Traggelenk ausgeschlagen
Hallo,
bei meinem 260e ist vorne links das Traggelenk ausgeschlagen.
Kann man das Teil selber tauschen, wenn ja wie?
Müsste die Werkstatt denn kompletten Dreieckslenker ausbauen uder können die das Teil recht leicht wechseln?
Gruß Marcus
29 Antworten
Also. ich habe die Traggelenke selber getauscht und zwar in einer Mietwerkstatt mit einer Presse.
Ich habe für beide Seiten ca. 2 Stunden gebraucht. ATU rechnete mir 3 Stunden vor. In der Werkstatt sagte man mir, dass die das in einer 3/4 Stunde schaffen, beide Seiten.
Soweit gut und schön.
Auf der Fahrt nach Hause ist mir die Steuerkette gerissen.....................
Jetzt hab ich zwar neue Traggelenke aber dafür einen Motorschaden.
Ich habe den Wagen im November bei einem Händler gekauft, der ihn im Auftrag eines Kunden verkaufte, vielleicht kann ich da ja trotzdem die gesetzliche Gewährleistung geltend machen. Ansonsten lommt da ein schönes Stück arbeit auf mich zu.
Hab eben mit meinem Rechtsanwalt gesprochen.
Wenn der Händler nicht als Mittler haftet muss der Vorbesitzer, für den der Händler den Wagen verkauft hat, haften, denn es steht kein genereller Haftungsausschluß drinn.
Der Witz ist der, Privatverkäufer haften auch für 2 Jahre, können aber die Gewährleistung ausschließen. Und die ist bei meinem Vertrag nicht geschehen. Also zahlt entweder der Händler oder der Vorbesitzer. Das kommt sicher zu einem Gerichtstermin.
???
Du willst jetzt allen Ernstes den Verkäufer verklagen, auf daß er Deine Steuerkette zahlt?? Sorry aber was ist das denn für ein Blödsinn?
Der Wagen hatte 210.000km drauf da kann man doch keinen unbegrenzt halltbaren Motor erwarten. (jagut, normalerweise schon beim 124er ) Aber da hat doch der Verkäufer keine Schuld.
Ich finde das sehr arm, ihm da jetzt nen Stricjk draus zu drehen daß er diese Klausel halt nicht im Vertrag hatte
Daraus lernt doch jeder der sein altes Auto verkaufen will, daß es wohl sicherer ist den Wagen in den Export zu geben.
Tstst
Leute gibts...
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Arm ist gut, so ein Steuerkettenriss ist teuer. Zum anderen finde ich és auch nicht fair, dass ich das Auto 3 Monate fahre und schon so viel Geld reinstecken soll.
Außerdem ist die Steuerkette kein Verschleißteil. Da hab ich bei DC nachgefragt.
Eben. Die ist kein Verschleissteil. Damit dem Vorbesitzer auch kein Vorwurf zu machen die nicht getauscht zu haben.
Gruß Meik
Hi,
ich denke da wäre der Händler auch in der Pflicht. Auch wenn er den Wagen nur im Auftrag verkauft hat häte dieser zumindest mal einen kurzen Blick auf die wichtigsten Teile werfen sollen. Und da gehört die Steuerkette mit dazu.
Dem Verkäufer da jetzt einen Strick draus zu machen ist sicher nicht schön.
Ich denke aber, wenn ich die Möglichkeite habe so an die Kosten der Reperatur zu kommen würd ich das genauso machen.
Gruß,
Tim
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Eben. Die ist kein Verschleissteil. Damit dem Vorbesitzer auch kein Vorwurf zu machen die nicht getauscht zu haben.
Gruß Meik
sehr richtig!
Also Leute,
es geht mir nichtdarum, jemanden auszunehmen. Ich finde nur, wenn ich als Verkäufer so einen Fehler mache, muss ich auch dazu stehen. Ich wäre ja auch bereit, die Kosten zu teilen bzw der Verkäufer trägt die Ersatzteilkosten und den Motor rapariere ich selber.
Wenn die Steuerkette ein Verschleißteil wäre, könnte ich hier auch keine Ansprüche geltend machen.
Es geht um Sachmängel und eine Steuerkette reißt nicht aus Jux und Dollerei sondern beim Kauf des Autos muss die Kette schon beschädigt gewesen sein. Und für diesen Mangel haftet der Verkäufer.
Würde mich interessieren, wie Ihr reagieren würdet, wenn Euch so etwas passiert. Würdet Ihr sagen: "der arme Verkäufer, Ich hab zwar einen Anspruch auf das Geld aber da verzichte ich doch gerne"?
was hat er denn für einen Fehler gemacht??
Mir scheint, sein einziger Fehler war. daß er Dir das AUto verkauft hat.
Halloo?? was willst Du denn, das Auto hat 210.000 km runter. Es ist BJ 87 .
Wenn ich so ein altes Auto kaufe, dann weiss ich doch als Käufer auch, wonach ich schauen muss.
Also meiner geht dann in den Export, bevor ich an einen wie Dich gerate
Für was gibt es Gesetze???
Ich möchte doch nur mein Recht. Würdest Du auf alle Ansprüche verzichten??
Also den Händler würde ich dafür auch zur Rechenschaft ziehen. Im Handel gilt "Nimm das was du kriegen kannst", auf diese Art und Weise arbeiten alle und die Gesetze sind klar und jeder kennt sie, da musst du jetzt nicht nen weichen Keks zeigen.
Wenn der Wagen von Privat verkauft worden ist (was er ja offensichtlich nicht ist) ist das sone Sache. Wenns ein Rentner war der nicht mehr fahren kann und deswegen sein Auto verkauft wäre man ein richtiges Arschloch ihn wegen der Steuerkette dran zu kriegen, der Mann hat keine Ahnung davon.
Ein Rentner ist es nicht. Der ist etwa Mitte 40 und hat sich bei dem Händler einen Neuwagen gekauft. ich würde natürlich auch keinem armen Schwein den letzten Euro aus der Tasche pressen.
Ich habe aber den Kaufvertrag kontrolieren lassen. Der Händler ist in diesem Fall in der Haftung. Er steht als Verkäufer drin und es gibt keinen Haftungsausschluß.
Also, Ihr könnt euch wieder abregen, der Vorbesitzer bleibt am leben.
Das werde ich auch machen. Ich bin aber sicher, dass ich eine gehörige Portion Geduld brauchen werde denn der Händler wird sich natürlich gegen die Forderung wehren.