Traktorlärm / Bulldog und Ruhestörung

Mich würde mal interessieren ob jemand Ahnung hat zu diesem Thema

Darf in einem reinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO. ( kein Mischgebiet ) ein Traktor / Bulldog betrieben werden von einem Hausbesitzer der auch in der Siedlung wohnt?

Es wird benutzt zum Beispiel fürs Schneeräumen, Holzverarbeitung, Holz spalten und Transport jeglicher Art.

Bin gespannt auf eure Antworten, danke im Voraus.

Gruss Tom

Beste Antwort im Thema

Der geübte Denunziant würde einen Blick in § 12 StVO, das BImSchG, das betreffende LandesImSchG, die kommunale Ortssatzung und in das betreffende Nachbargesetz werfen, um frustriert festzustellen, dass ein Stänkern allenfalls zur örtlichen Ruhezeit und sonntags in Betracht kommt, sofern der 16-Liter-Einzylinder dort als Antrieb stationärer Maschinen im Freien dienen sollte. Der Nachbar des Denunzianten könnte hingegen auf die Idee kommen, seine Schlepperfreunde zu regelmäßigen Rundfahrten einzuladen, damit sich mehr Menschen an dem einzigartigen Auspuffschlag ergötzen können. Was für eine idyllische und friedliche Vorstellung ... 😁

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Hier (klick) mal was für die Ruhefanatiker... da haste als Nachbarn nur Tschechien und ab und zu latscht dir vielleicht mal der Zoll durch den Vorgarten -letztens zufällig über die Anzeige gestolpert, was ne Bruchbude am A... der Welt - klick.

Lieber so eine Hütte und sich die schön umbauen, als im Neubaugebiet auf der Terrasse vom Nachbarn wohnen 😁

Zitat:

@9891 schrieb am 22. Februar 2020 um 08:56:08 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 22. Feb. 2020 um 05:17:14 Uhr:


Ja, z.Bsp. Insekten ausrotten und das Grundwasser.mit Nitrat vergiften. Aber das ändert sich ja nun und das ist auch gut so.

Wow, bist du auch noch stolz darauf ein Argumentationsvermögen auf dem Stand des Mittelalters zu haben? Oder fehlt dir die Fähigkeit populistische Quellen auf deren Wahrheit zu prüfen?
Auf jeden Fall verbreitest du hier Hassbotschaften.....

Na, dann geh los und stell noch ein paar grüne Kreuze auf.

Oh je lieber TE, dann dürftest Du nicht in unserem schönen Örtchen wohnen.

Wir haben noch 1 Vollerwerbs-Landwirt und 2, die Nebenerwerbs-Landwirtschaft im größeren Stil, sprich mit einigermaßen modernen Maschinen und auf nennenswerter Fläche betreiben.

Darüber hinaus haben wir noch schätzungsweise 20 Einwohner, die entweder selber oder deren Eltern Landwirtschaft betrieben haben. Die haben noch einen kleinen Acker als Garten, eine Streuobstwiese (zum Schnapsbrennen) etc. Und sie haben noch die geerbten alten Traktoren (Beispiel: der von unserem Nachbarn, siehe unten). Von dem, was da noch hier herumfährt und auch regelmäßig genutzt wird, könnte man ein Museum eröffnen: alte Deutz (siehe Foto), Eichers, Mc Cormick, Hatz etc. Kaum einer mit mehr als 2 Zylindern. Und die werden alle noch regelmäßig benutzt, natürlich auch für die vom TE beschriebenen Arbeiten...

20200222-133247
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dann habt ihr noch das tolerante, freundliche Nachbarschaftsgefüge was das Leben auf dem Land ausmacht und nicht das Nachbarangescheiße, wie es hier von einigen Foristen propagiert und befürwortet wird.

https://www.youtube.com/watch?v=RlW7XObZZtU&t

😁 😁 😁

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Februar 2020 um 15:08:58 Uhr:


dann habt ihr noch das tolerante, freundliche Nachbarschaftsgefüge was das Leben auf dem Land ausmacht und nicht das Nachbarangescheiße, wie es hier von einigen Foristen propagiert und befürwortet wird.

Hier hat keiner Probleme mit seinen Nachbarn. Hier hat mal ein Zugezogener versucht, das Glockenläuten verbieten zu lassen. Den sind wir aber mittlerweile auch wieder los geworden. Und die Glocken läuten immer noch, seine Niederlage vor Gericht hat die Dorfgemeinschaft mit einem Glockenfest unter seinem Schlafzimmerfenster gefeiert 😁

Das ist doch sowieso nur künstliche Aufregung. Ob das ein reines Wohngebiet ist, ist eine baurechtliche Frage. Was für Fahrzeuge dort fahren dürfen, ist eine straßenverkehrsrechtliche Frage. Die Antwort lautet schlicht: Alle Fahrzeuge, die zum Straßenverkehr zugelassen sind, dürfen dort fahren, soweit es nicht lokale Verbote durch Verkehrszeichen untersagt ist. Auch ein Traktor. Ohne Zeitbeschränkungen.

Grüße vom Ostelch

Was mal schön wäre, Aufsitzrasenmäher, die wesentlich geräuschgedämpfter arbeiten. 😉

https://www.youtube.com/watch?v=mabBTZ8ltXQ

Die Egoisten und Alleskönner denen wir im alltäglichen Verkehr oder sonst wo begegnen müssen ja irgendwo wohnen.

Zitat:

@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 14:53:51 Uhr:


...
Es wird benutzt zum Beispiel fürs Schneeräumen, ...

Gruss Tom

Wenn er damit seiner "Verkehrsicherungspflicht" nachkommt, dann darf er selbstverständlich auch morgens zu nachtschlafener Zeit seinen Bulldog anlassen. Dann muss er sogar!
Hier bei mir wacht man auch im Winter um 5 auf wenn der Schneepflug rumeiert. Und manchmal ist es ein Traktor sogar von der Stadt beauftragt.
Ja, die haben grüne Nummernschilder.
Ich habe auch grüne Nummernschilder, eins auf'm Anhänger und eins am Bulldog (nee, ist kein echter Bulldog, aber Traktoren werden hier alle so genannt).
Und ich wurde mal von der Polizei angehalten als ich eine Bandsäge transportierte, aber nur wegen noch mehr "Ladungssicherung" und nicht wegen grünem Nummerschild. Und ob eine Bandsäge zu meinem "Betrieb" gehört, das ist mehr als zweifelhaft.
Ich denke, der darf das. Da wirst du schlechte Karten haben. Und wenn er beim Schneeräumen ist, dann erst Recht.

Ein Schneepflug hat ja auch eine wichtige Aufgabe, der Nachbar wird wohl kaum Straßen räumen.

sei froh, dass er nicht vorsitzender des örtlichen harley clubs ist und nicht sonntag dort die treffen stattfinden

Es gibt kein Recht auf Ruhe zwischen Privatleuten.

Es gibt ein Recht auf die Einhaltung bestimmter Lärmpegel gemäß TA Lärm, das gilt aber nur für Gewerbebetriebe.

Lebe damit oder suche das kultivierte Gespräch mit deinem Nachbarn.

Aber reiß dich zusammen. Falls das Gespräch aus dem Ruder läuft hast du jemanden nebenan, der die Mittel hat dir dein Leben legal zur akustischen Hölle zu machen.

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