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Traktorlärm / Bulldog und Ruhestörung

Themenstarteram 21. Februar 2020 um 13:53

Mich würde mal interessieren ob jemand Ahnung hat zu diesem Thema

Darf in einem reinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO. ( kein Mischgebiet ) ein Traktor / Bulldog betrieben werden von einem Hausbesitzer der auch in der Siedlung wohnt?

Es wird benutzt zum Beispiel fürs Schneeräumen, Holzverarbeitung, Holz spalten und Transport jeglicher Art.

Bin gespannt auf eure Antworten, danke im Voraus.

Gruss Tom

Beste Antwort im Thema

Der geübte Denunziant würde einen Blick in § 12 StVO, das BImSchG, das betreffende LandesImSchG, die kommunale Ortssatzung und in das betreffende Nachbargesetz werfen, um frustriert festzustellen, dass ein Stänkern allenfalls zur örtlichen Ruhezeit und sonntags in Betracht kommt, sofern der 16-Liter-Einzylinder dort als Antrieb stationärer Maschinen im Freien dienen sollte. Der Nachbar des Denunzianten könnte hingegen auf die Idee kommen, seine Schlepperfreunde zu regelmäßigen Rundfahrten einzuladen, damit sich mehr Menschen an dem einzigartigen Auspuffschlag ergötzen können. Was für eine idyllische und friedliche Vorstellung ... :D

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Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Februar 2020 um 00:51:26 Uhr:

...doch das hat geklappt, weil der Teil der weggezogen ist woanders eingeheiratet hat und da hat dann notfalls der Ehepartner dafür gesorgt, dass man die Nachbarschaft kennengelernt und sich mit den Leuten vertragen hat.

Was aber auch nur wiederum klappt wenn der Ehepartner ein Einzelkind ist.

Ich behaupte ja auch nicht das es keine gewachsenen Nachbarschaften gibt, aber auch früher gab es sie nicht nur ausschließlich, weil das einfach gar nicht möglich ist.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 26. Februar 2020 um 01:03:41 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Februar 2020 um 00:51:26 Uhr:

...doch das hat geklappt, weil der Teil der weggezogen ist woanders eingeheiratet hat und da hat dann notfalls der Ehepartner dafür gesorgt, dass man die Nachbarschaft kennengelernt und sich mit den Leuten vertragen hat.

Was aber auch nur wiederum klappt wenn der Ehepartner ein Einzelkind ist.

Ich behaupte ja auch nicht das es keine gewachsenen Nachbarschaften gibt, aber auch früher gab es sie nicht nur ausschließlich, weil das einfach gar nicht möglich ist.

In einem Dorf ist Nachbarschaft auch manchmal bitterböser Krieg.

Keine 100m von mir wurde neu gebaut. Dem Nachbar gefiel es von vornherein nicht. Also wurde geklagt, ich glaube wg Einhaltung der Grenzen oder so. Fazit: Der Bau stand über ein Jahr still, mit allem drum und dran hat das dem Bauherrn ü. 150t eus extra gekostet, vom Nachbar weiß ich es nicht. Das Haus ist jetzt fertig und bezogen. Ob das auf Dauer gut geht, bezweifele ich.

Alle diese Kriege taugen nix, bringen nur Ärger, extra Kosten bei Klagen, keiner schaut den anderen mehr an, und trotzdem muss man vllt den Rest seines Lebens "miteinander" verbringen - ist seltsam, ich weiß, aber so sind die Leute halt teilweise drauf. Wenn du so einen hast... :(

Ich versuche mich mit Nachbarn zu vertragen.

Ist er ein Idiot, dann Guten Tag, nett lächeln und fertig.

Gibt es ein Problem, ebenfalls nett lächeln, Problem besprechen und vllt einigermassen für beide Seiten bereinigen - mehr kannste nicht machen.

Gruß Jörg.

 

In einer Siedlung ist doch nie was gewachsen. Die wird gebaut, die Leute lernen sich kennen und gut. Ein paar Verhaltensregeln und die ganze Angelegenheit klappt auch.

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Februar 2020 um 00:51:26 Uhr:

 

Heute bestehen die meisten Siedlungen doch nur noch aus irgendwelchen Ansammlungen von Häusern und die Nachbarn werden doch bestenfalls nur noch für die Schwanzvergleiche gebraucht, wer die größere Karre vor der Hütte stehen, den größeren Gill oder das meiste & teuerste Gartengelumpe ala Laubbläser, Rasenmäher, usw. hat.

Manchmal frage ich mich, in welcher Realität einige Benutzer leben und ob diese mitbekommen, dass auch in den Dörfern ein Wechsel der Generationen und des Lebenswandels stattfindet. Die Zahl der Landwirte sinkt rapide und solche, am harmlosesten heimatlich-romantisch gefärbten Dorfgeschichten existieren nicht mehr in relevanter Zahl.

In Deutschland leben knapp 80% der Bevölkerung in Städten und die Zahl ist weiterhin steigend.

Ebenfalls äußerst interessant ist, dass hier eine Diskussion über 17 Seiten geführt wird und der fragende Benutzer längst das Interesse verloren zu haben scheint.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 26. Feb. 2020 um 00:10:11 Uhr:

Nur noch am Rande, wurde ja schon erwähnt das der TE schauen sollte ob es wirklich ein reines Wohngebiet ist, Heute meinte ein Bekannter das es durchaus sein kann das inmitten eines Wohngebietes ein oder mehrere Häuser in einem Mischgebiet liegen.

Immer wieder wird hier mit dem Bauordnungsrecht argumentiert. Wo ist da geregelt, mit welchen Fahrzeugen ich in diesen Gebieten fahren darf? Wenn der böse Nachbar morgens um 6 Uhr mit dem Bulldog zum Brötchenholen fahren will, dann darf er das. Das ist nicht nett, aber nicht verboten.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 25. Februar 2020 um 13:18:17 Uhr:

Mir fehlt immer noch die detaillierte Schilderung des TE, was der Nachbar denn nun genau wie häufig an Lärm verursacht...

Genau das sehe ich auch als das Problem. Der TE hat sein Anliegen von Anfang an sehr schlecht vertreten indem er auf Formalien herum ritt (Grüne Kennzeichen, Wohngebiet) statt Art und Umfang der Lärmbelästigung genauer zu schildern. Das hört sich nach einem Querulanten an und für den gibt es wenig Verständnis und Sympathie. Außerdem stellt jeder Leser wilde Mutmaßungen an über das was denn wirklich an Lärm entsteht oder nicht entsteht und entsprechend wenig zutreffend sind die Antworten.

Also die Lärmschutz-Kriege mancher Nachbarschaften nehmen teilweise schon abstruse Ausmaße an. Ich kann mich an einen Fernsehbericht erinnern, wo einem Nachbarn auf dem Grundstück direkt daneben eine Gartenbahn zu laut war und gegen den "Modellbahnbetrieb" geklagt wurde. Die Gegenpartei klagte dann aus Frust über den zu lauten Häcksler des anderen.

Das Gericht hat dann für die beiden Streithähne feste Uhrzeiten festgelegt, wann Züge fahren dürfen und wann Gartengeräte betrieben werden dürfen :-D Zusätzlich mussten beide als Lärmschutzmaßnahme an der Grundstücksgrenze eine Hecke pflanzen.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 26. Februar 2020 um 09:12:33 Uhr:

...

Ebenfalls äußerst interessant ist, dass hier eine Diskussion über 17 Seiten geführt wird und der fragende Benutzer längst das Interesse verloren zu haben scheint.

Der TE hat halt nicht mit soviel Gegenwind gerechnet. Vielleicht hat er auch auf Hinweise gehofft. :D

Wer auf sinnvolle Hinweise hofft, ohne konkrete Angaben zu machen, ist am Ergebnis selbst schuld.

 

Grüße vom Ostelch

@DaXXes

Und das schlimmste dabei ist,daß sich unsere Gerichte - da man ja eine Rechtschutzversicherung hat - mit so einem Scheißdreck herumschlagen müssen !!!

Die „richtigen“ Verbrecher“ lachen sich dann kaputt,wenn sie nach 6 Monaten wieder laufen gelassen werden müssen,weil die Gerichte überlastet sind.........!

Die "richtigen" Verbrecher müssen erst gefasst, dann von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden, bevor sich ein Strafrichter damit befasst.

Nachbarschaftsstreitigkeiten werden hingegen vom Zivilrichter bearbeitet. Landen übrigens viel weniger Sachen vor Gericht, als du denkst. Zuvor gibt's in vielen Bundesländern zwangsweise ein Verfahren vor dem örtlichen Ombudsmann, um das friedlich zu regeln.

Zitat:

@migoela schrieb am 26. Februar 2020 um 15:40:47 Uhr:

@DaXXes

Und das schlimmste dabei ist,daß sich unsere Gerichte - da man ja eine Rechtschutzversicherung hat - mit so einem Scheißdreck herumschlagen müssen !!!

Die „richtigen“ Verbrecher“ lachen sich dann kaputt,wenn sie nach 6 Monaten wieder laufen gelassen werden müssen,weil die Gerichte überlastet sind.........!

Und täglich grüßt der Stammtisch

Die Filterblase befeuert allerdings solche Wahrnehmungen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Februar 2020 um 09:39:16 Uhr:

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 26. Feb. 2020 um 00:10:11 Uhr:

Nur noch am Rande, wurde ja schon erwähnt das der TE schauen sollte ob es wirklich ein reines Wohngebiet ist, Heute meinte ein Bekannter das es durchaus sein kann das inmitten eines Wohngebietes ein oder mehrere Häuser in einem Mischgebiet liegen.

Immer wieder wird hier mit dem Bauordnungsrecht argumentiert. Wo ist da geregelt, mit welchen Fahrzeugen ich in diesen Gebieten fahren darf? Wenn der böse Nachbar morgens um 6 Uhr mit dem Bulldog zum Brötchenholen fahren will, dann darf er das. Das ist nicht nett, aber nicht verboten.

Grüße vom Ostelch

Weil es bezüglich Lärm usw deutlcihe Unterschiede zwischen reinen Wohngebieten, Mischgebieten oder Industriegebieten gibt was sich dann auch auf umliegende Gebiete auswirken kann.

In einem Wohngebiet darf er mit seinem Traktor fahren aber zb nicht gewerblich Holz spalten. In einem Mischgebiet darf er fahren wie er will, zeitlich gesehen, und er darf gewerblich mit Traktor und Spalter Holz machen und in einem Industriegebiet dürfte Er fahren aber nicht wohnen. ;)

Natürlich unterscheiden sich dann auch die Maximalwerte für Lärm und den Ruhezeiten, so kann es sein das in einem Mischgebiet gar keine mittagliche Ruhezeit gilt usw.

 

Aber so lange sich der Nachbar selbst in einem Wohgebiet an die Ruhezeiten hält kann er mit seinem Traktor Holz spalten bis er keinen Platz mehr auf dem Grundstück hat.

Und was Nachbarschafftsstreitereien angeht, da sind die Verstrittensten nicht selten Verwandt miteinander. So wie zb bei Mir in einem Nachbarort, aber da ist eine Seite auch extrem Egoistisch und das ganze Dorf sollte sich ihrer Firma unterordnen, vor Allem die Verwandtschaft die gleich daneben wohnt. Seit Die auf Einhaltung einiger Vorschriften bestandt ist der Ofen ganz aus.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 26. Feb. 2020 um 22:13:43 Uhr:

Weil es bezüglich Lärm usw deutlcihe Unterschiede zwischen reinen Wohngebieten, Mischgebieten oder Industriegebieten gibt was sich dann auch auf umliegende Gebiete auswirken kann.

In einem Wohngebiet darf er mit seinem Traktor fahren aber zb nicht gewerblich Holz spalten. In einem Mischgebiet darf er fahren wie er will, zeitlich gesehen, und er darf gewerblich mit Traktor und Spalter Holz machen und in einem Industriegebiet dürfte Er fahren aber nicht wohnen. ??

Natürlich unterscheiden sich dann auch die Maximalwerte für Lärm und den Ruhezeiten, so kann es sein das in einem Mischgebiet gar keine mittagliche Ruhezeit gilt usw.

Der TE hat nicht davon geschrieben, dass der Nachbar gewerblich tätig wäre und dabei den Lanz als stationären Antrieb nutzt. Das ist nun wieder eine ganz andere Konstellation. Es ging schlicht ums Fahren. Dafür gibt es keine Beschränkungen. Und Schneeräumen vor dem eigenen Grundstück darf er auch. Das hat alles nicht mit bauordnungsrechtlich relevanten Gewerbebetrieb zu tun.

 

Grüße vom Ostelch

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