Touran liegen geblieben 3x ohne Erfolg in der Werkstatt EPC Motorkontrollleuchte
Hallo,
vor genau 2 Wochen war ich von meinem Wohnort in einem ca. 45 km entfernten Ort zum Einkaufen mit meinen Touran Baujahr November 2015, 1.2 TSI mit ACC. Auf der Rückfahrt war dann auf der Autobahn stau. Standardmäßig war natürlich die Start & Stopp Automatik an. Entsprechend dem Stau (Stop&Go) ging die der Motor mehrmals an und Aus. Plötzlich ging die Lampe "EPC" an und das Fahrzeug hat kein Gas mehr angenommen. Später ging noch Motorkontrollleuchte an. Ende vom Lied war, dass ich mich noch in die nächste Nothaltebucht retten konnte und den VW Service angerufen habe. Es kam dann jemand vom ortsansässigen VW Händler (es war schon nach 19 Uhr). Der konnte mich dann nicht abschleppen und nahm mich und meinen Mitfahrer mit in die Werkstatt (Händler). Das Fahrzeug ließ man stehen und sagte mir, dass würde man morgen holen. Soweit so gut. Erste Ernüchterung: der Service Händler hatte für mich keinen verfügbaren Leihwagen. Also sind wir mit dem Zug nach Hause gefahren und ich musste für die Fahrkarte in Vorlage treten. Am nächsten Tag habe ich mit dem Servicemann telefoniert und bekam gesagt, ich könne ein Leihfahrzeug bekommen, wenn ich es bei ihm abhole. Wie gesagt, der Ort ist 45 km entfernt und ich müsste mich selbst um die Anreise kümmern und die Anreise selbst bezahlen. Ich verzichtete. Dann dauerte es eine ganze Woche bis der Fehler angeblich behoben war. Ich bin dann auf eigene Kosten wieder angereist und habe das Fahrzeug abgeholt. Bin an dem Tag ca. 70 km gefahren und dann ging wieder EPC an, kein Gas angenommen, gleicher Fehler... Allerdings nach Ein- und Ausschalten war der Fehler weg und das Fahrzeug fuhr weiter, so dass ich bis nach Hause gekommen bin. Das war letzten Samstag. Sonntag wieder probiert. Direkt die Motorkontrollleuchte an, aber kein EPC und Fahrzeug lief scheinbar ohne Probleme. Habe aber nicht weiter getestet, um den evtl. Schaden nicht zu verschlimmern. Montags habe ich dann meinen Händler vor Ort (nur 8 km entfernt) angerufen (bei dem ich das Fahrzeug auch bestellt hatte) und gefragt, ob ich denn das Fahrzeug auch zu ihm jetzt bringen kann, Antwort ja. Also habe ich wieder den VW Service angerufen, die schickten einen Abschleppwagen und ich wurde dort hin geschleppt. Dann sprach ich dort mit dem Servicemann und der sagte mir, er dürfe da nichts machen. Das Fahrzeug müsse wieder in die Werkstatt, da dort der Vorgang noch offen sei. Kurz und gut haben Händler A und Händler B es selbst organisiert, dass das Fahrzeug dorthin gebracht wird. Mit dem Leihfahrzeug wieder das selbe wie beim letzten man... musst Du holen kommen... ich verzichtete. Mein Hals schwoll immmer dicker an...... Diesmal dauerte die Reperatur dann "nur" 2 Tage, also gestern fuhr ich dann wieder mit dem Zug hin (auf eigene Kosten) und holte das Fahrzeug ab. Und dann auf der Heimfahrt nach ca. 20 km: Motorkontrollleuchte wieder an.
Toll, ne?
Habt ihr sowas schon mal erlebt? Das gibt´s doch gar nicht. Das ein Fehler mal vorkommt, ist gar kein Thema, aber wie damit umgegangen wird und das ich kein Leihfahrzeug bekomme, finde ich unmöglich. Der Vorgang zieht sich jetzt schon 14 Tage hin. Habe heute morgen dem Servicemann in der verantwortlichen Werkstatt gesagt, dass ich den Zirkus nicht mehr mitmache. Ich erwarte, dass ich einen Leihwagen bei mir vor die Tür gestellt bekomme und dann können Sie den Touran mitnehmen und wenn er repariert ist, wieder genauso tauschen.
Eigentlich hätte ich am liebsten mein Geld zurück. 1. bin ich stinksauer. 2. habe ich jetzt jedes mal ein schlechtes Gefühl, es könnte wieder ein Lämpchen angehen und das Fahrzeug bleibt liegen, am besten noch, wenn ich mit meiner 4-köpfigen Familie 700 km von zu Hause auf der Autobahn bin.
22 Antworten
Hmm, merkwürdig! Ich würde darauf bestehen, das der Wagen in DEINER Werkstatt repariert wird, also auch dort wo du ihn bestellt hast. Das sollte VW doch geregelt bekommen.
Ja das geht auch, aber tatsächlich nur wenn die Autohaus A das Problem als abgeschlossen markiert hat, sonst kommt Autobaus B nicht an die Daten dran. Also drauf bestehen dass die den Fall abschließen. Bei so einem Problem wird sich die Werkstatt sicher nicht darum "kloppen".
Die Werkstätten haben erstmal nix miteinander zu schaffen.
Fakt ist das die erste Werkstatt die Reparatur durchgeführt hat und nun auch die Gewährleitung für diese Arbeit übernehmen muss. Da der Fehler offensichtlich nicht endgültig behoben wurde, ist es verständlich das sich deine Werkstatt etwas ziert. Ist auch besser für Dich, da du nur 1 Ansprechpartner hast wenn es ein Problem gibt und die "Schuld" nicht zwischen 2 Autohäusern geklärt werden muss.
Das kann irgendwo nicht sein! Wenn ich als Münchner in Hamburg Urlaub mache, dort einen Garantiefall habe und zum örtliichen Händler fahre, das Problem zurück in München aber wieder auftaucht, dann muss ich doch nicht nach Hamburg in die Werkstatt? Das kann mir keiner erzählen, für die Hamburger ist das Problem doch erledigt sobald ich den Hof verlasse.
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Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 1. Dezember 2016 um 15:07:35 Uhr:
Das kann irgendwo nicht sein! Wenn ich als Münchner in Hamburg Urlaub mache, dort einen Garantiefall habe und zum örtliichen Händler fahre, das Problem zurück in München aber wieder auftaucht, dann muss ich doch nicht nach Hamburg in die Werkstatt? Das kann mir keiner erzählen, für die Hamburger ist das Problem doch erledigt sobald ich den Hof verlasse.
Du musst nicht nach Hamburg, du musst nur eine Werkstatt finden die sich dem Thema annimmt.
Stimmt, dem Händler in Hamburg ist es egal. Aber dem in München wahrscheinlich nicht. Wenn der Fehler noch nicht abgestellt ist und der Hamburger mit VW schon abgrechnet hat, kann es sein das der Münchner die Kosten von VW nicht erstattet bekommt. Ist ja nicht so, das VW für nicht ordnungsgemäß behobene Fehler doppelt und 3-fach bezahlt. Für Dich als Kunden ist es natürlich doof, wenn sich der lokale Händler weigert.
Bei einer Panne ausserhalb der Garantie ist es jedenfalls so, das der Hamburger die Gewährleistung auf seine Reparatur zu übernehmen hat. Ebenfalls hat er das Recht der Nachbesserung.
Ich hatte so einen Fall, das ich der Gummi im Zahnriemenrad der Nockenwelle gelöst hatte und dies bei einer VW-Werkstatt in der Nähe des Pannenortes repariert wurde. 3 Wochen später hatte ich das gleiche Problem wieder und wurde in eine andere Werkstatt geschleppt. Dieser lehnte die Reparatur ab, weil dies ein Gewährleistungsfall der ersten Werkstatt ist.
Fahrzeug wurde von der ersten Werkstatt abgeholt und dort erneut repariert , kostenneutral für mich.
Zitat:
@haopanjo schrieb am 1. Dezember 2016 um 15:52:50 Uhr:
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 1. Dezember 2016 um 15:07:35 Uhr:
Das kann irgendwo nicht sein! Wenn ich als Münchner in Hamburg Urlaub mache, dort einen Garantiefall habe und zum örtliichen Händler fahre, das Problem zurück in München aber wieder auftaucht, dann muss ich doch nicht nach Hamburg in die Werkstatt? Das kann mir keiner erzählen, für die Hamburger ist das Problem doch erledigt sobald ich den Hof verlasse.Du musst nicht nach Hamburg, du musst nur eine Werkstatt finden die sich dem Thema annimmt.
Stimmt, dem Händler in Hamburg ist es egal. Aber dem in München wahrscheinlich nicht. Wenn der Fehler noch nicht abgestellt ist und der Hamburger mit VW schon abgrechnet hat, kann es sein das der Münchner die Kosten von VW nicht erstattet bekommt. Ist ja nicht so, das VW für nicht ordnungsgemäß behobene Fehler doppelt und 3-fach bezahlt. Für Dich als Kunden ist es natürlich doof, wenn sich der lokale Händler weigert.
Bei einer Panne ausserhalb der Garantie ist es jedenfalls so, das der Hamburger die Gewährleistung auf seine Reparatur zu übernehmen hat. Ebenfalls hat er das Recht der Nachbesserung.
Ich hatte so einen Fall, das ich der Gummi im Zahnriemenrad der Nockenwelle gelöst hatte und dies bei einer VW-Werkstatt in der Nähe des Pannenortes repariert wurde. 3 Wochen später hatte ich das gleiche Problem wieder und wurde in eine andere Werkstatt geschleppt. Dieser lehnte die Reparatur ab, weil dies ein Gewährleistungsfall der ersten Werkstatt ist.
Fahrzeug wurde von der ersten Werkstatt abgeholt und dort erneut repariert , kostenneutral für mich.
Im Kulanzfall/Garantiefall wie in diesem Fall sollte es egal sein welchen Händler VW bezahlt, ob den in Hamburg doppelt oder den in Hamburg 1x und 1x den in München.
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 1. Dezember 2016 um 18:47:29 Uhr:
Was wurde denn da überhaupt gemacht bei den 2 Werkstattaufenthalten ?Was steht im Fehlerspeicher ?
Beim ersten Besuch wurde die Zündspule getauscht und irgendein Update aufgespielt. Beim zweiten Besuch war ein Massekabel nicht richtig fest (was wohl beim ersten Besuch nicht bemerkt wurde). Was im Fehlerspeicher steht weiß ich nicht. Ehrlich gesagt ist mir das auch alles egal was gemacht wird, will nur ein funktionierendes Fahrzeug.
Mir ist es auch scheißegal in welcher Werkstatt das gemacht wird. Hauptsache ich habe keine Anfahrt um das Fahrzeug hinzubringen oder abzuholen und ich bekomme in der Zeit ein Leihfahrzeug und der Fehler ist dann tatsächlich behoben.
Ehrlich gesagt bin ich auch angepisst, dass überhaupt bei einem so jungen Auto ein Fehler auftritt. Für uns war die Anschaffung des Fahrzeuges finanziell kein Pappenstiel. Aber der Touran schien uns für unsere Ansprüche am besten und wir haben auch ein gewisses Vertrauen in die Marke VW. Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mich nicht für VW entschieden.
Noch ein Update zur Werkstatt: habe heute morgen ja angerufen und gesagt, dass die Motorkontrollleuchte wieder an ist und verlangt, dass das Fahrzeug abgeholt wird und mir ein Leihwagen gebracht wird. Der Servicemann sagte mir, dass er sich bei VW informiert und mich zurückruft. Auf den Rückruf warte ich jetzt noch.....
Gibt es nicht europaweiten Mobilitätsservice oder war das mal?
Ggf. lohnt es sich mal bei VW direkt anzurufen und dies zu erfragen und wie du in deiner Situation damit umgehen sollst.
G
simmu
Doch es gibt den europaweiten Mobilitätsservice. Laut dem kannst Du, wenn Du liegen bleibst, zwischen 3 Sachen wählen: Leihfahrzeug für 3 Tage oder Bahnfahrt nach Hause oder Hotelübernachtung, wenn das Fahrzeug bis zum nächsten Tag vor Ort repariert werden kann.
Bei meinem ersten Werkstattbesuch wollte ich das Leihfahrzeug, aber der Händler hatte keine freien Fahrzeuge da! Also musste ich mit der Bahn heim.
Beim zweiten Besuch war ich selbst nicht in der Werkstatt, sondern das Auto wurde von mir zu Hause dorthin geschleppt. Das Leihfahrzeug hätte ich dann wieder in die 45 km entfernte Werkstatt holen gehen müssen. Dann hätte ich quasi die doppelte Anreise gehabt: 1. Leihfahrzeug holen und 2. Leihfahrzeug zurückbringen und repariertes Fahrzeug wieder abholen = 180 km.
Update zur Werkstatt: gerade kam der Anruf. Sie erfüllen meine Aufforderung und bringen mir heute morgen den Leihwagen und nehmen das defekte Fahrzeug mit.
Zitat:
@ronzolski schrieb am 2. Dezember 2016 um 07:54:52 Uhr:
Doch es gibt den europaweiten Mobilitätsservice. Laut dem kannst Du, wenn Du liegen bleibst, zwischen 3 Sachen wählen: Leihfahrzeug für 3 Tage oder Bahnfahrt nach Hause oder Hotelübernachtung, wenn das Fahrzeug bis zum nächsten Tag vor Ort repariert werden kann.
Bei meinem ersten Werkstattbesuch wollte ich das Leihfahrzeug, aber der Händler hatte keine freien Fahrzeuge da! Also musste ich mit der Bahn heim.
Beim zweiten Besuch war ich selbst nicht in der Werkstatt, sondern das Auto wurde von mir zu Hause dorthin geschleppt. Das Leihfahrzeug hätte ich dann wieder in die 45 km entfernte Werkstatt holen gehen müssen. Dann hätte ich quasi die doppelte Anreise gehabt: 1. Leihfahrzeug holen und 2. Leihfahrzeug zurückbringen und repariertes Fahrzeug wieder abholen = 180 km.Update zur Werkstatt: gerade kam der Anruf. Sie erfüllen meine Aufforderung und bringen mir heute morgen den Leihwagen und nehmen das defekte Fahrzeug mit.
Übrigens gibt es laut Mobilitätsgarantie den Leihwagen nur, wenn man liegen bleibt und den VW Service anruft, weil man nicht mehr fahren kann. Wenn man das Auto selbst in die Werkstatt bringt, hat man diesen Anspruch nicht! Und man bekommt das Fahrzeug auch nur für 3 Tage, selbst wenn die Reparatur länger dauert. Ich finde es eine Frechheit so etwas Mobilitätsgarantie zu nennen. Ich bin seit 14 Tagen garantiert nicht mobil. Habe nur das Glück fußläufig einen Bahnhof und einen Lebensmittelmarkt zu haben.
Aber bei VW interessiert niemanden die Umstände, ob man auf das Auto angewiesen ist oder nicht.
"Aber bei VW interessiert niemanden die Umstände, ob man auf das Auto angewiesen ist oder nicht."
glaube mir aus eigener Erfahrung, BMW, Peugeot und Hyundai sind noch schlimmer! Ich sage nur Assistance...
Wenn man liegen bleibt, immer 0800-VOLKSWAGEN anrufen und auf Mobilitätsgarantie verweisen. Wenn man sich selbst zum Händler schleppt, ist das anders, steht aber auch in den AGB´s zur Mobilitätsgarantie. Dann hat der Händler selbst für den Ersatzwagen zu sorgen. Das wird mitunter schwierig, da sich kein kleiner oder mittelgroßer Händler mehrere Wagen für den Ernstfall auf den Hof stellt, die kosten nähmlich sein Geld. Ein Wagen dafür reicht ja auch nicht, es können ja mehrere Garantiefälle auf einmal auftreten und dann wollen die Leute die zur Inspektions kommen auch noch einen Ersatzwagen kostenlos..... da kann sich der Händler gleich 20 Autos vor die Halle stellen, die nur Geld kosten und keinen Gewinn bringen. Wenn es über VW direkt geschieht, greift meistens die Euromobil ein, die Vermietfahrzeuge hat und rechnet direkt mit VW ab. Bei VW habe ich bisher 2 Garantiefälle gehabt. Einmal Motorschaden nach 2000km beim alten 1.4 Touran und einmal beim jetzigen Touran Klappern an der A-Säule. Beim 1. Fall war die Abwicklung über VW direkt völlig problemlos, Auto abgeschleppt und gleich Ersatzwagen für 3 Tage mitgebracht. Danach, weil Rep. länger dauerte hat mir das reparierende Autohaus einen Ersatzwagen für weitere 3 Tage zur Verfügung gestellt, ohne wenn und aber. 2. Fall Auto morgens in Werkstatt gebracht und vorher angemeldet, dass ich einen Ersatzwagen benötige. Am Tag der Abgabe rief mich der Kundendienst des AH an und sagte, dass ich keinen Ersatzwagen bekommen kann, sie würden mir aber für die Zeit einen Vorführer-Polo geben, damit ich mobil bin. Also gibt es wie immer solche und solche, von daher verallgemeinere ich ungern.
Gruß Godfather
Zitat:
@godfather1601 schrieb am 2. Dezember 2016 um 08:57:12 Uhr:
[/quote"Aber bei VW interessiert niemanden die Umstände, ob man auf das Auto angewiesen ist oder nicht."
[/quote
glaube mir aus eigener Erfahrung, BMW, Peugeot und Hyundai sind noch schlimmer! Ich sage nur Assistance...
Wenn man liegen bleibt, immer 0800-VOLKSWAGEN anrufen und auf Mobilitätsgarantie verweisen. Wenn man sich selbst zum Händler schleppt, ist das anders, steht aber auch in den AGB´s zur Mobilitätsgarantie. Dann hat der Händler selbst für den Ersatzwagen zu sorgen. Das wird mitunter schwierig, da sich kein kleiner oder mittelgroßer Händler mehrere Wagen für den Ernstfall auf den Hof stellt, die kosten nähmlich sein Geld. Ein Wagen dafür reicht ja auch nicht, es können ja mehrere Garantiefälle auf einmal auftreten und dann wollen die Leute die zur Inspektions kommen auch noch einen Ersatzwagen kostenlos..... da kann sich der Händler gleich 20 Autos vor die Halle stellen, die nur Geld kosten und keinen Gewinn bringen. Wenn es über VW direkt geschieht, greift meistens die Euromobil ein, die Vermietfahrzeuge hat und rechnet direkt mit VW ab. Bei VW habe ich bisher 2 Garantiefälle gehabt. Einmal Motorschaden nach 2000km beim alten 1.4 Touran und einmal beim jetzigen Touran Klappern an der A-Säule. Beim 1. Fall war die Abwicklung über VW direkt völlig problemlos, Auto abgeschleppt und gleich Ersatzwagen für 3 Tage mitgebracht. Danach, weil Rep. länger dauerte hat mir das reparierende Autohaus einen Ersatzwagen für weitere 3 Tage zur Verfügung gestellt, ohne wenn und aber. 2. Fall Auto morgens in Werkstatt gebracht und vorher angemeldet, dass ich einen Ersatzwagen benötige. Am Tag der Abgabe rief mich der Kundendienst des AH an und sagte, dass ich keinen Ersatzwagen bekommen kann, sie würden mir aber für die Zeit einen Vorführer-Polo geben, damit ich mobil bin. Also gibt es wie immer solche und solche, von daher verallgemeinere ich ungern.
Gruß Godfather
Es war nicht meine Absicht die Werkstätten zu verallgemeinern. Die Werkstatt tut das, was in ihrem Rahmen möglich ist. Das ist mir schon klar. Und es ist traurig, dass andere Hersteller da noch schlimmer sind.
Meiner Meinung nach müsste es so geregelt sein: während der Garantiezeit muss bei einem Ausfall Ersatz her und das soll der Hersteller zahlen (jeder Hersteller). Wenn der Händler nicht genügend Fahrzeuge zum Verleihen hat (verständlicherweise) kann ja sonst wo einer angemietet werden und der Hersteller soll das dann bezahlen. Wir reden ja hier nicht von einem Toaster oder Fernseher sondern einem Auto, das ne Menge Geld gekostet hat.
Da stimme ich dir uneingeschränkt zu. Ich für meinen Teil muss sagen, dass es bei mir mit VW bisher am besten funktioniert hat.
Gruß Godfather