Totes Wildschwein auf B5/ Sichtfahrgebot?
Hi Leute,
vorhin habe ich recht viel Glück gehabt. Auf der B5 in Richtung Berlin, (2-spurig in beide Fahrtrichtungen, autobahnähnlich mit Standstreifen, Tempolimit 100 km/h) ist vor mir mir jemand in eine Wildschweinrotte gefahren, hat 4 Tiere auf einen Schlag mitgenommen. Die Viecher lagen ungünstig über alle Fahrspuren verteilt. Sowohl ich also auch der gesamte nachfolgende Verkehr ist über die toten Schweine rübergebrettert, einige mit beträchtlichen Schäden an den Fahrzeugen. Derjenige, der die Rotte totgefahren hat, hat einen geschätzten Totalschaden- ein Glück ist niemand verletzt!
Mein Wagen hat zwei kleine Kratzer und eine Menge Blut und Borsten am Kühlergrill, scheint aber halb so wild. Wenn sich da nicht noch was am Unterboden versteckt oder so, wer weiß... :/
Zum Punkt: Schlussendlich standen 7 Fahrzeuge auf der Standspur und warteten auf die Polizei um ihre Schäden aufnehmen zu lassen. Einige hatten echt Heftige. Als die Polizei dann kam hat sie allen Beteiligten eine mündliche Verwarnung ausgesprochen. Begründung laut Unfallmitteilung: "Verstoß gegen §3 Abs. I Stvo". Nur der Herr, der die Tiere totgefahren hat bekam keine.
Wie seht ihr das? Abends um 20.30 Uhr, es ist dunkel, liegt totes Schwarzwild auf schwarzem Asphalt. Auf einer super ausgebauten Bundesstraße. Hätte ich mich an das "Sichtfahrgebot" unter Beachtung eventueller toter Wildschweine auf der Fahrbahn gehalten, wäre ich nicht schneller als 50 km/h bei erlaubten 100 gewesen (und somit eine ernstzunehmende Verkehrsgefährdung).
Diese mündliche Verwarnung wundert mich...
Gruß, Boris
Beste Antwort im Thema
Also erstmal vorne weg: Ich wäre warscheinlich auch zu schnell gewesen, um den Wagen rechtzeitig zum stehen zu bringen (obwohl? Wer weiß? Vielleicht auch nicht 😉)
Aber du beschreibst hier gerade wunderbar das Problem, was auch einige Leute hier bei MT zu haben scheinen.
100km/h Höchstgeschschwindigkeit bedeutet nicht, dass ich 100km/h fahren muss. Vielen haben wohl vergessen, dass sie in der Fahrschule beigebracht bekommen haben, dass sie ihr Fahrzeug innerhalb des überschaubaren Bereiches zum stehen bringen müssen.
Und die durchschnittliche Ausleuchtung eines Abblendlichtes beträgt nunmal zwischen 70m und 100m. Auf dieser Strecke habe ich zuzusehen, dass ich mein Fahrzeug zum stehen bringen kann.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mal 10 Minuten später bei der Freundin oder sonstwo bin.
Und wir haben das Glück, dass die Erde sich ziemlich gleichmäßig um sich selbst dreht. Daher haben wir nicht das Problem, dass uns die Dunkelheit sonderlich überrascht. Sie kommt jeden Abend, bleibt dann die Nacht über und verschwindet Morgens wieder. Das kann man wunderbar in seine Fahrplanung mit einbeziehen.
Viele andere meinen aber "Da steht jetzt 100km/h, also fahr ich auch 100km/h". Egal ob Regen, Nebel, Dunkelheit. Deren Eigenverantwortlichkeit und ihr Drang zur Selbstbestimmung zwingt sie dann sogar noch 20km/h aufzuschlagen (Die Tachotoleranz und den "Ich-habe-alles-im-Griff-nur-die-Anderen-sind-zu-blöd-zum-fahren"-Aufschlag).
Ich persönlich finde das Handeln der Polizei sehr gut und wäre grundsätzlich auch dafür, ein Zusatzschild "Bei Dunkelheit" einzuführen. (So wie es das "Bei Nässe" oder "Von x-y Uhr" Zusatzschild gibt.)
MfG Zille
113 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Nachts, wenn nichts los ist... freie Bahn... dann fahre ich Tacho 80 auf der Autobahn.Wenn eine Rotte/Formation von hinten ankommt, geht´s rauf auf 90 bis 100 km/h und wenn ein Brummi kommt, dann wird der nicht behindert sondern mit Respekt-Abstand (100 m) hinter mir gehalten, sprich ich beschleunige (gezwungenermaßen) auf 95 bis 100 km/h bis sich für ihn eine Überholmöglichkeit ergibt.
Dann gehe ich vom Gas und lasse ihn vorbei (Dauer < 20 Sekunden, Strecke < 400 m, Gefährdung/Behinderung = 0) um mich anschließend in seinen Windschatten zu hängen (mit 50 m Sicherheitsabstand).
ABSOLUT UNGLAUBLICH!!! Es gibt noch mehr die so fahren wie ich ... 🙂
Nur fahre ich nicht 80 sondern 90 - und die fahre ich eigentlich immer, d. h. tagsüber bei schönstem Wetter, aber auch im Schnee, wenn ich damit niemand um mich herum binhindere (nicht jeder schreit gleich "Hilfe Schnee!", wenn es mal weiß ist und mit so einer Situation umgehen kann). Die Zeit dafür kann ich mir normalerweise immer nehmen.
Aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass 90 im Dunkeln bei einem Hindernis nicht ganz zum Stehenbleiben reicht. Die minimale Restgeschwindigkeit nehme ich im Ernstfall aber in Kauf. In meinem "Erlebnis" lag eine Reifendecke von einem LKW-Reifen quer auf der rechten Spur. Zum Anhalten hat es nicht gereicht, aber ich war zumindest so langsam, dass ich mir nichts kaputt gefahren habe.
Spannend übrigens, dass mich eines Nachts auf der Autobahn die Rennleitung angehalten hat, um mir zu erklären wie gefährlich das sei. Ich war so perplex, dass ich nicht auf die Idee mit der Sichtweite gekommen bin. Mehr, als dass noch ohne Ergebnis in dieses komisch piepsende Gerät blasen sollte, wollten sie nicht, da sie mir sonst nichts vorwerfen konnten ...
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Das hast du gut erkannt! 🙂Zitat:
Original geschrieben von notting
Ähm, mit der Argumentation wäre selbst ein Fußgänger bei Nacht in einer Spielstraße zu schnell.
notting
Wenn´s wirklich dunkel ist, dann geht man nicht mit "normaler" Schrittgeschwindigkeit, sondern tastet sich voran. Die Gefahr zu stolpern oder jemanden "über den Haufen zu gehen" wäre einfach viel zu groß!
Deshalb sind manche Leute auch so verdammt schlau nachts eine Taschenlampe mitzunehmen. 😉
Vielleicht ist auch folgender Tipp angebracht:
Nachts - bei einem Stromausfall - nicht mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit durchs Haus zum Sicherungskasten laufen, sondern bitte langsam machen.
Ich wollte damit nur sagen, dass man auch bei Dunkelheit mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs sein kann, wenn diese so gering ist, dass das mit dem Sichtbereich ok geht.
notting
Zitat:
Original geschrieben von xy_freising
Die minimale Restgeschwindigkeit nehme ich im Ernstfall aber in Kauf. In meinem "Erlebnis" lag eine Reifendecke von einem LKW-Reifen quer auf der rechten Spur. Zum Anhalten hat es nicht gereicht, aber ich war zumindest so langsam, dass ich mir nichts kaputt gefahren habe.
Super,
da zeigt sich wiedermal wo uns die hier oft geforderte Eigenverantwortlichkeit hinführt.
Du gehst in deiner Überheblichkeit selbstverständlich davon aus, dass Hindernisse zu 100% leblose Gegenstände sind und sorgst dich natürlich nur um das Stück Blech, was du dein Auto nennst.
Frag doch mal den Foren-Römer ob er dich nicht adoptieren will.
Zille1976
@zille1976
Das sehe ich genauso. Solange man nicht in der Lage ist, mit der "Restgeschwindigkeit" ein Ausweichmanöver zu fahren, um einem Zusammenstoß zu entgehen, bringt diese Überlegung IMHO überhaupt nichts.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von xy_freising
Spannend übrigens, dass mich eines Nachts auf der Autobahn die Rennleitung angehalten hat, um mir zu erklären wie gefährlich das sei. Ich war so perplex, dass ich nicht auf die Idee mit der Sichtweite gekommen bin. Mehr, als dass noch ohne Ergebnis in dieses komisch piepsende Gerät blasen sollte, wollten sie nicht, da sie mir sonst nichts vorwerfen konnten ...
Haben die gemeint gefährlich so langsam (90 km/h) oder gefährlich so schnell (nachts und 90 km/h)?
Gruß aus dem Landkreis. 🙂
yo-chi
Zitat:
Original geschrieben von xy_freising
Spannend übrigens, dass mich eines Nachts auf der Autobahn die Rennleitung angehalten hat, um mir zu erklären wie gefährlich das sei.
Was wurde dir dabei konkret vorgeworfen?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@zille1976
Das sehe ich genauso. Solange man nicht in der Lage ist, mit der "Restgeschwindigkeit" ein Ausweichmanöver zu fahren, um einem Zusammenstoß zu entgehen, bringt diese Überlegung IMHO überhaupt nichts.
Das ist doch schon wieder Quatsch.
Jeder Fahrsicherheitstrainer wird dir bescheinigen, dass es im Zweifelsfall viel besser ist einfach draufzuhalten, anstatt wild das Lenkrad zu verreißen.
Du willst doch nicht ernsthaft sagen, dass es besser ist, wenn er sich nachts auf der Autobahn quer über alle Streifen stellt, nur um einem Reifenteil (oder was auch immer) auszuweichen?
Das ist lebensgefährlich!!
Es ist absolut richtig im Zweifelsfall mit geringer Geschwindigkeit eine Kollision in Kauf zu nehmen.
Das hat auch, wie Zille es schrieb, überhaupt nichts mit Überheblichkeit zu tun.
Was soll denn dieser Einwand mit den "leblosen Objekten"? Was soll da sonst nachts auf der Autobahn stehen? Eine Kindergartengruppe?
Da steht halt maximal Wild und da hält man im Zweifelsfall drauf.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Was soll da sonst nachts auf der Autobahn stehen? Eine Kindergartengruppe?Da steht halt maximal Wild und da hält man im Zweifelsfall drauf.
Diese Frage zeigt nur mit welcher kindlichen Schlichtheit du dich im Strassenverkehr bewegst. Keinerlei Gespür für auftretende Gefahren.
Und dann seine Unwissenheit durch überspitzte, nahezu lächerliche, Beispiele kaschieren.
Ich wünsche dir, dass auch in Zukunft die anderen Verkehrsteilnehmer auf dich aufpassen mögen.
MfG Zille
Du brauchst nicht persönlich zu werden, es geht weiterhin ganz objektiv um die Frage, was nachts auf einer leeren Autobahn stehen soll außer Wild und woher du das Recht nimmst, andere als überheblich und - in meinem Falle - kindlich zu bezeichnen.
Ich fahre seit jeher unfallfrei, auf mich muss keiner aufpassen.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Du willst doch nicht ernsthaft sagen, dass es besser ist, wenn er sich nachts auf der Autobahn quer über alle Streifen stellt, nur um einem Reifenteil (oder was auch immer) auszuweichen?
Das ist lebensgefährlich!!
Offensichtlich haben wir beide unterschiedliche Vorstellungen davon, was unter "Restgeschwindigkeit" nach einem Notbremsmanöver zu verstehen ist....
Ich suche gerade die Regelung, wonach sinngemäß nachts das Sichtfahrgebot auf Autobahnen nicht gilt. Hat jemand zufällig den Text bzw. Paragrafen parat?
Danke DVE
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Du brauchst nicht persönlich zu werden, es geht weiterhin ganz objektiv um die Frage, was nachts auf einer leeren Autobahn stehen soll außer Wild...
Dann mach dir doch mal Gedanken darüber. Und wenn dir was einfallen sollte, kannst du es ja mitteilen und damit dein Gefahrenbewusstsein mit Fakten belegen.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Ich fahre seit jeher unfallfrei, auf mich muss keiner aufpassen.
Schon mal dran gedacht, dass dies nicht auf deine Fahrweise sondern auf die Aufmerksamkeit und Rücksicht von anderen Verkehrsteilnehmern zurückzuführen ist?
Und ja, ich finde jemanden, der sich maximal Wild auf der Autobahn vorstellen kann, schon kindlich-naiv.
MfG Zille
Die Meldungen "Auf der Axzy befinden sich Personen auf der Fahrbahn" hört man doch täglich im Verkehrsfunk.. Da ist es schon reichlich naiv, sich nur Tiere auf der Fahrbahn vorstellen zu können.
Zitat:
Original geschrieben von DVE
Ich suche gerade die Regelung, wonach sinngemäß nachts das Sichtfahrgebot auf Autobahnen nicht gilt. Hat jemand zufällig den Text bzw. Paragrafen parat?Danke DVE
Wieso? Steht doch hier:
Grundgesetz Artikel 2, Absatz 1:
Zitat:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,...
Der Teil nach dem Komma wird gerne mal von diversen Freiheitafanatikern hier im Board überlesen.
MfG Zille
Moment.
Das sind i.d.R. Leute mit einer Panne, die nicht verstehen, dass man sich gefälligst hinter die Leitplanke stellen soll.
Und nebenbei gesagt stehen die, entgegen der genannten Meldung, nicht auf der Fahrbahn, sondern halten sich am Seitenstreifen auf um dort beispielsweise ihr Auto zu reparieren ..
Und selbst diesen Menschen dürfte klar sein, dass man sich nicht nachts (!) auf die stockdustere Autobahn stellt und Däumchen dreht.
Wie viele Unfälle gab es denn in letzter Zeit, wo Personen nachts auf die Autobahn gesprungen sind? Ach, doch so viele.
Tut mir Leid,
da werden wieder einmal Szenarien an den Haaren herbeigezogen, damit man anderen irgendetwas vorwerfen kann.
Diese Beiträge stellen das Paradebeispiel des deutschen Oberlehrertums da, hauptsache man hat die anderen auf alle möglichen Gefahren hingewiesen 😉
Ja, natürlich kann jemand nachts auf die Fahrbahn springen und natürlich kann mir auch mit 50 auf der Landstraße ein Kind vor die Haube knallen - aber dann bleibt halt zu Hause hocken und hofft inständig darauf, dass der Toaster nicht explodiert. Denn diese Chance besteht ebenfalls..