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Traglastproblem

Opel, Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 10. März 2020 um 18:45

Hallo Leute, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe original auf meinem Auto eine 94er traglast, habe mir jetzt neue Felgen gekauft und mich so auf den Umfang versteift das ich die traglast ganz außer Acht gelassen habe. Jetzt hab ich Reifen mit 91er traglast gekauft.

Achslast ist laut Fahrzeugschein v. 1190kg h. 1270kg. Bekomme ich das irgendwie durch den TÜV, es sind ja im

Endeffekt nur 40kg auf der Hinterachse, wäre sonst echt ärgerlich da es keine Reifen in der Größe mit mehr last gibt.

Beste Antwort im Thema

Also wenn Eintragungen die vom TÜV oder einer anderen berechtigten Organisation getätigt werden, grundsätzlich in Zweifel zu ziehen sind, dann könnte man sich das ganze auch gleich sparen.

Die Aussage "eine Eintragung ist nix wert, wenn sie falsch ist" mag schon stimmen aber in der Praxis muss sich ein Laie doch darauf verlassen können, dass das was da einer einträgt auch stimmt. Was ist denn die Alternative? Soll ich zu jeder Eintragung noch eine zweite Meinung einholen? Bei einem Vertreter der gleichen Prüforganisation oder bei einer anderen? Was ist wenn der eine einträgt und der andere nicht? Ein drittes Mal vorführen und die Mehrheit gilt dann?

Im Zweifel ist der Strick um den Hals des Prüfers immer enger als der um den Hals des Fahrzeughalters es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass der Halter sich wissentlich um ein Gefälligkeitsgutachten bemüht und es auch bekommen hat.

28 weitere Antworten
28 Antworten

Die Frage wäre wohl im Reifenforum besser aufgehoben.

Themenstarteram 11. März 2020 um 9:35

Zum 3. Mal verschoben worden ?? Thema kann zu TÜV gab seinen Segen ??

Wird dir der TÜV garantiert nicht abnehmen!

Themenstarteram 11. März 2020 um 10:02

Zitat:

@Superdino schrieb am 11. März 2020 um 10:55:50 Uhr:

Wird dir der TÜV garantiert nicht abnehmen!

Gut das er es schon hat.

Interessant...

Ich würde das mit dem "Prüfer meines Vertrauens" abklären,

ob und wie eine Änderung des zulässigen Gesamtgewichts machbar ist.

Edit: sehe gerade, dass es geklappt hat. Wurde das zul. Gesamtgewicht reduziert?

Wenn nicht mehrere ????? in der Antwort stehen würden, wäre es einfacher zu verstehen :mad:

Smilies aus der Tastatur des Telefons werden leider so dargestellt.

Themenstarteram 11. März 2020 um 11:34

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 11. März 2020 um 11:10:44 Uhr:

Ich würde das mit dem "Prüfer meines Vertrauens" abklären,

ob und wie eine Änderung des zulässigen Gesamtgewichts machbar ist.

Edit: sehe gerade, dass es geklappt hat. Wurde das zul. Gesamtgewicht reduziert?

Wenn nicht mehrere ????? in der Antwort stehen würden, wäre es einfacher zu verstehen :mad:

Das zulässige gesammtgewicht wurde nicht überschritten, es drehte sich nur um die hinterachslast, und da sieht er wegen 20kg pro Seite absolut kein Problem, wurde natürlich vorsichtshalber im Schein berichtigt, aber ohne Zusätze wie entfall eines sitzplatzes

Eine fehlerhafte Eintragung ist ungültig. Würde das Mal mit dem TÜV Onkel nochmal besprechen.

 

Wie hoch ist denn der Kmh Index und wie schnell kann dein Fahrzeug ?

Themenstarteram 11. März 2020 um 11:49

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 11. März 2020 um 12:38:41 Uhr:

Eine fehlerhafte Eintragung ist ungültig. Würde das Mal mit dem TÜV Onkel nochmal besprechen.

Wie hoch ist denn der Kmh Index und wie schnell kann dein Fahrzeug ?

Klar, weil ich da auch nochmal hin fahre und frage ob er es nicht doch rückgängig machen könnte weil im Forum rumgeweint wird ^_^

Speedindex ist Y also 300, Fahrzeug schafft laut Schein 215

Hiho

d.h Gesamtgewicht um 40 Kilo abgelastet ..ebenso die Zuladung um 40 kg reduziert ?

 

Gruss Dirk

Themenstarteram 11. März 2020 um 12:00

Zitat:

@dtgr schrieb am 11. März 2020 um 12:53:36 Uhr:

Hiho

d.h Gesamtgewicht um 40 Kilo abgelastet ..ebenso die Zuladung um 40 kg reduziert ?

 

Gruss Dirk

Du ich weiß es jetzt nicht haargenau wie er das geregelt hat, das zulässige gesammtgewicht bleibt ja mit der Kombination unangetastet da die Reifen diese ja stemmen... 4x 625kg ist ja mehr als 2435 der er max. Haben darf...

Fahre ja auch Kombi typisch meist mit leerem kofferraum und einer Person :-)

Also er hat lange gerechnet und kam dann zum Entschluss dass er es vertreten kann. Mein Angebot den mittleren Gurt durch schneiden und einen Sitzplatz auszutragen winkte er mit einem Lächeln ab, dass sei nicht nötig. Soweit ich es jetzt mitbekommen habe wurde nur die Achslast hinten gesenkt, also dann wohl auch die Zuladung, aber wie is mir eigentlich egal, Hauptsache ich kann ihn so bewegen.

Da hat der TÜV schon alles richtig gemacht, keine Sorge.

Vermutlich hat er die Achslast (hinten) reduziert, falls die Summe der beiden Achslasten dann nicht mehr über dem zul. Gesamtgew. läge (was ich kaum glaube), dann hat er dieses auch noch reduziert.

Da es sich nur um wenige Kilogramm dreht, müssen auch keine Sitzplätze gestrichen werden oder dgl.

Die "Zuladung" gibt es im Schein nicht mehr, sie ist immer die Differenz aus Leergewicht und zul. Gesamtgewicht, falls letzteres reduziert wurde, hat sich natürlich auch die Zuladung verringert.

Mit Geschwindigkeiten hat das übrigens nichts zu tun, es gibt nur Reifen, deren Tragfähigkeit mit zunehmender Geschwindigkeit ABNIMMT, aber einen Traglast ZUSCHLAG bei geringer Geschwindigkeit gibt es nicht (wenn man mal von Sonderfällen im Bereich Landwirtschaftliche Fzge., 25-kmh-Bereich etc. absieht)

Zitat:

@Gusatv2 schrieb am 11. März 2020 um 12:49:37 Uhr:

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 11. März 2020 um 12:38:41 Uhr:

Eine fehlerhafte Eintragung ist ungültig. Würde das Mal mit dem TÜV Onkel nochmal besprechen.

Wie hoch ist denn der Kmh Index und wie schnell kann dein Fahrzeug ?

Klar, weil ich da auch nochmal hin fahre und frage ob er es nicht doch rückgängig machen könnte weil im Forum rumgeweint wird ^_^

Speedindex ist Y also 300, Fahrzeug schafft laut Schein 215

Du hast @chaos1994 falsch verstanden.

Sein Hinweis ist wertvoll und richtig.

Eine fehlerhafte Eintragung ist nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist.

Verantwortlich für einen ordnungsgemäßen Fahrzeugzustand bist Du.

Wenn @nogel recht hat, scheint aber alles zu passen.

Zitat:

@nogel schrieb am 11. März 2020 um 13:09:45 Uhr:

[...]

Mit Geschwindigkeiten hat das übrigens nichts zu tun, es gibt nur Reifen, deren Tragfähigkeit mit zunehmender Geschwindigkeit ABNIMMT, aber einen Traglast ZUSCHLAG bei geringer Geschwindigkeit gibt es nicht (wenn man mal von Sonderfällen im Bereich Landwirtschaftliche Fzge., 25-kmh-Bereich etc. absieht)

Das stimmt meiner Erinnerung nach so nicht.

Anhängerreifen dürfen um 10% "überladen" werden, wenn nicht mehr als 80 (oder 100?) km/h damit gefahren wird (Zulässig waren auf einem Pferdeanhänger in 2008 Reifen mit LI88, obwohl das zGG. 2.400 kg betrug)

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