Totes Wildschwein auf B5/ Sichtfahrgebot?
Hi Leute,
vorhin habe ich recht viel Glück gehabt. Auf der B5 in Richtung Berlin, (2-spurig in beide Fahrtrichtungen, autobahnähnlich mit Standstreifen, Tempolimit 100 km/h) ist vor mir mir jemand in eine Wildschweinrotte gefahren, hat 4 Tiere auf einen Schlag mitgenommen. Die Viecher lagen ungünstig über alle Fahrspuren verteilt. Sowohl ich also auch der gesamte nachfolgende Verkehr ist über die toten Schweine rübergebrettert, einige mit beträchtlichen Schäden an den Fahrzeugen. Derjenige, der die Rotte totgefahren hat, hat einen geschätzten Totalschaden- ein Glück ist niemand verletzt!
Mein Wagen hat zwei kleine Kratzer und eine Menge Blut und Borsten am Kühlergrill, scheint aber halb so wild. Wenn sich da nicht noch was am Unterboden versteckt oder so, wer weiß... :/
Zum Punkt: Schlussendlich standen 7 Fahrzeuge auf der Standspur und warteten auf die Polizei um ihre Schäden aufnehmen zu lassen. Einige hatten echt Heftige. Als die Polizei dann kam hat sie allen Beteiligten eine mündliche Verwarnung ausgesprochen. Begründung laut Unfallmitteilung: "Verstoß gegen §3 Abs. I Stvo". Nur der Herr, der die Tiere totgefahren hat bekam keine.
Wie seht ihr das? Abends um 20.30 Uhr, es ist dunkel, liegt totes Schwarzwild auf schwarzem Asphalt. Auf einer super ausgebauten Bundesstraße. Hätte ich mich an das "Sichtfahrgebot" unter Beachtung eventueller toter Wildschweine auf der Fahrbahn gehalten, wäre ich nicht schneller als 50 km/h bei erlaubten 100 gewesen (und somit eine ernstzunehmende Verkehrsgefährdung).
Diese mündliche Verwarnung wundert mich...
Gruß, Boris
Beste Antwort im Thema
Also erstmal vorne weg: Ich wäre warscheinlich auch zu schnell gewesen, um den Wagen rechtzeitig zum stehen zu bringen (obwohl? Wer weiß? Vielleicht auch nicht 😉)
Aber du beschreibst hier gerade wunderbar das Problem, was auch einige Leute hier bei MT zu haben scheinen.
100km/h Höchstgeschschwindigkeit bedeutet nicht, dass ich 100km/h fahren muss. Vielen haben wohl vergessen, dass sie in der Fahrschule beigebracht bekommen haben, dass sie ihr Fahrzeug innerhalb des überschaubaren Bereiches zum stehen bringen müssen.
Und die durchschnittliche Ausleuchtung eines Abblendlichtes beträgt nunmal zwischen 70m und 100m. Auf dieser Strecke habe ich zuzusehen, dass ich mein Fahrzeug zum stehen bringen kann.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mal 10 Minuten später bei der Freundin oder sonstwo bin.
Und wir haben das Glück, dass die Erde sich ziemlich gleichmäßig um sich selbst dreht. Daher haben wir nicht das Problem, dass uns die Dunkelheit sonderlich überrascht. Sie kommt jeden Abend, bleibt dann die Nacht über und verschwindet Morgens wieder. Das kann man wunderbar in seine Fahrplanung mit einbeziehen.
Viele andere meinen aber "Da steht jetzt 100km/h, also fahr ich auch 100km/h". Egal ob Regen, Nebel, Dunkelheit. Deren Eigenverantwortlichkeit und ihr Drang zur Selbstbestimmung zwingt sie dann sogar noch 20km/h aufzuschlagen (Die Tachotoleranz und den "Ich-habe-alles-im-Griff-nur-die-Anderen-sind-zu-blöd-zum-fahren"-Aufschlag).
Ich persönlich finde das Handeln der Polizei sehr gut und wäre grundsätzlich auch dafür, ein Zusatzschild "Bei Dunkelheit" einzuführen. (So wie es das "Bei Nässe" oder "Von x-y Uhr" Zusatzschild gibt.)
MfG Zille
113 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und wenn du das nicht machst gibts die Todesstrafe? 🙄Zitat:
Original geschrieben von xy_freising
War da nicht was, dass man des Selbstschutzes wegen man ERST sichern soll/muss, und dann helfen? Und dann wird der Helfer sein Fahrzeug sicher auch nicht gänzlich unbeleuchtet dahinter abstellen.So langsam kann ich echt nur nochmit dem Kopf schütteln ...
Sozusagen von dir billigend in Kauf genommen?
Dann hätte ich als Helfer etwas primäres falsch gemacht und kann die Schuld nicht jemand anderem zuschieben.
Zitat:
Original geschrieben von xy_freising
Dann hätte ich als Helfer etwas primäres falsch gemacht und kann die Schuld nicht jemand anderem zuschieben.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und wenn du das nicht machst gibts die Todesstrafe? 🙄
Sozusagen von dir billigend in Kauf genommen?
Du meinst das wirklich ernst.
Bin erstmal raus, muß überlegen ob ich mit so jemand diskutieren kann.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Du meinst das wirklich ernst.Zitat:
Original geschrieben von xy_freising
Dann hätte ich als Helfer etwas primäres falsch gemacht und kann die Schuld nicht jemand anderem zuschieben.
Ja, meine ich - sogar SEHR ernst. Schließlich geht es in dem Moment auch um meine Gesundheit und mein Leben.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Was machst du, wenn du nachts durch einen Unfall auf der BAB Front- und Heckbeleuchtung verloren hast (Leitplankeneinschlag)?Zitat:
Original geschrieben von shathh
Wer nachts sein Pannenfahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen lässt, der ist schlichtweg dämlich und offensichtlich lebensmüde.Zündest du die Karre dann an, damit sie beleuchtet ist...? 😰
Bei den meisten Fahrzeugen kann man die Innenraum-Beleuchtung auf "Dauer-an" stellen. Und ein (reflektierendes) Warndreieck muss ja sowieso jeder dabei haben.
notting
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Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Wie hohl ist das denn?
Das war eine ironische Überspitzung...🙄
Daß man das jetzt auch noch dazuschreiben muß, damit es als solche verstanden wird, hätte ich nicht gedacht....🙁
...werde ich aber in Zukunft als solche markieren, um Mißverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Moin Archduchess,
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
und von hinten kommt invisible_ghost an. Dann wollen wir mal weitersehen.
kann ich dir sagen: es passiert nichts. Wenn ich mit meinem Auto ( GV, 55KW ) fahre, ist bauartbedingt keine Gefährdung anderer VT möglich; zumindest nicht auf der AB.
Fahre ich mit dem Audi, passiert ebenfalls nichts, da ich sehr zügig oder gar V-Max nur auf Sicht fahre. Sobald die Verkehrssituation unklar wird, bremse ich halt, so what?
😉
MfG
invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Du meinst das wirklich ernst.Zitat:
Original geschrieben von xy_freising
Dann hätte ich als Helfer etwas primäres falsch gemacht und kann die Schuld nicht jemand anderem zuschieben.
Bin erstmal raus, muß überlegen ob ich mit so jemand diskutieren kann.
Welchen Sinn sollte es machen, sich als Helfer durch Unterlassen einfachster Eigensicherungsmaßnahmen unnötig in Gefahr zu begeben und somit die Anzahl potenzieller Opfer zu erhöhen? Oder mißverstehe ich Eure Diskussion?
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
soll dein Post interpretieren, daß Du kein Warndreieck aufstellst, weil das gefährlich ist?
Nein, der Post sollte interpretieren, wie gefährlich es für Pannenopfer ist, wenn ein Fahrer auf der BAB
nichtauf Sicht fährt.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Welchen Sinn sollte es machen, sich als Helfer durch Unterlassen einfachster Eigensicherungsmaßnahmen unnötig in Gefahr zu begeben und somit die Anzahl potenzieller Opfer zu erhöhen? Oder mißverstehe ich Eure Diskussion?
Nein, ich denke nicht.