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Totalschaden?

Themenstarteram 31. Oktober 2009 um 20:45

Hallo,

hier scheinen ja einige Leute Ahnung zu haben.

Ich habe einen Opel Bj. 96 für den Winter, auf den mir einer leicht draufgerollert ist.

Der Gutachter meint der Restwert ist bei 25,00 Euro, der Schaden bei 1250,00 Euro und der Wiederbeschaffungswert 700,00 Euro.

Nun kommt die Huk undbietet für den Wagen mit Unfall 360 Euro. Nun willich den Wagen aber, da der Schden nur gering ist, behalten und ggf in einer Freien Werkstatt reparieren lassen oder mir das Geld was die Reparatur in einer freien Werkstatt kosten würde (690,00 incl Mwst) auszahlen lassen. Geht das?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Hast Du den Empfang für das Gebot der Huk erhalten? Wenn nicht, laß es in Deiner Werkstatt reparieren und trete die Forderung wenn möglich an die Werkstatt ab.

Achtung, das ist ein sehr gefährlicher Tipp!!!

 

Nochmal zur Verdeutlichung:

 

Der vom TE beauftragte Sachverständige kam zum Ergebnis, dass ein eindeutiger Totalschaden vorliegt.

 

Hier ist auch keine Reparatur im Rahmen der Opfergrenze (130%) möglich.

 

Einzig wenn nachgewiesen würde, dass die Rep-Kosten tatsächlich geringer sind als vom SV kalkuliert, käme der TE aus dem Totalschaden wieder raus.

 

Da hat er aber denkbar schlechte Karten, denn ich kennne keine Schadenregulierung, bei der der Geschädigte zuerst das Recht auf freie Wahl eines SV in Anspruch nehmen kann und anschließend, wenn das Ergebnis nicht passt, andere Zahlen vortragen kann.

 

Auf jeden Fall hätte es zum Ergebnis, dass das erst Gutachten unbrauchbar wäre und der Versicherer die Kosten nicht tragen müsste. Für den TE würde es dann wohl zu einer Nullsumme (bestenfalls...).

 

Hafi

*EDIT: Warum seid Ihr nicht alle im Bett?? Ich schreib einen Beitrag und werd zweimal überholt von Euch...*:D

 

 

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Ist sonnenklar;)

So schrieb Twelferider ja:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

WENN das Fahrzeug nämlich bereits verkauft wurde und die Versicherung kommt im Nachhinein mit einem höheren Restwertgebot, dann hat sie schlechte Karten.

Und jetzt den Blumentopf................bitte:D

Wenn der TE das Auto behalten will, ist eigentlich der Restwert des SV maßgeblich, für welchen der TE das Gutachten erstellt hat. 

 

Wir wissen hier doch alle, das dies der BGH schon entschieden hat Gelle ? ...........:D

 

Und wenn die Cobolde meinen, da ist was zu machen, dann müssen Sie beim SV anklopfen und nicht beim TE.

 

Aber bei diesem bekloppten Restwert von sage und schreibe 25 Euronen muss man wohl damit rechnen, dass ein Rechtsstreit vorprogrammiert ist. 

 

Der ist nämlich einfach nur für die Tonne. Und bei solchen Sachvertändigen kann ich die Versicherungen auch verstehen, wenn Sie mal den Puls dieses "Experten" fühlen möchten....:rolleyes:

 

Und was diese 25 oder 30 Euro Restwerte aus den Börsen für einen Bedeutung haben, dass kann ich euch sagen.

 

Die werden nur deswegen abgegen, damit die Börsenbetreiber dem Einsteller die Kosten für die Anfrage in Rechnung stellen können, weil ohne Gebot ist das nämlich kostenlos für den Einsteller.

 

En Schelm werd böses dabei denkt..........:cool:

 

Das Problem ist nur, die 25 und 30 Euro "Restwerte" werden in der Regel mir einem Sammeltransport abgeholt der so alle 3 bis 4 Wochen mal am Standort des PKW auftaucht.

 

Und manchmal ist der Standort ein Abschleppunternehmen, was ja in solchen Fällen nicht ganz so ungewöhnlich ist.

 

Und diese berechnen für jeden Tag schönes Standgelt. Und das sind pro Tag mal so eben in der Regel so um die 12,50 Euro.....:D

 

Und das Standgelt ist (zmindest bei unseren Abschleppern hier in der Region) bei Abholung bar zu bezahlen, nix mit Abtretung und so.........

 

Und nun kann sich jeder seine eigende Meinung bilden, wie so etwas weitergeht......:p

 

Gruß

 

Delle

 

Und hier noch ergänzend der Leitzsatz vom Urteil. Die Profis hier kennen das natürlich schon. Aber wir schreiben ja was für die Laien hier............:D

 

Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten höher als 130 % des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes, aber fahrtaugliches und verkehrssicheres Fahrzeug weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Fortführung von Senat, BGHZ 143, 189 ff.).

 

 

 

Ach, ich hab noch was vergessen..............

 

Ab zum Anwalt !!!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:D @@@@ war nur ein Späsle am Sonntag Nachmittag von Delle @@@@ :D

 

 

Damit hier mal wieder Frieden einkehrt, im Versicherungsforum, bevor der Mann mit

der untergehenden Sonne was schreiben muss.......

Nicht ganz von der Hand zu weisen:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Aber bei diesem bekloppten Restwert von sage und schreibe 25 Euronen muss man wohl damit rechnen, dass ein Rechtsstreit vorprogrammiert ist.

 

Der ist nämlich einfach nur für die Tonne. Und bei solchen Sachvertändigen kann ich die Versicherungen auch verstehen, wenn Sie mal den Puls dieses "Experten" fühlen möchten...

Dies in Zusammenhang mit der Schilderung des TE:

Zitat:

Original geschrieben von delta-intergrale

Nun willich den Wagen aber, da der Schaden nur gering ist, behalten

Wir gehen jetzt schon sehr ins Detail, aber richtig ist, dass ein solcher Restwert natürlich eine Überprüfung herausfordert - mit dem bekannten Ergebnis im Falle des TE.

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ach, ich hab noch was vergessen..............

Ab zum Anwalt !!!

Endlich - puh bin ich erleichtert!

Wie lange muss man denn noch auf diesen guten Rat hier warten, bis es endlich mal einer ausspricht!

Danke @Delle!

 

Wo sind denn die Einäugigen heute eigentlich? - Alle im Urlaub?

Die haben doch sonst auch nichts besseres drauf, als diesen ultimativen Heilsbringertipp.

Böser Delle:( - jetzt haben die Äppelkahnpiraten ja gar nichts mehr hier beizutragen.

 

Warten wir noch auf den ultimativen Rat des Turmes mit dem Leuchtfeuer!

 

 

 

 

 

 

 

Die kommen bald um die Ecke gebogen..........:D

 

Aber egal, wir haben doch gehelft...........:)

 

Alles ist schön.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ist sonnenklar;)

So schrieb Twelferider ja:

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

WENN das Fahrzeug nämlich bereits verkauft wurde und die Versicherung kommt im Nachhinein mit einem höheren Restwertgebot, dann hat sie schlechte Karten.

Und jetzt den Blumentopf................bitte:D

Gemach, gemach. :D

Mir ging´s eher darum, dass das Fahrzeug noch nicht verkauft ist, nun jemand aber auf die glorreiche Idee kommen könnte, trotz Kenntnis des vom Versicherer eingeholten Restwertgebotes das Fahrzeug jetzt "offiziell" flugs für 25,- € zu verkaufen, um so eine Ersatzleistung des Versicherers von z.B. (700-25) 675,- € zu erwirken.

Aber meinetwegen kannst den Blumentopf bekommen! :D:)

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Mir ging´s eher darum, dass das Fahrzeug noch nicht verkauft ist, nun jemand aber auf die glorreiche Idee kommen könnte, trotz Kenntnis des vom Versicherer eingeholten Restwertgebotes das Fahrzeug jetzt "offiziell" flugs für 25,- € zu verkaufen, um so eine Ersatzleistung des Versicherers von z.B. (700-25) 675,- € zu erwirken.

 

Aber meinetwegen kannst den Blumentopf bekommen! :D:)

Joh, da haste dann wohl Recht.

 

Dieser jemand hätte dann wohl die Arschkarte.......:D

 

So, Onkel Delle sagt dann mal Tschüüss für heute.

 

Gehe mit meinem neuen Mitarbeiter und seiner Holden mal eine Currywurst essen beim Italiener......:D

 

Bin mal gespannt wie Sie aussieht, die Holde (sabber) :cool:

 

Macht mir hier keinen Kummer und vor allen Dingen:

 

Lasst die Kirche im Dorf und die Birne im Leuchttum........:D

 

Ich will keine Klagen hören hier Morgen früh um 7:00 Uhr.......;)

 

Grüße vom Hilfsmod und Frauenversteher

 

Delle

 

Wünsche wohl zu Speisen.

Und bitte tupf Dir gelegentlich den Sabber vom Mund. Das wirkt immer leicht würdelos.

:D

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Wünsche wohl zu Speisen.

Und bitte tupf Dir gelegentlich den Sabber vom Mund. Das wirkt immer leicht würdelos.

:D

Hafi

war lecker, alles. Nur zu wenig........:(

 

Gruß

 

Delle :D

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