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Transit + Anhänger = 100km/h Zulassung ????????

Ford Transit Mk6
Themenstarteram 25. Januar 2011 um 20:57

Habe einen Transit mit LKW-Zulassung und einem zGG von 3,5t. Dazu habe ich hinten einen 2.0t Anhänger mit 100km/h Zulassung dran. Darf ich damit auf Autobahnen 100km/h fahren oder nicht. Der TÜV meinte bei der Abnnahme "JA", Kollegen von mir sagen "NEIN", da LKW !! Wer weiß genaueres ???

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20 Antworten

Im Gesetz steht etwas von PKW und mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Auch LKW oder Busse mit oben genannter Tonnagenbeschränkung sind ja Kraftfahrzeuge, und anders als z.B. Motorräder auch mehrspurige...

Entscheiden ist also die Einhaltung der Beladungsvorschriften, der Verhältnisse von Gewichten bei Zugfahrzeug und Anhänger sowie das ausreizen der Stützlast bis kurz unter Ihren maximalen Wert!

Hab das hier100Km/h mit Hänger mal spontan gefunden, und fand das ziemlich aussagekräftig!

Ich würde mir allerdings ggf den entsprechenden § noch googlen, ausdrucken und mitführen...

Ich habe es schon oft genug erlebt, dass die Mitglieder des Trachtenvereins auch nicht jede Vorschrift aus dem eff eff kennen... da machts ggf Sinn diesen dabei zu haben!

Ich möchte noch betonen, dass ich nichts gegen die Ordnungsbehörden habe oder mit obiger Aussage Kritik ausüben wollte, vielmehr war das ein Hinweis, der eine evtl. erfolgende Kontrolle für beide Seiten erheblich verkürzen kann!

Ich erwarte von niemandem das er die StvZO auswendig kann!

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 21:43

Wie ich deinem Link entnehmen kann, bezieht sich die 100km/h Regelung tatsächlich und ausschließlich auf "PKW", also egal ob Transporter, Caddy oder ein Fiesta von der Post, sobald eine LKW-Zulassung vorliegt ist Anhänger ziehen mit 100km/h nicht erlaubt.

wieso, da steht doch auch mehrspurige Kraftfahrzeuge und PKW! ich sehe da keinen Ausschluss...

Und ich habe zumindest einen 3,5 Tonner Bus im Fuhrpak gehabt, der sogar als Gespann zugelassen war, als die Regelung noch ausschließlich für bestimmte Kombinationen galt!

Ein Bus darf also definitiv... warum ein LKW bis 3,5 Tonne da nicht dürfen sollte, kann ich dem Text nicht entnehmen!

hier noch ein Zitat vom TÜV Süd aus einer aktuellen Broschüre:

Für Gespanne mit Pkw aller Tonnagen bzw. mit

anderen Zugwagen bis zu 3,5 Tonnen gibt es noch

eine Extrawurst dazu: Erfüllen sie bestimmte, in

der 9. StVO-Ausnahmeverordnung festgeschriebene

Zusatzbedingungen, dürfen sie auf Autobahnen

und Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h schnell

sein....

hier der Link zum Gesetzestext: link

lkw über 3,5 to =v/max 80km/h+fahrverbot am wo-ende

ein 3,5to lkw ist mit anhänger definitiv über 3,5 to

bei pkw gilt die 3,5 to regel nicht

zumindes wars so bei meinem letzten arbeitgeber noch so

 

gruß transe 79

Bei dem Fahrverbot gebe ich dir ja recht, bei der 100 Kmh Zulassung bin ich doch recht unschlüssig!

letztlich gelten ja auch 80 für Busse. Jeder bus der 100 darf fährt quasi auf ner Ausnahmegenehmigung.

Der mit Hänger dann mit zweien...

Ich will das mit dem Laster ja nicht beschreien, bin aber schon einigermaßen sicher, dass auch der Laster, der nicht über 3,5 To hat, nen Hänger bis 100 ziehen darf, da er ja nichtz über 3,5 Tonnen hat gilt ja die grundsätzliche 80er Beschränkung auch nicht. das man Sonnstags mit nen 5-Tonner Zuggewicht nicht fahren darf ist klar!

generell ist die verbindung von 100 km/h ja nur auf ein gespann zugelassen

also hänger a mit fhrg b wenn die ktiterien dafür gegeben sind

ein lkw mit zul ges gew von 3,49 to darf natürlich sonntags fahren+auch schneller als 80

mit hänger sonntags nein+sonst nur 80 ,da ja das zul ges gew von zugfhrz+hänger über 3,5 to ist

die alternative wäre die zulassung statt lkw auf pkw umzuschreiben

dann darf man sonntags fahren+auch nen anhänger mitführen

so machen es auch die abschlepp unternehmen um am woende die fhrz weiterzubringen

und ich glaube vor kurzen gelesen zu haben(wo weiß ich jetzt nich)

das die 80er regelung auf 100 angehoben wurde,aber nur auf autobahnen

und natürlich nur unter 3,5 to gesamt gewicht

hab dazu noch was gefunden

 

http://www.ra-melchior.de/anhenger.html

Wenn ich in Suben über die Grenze fahre, sind dort Schilder wo KFZ mit Anhänger abgebildet sind

Max 80 km/h in Deutschland ...egal ob gebremst oder nicht

Österreich ist 100 jkm/h erlaubt

und was soll uns das sagen??

das der themenstarter nach österreich fahren soll,wenn er 100 fahren will

es geht hier um über 3,5 to

Zitat:

Original geschrieben von transe79

und was soll uns das sagen??

das der themenstarter nach österreich fahren soll,wenn er 100 fahren will

:D

Hallo,

melde mich hierzu auch mal zu Wort:

Mein Transit = 3,5t zulässig Gesamtgewicht Bj. 2008, 200 PS, Mein Anhänger = Humbauer zulässig Gesamtgewicht 3,0t mit 100er Plakette.

Also: Ich fahre auf der BAB seltenen unter 100 km/h :p

Laut Händler und (meines erachtens StVo ) ist das so voll OK.

Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von Montage-Paps

Hallo,

melde mich hierzu auch mal zu Wort:

Mein Transit = 3,5t zulässig Gesamtgewicht Bj. 2008, 200 PS, Mein Anhänger = Humbauer zulässig Gesamtgewicht 3,0t mit 100er Plakette.

Also: Ich fahre auf der BAB seltenen unter 100 km/h :p

Laut Händler und (meines erachtens StVo ) ist das so voll OK.

Grüße

Peter

glauben ist nicht wissen

zum glauben würd ich in die kirche gehn

ist nicht bös gemeint

aber damit kannst du im zweifel eh keinen überzeugen

fakt ist,v-max über 3,5 to 80 Km/h

ob der hänger die zulassung für 100 hat spielt keine rolle dabei

ist in der kombination sowieso hinfällig

fahr mal bei ner lkw kontrolle raus und frag die staatsdiener

gruß (ebenfalls)peter

am 21. Februar 2011 um 19:39

Hallo,

ab 3,5 Tonnen gilt die Tachografenpflicht. Entscheidend ist die zulässige maximale Gesamtmasse des Zuges.

Insofern führt eine Anhängerkupplung bei einem 2,8-Tonner zu einer maximalen Anhängelast von 700 kg oder zur Tachografenpflicht mit den Lenkzeitbeschränkungen.

Gruss Kalle

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