Traglastproblem

Opel

Hallo Leute, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe original auf meinem Auto eine 94er traglast, habe mir jetzt neue Felgen gekauft und mich so auf den Umfang versteift das ich die traglast ganz außer Acht gelassen habe. Jetzt hab ich Reifen mit 91er traglast gekauft.

Achslast ist laut Fahrzeugschein v. 1190kg h. 1270kg. Bekomme ich das irgendwie durch den TÜV, es sind ja im
Endeffekt nur 40kg auf der Hinterachse, wäre sonst echt ärgerlich da es keine Reifen in der Größe mit mehr last gibt.

Beste Antwort im Thema

Also wenn Eintragungen die vom TÜV oder einer anderen berechtigten Organisation getätigt werden, grundsätzlich in Zweifel zu ziehen sind, dann könnte man sich das ganze auch gleich sparen.
Die Aussage "eine Eintragung ist nix wert, wenn sie falsch ist" mag schon stimmen aber in der Praxis muss sich ein Laie doch darauf verlassen können, dass das was da einer einträgt auch stimmt. Was ist denn die Alternative? Soll ich zu jeder Eintragung noch eine zweite Meinung einholen? Bei einem Vertreter der gleichen Prüforganisation oder bei einer anderen? Was ist wenn der eine einträgt und der andere nicht? Ein drittes Mal vorführen und die Mehrheit gilt dann?

Im Zweifel ist der Strick um den Hals des Prüfers immer enger als der um den Hals des Fahrzeughalters es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass der Halter sich wissentlich um ein Gefälligkeitsgutachten bemüht und es auch bekommen hat.

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Ja wenn er es doch nachrechnet und ich nie in den Ladezustand komme ist doch alles safe.

Mich interessiert die Eintragung ja auch nicht sonderlich, ich will sicher unterwegs sein, und mit diesen Reifen wird nichts passieren solange ich keine 350 kg oder mehr zulade.

Verkauft wird er eh mit Serienbereifung also sehe ich absolut keinen Grund so ein Fass aufzumachen

Du hast das Fass doch aufgemacht

Ich hab lediglich ne Frage gestellt wo kaum einer etwas produktives zu beigetragen hat... Nach dem es eingetragen war wurden die Stimmen laut von Leuten die anscheinend keine Ahnung haben und daran fest halten, also wayne

Zitat:

@Gusatv2 schrieb am 11. März 2020 um 19:22:05 Uhr:


Ich hab lediglich ne Frage gestellt wo kaum einer etwas produktives zu beigetragen hat... Nach dem es eingetragen war wurden die Stimmen laut von Leuten die anscheinend keine Ahnung haben und daran fest halten, also wayne

Soso, diese Leute hier haben also keine Ahnung...
Nur weil EIN TüV Onkel es eingetragen hat heißt es noch lange nicht, daß ein Anderer es ebenfalls zugelassen hätte, daher sind die Einwänder der Kellegen hier durchaus berechtigt und haben mit "keine Ahnung haben" gar nichts zu tun.

Also wenn Eintragungen die vom TÜV oder einer anderen berechtigten Organisation getätigt werden, grundsätzlich in Zweifel zu ziehen sind, dann könnte man sich das ganze auch gleich sparen.
Die Aussage "eine Eintragung ist nix wert, wenn sie falsch ist" mag schon stimmen aber in der Praxis muss sich ein Laie doch darauf verlassen können, dass das was da einer einträgt auch stimmt. Was ist denn die Alternative? Soll ich zu jeder Eintragung noch eine zweite Meinung einholen? Bei einem Vertreter der gleichen Prüforganisation oder bei einer anderen? Was ist wenn der eine einträgt und der andere nicht? Ein drittes Mal vorführen und die Mehrheit gilt dann?

Im Zweifel ist der Strick um den Hals des Prüfers immer enger als der um den Hals des Fahrzeughalters es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass der Halter sich wissentlich um ein Gefälligkeitsgutachten bemüht und es auch bekommen hat.

Zitat:

@nanimarc schrieb am 12. März 2020 um 06:48:22 Uhr:



Zitat:

@Gusatv2 schrieb am 11. März 2020 um 19:22:05 Uhr:


Ich hab lediglich ne Frage gestellt wo kaum einer etwas produktives zu beigetragen hat... Nach dem es eingetragen war wurden die Stimmen laut von Leuten die anscheinend keine Ahnung haben und daran fest halten, also wayne

Soso, diese Leute hier haben also keine Ahnung...
Nur weil EIN TüV Onkel es eingetragen hat heißt es noch lange nicht, daß ein Anderer es ebenfalls zugelassen hätte, daher sind die Einwänder der Kellegen hier durchaus berechtigt und haben mit "keine Ahnung haben" gar nichts zu tun.

Naja, der hat das studiert... Welche Schulbildung der Rest hier genossen hat, ist fraglich. Er hat es durchgerechnet und kam zum Entschluss das es okay ist, und ich soll jetzt die Eintragung anzweifeln weil eine Zahl nicht stimmt, diese aber berichtigt wurde... Manchmal fehlen einem die Worte.

Als ist das Auto abgelastet worden ?
Viel Spaß das wieder rückgängig machen zu lassen 😉

Zitat:

@ghm schrieb am 12. März 2020 um 12:11:14 Uhr:


Also wenn Eintragungen die vom TÜV oder einer anderen berechtigten Organisation getätigt werden, grundsätzlich in Zweifel zu ziehen sind, dann könnte man sich das ganze auch gleich sparen.
Die Aussage "eine Eintragung ist nix wert, wenn sie falsch ist" mag schon stimmen aber in der Praxis muss sich ein Laie doch darauf verlassen können, dass das was da einer einträgt auch stimmt. Was ist denn die Alternative? Soll ich zu jeder Eintragung noch eine zweite Meinung einholen? Bei einem Vertreter der gleichen Prüforganisation oder bei einer anderen? Was ist wenn der eine einträgt und der andere nicht? Ein drittes Mal vorführen und die Mehrheit gilt dann?

Im Zweifel ist der Strick um den Hals des Prüfers immer enger als der um den Hals des Fahrzeughalters es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass der Halter sich wissentlich um ein Gefälligkeitsgutachten bemüht und es auch bekommen hat.

Korrekt, das die Eintragung von den Kollegen in blau angezweifelt wird ist ja bekannt. Aber ich habe mich besten Gewissens an den TÜV direkt Gewand, mehr liegt nicht in meiner Macht. Es sei denn ich mache es wie du sagst und fahr noch zu 3 anderen, am schluss Lose ich aus...

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 12. März 2020 um 12:18:41 Uhr:


Als ist das Auto abgelastet worden ?
Viel Spaß das wieder rückgängig machen zu lassen 😉

Quatsch. Ist null Problem.

Und nochmal: ich zitiere meinen eigenen Beitrag von weiter oben:

https://www.motor-talk.de/.../traglastproblem-t6818131.html?...

Es ist alles ok und richtig gemacht worden.

Rückgängig geht ganz locker... Man wirft die Papiere beim verkauf des Fahrzeugs einfach in einen geeigneten Altpapier Eimer, dann hat er wieder die Serienlast. Wie beschrieben wird das Fahrzeug niemals mit diesen Rädern verkauft "wir wissen alle, da gibt es keinen Cent mehr dafür". Und da ich berufstätig bin, schaffe ich es leider nicht zur Zulassungsstelle um das in den Schein eintragen zu lassen *Oh mein Gott, ich bereue bei den Seelchen hier schon wieder dass ich das geschrieben habe* :-)

Es wäre schön wenn ein Moderator das Thema endlich mal schließen oder löschen könnte... Es wird nichts Produktives mehr bei rum kommen. Ich hab TÜV und der Rest interessiert mich eigentlich absolut nicht.

Zitat:

Man wirft die Papiere beim verkauf des Fahrzeugs einfach in einen geeigneten Altpapier Eimer, dann hat er wieder die Serienlast.

Also wurde noch nix eingetragen. (Änderung der Papiere durch die Zulassungsstelle).

Eine Fahrzeuggewichtsänderung ist nebenbei unverzüglich einzutragen. Nach einem Monat ist das Gutachten wertlosm

Dann frag doch hier nicht.
Du hast eine fehlerhafte Eintragung unfd alles ist gut..

Zitat:

@Gusatv2 schrieb am 11. März 2020 um 12:49:37 Uhr:



Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 11. März 2020 um 12:38:41 Uhr:


Eine fehlerhafte Eintragung ist ungültig. Würde das Mal mit dem TÜV Onkel nochmal besprechen.

Wie hoch ist denn der Kmh Index und wie schnell kann dein Fahrzeug ?

Klar, weil ich da auch nochmal hin fahre und frage ob er es nicht doch rückgängig machen könnte weil im Forum rumgeweint wird ^_^

Speedindex ist Y also 300, Fahrzeug schafft laut Schein 215

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 12. März 2020 um 17:42:39 Uhr:


Eine Fahrzeuggewichtsänderung ist nebenbei unverzüglich einzutragen.

und nebenbei bemerkt ist das Typschild zu ändern...

(beides gilt übrigens auch, wenn nicht die zGM sondern nur eine Achslast geändert wurde)

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