anderen abgeschossen,
Die "Rennleitungen" in Deutschland, Luxemburg, Belgien und Frankreich haben es bis jetzt
noch nicht als nötig angesehen mich an zu halten um die Sache genauer zu betrachten.
Solltest Du weiterhin Bedenken haben, werde ich natürlich sofort auf dieses Transportsystem verzichten.
Und nach 15 Jahren fragst Du hier nach, wenn Du doch 10tkm pro Jahr so durch die Gegend gurkst?
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Juli 2023 um 16:41:33 Uhr:
Und nach 15 Jahren fragst Du hier nach, wenn Du doch 10tkm pro Jahr so durch die Gegend gurkst?
Ja,
nach 15 Jahren mit einem Kitebuggy hinten drauf habe ich jetzt auf einen Strandsegler gewechselt
und fragte (nur) ob ich den Mastfuß der bis an den Rand des Fahrradträgers reicht, optisch irgendwie
kenntlich machen muß, soll.
noch´n ach ja
so steht der Träger normal
Da haben schon einige für bessere Ladungssicherung Bußgeld zahlen dürfen.
Hinter der Fuhre würde ich keinen Meter hinterher fahren.
Die Türscharniere sind die Zurpunkte?
Moin,
nach kurzer Recherche zur Frage : Wie weit darf man Ladung nach hinten überstehen? finde ich folgendes:
Für Ladung, die hinter dem PKW heraus ragt, gibt es detaillierte gesetzliche Vorschriften. Nach Paragraf 22, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Ladung grundsätzlich 1,5 Meter nach hinten überstehen. Geht die Fahrt nicht weiter als 100 Kilometer, sind sogar drei Meter erlaubt.
Ok …die Logik dazu erschließt sich mir auch nicht unbedingt
Weiter gilt wohl für die Kennzeichnung überstehender Ladung;
Ragt die Ladung mehr als 1 m über die Rücklichter des Fahrzeugs nach hinten hinaus, muss man sie ausreichend kennzeichnen. Dafür muss entweder eine hellrote Fahne mit Querstange oder ein hellrotes Schild (jeweils mit den Maßen 30 x 30 cm) quer zur Fahrtrichtung angebracht werden.
Dabei dürften dann die Rücklichter des Fahrradträgers maßgeblich sein,
Für Fahrten bei Dunkelheit gilt dann, das Ladung die mehr als 1m übersteht, mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler gesichert werden muss.
So kann sichergestellt werden, dass die zusätzliche Länge von anderen Verkehrsteilnehmern auch bei Dunkelheit rechtzeitig erkannt wird.
Ich würde generell bei so einer Ladung (wie im Bild) eine dieser Rot/Weißen Warntafeln anbringen, wenn der Mastfuss dann noch >1m übersteht dort zusätzlich eine rote Fahne anbringen. Wenn die „Rutsche“ dann noch ordentlich an stabilen Punkten verzurrt ist sollte es keine Probleme geben.
Ich kann auf den Bildern nicht erkennen, wie der Segler nach unten wirkend fixiert ist.
garnicht.
Er sagte doch das kaum Gewicht auf dem Fahrradträger liegt,da nur in Fahrtrichtung gezurrt wird
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 9. Juli 2023 um 14:41:01 Uhr:
Traglast ist weit unter 50 Kg und
die Spanngurte ziehen den Strandsegler nach oben was eine Aufliege Last verringert.
Das ist illusorisch. Die Aufhängung/Lastabführung mit Gurten ist elastisch/dynamisch. Damit kommen sehr wohl Kräfte und Gewicht auf dem Träger an. Dazu noch die witzige Aufhängung an den Schanieren, die für solche Belastungen gar nicht ausgelegt sind.
Wie schwer ist dies Teil denn nun, kannst du oder willst darauf keine Antwort geben.
Für den Fahrradträger und dessen Klemmung an der AHK zählt nun mal das Gewicht des Transportgutes, also Strandsegler plus evtl. Fahrrad bzw. das zul. Gesamtgewicht des Trägers incl. Ladung.
So ein Strandsegler wiegt laut Google ca. 35 - 45 kg.
Das Teil auf dem Bild von gestern mit den Ballon Reifen soll nur 40 kg wiegen?
Und das Zurren des Rahmens gegen die Heckklappe mit den Luftreifen als Anschlag, dürfte so bei einer Kontrolle nicht ausreichend sein.
Beim hinterher fahren ist da mit Sicherheit ordentlich Bewegung in dem Gestell.
Gibt's hier keinen Lkw Fahrer, der gerade einen Lehrgang in Ladungssicherung besucht hat?
Hmmm….
Ich wundere mich schon das du konkrete Angaben zu Gewichten bezweifelst.
Man darf schon aus der Logik heraus wohl davon ausgehen, das ein Wettkampf-Sportgerät „Strandsegler“ aus Wettbewerbgründen so leicht wie möglich konstruiert werden dürfte um auch bei „Leichtwind“ noch ordentlich Tempo aufbauen zu können. Von daher zweifele ich nicht an den Gewichtsangaben.
Mein Fahrradträger darf bspw. mit 60kg belastet werden, die Stützlast erlaubt 100kg. Auch bei der Beladung mit (E)-Bikes entstehen im Fahrbetrieb dynamische Belastungen der Konstruktion, die mit berücksichtigt worden sein dürften. Von daher wäre das selbst am Tiguan rein von den Gewichten kein Problem und beherrschbar.
Bleibt noch die Ladungssicherung…..da gibts dann bspw die Formschlüssige oder Kraftschlüssige Sicherung gegen verrutschen oder Bewegung . Hier dürfte eine Kombination aus beidem vorliegen.
Große Kräfte auf die Sicherung dürften hauptsächlich beim (starken) Bremsen auftreten und da kann sich die Ladung gut an Träger und Heckklappe abstützen.
Für die Sicherung gegen seitliches Verrutschen sollte ein kräftiges verzurren mit Spanngurten auch ausreichen.
Wenn man sich mal die „filigranen“ Konstruktionen einiger Fahrradträger ansieht, die solchen Kräften in diversen Tests auch standhalten, haben kräftige Spanngurte da nochmals Vorteile.
Und warum sollten denn kräftige Scharniere die die dynamischen Belastungen einer große Hecktür/Klappe halten können nicht für solche Befestigung ausreichen, auch wenn sie zugegeben nicht dafür vorgesehen sind?
Also wenn man da mit etwas Sachverstand und Sorgfalt herangeht und die Vorschriften und Belastungsgrenzen einhält, kann das m.M. nach schon sicher befestigt werden. Ich hätte eine solche sorgfältige und durchdachte Befestigung lieber vor mir, als ein „luschig“ und maximal ausgelasteter Heck/Dachträger aus „Trompetenblech“.
Für letzte Zweifel wäre dann mal ein Besuch beim TÜV o.ä. empfehlenswert.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 17. Juli 2023 um 10:46:40 Uhr:
Für letzte Zweifel wäre dann mal ein Besuch beim TÜV o.ä. empfehlenswert.
, den der TE sicherlich nicht anstrebt,da das Ergebnis unerwünscht sein könnte.
Für Ladungssicherung gibt es Zurrpunkte. Die Scharniere sind dazu mehr als ungeeignet.
Und kraftschluss mit Luftbefüllten Ballon Reifen in Zurrrichtung ist eher nicht gegeben.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Juli 2023 um 09:40:10 Uhr:
Das Teil auf dem Bild von gestern mit den Ballon Reifen soll nur 40 kg wiegen?
Das Teil von gestern wurde vom Fragesteller als Kite Buggy bezeichnet und von ihm früher mal benutzt. Aktuell geht es hier um seinen Strandsegler. Wenn Du der Diskussion nicht mehr folgen kannst, solltest Du Dich jedenfalls mit Aussagen zurückhalten. Weiterhin kann man auch das Gewicht eines Kite Buggy über Google ermitteln, es liegt bei etwa 50 kg laut eines Herstellers.